Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)TED
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (6 Lose)
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030....
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht:
- 27. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose Die Leistung beinhaltet Wiederholungsuntersuchungen zur Einschätzung des Erhaltungsgrades von Vorkommen ausgewählter FFH-Lebensraumtypen sowie weiterer Biotope und LRT im Bereich festgelegter Untersuchungsflächen (UF) im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt. Los 1 - LRT der Flussauen • 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p und des Bidention p.p.- 20 Untersuchungsflächen • 6440 Brenndolden-Auwiesen (Cnidion dubii) - 24 Untersuchungsflächen Los 1 - LRT der Flussauen • 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p und des Bidention p.p.- 20 Untersuchungsflächen • 6440 Brenndolden-Auwiesen (Cnidion dubii) - 24 Untersuchungsflächen Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. Die Lage der Untersuchungsflächen sowie die für jede Einzelfläche durchzuführenden Aufgaben sind in folgenden Anlagen beschrieben: • Anlage Einzelaufgaben Los 1 bis 6 (inkl. Untersuchungsflächen-Shape) Die in den Anlagen aufgeführten Aufgaben und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vollständig zu erarbeiten. Zu beachten sind die Kartiervorschriften und Monitoringkonzepte des Bundes und Landes Sachsen-Anhalt sowie die darin aufgeführten optimalen Kartierzeiträume. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. weiter Informationen finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Lose sowie in Anlage 02 Leistungsbeschreibung
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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)Halle (Saale)Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind a) Zeitbedarf und Preise für die Einzelleistungen einer einzelnen UF zu kalkulieren b) die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Einzelaufgaben (s. Anlagen je Los) inklusive Kosten für eine Anlaufberatung und einen Geländetermin zu kalkulieren. Bei der Kalkulation kann unterschieden werden zwischen LRT mit a) durchschnittlichem Bearbeitungsaufwand (1340, 3270, 6230, 6440, neue UF ohne Durchführung der Bundesbewertung) b) erhöhtem Aufwand (Nachbestimmungen bestimmter Artengruppen, schwieriges Gelände, 3140, 7110, 7120, 7140) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen siehe LB ... 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile siehe LB ... Anlage siehe LB ... 1. Auswertung Vorgängerdurchgang, Schaffung Arbeitsgrundlagen Die Daten des Vorgängerdurchganges des LRT-Stichprobenmonitoring und Kartierungsdaten der FFH-Gebietskartierungen müssen gesichtet und für die Vorbereitung ausgewertet werden. Dies betrifft ... 2. Überprüfung und Aktualisierung der Biotop- und LRT-Struktur ... In einigen Fällen sind die Ziel-LRT in ihrer Gesamtausdehnung abzugrenzen (UF-übergreifend). Diese Fälle sind in den Anlagen „Einzelaufgaben“ beschrieben und kalkulationsrelevant. 3. LRT-Erfassung nach Bewertungsschema BfN & BLAK 2017 (Bundesbewertung) ... 4. LRT- und Biotoperfassung nach KA LAU ... 5. Vegetationsaufnahmen und Fotodokumentation ... 6. Dateneingabe Die Dateneingabe der Sachdaten der Bundesbewertung erfolgt in Multibase CS über die FFH-Monitoring-Cloud des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Auftragnehmer (AN) erhält dafür Zugang und Schreibrechte auf die entsprechende Dateninfrastruktur des Auftraggebers (AG). Die Sachdaten der Landesbewertung werden in die aktuelle Version des Programms BioLRT eingegeben. Die Vegetationsaufnahmen mit Lagepunkten und die Fotodokumentation werden den unter Punkt 4 erfassten LRT-Vorkommen zugeordnet und in das Datenbanksystem BioLRT eingebunden. Weiterhin werden zur Flächenabgrenzung im shape-Format die Lagepunkte der Vegetationsaufnahmen ggf. aktualisiert sowie die Lagepunkte der Fotodokumentation als Punkt-shape mit Angabe der Koordinaten erstellt. 7. Berichterstellung Die Ergebnisse aller untersuchten LRT-Vorkommen werden in einem Kurztext (in digital und einmal in analoger Form) für jede Untersuchungsfläche zusammengefasst. Der Bericht enthält in tabellarischer Form die erfassten Biotope/LRT der Untersuchungsfläche mit den erhobenen Merkmalen (BioLRT-Datenbankauszug) und insbesondere eine kurze Kommentierung der Veränderungen zum vorhergehenden 3. Durchgang. Quellenangaben ... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 5.Bundesweites Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen 2026-2028
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergKarlsruheFrist: 23. JuliErneute Erhebung von Daten zu Habitatstrukturen, Arteninventar und Beeinträchtigungen in 355 abgegrenzten Untersuchungsflächen zu 39 Lebensraumtypen der Offenlandstandorte, inklusive Libellenkartierung für LRT 3160. Vergabe in 6 Lose.Überprüfung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) in ausgewiesenen Schutzgebieten im Landkreis Stade (2026-2027)
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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)FFH0101LSA „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg“ (Gebietsgröße: 6.022 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Das bezeichnete FFH-Gebiet wird flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 2.1 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Angaben LRT und Biotope (Nicht-LRT) (laut FFH-Ersterfassung) im FFH-Gebiet 0101LSA zur Ermittlung des Kartierumfangs. Die Ergebnisse der bereits 20 Jahre zurückliegenden Ersterfassung, insbesondere die Anzahl der Polygone, können dabei nur als grober Anhaltspunkt dienen.^ 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für das FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen und Verteilung im Gebiet, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung der Erhaltungszustände, Begründung für LRT-Verlustflächen, Gründe für Verschlechterung des Erhaltungszustandes der LRT), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen) • Fotodokumentation Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen.Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 LeistungsbeschreibungZiel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.