Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt FürstenauOsnabrück
Stadt Fürstenau / Sanierung der Wege im Bürgerpark - Pflasterarbeiten
Pflasterung von Schotterwegen in unterschiedlichen Teillängen im Bürgerpark der Stadt Fürstenau. Die Arbeiten umfassen den Anschluss an vorhandene Wege mit notwendigen Anpassungen. Beginn ist unmittelbar nach Auftragsvergabe, die Fertigstellung muss bis zur 27. KW 2026 erfolgen. Die Ausführung hat ohne Unterbrechung zu erfolgen.
Pflasterarbeiten
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Pflasterung von Schotterwegen in unterschiedlichen Teillängen im Bürgerpark der Stadt Fürstenau. Die Arbeiten umfassen den Anschluss an vorhandene Wege mit notwendigen Anpassungen. Beginn ist unmittelbar nach Auftragsvergabe, die Fertigstellung muss bis zur 27. KW 2026 erfolgen. Die Ausführung hat ohne Unterbrechung zu erfolgen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Fürstenau
- Veröffentlicht:
- 26. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Pflasterarbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Pflasterung von Schotterwegen in unterschiedlichen Teillängen im Bürgerpark der Stadt Fürstenau. Die Arbeiten umfassen den Anschluss an vorhandene Wege mit notwendigen Anpassungen. Beginn ist unmittelbar nach Auftragsvergabe, die Fertigstellung muss bis zur 27. KW 2026 erfolgen. Die Ausführung hat ohne Unterbrechung zu erfolgen.
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Dokumente und Anhänge
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Pflasterung von Schotterwegen in unterschiedlichen Teillängen im Bürgerpark der Stadt Fürstenau. Die Arbeiten umfassen den Anschluss an vorhandene Wege inklusive notwendiger Anpassungen. Beginn ist unmittelbar nach Auftragsvergabe, die Ausführung muss ohne Unterbrechung erfolgen. Spätester Fertigstellungstermin ist die 27. Kalenderwoche 2026. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt FürstenauOsnabrückFrist: 10. Juni
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Stahlbau- und Metallbauarbeiten: Errichtung eines Medienkanals auf Bahnsteigebene am U-Bf. Rüttenscheider Stern in Essen
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Die Gesamtmaßnahme am U-Bf. Rüttenscheider Stern in Essen umfasst den großflächigen Rückbau und Neubau der bestehenden Bahnsteigplatten einschließlich abschnittsweiser Absenkung auf ein neues Höhenniveau sowie brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen. Im Rahmen der Umbaumaßnahme sind gleichermaßen Stahlbau- und Metallbauarbeiten erforderlich. Die hier ausgeschriebenen Leistungen betreffen im Wesentlichen die Herstellung und Montage von Medienkanälen entlang beider Bahnsteigseiten einschließlich zugehöriger Steigeschächte sowie ergänzender Metallbauarbeiten im Bestand. Gegenstand der Leistung ist zum einen die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlunterkonstruktionen für Medienkanäle aus Stahlprofilen einschließlich sämtlicher Verbindungsmittel, Schweiß- und Schraubverbindungen, Wandbefestigungen sowie konstruktiver Anpassungen gemäß und zum anderen die Herstellung und Montage von Edelstahl-Blechverkleidungen in Kassettenbauweise für Medienkanäle und Steigeschächte, einschließlich Unterkonstruktionen, Befestigungssystemen, Schattenfugen und demontierbarer Ausführung; Zudem sind ergänzende Metallbauteile wie Edelstahlrosetten, Sockelverkleidungen, Halte- und Anschlussbleche zu liefern und montieren. Darüber hinaus sind Anpassungsarbeiten und Einbindungen im Bereich vorhandener Einbauten und technischer Anlagen, insbesondere Vitrinen, Notsignalschalter, Notrufinfosäulen, akustischer Fahrgastinformationen sowie vorhandener Beleuchtungseinrichtungen erforderlich, sowie die Herstellung und Montage von Abhängungskonstruktionen für Rettungszeichenleuchten. Gleichermaßen ist die Herstellung, Lieferung und Montage von Bahnhofsbeschilderungen aus glaskeramikbeschichtetem Stahlblech einschließlich passgenauer Verklebung auf der Medienkanalverkleidung Bestandteil der Leistung. Zudem umfassen die Leistungen die Erstellung der erforderlichen Werk- und Montageplanungen, sowie sämtliche erforderliche Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Genehmigungen, Gerüste, Hilfskonstruktionen). Mit der Ausführung ist gemäß Planung des Auftraggebers unmittelbar nach Auftragsvergabe – nach derzietiger Planung Mitte/Ende Juli 2026 – zu beginnen. Die Arbeiten müssen bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Die Umbauarbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt Schleiden
Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium
Im Zuge der Flutsanierung werden die flussbegrenzenden Ufermauern in weiten Teilen neuerrichtet und auch der verrohrte (DN1000) Holgenbach, der ca. 4 Meter unterhalb des Vorplatzes verläuft, soll im Bereich des angrenzenden Weges entlang der Olef freigelegt und saniert werden. Die Beschickung dieser Maßnahme erfolgt durch den Sturmiuspark. Diese Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich nicht vor Herbst 2026. Die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist geplant mit dem Beginn der Sommerferien 2026. Der Ausführungsbeginn ist angesetzt für die KW30/2026. Der Ausführungszeitraum ist angesetzt bis KW39/2026. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass die Arbeiten auch in die dann anschließende reguläre Schulzeit fallen, muss der Haupteingang des Gymnasiums ab KW36 für Schüler und Personal jederzeit zugänglich sein. Nach Abbruch der Haupteingangstreppe bis zur Fertigstellung der neuen Treppenanlage muss daher ggfs. eine temporäre Lösung gestellt werden. Ziel ist es jedoch, die geplante Stufenanlage, inklusive der neuen barrierefreien Rampe, zuerst zu erstellen. Lärmintensive Arbeiten wie z. B. Stemm- und Abrissarbeiten haben innerhalb der Schulferien zu erfolgen und müssen spätestens am letzten Werktag der KW35/2026 zwingend abgeschlossen sein. Ab der KW36 dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, welche den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Mehrfaches Umsetzen von Bauzäunen und Material ist einzukalkulieren. Für den Bauablauf hat die rechtzeitige Bestellung / Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Fertigteile höchste Bedeutung. Der AN ist dazu verpflichtet, direkt nach Erhalt des Auftrags die Werkplanung der Fertigteile als Grundlage zur Freigabe für die Produktion in Auftrag zu geben. Der BH und die OÜ sind unaufgefordert hierüber in Kenntnis zu setzen. Die im Folgenden ausgeschriebene Großbaumpflanzung kann erst ab November 2026 erfolgen. Hierzu wird eine zweite Baustelleneinrichtung notwendig. Art und Lage der baulichen Anlage: Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten zur Erneuerung des öffentlichen Vorplatzes mit Rampen, Stufen und Mauerelementen. Folgende Arbeiten sind durch den AN auszuführen: Abbrucharbeiten: - Ausbau und Abfuhr von Betonteilen - Abbruch und Entsorgung von Stahlbetonteilen - Ausbau von Stahlteilen und Ausstattungselementen Erdarbeiten: - Ausbau und Abfuhr von vorhandenem Bodenmaterial - Lieferung und Einbau von verdichtungsfähigen Böden und Böden zur Bauraumverfüllung Entwässerungsarbeiten: - Einbau von Oberflächenentwässerungselementen mit Anschluss an teils bauseitige Grundleitungen - Neuerstellung von Entwässerungsleitungen inkl. Schachtbauwerken - Anschluss bauseitiger Regenfallrohre Wegebauarbeiten: - Einbau von Tragschichten und Frostschutzschichten - Pflasterarbeiten (Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) Fertigteile setzen: - Einbau von Stufen, Einfassungen, Sitzblöcken und Mauerteilen (Betonfertigteile), insbesondere Schwerlastwinkelstützen Ausstattung: - Einbau von Ausstattungselementen (Abfallbehälter, Radbügel, Masten, Sitzauflagen) Beleuchtung: - Einbau von Mastleuchten mit Stromkabel Vegetationstechnische Arbeiten: - Baumpflanzungen Im unmittelbaren Baubereich sind zur Zeit der Maßnahme keine weiteren Unternehmen tätig. Während der Sommerferien von KW30 bis KW36 wird der Vorplatz nicht von Schülern frequentiert. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres am 01.09.2026 muss der Haupteingang jederzeit frei zugänglich sein für fußläufigen Verkehr. Angrenzende Bearbeitungsflächen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Aufgrund der Schülerfrequentierung ist bei Nutzung von Fahrzeugen insbesondere im Zufahrtsbereich Blumenthaler Straße besondere Vorsicht geboten. Bei Arbeiten ab dem 01.09.2026 muss zwingend der Schulbetrieb berücksichtigt werden. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen: Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser; Bauschild: Anschlüsse für Bauwasser und Strom werden durch den AG gestellt und können unentgeltlich genutzt werden. Die Anschlüsse befinden sich im Bereich der Einbringöffnungen der Turnhalle, circa 25 Meter von der Bearbeitungsfläche entfernt. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen für diese Beschaffung in Betracht gezogen werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 01.04.2026, 9:00 Uhr. Geplantes Ende der Bindefrist ist der 08.06.2026. Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen. - Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau
(Fassaden-) Sanierung Schülerwohnheim der Staatlichen Berufsschule Lauingen; Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau plant, aufbauend auf der bereits erbrachten Entwurfsplanung, die Sanierung des Schülerwohnheims der Staatlichen Berufsschule in Lauingen im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten. Bestandteil des Verfahrens ist nur das Turmgebäude, nicht der bestehende Erweiterungsbau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbringen einer neuen WDVS-Fassade auf die bestehende, schadhafte WDVS-Fassade des Schülerheimturms, und auf dem Austausch der Fenster/Außentüren. Zudem soll eine Dachrandsanierung des Flachdachs des Turmgebäudes sowie des Verbindungsganges zum Erweiterungsbau erfolgen und die Innen- und Außenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, sowie Rauchmelder in den Unterkunftszimmern nachgerüstet werden. Kleinere Ausbesserungsarbeiten am in Randbereichen schadhaften Parkett, sowie etwaige sonstige brandschutzrelevanten Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Maßnahme. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Kosten-/Variantenuntersuchung durchgeführt. Die Ausführung mittels eines WDVS-Systems wurde vom Auftraggeber inzwischen beschlossen. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Entwurfsplanung aufbauen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung wurden bereits entsprechende Vorüberlegungen in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Bei der Fördermittelbeschaffung inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises soll mitgewirkt werden. ------ Aufgrund der hohen Komplexität, des vorhandenen Schadensbildes am Gebäude und der engen Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erwartet der Auftraggeber eine hohe Ortspräsenz in der Objektüberwachung von mindestens 2 Vor-Ort-Terminen pro Woche am Schülerheim in Lauingen. Diese sind persönlich durch den im Verfahren zu benennenden Objektüberwacher (gem. Zuschlagskriterium A9) wahrzunehmen. Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung ist zu benennen. Diese Termine können nicht durch Remote-Termine ersetzt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass darüberhinaus in dringenden Fällen weitere Vor-Ort-Termine, auch kurzfrist, notwendig werden können. ----- Das Büro, welches die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Verfahrensbeteiligte auf den selben Wissensstand zu bringen und Chancengleichheit herzustellen. ----- Zeitschiene: Die Angebotsauswertung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für den 1. BA möglichst für den Herbst/Ende 2026, spätestens jedoch für das Frühjahr 2027, vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Bauabschnitte soll zum 01.11.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 04. Juni
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen. - Stadt WaibstadtWaibstadtFrist: 24. Juni
Modernisierung und Erweiterung - Freizeitheim Alte Sinsheimer Straße
Die Stadt Waibstadt beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des Freizeitheims in der "Alten Sinsheimer Straße". Das ursprüngliche Gebäude wurde um die Jahrhundertwende als Schulhaus mit vier Klassenräumen errichtet. Später, in den 1950er Jahren, erfolgte die Erweiterung und die Nutzung als Näherei einer Kleiderfabrik. Die jetzige Nutzung als Freizeitheim, Vereinsheim und Bibliothek besteht seit Anfang der 1980er Jahre, hier erfolgte auch die letzte umfangreiche Modernisierung des Gebäudes. Die Beheizung erfolgt über einen Gas-Heizkessel mit 142 kW Nennleistung. Der Wärmeerzeuger sowie die Beleuchtung samt Absicherungen/Verteilungen wurden in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren erneuert. Die Bestandspläne und Lichtbilder zum Bestand sind der Ausschreibung als Anlagen Nr. 12 „Konvolut Bestand“ und Nr. 13 „Bestandspläne Freizeitheim“ beigefügt. Im Rahmen der Bedarfsermittlung hat die Stadt Waibstadt ferner ein erstes Konzept für eine Realisierung eingeholt (s. Anlagen Nr. 15.1 – Nr. 15.6 „Pläne Machbarkeitskonzept“) sowie eine Grobkostenschätzung eingeholt (s. Anlage Nr. 11 „Kostenberechnung nach Gewerken“). Hieraus lässt sich folgendes Projektziel ableiten: Mittelfristig ist es vorgesehen, das Gebäude an das örtliche Nahwärmenetz anzuschließen, welches bereits das Schulzentrum versorgt. Aufgrund der Zeitspanne seit der letzten umfangreichen Sanierung, der akuten Raumnot der örtlichen Vereine und der statischen Probleme sowohl des Sanitärtraktes als auch der Stützwand zum benachbarten Friedhof, soll nun eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes erfolgen. In diesem Zuge soll auch der Innenhof umgestaltet werden, um diesen für die Vereine nutzbar zu machen. Im Rahmen der Baumaßnahme soll der Sanitärtrakt abgebrochen werden, ebenso die Stützwand zum Friedhof. Diese wird durch eine neue, über zwei Ebenen gestaffelte, Wand ersetzt und bildet den nordwestlichen Abschluss des späteren Innenhofes. Anstelle des Sanitärgebäudes wird ein zweigeschossiger Erweiterungsbau errichtet. Hier wird sich später der neue Eingangsbereich befinden, weiter wird hier die Bibliothek im Erdgeschoss untergebracht. Ergänzend dazu befinden sich hier noch neue sanitäre Anlagen, sowie eine Teeküche. Im Altbau wird das Treppenhaus geöffnet, wobei die alte Treppenanlage erhalten bleibt, um die Orientierung in das Obergeschoss zu erleichtern. Durch die Anpassung des Grundrisses entsteht ein kleinerer Vereinsraum, der vorhandene Probenraum bleibt in seiner Größe erhalten. Im Obergeschoss entstehen durch die Verlagerung der Bibliothek in das Erdgeschoss zwei neue Vereinsräume. Ein weiterer entsteht durch die Neuorganisation des Grundrisses im Bereich des Treppenhauses, hier ist auch der Zugang zum Obergeschoss des Erweiterungsbaus. In diesem sind zwei weitere Vereinsräume, samt zugehöriger sanitärer Anlagen untergebracht. Der größere der beiden Räume verfügt über eine Dachterrasse und ist durch eine Rampe von außen zu erreichen. Diese bildet den barrierefreien Zugang zum Obergeschoss. Im Untergeschoss entstehen durch die Verlagerung der Vereinsräume in die oberen Geschosse neue Lagerräume. Hierfür sind nur kosmetische Maßnahmen notwendig. Weitere vorgesehene Maßnahmen sind: • Fassadendämmung im Bereich der Erweiterung aus den 1950er Jahren • Neue Holzfenster mit Dreifachverglasung im Altbau • Vorbereitung der Wärmeversorgung über Fernwärme • Installation einer PV-Anlage auf dem Erweiterungsbau Die bauliche Umsetzung soll voraussichtlich in den Jahren 2026/2027 erfolgen d.h. im Jahr 2027 abgeschlossen werden. Nach vollständiger Beauftragung und Benennung sämtlicher an der Planung Beteiligten wird ein Abstimmungsgespräch durchgeführt, in dem die Rahmenterminplanung unter Mitwirkung aller Planungsbeteiligten geprüft und verbindlich festgelegt wird mit dem Ziel der baulichen Fertigstellung im Jahr 2027. Der dann abgestimmte und freigegebene Rahmenterminplan bildet die verbindliche Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die Projektleitung wird durch die bauherrenseitige Vertretung der Stadt Waibstadt wahrgenommen. Der Objektplaner übernimmt die Koordination aller für die Realisierung des Projekts erforderlichen Fachplaner (falls erforderlich). Schnittstellen könnten ggf. bestehen insbesondere zu: - Tragwerksplanung - Bauphysik - Restauratorischer Fachplanung - Fachgutachten (Holzschutz, Schadstoffe, Natursteinbehandlung etc.) - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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