Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenTED
Sprachmittlung im Festeinsatz
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementspreche...
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Inhalt auf einen Blick
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementspre...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
- Veröffentlicht:
- 02. Juni 2026
- Frist:
- 14. Juli 2026
- Thema:
- Übersetzung
Ausschreibungsbeschreibung
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen. Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort. Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen. Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen. Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden. Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Art und : Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Kontakt: Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO) Kopenhagener Straße 72A 13407 Berlin Zur Vergabe: Nikolaus Rexroth, Tel.: 030 202 987-531, E-Mail: [email protected] Zu den Transporten: Kai Wellenbrock, Tel.: 030 202 987- 530, E-Mail: [email protected] Wesentliche Adressen der Abhol- und Lieferorte in Berlin: Wilhelm Hallen / Halle F Kopenhagener Str. 72A 13407 Berlin Philharmonie Herbert-von-Karajan-Str. 1 10785 Berlin Rundfunk Berlin-Brandenburg Haus des Rundfunks/Fernsehzentrum Sendesaal Bredtschneiderstr. 52-61 14057 Berlin Jesus-Christus-Kirche Hittorfstr. 2 14195 Berlin Clärchens Ballhaus Auguststraße 24/25 10117 Berlin Tempodrom Möckernstr. 10 10963 Berlin Villa Elisabeth Invalidenstrasse 3 10115 Berlin Teldex Studio Berlin Finckensteinallee 36 12205 Berlin Funkhaus Berlin Nalepastraße Nalepastr. 18 12459 Berlin Die Produktionsstandorte wechseln und unterliegen den künstlerischen Planungen des DSO. Der überwiegende Teil der Instrumententransporte erfolgt zwischen den Wilhelm Hallen und der Philharmonie Berlin. Wesentlicher Leistungsumfang : Jährlich fallen Transporte in diesen Spezifikationen an: Es werden voraussichtlich 70–80 einzelne Transportfahrten durchgeführt. Hierbei handelt es sich jeweils um einzelne Hin- oder Rückfahrten; Hin- und Rücktransport werden jeweils separat gezählt. Für die Durchführung sind regelmäßig drei LKW vorgesehen. In Einzelfällen kann der Einsatz eines vierten Fahrzeugs erforderlich werden. Art der Ladung: bis zu kompletter Orchesterausstattung Ladevolumen: 50 - 80 m3 (je nach Projektanforderung) Das DSO verfügt über keine genormten Kisten, daher kann das Volumen in Einzelfällen auch noch größer sein Spezifikationen LKW - LKW mit mind. 7,5t und ggf. Anhängern - Luftgefedert - Ladebordwand - temperaturgeführt (mindestens drei Koffer müssen klimatisiert sein, da klimaempfindliche Instrumente wie Geigen, Celli, Bässe, Pauken und Trommeln mit Naturfellen) Mindestanforderungen Folgende Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots: - Einsatz luftgefederter Fahrzeuge - Fahrzeuge mit Ladebordwand - Mindestens drei klimatisierte Kofferaufbauten - ausreichende personelle Kapazitäten für die Durchführung der Transporte - Nachweis einer während der gesamten Vertragslaufzeit bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung mit angemessener Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Schäden, Verlust oder Beschädigung an transportierten Instrumenten, technischem Equipment und sonstigen Transportgütern. - nachweisbare Erfahrung im Bereich Instrumenten- oder Orchestertransporte Weitere Anforderungen: - Kurzfristige Anpassungen des Transportumfangs mit einer Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden müssen gewährleistet werden (ein bis vier LKW) - Wochenend-, Früh- und Späteinsätze - Die termingerechte Durchführung der Transporte ist sicherzustellen. - Transportzeiträume/ Leistungszeiträume: Jan – Juni/ September – Dezember; während der Spielzeitpause ab Mitte Juli bis Ende August nur bedingt - Besondere Kenntnis beim Handling des Ladegutes (Instrumente, Zubehör), Lademeister - Gleichbleibende Ansprechpartner für die Durchführung der Transporte vor Ort - Bereitstellung von ausreichender Personalstärke für Ab- und Anlieferung unter Zeitdruck. (Bis zu sechs Personen Ladepersonal je nach Transportumfang). - Abholungen und Lieferungen müssen regelmäßig selbstständig und ohne vor Ort anwesenden - Vertreter des DSO durchgeführt werden können. Ortskunde und fachliche Qualifikation sind hierfür Voraussetzung. Das Angebot ist auf Grundlage des beigefügten Preisblatts einzureichen. Für regelmäßig wiederkehrende Standardleistungen sind Pauschalpreise anzugeben. Zusatzleistungen und Sonderleistungen sind gesondert auszuweisen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Leistungszeit: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für die Zeit 01.08.2026 bis 31.07.2028 mit Option auf zweimalige jährliche Verlängerung. Ausschreibungsablauf Offenes Verfahren gemäß VgV: Beginn 22.05.2026 bis 26.06.2026 (12 Uhr) Prüfung und Wertung der Angebote bis zum 03.07.2026 Die Bieter sind bis zum 10.07.2026 an ihr Angebot gebunden. Zuschlag bis zum 10.07.2026 Teil des Gebots ist die Einreichung von Referenzen und geeigneten Informationen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters. Bitte neben dem Angebot die Anlagen zur Ausschreibung ausgefüllt einreichen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig. - Deutsches Symphonie Orchester Berlin in der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbHBerlinFrist: 26. Juni
Instrumententransporte für das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO)
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TNW_Arch_Schulverband Nassenfels-Egweil_Neubau OGTS
Der Schulverband Nassenfels?Egweil plant den Neubau moderner Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Grundschule Nassenfels, um den stark gestiegenen Betreuungsbedarf sowie den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Hintergrund ist, dass die bisherige, als Übergangslösung geschaffene Unterbringung pädagogisch und baulich nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Aufenthaltsräume entspricht. In Nassenfels besuchen derzeit 180 Schüler die Schule; rund 80 % hiervon sollen als OGTS-Plätze bereitgestellt werden (ca. 144 Kinder). Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden OGTS-Plätze sollen mit dem Neubau 117 zusätzliche OGTS-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Neubau soll als zweigeschossiger, winkelförmiger Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden. Es soll ein westlicher Eingang entstehen, der zugleich als Zugang für die Ferienbetreuung genutzt werden kann, wenn das übrige Schulgebäude geschlossen ist. Durch die bauliche Konzeption soll sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Das Gebäude soll als Holzmischbauweise mit Gründung und Bodenplatte aus Stahlbeton ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit soll ein Aufzug vorgesehen werden, der den Neubau mit dem Hauptgebäude verbindet und so die barrierefreie Erschließung der gesamten Schule mit Ganztagsbetreuung sicherstellt. Aufgrund der Hanglage des Geländes sollen im Rahmen der Planung und Ausführung gegebenenfalls besondere, zusätzliche konstruktive und bauphysikalische Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung einer qualitätsvollen, barrierefreien Ganztagsumgebung, in der sich bis zu etwa 140 Kinder am Nachmittag und in den Ferien entwickeln, lernen und erholen können. Kern des Projekts ist ein multifunktionales Raumkonzept mit offenen, flexibel nutzbaren Zonen. Das Herzstück soll eine großzügige Mensa als Ess-, Arbeits- und Aktionsbereich bilden. Die Fläche soll durch mobile Trennwände in ruhige Bereiche für die Hausaufgabenbetreuung verwandelt werden können und soll außerhalb dieser Zeiten für Spiele und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. Ergänzt wird die Mensa durch einen zentralen "Marktplatz" mit offenen Lern- und Arbeitsbereichen, thematischen Lerninseln, ruhigen Zonen für Hausaufgaben sowie einer kleinen Bühne. Durch die direkte Anbindung an Terrasse und Außengelände soll ein fließender Übergang von innen nach außen entstehen, sodass der Außenbereich als erweiterter Spiel- und Lernraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss sind eine Kreativwerkstatt und Rückzugsbereiche vorgesehen. Flexible Podeste und Lernecken sollen dort Platz für individuelle und Kleingruppenarbeit, Lesen und Lernen bieten. Zusätzlich ist ein eigenes Lesezimmer mit Sitzgelegenheiten und einer Kinderbibliothek sowie ein Spielraum für freies Spiel, Konstruktion und Bewegung geplant. Die Küche ist als Ausgabeküche konzipiert. Die fertig zubereiteten Speisen sollen über einen neuen Eingang im Westen angeliefert werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten zur Zubereitung gesunder Snacks mit den Kindern geschaffen werden, um den schulischen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung zu unterstützen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 begingen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband Nassenfels-Egweil
TNW_Arch_Schulverband Nassenfels-Egweil_Neubau OGTS
Der Schulverband Nassenfels?Egweil plant den Neubau moderner Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Grundschule Nassenfels, um den stark gestiegenen Betreuungsbedarf sowie den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Hintergrund ist, dass die bisherige, als Übergangslösung geschaffene Unterbringung pädagogisch und baulich nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Aufenthaltsräume entspricht. In Nassenfels besuchen derzeit 180 Schüler die Schule; rund 80 % hiervon sollen als OGTS-Plätze bereitgestellt werden (ca. 144 Kinder). Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden OGTS-Plätze sollen mit dem Neubau 117 zusätzliche OGTS-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Neubau soll als zweigeschossiger, winkelförmiger Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden. Es soll ein westlicher Eingang entstehen, der zugleich als Zugang für die Ferienbetreuung genutzt werden kann, wenn das übrige Schulgebäude geschlossen ist. Durch die bauliche Konzeption soll sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Das Gebäude soll als Holzmischbauweise mit Gründung und Bodenplatte aus Stahlbeton ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit soll ein Aufzug vorgesehen werden, der den Neubau mit dem Hauptgebäude verbindet und so die barrierefreie Erschließung der gesamten Schule mit Ganztagsbetreuung sicherstellt. Aufgrund der Hanglage des Geländes sollen im Rahmen der Planung und Ausführung gegebenenfalls besondere, zusätzliche konstruktive und bauphysikalische Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung einer qualitätsvollen, barrierefreien Ganztagsumgebung, in der sich bis zu etwa 140 Kinder am Nachmittag und in den Ferien entwickeln, lernen und erholen können. Kern des Projekts ist ein multifunktionales Raumkonzept mit offenen, flexibel nutzbaren Zonen. Das Herzstück soll eine großzügige Mensa als Ess-, Arbeits- und Aktionsbereich bilden. Die Fläche soll durch mobile Trennwände in ruhige Bereiche für die Hausaufgabenbetreuung verwandelt werden können und soll außerhalb dieser Zeiten für Spiele und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. Ergänzt wird die Mensa durch einen zentralen "Marktplatz" mit offenen Lern- und Arbeitsbereichen, thematischen Lerninseln, ruhigen Zonen für Hausaufgaben sowie einer kleinen Bühne. Durch die direkte Anbindung an Terrasse und Außengelände soll ein fließender Übergang von innen nach außen entstehen, sodass der Außenbereich als erweiterter Spiel- und Lernraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss sind eine Kreativwerkstatt und Rückzugsbereiche vorgesehen. Flexible Podeste und Lernecken sollen dort Platz für individuelle und Kleingruppenarbeit, Lesen und Lernen bieten. Zusätzlich ist ein eigenes Lesezimmer mit Sitzgelegenheiten und einer Kinderbibliothek sowie ein Spielraum für freies Spiel, Konstruktion und Bewegung geplant. Die Küche ist als Ausgabeküche konzipiert. Die fertig zubereiteten Speisen sollen über einen neuen Eingang im Westen angeliefert werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten zur Zubereitung gesunder Snacks mit den Kindern geschaffen werden, um den schulischen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung zu unterstützen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 begingen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband Nassenfels-EgweilNassenfelsFrist: 01. Juni
TNW_Arch_Schulverband Nassenfels-Egweil_Neubau OGTS
Der Schulverband Nassenfels?Egweil plant den Neubau moderner Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Grundschule Nassenfels, um den stark gestiegenen Betreuungsbedarf sowie den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Hintergrund ist, dass die bisherige, als Übergangslösung geschaffene Unterbringung pädagogisch und baulich nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Aufenthaltsräume entspricht. In Nassenfels besuchen derzeit 180 Schüler die Schule; rund 80 % hiervon sollen als OGTS-Plätze bereitgestellt werden (ca. 144 Kinder). Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden OGTS-Plätze sollen mit dem Neubau 117 zusätzliche OGTS-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Neubau soll als zweigeschossiger, winkelförmiger Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden. Es soll ein westlicher Eingang entstehen, der zugleich als Zugang für die Ferienbetreuung genutzt werden kann, wenn das übrige Schulgebäude geschlossen ist. Durch die bauliche Konzeption soll sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Das Gebäude soll als Holzmischbauweise mit Gründung und Bodenplatte aus Stahlbeton ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit soll ein Aufzug vorgesehen werden, der den Neubau mit dem Hauptgebäude verbindet und so die barrierefreie Erschließung der gesamten Schule mit Ganztagsbetreuung sicherstellt. Aufgrund der Hanglage des Geländes sollen im Rahmen der Planung und Ausführung gegebenenfalls besondere, zusätzliche konstruktive und bauphysikalische Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung einer qualitätsvollen, barrierefreien Ganztagsumgebung, in der sich bis zu etwa 140 Kinder am Nachmittag und in den Ferien entwickeln, lernen und erholen können. Kern des Projekts ist ein multifunktionales Raumkonzept mit offenen, flexibel nutzbaren Zonen. Das Herzstück soll eine großzügige Mensa als Ess-, Arbeits- und Aktionsbereich bilden. Die Fläche soll durch mobile Trennwände in ruhige Bereiche für die Hausaufgabenbetreuung verwandelt werden können und soll außerhalb dieser Zeiten für Spiele und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. Ergänzt wird die Mensa durch einen zentralen "Marktplatz" mit offenen Lern- und Arbeitsbereichen, thematischen Lerninseln, ruhigen Zonen für Hausaufgaben sowie einer kleinen Bühne. Durch die direkte Anbindung an Terrasse und Außengelände soll ein fließender Übergang von innen nach außen entstehen, sodass der Außenbereich als erweiterter Spiel- und Lernraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss sind eine Kreativwerkstatt und Rückzugsbereiche vorgesehen. Flexible Podeste und Lernecken sollen dort Platz für individuelle und Kleingruppenarbeit, Lesen und Lernen bieten. Zusätzlich ist ein eigenes Lesezimmer mit Sitzgelegenheiten und einer Kinderbibliothek sowie ein Spielraum für freies Spiel, Konstruktion und Bewegung geplant. Die Küche ist als Ausgabeküche konzipiert. Die fertig zubereiteten Speisen sollen über einen neuen Eingang im Westen angeliefert werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten zur Zubereitung gesunder Snacks mit den Kindern geschaffen werden, um den schulischen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung zu unterstützen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 begingen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. - Gemeinde Adelschlag
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 14. Juli 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.