Stadtverwaltung PirnaPirna
Stadtverwaltung Pirna, Hochwasserschadensbeseitigung 2021, Gewässerinstandsetzung Teichgrundbach, 01796 Pirna OT Obervogelgesang
Art und : Instandsetzung Teichgrundbach in Pirna nach Unwetterereignis 16.&17.07.2021 Sicherung Abbruchkante und Beräumung Teichgrundbach - Auszug aus der Baubeschreibung Zwischen den Ortschaften Naundorf und Struppen befindet sich das Einzugsgebiet des Teichgrundbaches. Das leicht nach Süden ansteigende und heute als Acker- und Wiese...
Erdarbeiten, Betonarbeiten, Mauerarbeiten, Wasserbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Pirna
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- 31. August 2026
- Thema:
- Erdarbeiten
- Bauobjekt:
- Renaturierung / Biotop
Bauobjekt-Klassifikation
- Renaturierung / BiotopHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Art und : Instandsetzung Teichgrundbach in Pirna nach Unwetterereignis 16.&17.07.2021 Sicherung Abbruchkante und Beräumung Teichgrundbach - Auszug aus der Baubeschreibung Zwischen den Ortschaften Naundorf und Struppen befindet sich das Einzugsgebiet des Teichgrundbaches. Das leicht nach Süden ansteigende und heute als Acker- und Wiesenfläche genutzte Gelände wird von der Kreisstraße 8733 durchquert. Die Ableitung ist als Gewässer II. Ordnung eingestuft. Die Stadt Pirna teilt sich mit der Gemeinde Struppen im Bereich des Hangwaldes die Unterhaltungspflicht des Gewässers. Die Steillage ist u.a. der Grund für massive Erosionsschäden und den damit verbundenen Abgang von großen Mengen an Geröll und Gesteinsschutt. Durch die Regenereignisse im Juli 2021 kam es daher im Unterlauf des Teichgrundes zu erheblichen Schäden ober- und unterhalb der Gemeindegrenze Struppen / Stadt Pirna. Den Schadensbereich gilt es Gemeindegrenze übergreifend zu beplanen. Um Schäden auf dem Gemeindegebiet der Stadt Pirna zu vermeiden, hat sich die Stadt Pirna, wie bei den Maßnahmen zuvor, als federführend für die Sicherung der Steillage als direkt betroffener Unterlieger bereit erklärt. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Beräumung des Gewässerprofils von Geröll/Ablagerungen Das Gewässerprofil ist von Geröll/Ablagerungen zu befreien. Dabei sind größere Steine erschütterungsarm zu zerkleinern. Die zu entnehmenden, losen Sandsteine sind auf Weiterverwendung zu prüfen. Nicht mehr benötigtes Material ist abzutransportieren und einer Verwertung zuzuführen. Die Beräumung kann u.a. händig sowie maschinell erfolgen. Die Wahl zur Durchführung der Beräumung obliegt dem AN. Im Zuge der Beräumung ist der Sohlbereich in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten zu profilieren. Bereich: • Station 0+011,65 bis 0+021,28 • Station 0+032,49 bis 0+038,36 • Station 0+045,49 bis 0+054,77 2. Wiederherstellung einer Furt Die aus der Furt herausgelösten Trittsteine sind wiederherzustellen. Um
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