Stadt Eberswalde
Spielgeräteprüfung 2026 - 2029
Die Stadt Eberswalde beauftragt einen Dienstleister mit der Durchführung der Jahreshauptinspektion (JHI) auf 66 Spielplätzen. Die Inspektion umfasst die Prüfung von Spielgeräten, Ausstattungsgegenständen und Sicherheitsbereichen auf 43 öffentlichen Spielplätzen und 23 Spielplätzen in Kitas, Horte und Grundschulen. Die Prüfung erfolgt nach...
Gebäudewartung, Hausmeisterdienste
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Eberswalde beauftragt einen Dienstleister mit der Durchführung der Jahreshauptinspektion (JHI) auf 66 Spielplätzen. Die Inspektion umfasst die Prüfung von Spielgeräten, Ausstattungsgegenständen und Sicherheitsbereichen auf 43 öffentlichen Spielplätzen und 23 Spielplätzen in Kitas, Horte und Grundschulen. Die Prüfung erfolgt n...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Eberswalde
- Veröffentlicht:
- 21. Mai 2026
- Frist:
- 12. Juni 2026
- Thema:
- Gebäudewartung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Eberswalde beauftragt einen Dienstleister mit der Durchführung der Jahreshauptinspektion (JHI) auf 66 Spielplätzen. Die Inspektion umfasst die Prüfung von Spielgeräten, Ausstattungsgegenständen und Sicherheitsbereichen auf 43 öffentlichen Spielplätzen und 23 Spielplätzen in Kitas, Horte und Grundschulen. Die Prüfung erfolgt nach DIN-Standards und umfasst Maß-, Sicht- und Funktionskontrollen. Für die öffentlichen Spielplätze wird ein Tablet mit einer App zur Verfügung gestellt, für die anderen Spielplätze erfolgt die Dokumentation analog. Der Auftrag kann in zwei Positionen verpreist werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9YYHHK1Q.zip
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Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Anforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
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Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. 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Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Eberswalde.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.