OrtsbauamtNeuhausen a.d.F.TED
Stahldachkonstruktion Bahnhof Neuhausen a.d.F.
Erstellung einer Stahldachkonstruktion im Rahmen der neubaus des S3 Endbahnhofes in Neuhausen a.d.F.
Stahlbau
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Ortsbauamt
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 04. September 2026
- Thema:
- Stahlbau
- Bauobjekt:
- Bahnhofs- / Empfangsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Bahnhofs- / EmpfangsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung einer Stahldachkonstruktion im Rahmen der neubaus des S3 Endbahnhofes in Neuhausen a.d.F.
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Freischalten1 Angabe erfasstLose LOT-0000
Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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Gesundheitsnetz Küsnacht AG Küsnacht ZH Frist: 20. Aug.Im Rahmen des Neubaus der Alterswohnanlage am Rebweg in Küsnacht ZH werden die Arbeiten für dieAltlastensanierung, den Abbruch der bestehenden Gebäude sowie den Spezialtiefbau mit Baugrubenaushubausgeführt. Der Leistungsumfang umfasst die fachgerechte Sanierung und Entsorgung belasteter Materialiengemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den vollständigen Rückbau der bestehenden Bauwerkeeinschliesslich sämtlicher Rückbau-, Trenn- und Entsorgungsarbeiten sowie die erforderlichen Schutz- undSicherungsmassnahmen. Ebenfalls enthalten sind sämtliche Spezialtiefbauarbeiten, einschliesslichBaugrubensicherung, Wasserhaltung (sofern erforderlich), Baugrubenaushub, Abtransport und fachgerechteEntsorgung bzw. Wiederverwertung des Aushubmaterials sowie die Erstellung der notwendigenGründungsmassnahmen gemäss Projektvorgaben. Die Ausführung umfasst zudem sämtliche Prüfungen, Nachweise,Dokumentationen und die vollständige Übergabe der Leistungen gemäss den behördlichen Auflagen und denAnforderungen des Bauherrn.Wirtschaftlich-technische Beratungsleistungen für das ÖPP-Projekt Neubau der Feuer- und Rettungswache Meerbusch
Stadt Meerbusch - Service ImmobilienMeerbuschGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Suche nach zuverlässigen, fachkundigen Beratern zur Erbringung von wirtschaftlichen und technischen Beratungsleistungen, die folgende Leistungen effizient und zeitnah erbringen können: - Durchführung von Workshops zu verschiedenen Themen mit der Feuerwehr Meerbusch und Erstellung einer detaillierten Nutzerbedarfsplanung - Fortschreibung und Aktualisierung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vorl. WU) - Erstellen der funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau inkl. detaillierter Raumbücher, Erstellen der Leistungsbeschreibung Betrieb und Finanzierung, Erstellen des Preisblatts, Erstellen der Wertungsmatrizen usw. - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe des Neubaus der Feuer- und Rettungswache Meerbusch im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells - Beraterseitige Steuerung und Koordination des Vergabeverfahrens (für die technischen, wirtschaftlichen und juristischen Beratungsleistungen) durch den wirtschaftlichen Berater - Baucontrolling/InbetriebnahmecontrollingWirtschaftlich-technische Beratungsleistungen für das ÖPP-Projekt Neubau der Feuer- und Rettungswache Meerbusch
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Gesundheitsnetz Küsnacht AGKüsnacht ZHFrist: 21. Aug.Im Rahmen des Neubaus der Alterswohnanlage am Rebweg in Küsnacht ZH werden die Baumeisterarbeiten ausgeführt. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Arbeiten für die Erstellung der Tragkonstruktionen in Stahlbeton und Mauerwerk gemäss den Projektunterlagen und den statischen Vorgaben. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Fundationen, Bodenplatten, Wände, Stützen, Unterzüge, Decken, Treppen sowie aller weiteren konstruktiven Bauteile des Rohbaus. Ebenfalls Bestandteil des Auftrags sind sämtliche Schalungs-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten, die Lieferung und Verarbeitung der erforderlichen Baustoffe sowie die Ausführung sämtlicher Mauerwerksarbeiten einschliesslich der notwendigen Einbauteile, Aussparungen, Einlagen und Anschlüsse an angrenzende Gewerke. Die Ausführung beinhaltet zudem alle erforderlichen Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste im Leistungsumfang des Baumeisters, Schutzmassnahmen sowie die Koordination der Bauabläufe innerhalb des eigenen Leistungsbereichs. Weiter umfasst der Leistungsumfang sämtliche Nebenleistungen wie Vermessungsarbeiten im erforderlichen Umfang, Qualitätskontrollen, Eigenprüfungen, Nachweise, Werk- und Revisionsdokumentationen sowie die fachgerechte Übergabe der ausgeführten Arbeiten gemäss den behördlichen Vorschriften, den einschlägigen SIA-Normen und den Anforderungen der Bauherrschaft.AWK R Alterswohnen Küsnacht Rebweg
Gesundheitsnetz Küsnacht AG Küsnacht ZH Frist: 20. Aug.Im Rahmen des Neubaus der Alterswohnanlage am Rebweg in Küsnacht ZH werden die Baumeisterarbeiten ausgeführt. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Arbeiten für die Erstellung der Tragkonstruktionen in Stahlbeton und Mauerwerk gemäss den Projektunterlagen und den statischen Vorgaben. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Fundationen, Bodenplatten, Wände, Stützen, Unterzüge, Decken, Treppen sowie aller weiteren konstruktiven Bauteile des Rohbaus.Ebenfalls Bestandteil des Auftrags sind sämtliche Schalungs-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten, die Lieferung und Verarbeitung der erforderlichen Baustoffe sowie die Ausführung sämtlicher Mauerwerksarbeiten einschliesslich der notwendigen Einbauteile, Aussparungen, Einlagen und Anschlüsse an angrenzende Gewerke. Die Ausführung beinhaltet zudem alle erforderlichen Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste im Leistungsumfang des Baumeisters, Schutzmassnahmen sowie die Koordination der Bauabläufe innerhalb des eigenen Leistungsbereichs.Weiter umfasst der Leistungsumfang sämtliche Nebenleistungen wie Vermessungsarbeiten im erforderlichen Umfang, Qualitätskontrollen, Eigenprüfungen, Nachweise, Werk- und Revisionsdokumentationen sowie die fachgerechte Übergabe der ausgeführten Arbeiten gemäss den behördlichen Vorschriften, den einschlägigen SIA-Normen und den Anforderungen der Bauherrschaft.AWK R Alterswohnen Küsnacht Rebweg
Gesundheitsnetz Küsnacht AGKüsnacht ZHFrist: 21. Aug.Im Rahmen des Neubaus der Alterswohnanlage am Rebweg in Küsnacht ZH werden die Arbeiten für die Altlastensanierung, den Abbruch der bestehenden Gebäude sowie den Spezialtiefbau mit Baugrubenaushub ausgeführt. Der Leistungsumfang umfasst die fachgerechte Sanierung und Entsorgung belasteter Materialien gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den vollständigen Rückbau der bestehenden Bauwerke einschliesslich sämtlicher Rückbau-, Trenn- und Entsorgungsarbeiten sowie die erforderlichen Schutz- und Sicherungsmassnahmen. Ebenfalls enthalten sind sämtliche Spezialtiefbauarbeiten, einschliesslich Baugrubensicherung, Wasserhaltung (sofern erforderlich), Baugrubenaushub, Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Wiederverwertung des Aushubmaterials sowie die Erstellung der notwendigen Gründungsmassnahmen gemäss Projektvorgaben. Die Ausführung umfasst zudem sämtliche Prüfungen, Nachweise, Dokumentationen und die vollständige Übergabe der Leistungen gemäss den behördlichen Auflagen und den Anforderungen des Bauherrn.Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
Landkreis LüneburgLüneburgFrist: 30. JuliDer Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. Das Verkehrsangebot wird innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung angepasst. Dies kann insbesondere Änderungen der Linienführung, der Bedienungsform (Linienverkehr oder flexible Bedienungsformen), der Fahrplanlage, der Verkehrsmenge, des Tarifs sowie weiterer Aspekte wie Fahrzeuge und sonstige Qualitätsstandards umfassen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und stellen keine Veränderung des Auftragsgegenstandes dar. Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lüneburg seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Die Vergabe erfolgt direkt und ist als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1, 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 PBefG beabsichtigt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 04. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Ortsbauamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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