Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergTED
Städtebauliche Entwicklung Lutherstadt Wittenberg ; 3 Teilbereiche; 1. Kuhlache, 2. Kleingartenpark und 3. Arthur-Lambert-Stadion
Ökologische Baubegleitung für die Teilbereiche 1-3, 1. Kuhlache, 2. Kleingartenpark, 3. Arthur-Lambert-Stadion
Umweltgutachten
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Ökologische Baubegleitung für die Teilbereiche 1-3, 1. Kuhlache, 2. Kleingartenpark, 3. Arthur-Lambert-Stadion
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Ökologische Baubegleitung für die Teilbereiche 1-3, 1. Kuhlache, 2. Kleingartenpark, 3. Arthur-Lambert-Stadion
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergFrist: 25. Juni
Städtebauliche Entwicklung Lutherstadt Wittenberg ; 3 Teilbereiche; 1. Kuhlache, 2. Kleingartenpark und 3. Arthur-Lambert-Stadion
Ökologische Baubegleitung für 3 Teilbereiche: 1. Kuhlache, 2. Kleingartenpark, 3. Arthur-Lambert-Stadion in Lutherstadt Wittenberg. - Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt Wittenberg
Städtebauliche Entwicklung Lutherstadt Wittenberg für Teilbereich 1-3 (1. Kuhlache, 2. Kleiungartenpark und 3. Arthur-Lambert-Stadion)
Ökologische Baubetreuung für die 3 Teilbereiche; 1. Kuhlache; 2. Kleingartenpark; 3. Arthur-Lambert-Stadion - Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergFrist: 27. Aug.
Städtebauliche Entwicklung in 06886 Lutherstadt Wittenberg, KUhlache (Uferpark und Parkpromenade); Teilbereiche 01 - 06; Lieferung von Betonfertigteilen
Lieferung von Betonfertigteilen - Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergFrist: 30. Juli
Städtebauliche Entwicklung Kuhlache in 06886 Lutherstadt Wittenberg 1. Uferpark (Wune); 2. Parkpromenade (NKK); 3. Parkpromenade (Radnetz Dtl.)
Lieferung von Gehölzen - Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergFrist: 30. Juli
Städtebauliche Entwicklung Kuhlache in 06886 Lutherstadt Wittenberg 1. Uferpark (Wune); 2. Parkpromenade (NKK); 3. Parkpromenade (Radnetz Dtl.)
Lieferung von Gehölzen - Lutherstadt Wittenberg - Der OberbürgermeisterLutherstadt WittenbergFrist: 30. Juli
Städtebauliche Entwicklung in 06886 Lutherstadt Wittenberg 1. Uferpark (Wune); 2. Parkpromenade (NKK); 3. Parkpromenade (Radnetz Dtl.)
Lieferung von Gehölzen - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 03. Aug.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. - Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbHStralsundFrist: 06. Juli
Stadion Kupfermühle - Ersatzneubau Funktionsgebäude (3.BA) - TW
Die Hansestadt Stralsund besitzt in der Tribseer Vorstadt ein Stadion aus dem Jahr 1937, dem „Stadion an der Kupfermühle“, ein historisches Baudenkmal der Stralsun-der Sportkultur, entstanden durch das Engagement des damaligen Vereins „Reichs-bahn-Turn- und Sportverein Germania von 1925“. Strategisches Ziel der Hansestadt Stralsund ist die Erhaltung, der Ausbau und vor al-lem die multifunktionale Nutzung des Stadions. Das Stadion ist in großen Teilen nicht mehr nutzbar, es entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine zukunftsorien-tierte, barrierefreie, normgerechte und multifunktionale Sportanlage, die für den Schul- und Breitensport benötigt wird. Das vorhandene Funktionsgebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen funktionalen, sportlichen und energetischen Anforderungen und ist nicht mehr nutzbar. Angrenzend an das Sportplatzgebäude befinden sich nicht überdachte Tribünen mit Stehplätzen. Von den verfügbaren Sportstätten in Stralsund eignet sich ausschließlich das Stadion Kupfermühle für den Bau eines normgerechten Leichtathletikstadions. Aufgrund der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr werden auch die Schulen ohne eigene Sportfreianlagen ihren Sportunterricht dort durchführen können. Innerhalb der Hansestadt Stralsund gibt es darüber hinaus keine weitere öffentliche Sportanlage, die diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, die Sport- und Trai-ningsanlage an der Kupfermühle zu sanieren und zu einer multifunktionalen und zu-kunftsorientierten Sportanlage mit einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage, ei-nem Fußballgroßspielfeld, einem multifunktionalen Kleinspielfeld, einem Laufpfad, ei-nem Funktionsgebäude sowie einer Tribünenanlage mit ca. 350 Plätzen zu entwickeln. Für das Gesamtensemble „Stadion an der Kupfermühle“ liegt die Entwurfsplanung mit hoher baukultureller Qualität vor. Zwei Einzelprojekte, 1. BA Stadionbereich und 2. BA Mehrzwecksportfeld, werden bzw. wurden bis zum September 2025 fertiggestellt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadion-gebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt) sowie einer Tribünenanlage geplant. Ge-genstand dieser Ausschreibung ist jedoch ausschließlich die Planung des Funktions-gebäudes; die Tribünenanlage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebe-reiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Dem Funktionsgebäude in Richtung Stadion vorgelagert, wird eine Tribünenanlage angeordnet, welche ca. 350 Plätze, davon 240 Sitz- und 100 Stehplätze sowie 5 barri-erefreie Zuschauerplätze, bereitstellen soll. Für den 3. Bauabschnitt des Stadion Kupfermühle – Ersatzneubau Funktionsgebäude – wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrich-tungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewilligt. Es ist geplant, den Antrag auf baufachliche Prüfung unter Verwendung der erstellten Entwurfsplanung- bzw. Vorplanung einzureichen. Aufgrund der eingesetzten Fördermittel ist bereits für die 30. Kalenderwoche 2026, ein erstes Planungsgespräch vorgesehen, d.h. unmittelbar nach der geplanten Zu-schlagserteilung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot den zeitlichen Terminrahmen für die Planung und die Umsetzung des Projektes. Zudem ist geplant den Neubau Funktions- und Sozialgebäudes schnellstmöglich aus-zuschreiben, so dass eine Inbetriebnahme Mitte 2028 erfolgen kann. Die Vorgabe durch den Bauherrn (Hansestadt Stralsund) ist: 1. Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes auf der vorgegebenen Fläche 2. Serielle Bauweise mit einem Generalunternehmer Weitere Projektdetails können Sie den anliegenden Planzeichnungen entnehmen. Die Ausschreibung der Gebäudeplanung wird am 19.06.2026 submittieret - DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainFrist: 31. Aug.
Oberbau, Verkehrsanlagen Vergabepaket 2 Los 1-3; BA 2+3
Vergabepaket 2 Los 1-3 für BA 2+3 der Reaktivierung Homburg-Zweibrücken (Strecke 3283 km 1,331-7,670 und Strecke 3450 km 95,918-100,760). Umfasst Rückbau und Neubau von Gleisanlagen, Neubau/Anpassung von Bahnübergängen, Verkehrsstationen, Kabeltrassen, Gleisentwässerung (Mulde/Versickerung), Stützwänden und Ingenieurbauwerken im Oberbau, Kabeltiefbau, Verkehrsstationen und Ingenieurbau. - Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbHFrist: 18. Juni
Moldrickx-Quartier 3.BA: Hs.1: 6 FF+2 Gew. (Los 1) u.Hs.2+3: 22 ÖG Whg.mit TG (Los 2) u.Hs. 6: 16 ÖG Stud.whg.+Gemeinschaftsraum (Los 3), Monastirplatz 1-5 / Moldrickx-Allee 3, 48159 MS -Oberbodenarbeiten
Moldrickx-Quartier 3.BA: Los 1: Hs.1 mit 6 FF+2 Gew.; Los 2: Hs.2+3 mit 22 ÖG Whg. und TG; Los 3: Hs.6 mit 16 ÖG Stud.whg. und Gemeinschaftsraum, Monastirplatz 1-5 / Moldrickx-Allee 3, 48159 MS. Oberbodenarbeiten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.