Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteTED
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Ab...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
- Veröffentlicht:
- 20. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Zweckverband Breitband Breisgau-HochschwarzwaldFreiburg im BreisgauFrist: 02. Sept.Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Feldberg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) inkl. Upgrade Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 15.227.000,00 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.480.361,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Feldberg II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3822 und 7-8433.3/3823 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.250 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.140 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200201 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 730 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.500 m + 6.100 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.150 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200201 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/134 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3822 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3823 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis (ADK 2.0)
OEW Breitband GmbHEhingenEs sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Überherrn
Gemeinde ÜberherrnÜberherrnGegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "Grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 97 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-RR). Die Gemeinde Überherrn hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes vom 14.11.2024 sowie auf Grundlage der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes vom 15.05.2025 erhalten. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der BMVI Förderrichtlinie i.V.m § 3 Abs. 1 lit. a der Gigabit-Rahmenregelung.Stadt Tettnang- Konzessionsvergabe zur Planung, Errichtung und Betrieb eines Giga-Breitbandnetzes durch Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichen Deckungslücke
Stadt TettnangTettnangFrist: 05. Aug.Die Stadt Tettnang beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0") vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung von 2025 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") sowie durch eine bereits gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27. Juli 2023 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu för-dern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Verga-beverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "dunkelgrauen Flecken" auf dem Stadtgebiet gemäß Gigabitrichtlinie über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand der Vergabe ist die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.