Wirtschaftskammer WienWien
Steuerberatungsleistungen für die Wirtschaftskammer Wien
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
Steuerberatung
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Inhalt auf einen Blick
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wirtschaftskammer Wien
- Veröffentlicht:
- 12. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Steuerberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
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7- Wirtschaftskammer Wien
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Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen. - Wirtschaftskammer WienWien
Steuerberatungsleistungen für die Wirtschaftskammer Wien
Die Wirtschaftskammer Wien sucht einen Dienstleister für laufende Steuerberatungsleistungen. Der Auftrag umfasst die Überprüfung sämtlicher steuerlich relevanter Sachverhalte der Auftraggeberin, um die korrekte Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen. - BG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftBerlinFrist: 26. Mai
Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten. - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
(FAIR GmbH)
Projekt FAIR - Brandschutz für die Bauzeit
Fair GmbH sucht einen Dienstleister für das Brandschutzkonzept während der Bauzeit (BfdB) des neuen Beschleunigerkomplexes FAIR an der GSI. Der Auftrag umfasst Erstellung, laufende Aktualisierung, Begleitung und Überprüfung der Umsetzung in Abstimmung mit Auftraggeber, Planern und Behörden. Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wirtschaftskammer Wien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.