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Stadt Cottbus OV 244-2025 Aufgabenwahrnehmung Betreibung vorübergehender Einrichtungen sowie unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit nach dem LAufnG (uMSA)
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chó?ebuz vergibt ab 01.04.2026 die Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für Personen nach § 4 LAufnG sowie die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) an einen nichtstaatlichen Träger. Die Aufgabe umfasst die Leitung/Verwaltung der Einrichtungen und die soziale Unterstützung durc...
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Inhalt auf einen Blick
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chó?ebuz vergibt ab 01.04.2026 die Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für Personen nach § 4 LAufnG sowie die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) an einen nichtstaatlichen Träger. Die Aufgabe umfasst die Leitung/Verwaltung der Einrichtungen und die soziale Unterstützung d...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Cottbus
- Veröffentlicht:
- 18. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die kreisfreie Stadt Cottbus/Chó?ebuz vergibt ab 01.04.2026 die Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für Personen nach § 4 LAufnG sowie die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) an einen nichtstaatlichen Träger. Die Aufgabe umfasst die Leitung/Verwaltung der Einrichtungen und die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit gemäß §§ 10 (2) und 12 (2) LAufnG.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz ist gemäß § 10 (1) LAufnG verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 (2) LAufnG kann die Stadt Cottbus/Chó?ebuz geeignete Dritte zur Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung beauftragen. Des Weiteren ist die Stadt Cottbus/Chó?ebuz gemäß § 12 (1) LAufnG verpflichtet, die aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation - Landkreis Elbe-ElsterFrist: 06. Juli
unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit
Gemäß § 2 LAufnG ist dem Landkreis Elbe-Elster die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Aus-land zugewanderten Personen als öffentliche Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Er ist daher gemäß § 12 (1) LAufnG verpflichtet, die im Landkreis Elbe-Elster aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebens-lagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch sozia-le Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufga-benwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Die Migrationssozialarbeit kann gemäß § 12 (2) LAufnG auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Cottbus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.