WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenTED
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2...
Umweltgutachten, Schadstoffgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- WiBau Gesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 25. Juni 2026
- Frist:
- 31. Juli 2026
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
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1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben.
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Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
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WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 07. Aug.1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich BodeStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 03. Aug.Ökologische Baubegleitung während Kampfmittelräumung (01.09.2026‑31.03.2027) und archäologischer Grabung im Entwicklungsgebiet Ostfeld (Wiesbaden). Maßnahmenfläche ca. 45 ha, davon 36 ha archäologische Grabung in den Zonen 1‑7. Räumung von Störpunkten in Zonen 7 und 8, vier Blindgänger‑Verdachtspunkten in Zonen 1 und 5 sowie Fundamentresten in Zone 1. Ziel: Vermeidung/Minimierung von Beeinträchtigungen und Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben (§§ 39, 44 BNatSchG).Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 03. Aug.1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 03. Aug.1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 17. Juli1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 17. Juli1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 10. Sept.Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden". Die dort beschriebenen Leistungen sind auf das Stadtquartier der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zu beziehen. Geschuldet sind alle Leistungen der Leistungsbausteine 1 bis 9, soweit sie nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet sind. Die Rahmenplanung selbst, die Federführung bei der Erarbeitung der "Prinzipien des öffentlichen Raums" sowie die Fachleistungen zu Mobilität, Klima, Wasser und Schallschutz sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Diese werden vom Auftraggeber gesondert beauftragt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Gesamtmaßnahme SEM Ostfeld obliegt dem Auftraggeber. Bei Widersprüchen zwischen diesen Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung geht die Leistungsbeschreibung vor. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Gegenstand der zu beauftragenden Leistung ist die Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe für das neue Stadtquartier der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden mit rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Auftragnehmer wirkt als externe Fachexpertise an der interdisziplinär und iterativ zu erarbeitenden Rahmenplanung im Maßstab 1:1000 mit. Die Leistungen umfassen die in der beigefügten Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsbausteine 1 bis 9, soweit diese nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet sind: Leistungsbaustein 1: Grundlagenermittlung und Einarbeitung Leistungsbaustein 2: Markt- und Bedarfsanalyse Leistungsbaustein 3: Kontinuierliche fachliche Begleitung der Rahmenplanung Leistungsbaustein 4: Mitwirkung an den "Prinzipien des öffentlichen Raums" Leistungsbaustein 5: Entwicklungs- und Bauabschnittsbetrachtung Leistungsbaustein 6: Empfehlungen zu Betreiber- und Managementstrukturen Leistungsbaustein 7: Spezifische Rolle und Positionierung in der gesamtstädtischen Nahversorgungsstruktur Leistungsbaustein 8: Erstellung eines Endberichts einschließlich Management Summary Leistungsbaustein 9: Abstimmungen und Schnittstellen mit Projektbeteiligten, Ziffern 9.1 bis 9.11 Die Erarbeitung erfolgt parallel zur Rahmenplanung in den Phasen 1 (Vorbereitungsphase), 2 (Vorentwurf), 3 (Entwurf) und 4 (Finale Rahmenplanung). Die Phasen 1 und 2 sind ab Auftragsvergabe bis Frühjahr 2027 vorgesehen, die Phase 3 bis Herbst 2027, die Phase 4 mit Abgabe der Gesamtleistung Anfang 2028. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Termine stellen die kalkulierte Höchstzahl dar. Ein Anspruch auf Durchführung sämtlicher Termine besteht nicht. Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung "Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden". Optionen: Der Auftraggeber behält sich den gesonderten Abruf der nachfolgenden optionalen Leistungen vor, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Ziffer 9.12: Arbeitstermine zum Vorentwurf, Entwurf und finalen Rahmenplan sowie zu den "Prinzipien des öffentlichen Raums" - drei Termine, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.13: Zwischenpräsentationen Vorentwurf und Entwurf Rahmenplanung - zwei Termine, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.14: Präsentation finale Rahmenplanung - ein Termin, vorzugsweise digital, zwei Stunden Ziffer 9.15: Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit - drei Veranstaltungen, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.16: Einbindung von politischen Gremien und Akteuren - bis zu drei Termine, Präsenz, je maximal drei Stunden Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst ausschließlich die Leistungsbausteine 1 und 2 abgerufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf einzelner und / oder sämtlicher optionaler Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Die Beauftragung erfolgt in schriftlicher Form. Auf eine weitere Beauftragung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. Aus einer abschnittsweisen Übertragung oder einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Honorarerhöhung ableiten. Die einzelnen Optionen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektphase beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Leistungen besteht nicht. Ausführungsfrist / Ausführungsdauer: Beginn der Leistungserbringung: ab Auftragsvergabe Abschluss Phase 1 und 2 (Vorbereitungsphase, Vorentwurf): ca. Frühjahr 2027 Abschluss Phase 3 (Entwurf Rahmenplanung): ca. Herbst 2027 Abschluss Phase 4 (Finale Rahmenplanung, Gesamtabgabe): ca. Anfang 2028 Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der AufgabenbeschreibungStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 10. Sept.Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden". Die dort beschriebenen Leistungen sind auf das Stadtquartier der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zu beziehen. Geschuldet sind alle Leistungen der Leistungsbausteine 1 bis 9, soweit sie nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet sind. Die Rahmenplanung selbst, die Federführung bei der Erarbeitung der "Prinzipien des öffentlichen Raums" sowie die Fachleistungen zu Mobilität, Klima, Wasser und Schallschutz sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Diese werden vom Auftraggeber gesondert beauftragt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Gesamtmaßnahme SEM Ostfeld obliegt dem Auftraggeber. Bei Widersprüchen zwischen diesen Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung geht die Leistungsbeschreibung vor. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Gegenstand der zu beauftragenden Leistung ist die Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe für das neue Stadtquartier der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden mit rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Auftragnehmer wirkt als externe Fachexpertise an der interdisziplinär und iterativ zu erarbeitenden Rahmenplanung im Maßstab 1:1000 mit. Die Leistungen umfassen die in der beigefügten Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsbausteine 1 bis 9, soweit diese nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet sind: Leistungsbaustein 1: Grundlagenermittlung und Einarbeitung Leistungsbaustein 2: Markt- und Bedarfsanalyse Leistungsbaustein 3: Kontinuierliche fachliche Begleitung der Rahmenplanung Leistungsbaustein 4: Mitwirkung an den "Prinzipien des öffentlichen Raums" Leistungsbaustein 5: Entwicklungs- und Bauabschnittsbetrachtung Leistungsbaustein 6: Empfehlungen zu Betreiber- und Managementstrukturen Leistungsbaustein 7: Spezifische Rolle und Positionierung in der gesamtstädtischen Nahversorgungsstruktur Leistungsbaustein 8: Erstellung eines Endberichts einschließlich Management Summary Leistungsbaustein 9: Abstimmungen und Schnittstellen mit Projektbeteiligten, Ziffern 9.1 bis 9.11 Die Erarbeitung erfolgt parallel zur Rahmenplanung in den Phasen 1 (Vorbereitungsphase), 2 (Vorentwurf), 3 (Entwurf) und 4 (Finale Rahmenplanung). Die Phasen 1 und 2 sind ab Auftragsvergabe bis Frühjahr 2027 vorgesehen, die Phase 3 bis Herbst 2027, die Phase 4 mit Abgabe der Gesamtleistung Anfang 2028. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Termine stellen die kalkulierte Höchstzahl dar. Ein Anspruch auf Durchführung sämtlicher Termine besteht nicht. Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung "Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden". Optionen: Der Auftraggeber behält sich den gesonderten Abruf der nachfolgenden optionalen Leistungen vor, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Ziffer 9.12: Arbeitstermine zum Vorentwurf, Entwurf und finalen Rahmenplan sowie zu den "Prinzipien des öffentlichen Raums" - drei Termine, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.13: Zwischenpräsentationen Vorentwurf und Entwurf Rahmenplanung - zwei Termine, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.14: Präsentation finale Rahmenplanung - ein Termin, vorzugsweise digital, zwei Stunden Ziffer 9.15: Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit - drei Veranstaltungen, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.16: Einbindung von politischen Gremien und Akteuren - bis zu drei Termine, Präsenz, je maximal drei Stunden Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst ausschließlich die Leistungsbausteine 1 und 2 abgerufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf einzelner und / oder sämtlicher optionaler Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Die Beauftragung erfolgt in schriftlicher Form. Auf eine weitere Beauftragung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. Aus einer abschnittsweisen Übertragung oder einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Honorarerhöhung ableiten. Die einzelnen Optionen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektphase beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Leistungen besteht nicht. Ausführungsfrist / Ausführungsdauer: Beginn der Leistungserbringung: ab Auftragsvergabe Abschluss Phase 1 und 2 (Vorbereitungsphase, Vorentwurf): ca. Frühjahr 2027 Abschluss Phase 3 (Entwurf Rahmenplanung): ca. Herbst 2027 Abschluss Phase 4 (Finale Rahmenplanung, Gesamtabgabe): ca. Anfang 2028 Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der Aufgabenbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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