Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbHWienTED
SPOSA 2 I Kunstrasenplätze I Rahmenvereinbarung
Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind ua bestehende Kunstrasenplätze zu ersetzen bzw zu sanieren sowie neue Kunstrasenplätze zu errichten. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufe entsprechende Sanierungs- und Errichtungsleistungen beauftra...
Sportanlagenbau
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Inhalt auf einen Blick
Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind ua bestehende Kunstrasenplätze zu ersetzen bzw zu sanieren sowie neue Kunstrasenplätze zu errichten. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufe entsprechende Sanierungs- und Errichtungsleistungen beauf...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbH
- Veröffentlicht:
- 02. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Sportanlagenbau
- Bauobjekt:
- Außensportplatz
Bauobjekt-Klassifikation
- AußensportplatzHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind ua bestehende Kunstrasenplätze zu ersetzen bzw zu sanieren sowie neue Kunstrasenplätze zu errichten. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufe entsprechende Sanierungs- und Errichtungsleistungen beauftragen zu können.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
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Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden. RVH2026 - Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.- Mobil ISC GmbHLehrte-Ahlten
Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden. - Mobil ISC GmbHLehrte-Ahlten
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Los 2 TGA
für Los 1 Objektplanung u.a. wie folgt dar: - Sichtung der Bausubstanz sowie fach- und materialgerechte Beurteilung dieser, im eingebauten oder ggf. entnommenen Zustand (evtl. auch durch Festlegung von Öffnungs- oder Untersuchungsstellen) - Ausbau und fachgerechte Entsorgung von Ein- und Anbauten in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Fachplanern und ggf. anderer Behörden - Umsetzung der Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes auf Grundlage des noch aufzustellenden Brandschutzkonzepts - Errichtung von Schall- bzw. Akustikdecken die die Raumakustik in den Gruppenräumen verbessern. - Erneuerung der durch den TGA-Umbau betroffenen Räumlichkeiten in Form von Maler- und Bodenbelagsarbeiten sowie Sanierung der jeweilig betroffenen Sanitärbereiche und Küchen. Der Umfang der zu sanierenden Sanitärbereiche und Küchen wird im Rahmen der Planungsarbeiten gemeinsam mit den Nutzern festgelegt (- Malermäßige Instandsetzung aller Räume nach Bedarf einschl. Fußbodenbeläge) - Planung der Maßnahmen, die im Rahmen der TGA-Modernisierung erforderlich wer-den (z.B. an der Blitzschutzanlage, Elektrische Anlagen, Wasser- und Abwasseranlagen) - Planung der Maßnahmen, die in Folge des Brandschutzkonzeptes erforderlich werden - Planung Anbau eines Aufzuges für Los 2 TGA sind u.a. zu erbringen und ebenfalls mit den erforderlichen Behörden abzustim-men: - Neue Heizungs-/ Wärmeversorgungsanlagen auf Basis der bestehenden Wärmeer-zeugungsanlagen (Fernwärme) und unter Beachtung der angestrebten Nutzung sowie unter Beachtung aller behördlichen Auflagen - Neue Wasser- und Abwasseranlagen unter Beachtung der aktuellen Vorschriften so-wie aller behördlichen Auflagen inkl. Fettabscheider - Neue Elektrische Anlagen entsprechend des Nutzerbedarfs (z.B. mehr Steckdosen, Beleuchtungskonzept mit LED-Beleuchtung, Kraftstromanschluss in der Küche, etc.), den aktuellen Vorschriften sowie unter Beachtung aller behördlichen Auflagen - Neue Kommunikationsanlagen, Sicherheitsanlagen (z.B. Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden aktuell auf ca. 6,85 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.- Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburg
Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen. - Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburg
Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.