Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches StiftungsschulamtRottenburgTED
St. Wolfgang Schule (SWS) Reutlingen Neubau Ganztagesbetreuung Obktplanung Gebäude
Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart plant die Erweiterung des Schulzentrums St. Wolfgang in Reutlingen um ein Ganztagesgebäude. Gesucht werden Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI (Leistungsphasen 5-8). Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 5-7, Stufe 2 (LPH 8) sowie Besonde...
Architektur
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Inhalt auf einen Blick
Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart plant die Erweiterung des Schulzentrums St. Wolfgang in Reutlingen um ein Ganztagesgebäude. Gesucht werden Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI (Leistungsphasen 5-8). Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 5-7, Stufe 2 (LPH 8) sowie Beso...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches Stiftungsschulamt
- Veröffentlicht:
- 29. März 2026
- Frist:
- 30. April 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart plant die Erweiterung des Schulzentrums St. Wolfgang in Reutlingen um ein Ganztagesgebäude. Gesucht werden Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI (Leistungsphasen 5-8). Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 5-7, Stufe 2 (LPH 8) sowie Besondere Leistungen sind optional. Ziel ist ein wirtschaftlich optimiertes, nachhaltiges Gebäude. Die Vergabe erfolgt gewerkeweise in Einzelvergaben.
Weiterführende Details
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Neubau eines Ganztagesgebäudes am Standort der St. Wolfgang Schule in Reutlingen. Baugenehmigung liegt vor, Leistungsphasen 1-4 abgeschlossen. Fördermittelantrag eingereicht, Entscheidung Q2/2026 erwartet. Vergabe erfolgt gewerkeweise nach §99 GWB. Ziel: wirtschaftlich optimiertes, nachhaltiges Gebäude. Beauftragt werden HOAI Leistungsphasen 5-8 für Anlagengruppen 4,5,8, stufenweise: Stufe 1 (LPh 5-7) direkt, Stufe 2 (LPh 8) optional. - Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches StiftungsschulamtRottenburgFrist: 02. Juni
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Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Schulzentrum St. Wolfgang in Reutlingen um ein Ganztagesgebäude zu erweitern. Die Bauleistungen werden gewerkeweise in Einzelvergaben durchgeführt. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI sowie ggf. Besondere Leistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei direkt beauftragt wird, die Stufe 1 (Leistungsphasen 5-7). - Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches Stiftungsschulamt
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Der Bauherr, die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart, beabsichtigt am Standort in Reutlingen, das bestehende Schulzentrum St. Wolfgang, um ein Ganztagesgebäude zu erweitern Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt bereits vor, so dass die Leistungsphasen 1-4 bereits erbracht wurden. Auch wurde der Fördermittelantrag „VWV Investitionsprogramm Ganztagesausbau“ bereits eingereicht. Mit dem Zuwendungsbescheid wird im Laufe von Q2/2026 gerechnet. Hierdurch ist der Bauherr verpflichtet, das Bauvorhaben gem. § 99 GWB als öffentlicher Bauherr durchzuführen. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt gewerkeweise in Einzelvergaben. Daher ist es für alle Beteiligten zwingend erforderlichen die dadurch entstehenden Rahmenbedingungen rechtskonform durchzuführen, um die Fördermittel nicht zu gefährden. Daneben ist wesentliche Zielsetzung ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Bauherrn gerecht wird. Der Auftrag erfolgt nach §§ 53 ff. HOAI und beinhaltet die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI sowie ggf. Besondere Leistungen für die Anlagengruppen 4, 5 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Direkt beauftragt wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 5-7). Die Beauftragung ab der Stufe 2 (Leistungsphase 8) sowie sämtlicher Besonderer Leistungen werden optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. - Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches Stiftungsschulamt
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Der Bauherr, die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart, beabsichtigt am Standort in Reutlingen, das bestehende Schulzentrum St. Wolfgang, um ein Ganztagesgebäude zu erweitern Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt bereits vor, so dass die Leistungsphasen 1-4 bereits erbracht wurden. Auch wurde der Fördermittelantrag „VWV Investitionsprogramm Ganztagesausbau“ bereits eingereicht. Mit dem Zuwendungsbescheid wird im Laufe von Q2/2026 gerechnet. Hierdurch ist der Bauherr verpflichtet, das Bauvorhaben gem. § 99 GWB als öffentlicher Bauherr durchzuführen. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt gewerkeweise in Einzelvergaben. Daher ist es für alle Beteiligten zwingend erforderlichen die dadurch entstehenden Rahmenbedingungen rechtskonform durchzuführen, um die Fördermittel nicht zu gefährden. Daneben ist wesentliche Zielsetzung ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Bauherrn gerecht wird. Der Auftrag erfolgt nach §§ 53 ff. HOAI und beinhaltet die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI sowie ggf. Besondere Leistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Direkt beauftragt wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 5-7). Die Beauftragung ab der Stufe 2 (Leistungsphase 8) sowie sämtlicher Besonderer Leistungen werden optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. - Bezirk Oberfranken - namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO)
ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)
Architektenleistungen Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 9,7 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplan verdeutlicht die Lage der Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf dem Gelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt. Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der weiteren Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. - Bezirk Oberfranken - namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO)BayreuthFrist: 15. Juni
ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 5-9 HOAI)
Beschreibung: Fachplanung Technische Ausrüstung Küchentechnische Einrichtung - AG 7 Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 2,5 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplann verdeutlicht die Lageder Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf demGelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt. Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant. - Stadt Coburg - BeschaffungsamtCoburgFrist: 15. Juni
ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 5-9 HOAI) - Küchentechnische Einrichtung (AG 7)
Fachplanung Technische Ausrüstung Küchentechnische Einrichtung - AG 7 Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 2,5 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplann verdeutlicht die Lageder Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf demGelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt. Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant. - Stadt Coburg - BeschaffungsamtCoburgFrist: 15. Juni
ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 5-9 HOAI) - Küchentechnische Einrichtung (AG 7)
Fachplanung Technische Ausrüstung Küchentechnische Einrichtung - AG 7 Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 2,5 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplann verdeutlicht die Lageder Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf demGelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt. Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches Stiftungsschulamt.
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