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Stadt Ingelfingen - Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur
Gegenstand ist die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitbandnetzinfrastruktur in der Stadt Ingelfingen. Die Stadt Ingelfingen erhielt in 2025 einen Förderbescheid Gigabit 2.0 für Betreibermodell des Bundes mit Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund de...
Glasfaserausbau, TK-Beratung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Ingelfingen
- Veröffentlicht:
- 18. August 2026
- Frist:
- 18. September 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
- Bauobjekt:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Bauobjekt-Klassifikation
- Glasfaser- / TelekomnetzHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand ist die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitbandnetzinfrastruktur in der Stadt Ingelfingen. Die Stadt Ingelfingen erhielt in 2025 einen Förderbescheid Gigabit 2.0 für Betreibermodell des Bundes mit Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund der Fördervorgaben muss der Baubeginn spätestens am 28.04.2027 erfolgen. Auf Grundlage der Markterkundung wurden insgesamt 785 förderfähige Adresspunkte ermittelt. Die vorliegende Masterplanung sieht hierfür den Neubau von rund 41.000 Trassenmetern sowie die Errichtung von 28 zusätzlichen RVt und 9 POPs vor. Ergänzend sind in rund 19.000 Metern bestehender Kabelschutzrohrtrassen Leerrohre und/oder Kabel einzuziehen. In weiteren ca. 3.500 Metern bestehender Multirohrver-bände sind Kabel einzuziehen. Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitband-netzinfrastruktur. Eine nach Materialkonzept des Bundes angepasste Strukturplanung liegt vor und wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Zweckverband Breitband Breisgau-HochschwarzwaldFreiburg im BreisgauFrist: 02. Sept.Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Feldberg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) inkl. Upgrade Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 15.227.000,00 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.480.361,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Feldberg II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3822 und 7-8433.3/3823 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.250 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.140 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200201 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 730 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.500 m + 6.100 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.150 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200201 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/134 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3822 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3823 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Stadt Ochsenhausen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den die Erweiterung des Schulcampus Ochsenhausen
Stadt OchsenhausenOchsenhausenDie Stadt Ochsenhausen beabsichtigt die Erweiterung des Schulcampus Herrschaftsbrühl. Der Schulcampus Herrschaftsbrühl besteht zur Zeit aus dem Gymnasium und der Realschule. Der bestehende Schulcampus Herrschaftsbrühl in Ochsenhausen hat aufgrund Änderungen des Schulgesetzes und den damit verbundenen Veränderungen bezüglich der Schulentwicklung einen höheren Raumbedarf. Auch sind die Mensa und Bibliothek nicht mehr ausreichend dimensioniert. Das Ziel ist daher die Schaffung zusätzlicher Unterrichtsflächen und zur gemeinschaftlichen Nutzung des Lebensraum Schule und Entlastung des Bestands zur Schaffung eines funktional gestärkten und zukunftsfähigen Campus Herrschaftsbühl. Dies bedeutet insbesondere: - Deckung des zusätzlichen Raum- und Flächenbedarfs auf dem Campus - Integration von Bibliothek und Mensa in einem neuen, zentralen Gebäude - Schaffung eines gemeinschaftlichen Campusgefühls für Realschule und Gymnasium Der Neubau dient daher der Erweiterung der bereits aus drei Gebäuden (Gymnasium, Realschule und Sporthalle) bestehenden Schulcampus. Das neue Gebäude soll ein verbindendes Element des Gymnasiums und der Realschule unter Umsetzung der barrierefreien Erschließung bilden. Die Stadt Ochsenhausen sieht für diesen eine Programmfläche (PF) von ca. 1"000 m² vor zzgl. weiterer Flächen von ca. 750 m² zur schulischen Nutzung (insbesondere Mensa mit Küche, Bibliothek) und ca. 30% Nebennutzflächen (Treppenhaus, Technik, Flure, WCs etc.). Somit ergibt sich eine Entwurfsabhängige Gesamt NUF von ca. 2"500 m². Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Schulplanung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Ochsenhausen das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Frühjahr (Beginn 2. Schulhalbjahr 2028/2029) 2029 geplant. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d. h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Für die Realisierung des Neubaus inkl. Ausstattung, der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Ochsenhausen ein maximales Projektbudget für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes vorgesehen. Die Maximalhöhe des Budgets wird den Bietern mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Ochsenhausen behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten. Die Stadt Ochsenhausen beabsichtigt für das gegenständliche Projekt Fördermittel der Kommunale Schulbauförderung zu beantragen. Die Beauftragung erfolgt daher in zwei Leistungsstufen stufenweise. Weitere Informationen erhalten die Bieter, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Parkhauses für das neue Klinikum Memmingen
Stadtwerke MemmingenMemmingenDie Stadtwerke Memmingen planen den Neubau eines modernen Parkhauses mit rund 1.100 Stellplätzen am neuen Klinikstandort Memmingen. Das Gebäude soll Patienten, Besuchern und Beschäftigten eine komfortable und nachhaltige Parklösung bieten. Vor-gesehen ist ein wirtschaftliches, architektonisch ansprechendes Bauwerk mit PV-Anlage auf dem Dach, E-Ladeinfrastruktur und barrierefreiem Zugang. Das Parkhaus entsteht parallel zum Klinikneubau und ist Voraussetzung für dessen Inbetriebnahme. Ziel ist eine termin- und kostensichere, funktionale und langlebige Ausführung, die sich harmonisch in das neue Gesundheitscampus-Ensemble einfügt. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der Planung und schlüsselfertigen Errichtung eines Parkhauses auf dem Gelände des Klinikneubaus in Memmingen. Die Fertigstellung und Übergabe des schlüsselfertigen Parkhauses ist bis spätestens 31.07.2028 geplant.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteAuftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Stadt Waiblingen; Schlüsselfertige Planung, Lieferung, Errichtung und - optional - Vermietung einer modularen Unterkunft zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen (Anschlussunterbringung)
Stadt WaiblingenWaiblingenFrist: 24. Aug.Die Stadt Waiblingen beabsichtigt, am Standort Fellbacher Weg in 71332 Waiblingen (Flurstück 2388-2394) auf einer Gesamtfläche von ca. 9.632 m² eine modulare Unterkunft zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen zu errichten. Zur Auswahl eines geeigneten Auftragnehmers wird ein europaweites zweistufiges Vergabeverfahren durchgeführt. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Projektbeschreibung dient der Information potenzieller Bewerber im Teilnahmewettbewerb und soll interessierten Unternehmen einen ersten Überblick über das Vorhaben vermitteln. Sie ersetzt nicht funktionale Leistungsbeschreibung oder andere Vergabeunterlagen. Gegenstand der Vergabe ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Unterkunft für 350 schutzbedürftige Personen. Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Errichtung und Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen einschließlich der Dokumentation zu übernehmen. Je nach Vertragsmodell sind zusätzlich Wartungsleistungen sowie die Rücknahme der Module zu übernehmen.Stadt Riedenburg - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt RiedenburgRiedenburgFrist: 22. Sept.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Riedenburg zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt da-mit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessions-nehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Erweiterungsbau der Luise-Bronner-Schule in Modulbauweise. Gegenstand der Leistung ist die Planung und schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite Realisierung des Neubaus der Luise-Bronner-Schule in Heilbronn auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung und vorliegenden Planung.
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -HeilbronnDie Stadt Heilbronn plant eine Erweiterung der Luise-Bronner-Realschule. Der Schulerweiterungsbau ist in modularer Bauweise schlüsselfertig herzustellen. Gemäß Vorgabe des AG ist der Modulbau dabei in Holz-Hybrid-Bauweise (wesentliches Tragwerk und Konstruktion in Holz) oder reine Holzbauweise, 2-geschossig, zu errichten. Die Entwurfsplanung sowie das Baugesuch (LPH 3 und 4) sind durch den Auftraggeber (AG) bereits erstellt worden bzw. befinden sich derzeit in Erarbeitung. Die Baugenehmigung wird voraussichtlich im September 2026 erteilt. Eine eventuell systembedingte notwendige Tektur ist vom Auftragnehmer (AN) zu berücksichtigen. Um eine möglichst zeitnahe und kostensichere Baurealisierung sicherzustellen, wird der AG auf Grundlage der erstellten Planungen und der Baugenehmigung die Erstellung der Ausführungsplanung nebst Werk- und Montageplänen sowie die schlüsselfertige Fertigstellung des Erweiterungsbaus zu einem Pauschalfestpreis vergeben. Der Auftragnehmer (AN) ist für die Durchführung aller Planungs- und Baumaßnahmen ab der LPH 5 gemäß HOAI sowie die Bereitstellung der geforderten Nutzflächen und Funktionen verantwortlich, inklusive Lieferung, Montage und vollständige Installation der Anlage gemäß den planerischen Vorgaben des AG. Der AN ist für die Gesamtprojektleitung verantwortlich. Im Zusammenhang mit der Gesamtvergabe der Ausführungsplanung sowie der Bauleistungen aus einer Hand sind folgende Leistungen zu vergeben: – Erstellung der Ausführungsplanung nebst Werk- und Montageplänen; – Bauerrichtung des Erweiterungsbaus; – Herrichtung der Freifläche rund um den temporären Erweiterungsbau . Der Modulbau wird betriebsbereit übergeben, inklusive Nutzer-Einweisung in Betrieb und Wartung. Dem AN werden Verantwortlichkeiten und Risiken für Planung und Ausführung übertragen. Der AN dient dem AG als zentraler Ansprechpartner in allen übertragenen Aufgaben der Planung und Errichtung. Bei der Durchführung muss die Nutzung der vorhandenen Gebäude und Außenanlagen ohne wesentliche Einschränkung möglich sein (Errichtung im laufenden Schulbetrieb).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Ingelfingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.