Stadt GermersheimGermersheim
Stadt Germersheim: Gebäudereinigungsleistungen und Mietservice für Sauberlaufmatten
Unterhalts-, Grund- und Glas-/ Rahmenreinigung sowie Bereitstellung von Schmutzfangmatten für Liegenschaften der Stadt Germersheim gemäß Anlage 750 – Objektliste
Gebäudereinigung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Germersheim
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 07. September 2026
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Unterhalts-, Grund- und Glas-/ Rahmenreinigung sowie Bereitstellung von Schmutzfangmatten für Liegenschaften der Stadt Germersheim gemäß Anlage 750 – Objektliste
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Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und VerarbeitungEx Post: Stadt Pattensen: Vergabe der Ganztagsschulbetreuung der Klassenstufen 1 bis 4
Stadt PattensenPattensenDie Stadt Pattensen beabsichtigt, die außerunterrichtliche Betreuung im Ganztagsbetrieb für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 an allen drei städtischen Grundschulen zu vergeben. Hintergrund ist die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG); die Stadt Pattensen setzt den Anspruch für alle Klassenstufen 1 bis 4 vorgezogen bereits ab dem 01.08.2026 um. Dieser Vertrag wird für ein Schuljahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, soweit nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des aktuellen Schuljahres (31. Januar) zum Ende des Schuljahres kündigt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: - Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit montags bis freitags von 13:00 bis 16:00 Uhr (Mittagsbegleitung, Lernzeit, AG- und Freizeitangebote) an allen drei Grundschulen - Vor-Ort-Koordination an jeder der drei Grundschulen - Bereitstellung des qualifizierten pädagogischen Personals gemäß den Vorgaben des städtischen Rahmenkonzepts für Ganztagsgrundschulen - Ferienbetreuung während der niedersächsischen Schulferien (täglich 08:00-16:00 Uhr, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und einer Woche in den Weihnachtsferien; ca. neun Ferienbetreuungswochen pro Schuljahr) - Randzeitenbetreuung (Frühbetreuung 07:00-08:00 Uhr, Spätbetreuung 16:00-17:00 Uhr) bei entsprechendem Bedarf; kein Bestandteil des Auftrags, Finanzierung ausschließlich über vom Auftragnehmer erhobene Elternbeiträge ohne Beteiligung des Auftraggebers Die Mittagsverpflegung (Catering, Essensausgabe) ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrags; der Auftragnehmer übernimmt lediglich die pädagogische Begleitung der Kinder während des Mittagessens. Die Leistungen sind auf Grundlage eines verbindlichen Rahmenkonzepts der Stadt Pattensen (Anlage B01) zu erbringen und werden über trilaterale Kooperationsverträge (Auftraggeber, Land Niedersachsen, Auftragnehmer) je Grundschule sowie einen ergänzenden bilateralen Vertrag vertraglich abgesichert. Prognostizierte Schülerzahlen (Teilnahmequote ca. 80 %): - Grundschule Pattensen Mitte: ca. 339 Schülerinnen und Schüler (19 Klassen) - Leinetalschule Schulenburg: ca. 112 Schülerinnen und Schüler (8 Klassen) - Grundschule Hüpede: ca. 58 Schülerinnen und Schüler (4 Klassen) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage tatsächlich geleisteter Personalstunden je Qualifikationsstufe.Stadt Wunstorf - Grundschule Großenheidorn - An-/Umbau zu einer Ganztagsgrundschule
Stadt WunstorfWunstorfFrist: 20. Aug.Die Stadt Wunstorf beabsichtigt in Großenheidorn einzelnen Gebäudeteile der Grund-schule mit einem anderen Nutzungsprogramm zu überplanen und dementsprechend herzurichten. Eine wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung des Altbestandes von zwei Gebäuden für die neue Nutzung ist voranzustellen. Der Schulgebäudekomplex auf dem Grundstück Klosterstr. 24 besteht aus 3 verschiedenen Gebäudetrakten: Klassentrakt (Haus1), Betreuungstrakt (Haus 2) und Turnhalle (Haus 3). Der Klassentrakt, Haus 1 ist ein zweigeschossiges Gebäude, das im Jahre 1993 genehmigt wurde. Haus 2 und 3 sind Altbestände, die gemäß Bauakte im Jahre 1970 umgebaut wurden. Es gibt die Vermutung, dass diese in den 50 er Jahren erbaut wurden. Im Haus 2 als eingeschossiger Bau befindet sich derzeit die Nachmittagsbetreuung mit den Nutzungen Werken, Bibliothek und Kinderküche. Im Haus 3 befindet sich ein ausgebauter Bewegungsraum im EG mit angrenzenden Umkleidebereich ohne Sanitärausstattung und ohne Geräteraum. Das Obergeschoss wird nicht voll genutzt. Der Verein Webstube nutzt einen ehemaligen Klassenraum, der jedoch nur bis zum Ende der Umwandlung zur Ganztagschule bestehen bleiben kann. Um die notwendigen Funktionen einer 2 zügigen Ganztagsgrundschule unterzubringen, sind die vorhandenen Flächen in den bestehenden Gebäudeteilen nicht ausreichend, so dass neben der Umplanung oder Sanierung des Bestandes auch die Planung eines ergänzenden Neu-/Anbaus notwendig wird. Die Funktionsaufteilung mit den Nutzungen ist in einem Raum-Lage-Konzept gemeinsam mit Schule, Verwaltung und Politik erarbeitet worden. Dieses sieht vor, dass der Klassenstrakt fast unverändert bestehen bleibt und die ergänzenden Flächen im Bereich des Hauses 2 und 3 als Umnutzung oder Abriss mit Neubau entstehen sollen. Beide Altgebäude sind sanierungsbedürftig. Beim Haus 2, ein eingeschossiger Bau, wird eine Aufstockung gemäß statischer Einschätzung nicht möglich sein, außer es wird anders statisch abgefangen. Zum Haus 3 wurde ein Gutachten über die Abdichtungslage EG gefertigt, da es sehr viele Feuchtigkeitsschäden aufweist. Der zukünftige Komplex der Schule soll das pädagogische Konzept räumlich unterstützen und zugleich auch den Außenraum als Unterrichtsbereich integrieren. Weitergehende Informationen können der Beschreibung in der beigefügten Beschlussvorlage entnommen werden. Umbau Bestand Klassentrakt (Haus 1) Es sind geringfügige Änderungen gemäß dem pädagogischen Raumkonzept gewünscht. Daher wird der vorhandene Unterrichtstrakt (Haus 1) in der Nutzung erhalten bleiben. Eine Überplanung durch die Objektplanung ist nicht gewünscht. Die Umsetzung wird in eigenständig von der Stadt Wunstorf erfolgen. Jedoch ist für die Fachplanung TGA die LP 1-6 für dieses Gebäude in der Gesamtmaßnahme zu betrachten und mit zu beplanen, dies gilt vor allem mit den Schwerpunkten auf die sicherheitstechnischen Anlagen wie z.B. Sibel, BMA sowie Heizungstechnik und Lüftungstechnik zu vergeben. Die bauliche Umsetzung soll für den Innenbereich des Gebäudes 1 auch bei der Stadt Wunstorf verbleiben. Die Energiezentrale für den Ge-samtkomplex ist davon ausgenommen. Umbau/ Ergänzung / Anbau Altbestand (Haus 2 und Haus 3) Die vorhandenen Nutzungseinheiten Haus 2 und 3 sind zu ergänzen, umzubauen oder neuanzubauen mit der vorgegebenen Nutzfläche aus dem Raumprogramm und -konzept. Weitere wichtige Planungsparameter sind: - Das Erscheinungsbild der neuen Schule kann sich dem Bestand angleichen. - Besonders zu beachten ist die Einhaltung der Grundstücksgrenze mit ihren Abstandsflächen. - Barrierefreiheit: Ein Aufzug ist zentral in der Verteilerzone einzuplanen, der alle Ebenen miteinander verbindet. Zugänge im EG sind Barrierefrei auszuführen. - Anbau an das vorhandene Treppenhaus des Klassentraktes - Hoher Vorfertigungsgrad, da beengte Baustellenverhältnisse herrschen - Technikflächen als Richtwert sind zu berücksichtigen: 100 m² Lüftungstechnik für Küche und Speiseraum 45 m² Heizungstechnikraum ggf. Standort mit Luftwärmepumpe 15 m² BMA Zentrale 15 m² Hauseinführung Elektro 15 m² MSR und Server 10 m² für PV Wechselrichter Die Entwicklung eines wirtschaftlichen Konzeptes ist vorrangiges Ziel. Eine Ortsbesichtigung sollte unbedingt vor der Abgabe des Angebotes erfolgen. Ein Termin hierfür wird bekannt gegeben. Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme mit KG 200-700 ist in der Höhe von derzeit 10,2 Mio. EUR brutto festgelegt worden. Die Fertigstellung des Gebäudes soll voraussichtlich im Jahr 2030 (Beginn Ganztag: SJ 2030/2031) erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Germersheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.