Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchenTED
SPNV-Leistungen S-Bahn Rhein-Ruhr, Teilnetz B
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien S2 (Dortmund – Essen/Recklinghausen), S3 (Oberhausen – Hattingen Mitte), S9 (Hagen – Recklinghausen / Haltern am See), RE49 (Wesel – Wuppertal), RB32 (Duisburg – Dortmund) und RB40 (Essen – Hagen) für den Zeitraum Dezember 2...
Personenbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
- Veröffentlicht:
- 19. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien S2 (Dortmund – Essen/Recklinghausen), S3 (Oberhausen – Hattingen Mitte), S9 (Hagen – Recklinghausen / Haltern am See), RE49 (Wesel – Wuppertal), RB32 (Duisburg – Dortmund) und RB40 (Essen – Hagen) für den Zeitraum Dezember 2028 bis Dezember 2030.
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Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbHDie zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden S-Bahn Linien zu erbringen: S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S4: Kronberg – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S5: Friedrichsdorf – Bad Homburg – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf. Die Laufzeit des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 08.12.2029. Aktuell sind im S-Bahn Teilnetz Gallus 71 Fahrzeuge (inkl. Reserve) der Baureihe ET 423 der DB Regio AG im Einsatz. Bis Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis zum 08.12.2029) wird sich der Fahrzeugbedarf auf insgesamt 79 Fahrzeuge (inkl. 8 Reservefahrzeuge) erhöhen. Eine Neuvergabe des Verkehrsvertrags mit Neufahrzeugen für das S-Bahn-Teilnetz Gallus ist beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen bzw. noch nicht abgeschlossener infrastruktureller Ausbaumaßnamen (2. Baustufe des viergleisigen Ausbaus der S6, Verlängerung der S5 nach Usingen, Streckenneubau Nordmainische S-Bahn) sowie Unklarheiten bezüglich künftiger ETCS-Streckenausrüstung ist derzeit keine Erstellung eines langfristigen Fahrplanprogramms für das Teilnetz möglich. Weder ein verbindlicher Zeitpunkt für die ETCS-Streckenausrüstungen noch die hierfür notwendigen konkreten ETCS-Fahrzeugspezifikationen einschließlich der technischen Spezifikationen des ATO-GoA 2 sind bekannt. Diese Angaben sind jedoch für die Erstellung der Vergabeunterlagen erforderlich, da sich die Fahrplangestaltung und das ausgeschriebene Betriebsprogramm in Abhängigkeit von den vorgegebenen ETCS-Spezifikationen deutlich voneinander unterscheiden würden. Die heutige Unbestimmtheit der spezifischen Bauphasen und deren jeweilige Auswirkungen auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur erlauben es nicht, ein für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren belastbares langfristiges Betriebsprogramm zum Dezember 2029 zu definieren und wettbewerblich zu vergeben. Die Neuvergabe zum Dezember 2029 bzw. eine Betriebsaufnahme nach Neuvergabe ist auch deshalb nicht möglich, da bis Dezember 2029 nicht rechtzeitig ausreichend Neufahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Zur Gewährleistung vollständiger Kuppelfähigkeit der Fahrzeuge untereinander müssten alle Fahrzeuge vom gleichen Fahrzeughersteller beschafft werden. Eine gestufte Anschaffung von Neufahrzeugen scheidet aus. Die Produktionskapazitäten von Fahrzeugherstellern sind aber auf mehrere Jahre im Voraus ausgelastet, so dass eine fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe des Teilnetzes Gallus mit Neufahrzeugen nicht gesichert ist. Im Rahmen der aktuell laufenden Neuvergabe (Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus, TED-Nr. 590982-2025) wurde dem Auftraggeber von den Bietern mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit verschiedenen Fahrzeugherstellern eine Auslieferung der Neufahrzeuge nicht wie geplant zum Dezember 2032, sondern erst zum Dezember 2033 möglich ist. Deshalb ist nun eine Interimsdirektvergabe des Verkehrsvertrags Gallus an den Bestandsbetreiber nicht mehr nur für 3 Jahre, sondern für 4 Jahre bis Dezember 2033 – und damit bis zur Auslieferung der Neufahrzeuge und der erwarteten Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn – erfolgt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im S-Bahn Teilnetz Gallus aufgrund der Anforderungen an die Fahrzeuge bzgl. Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, als Auftragnehmer in Frage kam. Aufgrund technischer Besonderheiten kommen bei Gebrauchtfahrzeugen nur ET 423, alternativ ET 430 in Betracht. Die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main verfügt bereits über die betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 und die dafür erforderlichen Instandhaltungskapazitäten. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die die technischen Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihen ET 423 und ET430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher ist der Auftraggeber davon ausgegangen, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.RV Fußbodenbelagsarbeiten S-Bahn Rhein Main im Werk Neumünster
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR.
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