Landkreis Breisgau-HochschwarzwaldFreiburg im Breisgau
Signalanlagenbau - Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B31 / L126 (Süd) bei 79199 K...
Signalanlagenbau - Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B31 / L126 (Süd) bei 79199 Kirchzarten Die Maßnahme sieht den Neubau einer Lichtsignalanlage vor, mit der Herstellung der entsprechenden technischen Anlage, dem Stellen der Masten und Herstellung der Fundamente. Die Grabarbeiten werden separat vergeben.
Straßenbau, Gleisbau
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Inhalt auf einen Blick
Signalanlagenbau - Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B31 / L126 (Süd) bei 79199 Kirchzarten Die Maßnahme sieht den Neubau einer Lichtsignalanlage vor, mit der Herstellung der entsprechenden technischen Anlage, dem Stellen der Masten und Herstellung der Fundamente. Die Grabarbeiten werden separat vergeben.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Veröffentlicht:
- 09. Juli 2026
- Frist:
- 29. Juli 2026
- Thema:
- Straßenbau
- Bauobjekt:
- Verkehrssicherung / Schutzeinrichtung
Bauobjekt-Klassifikation
- Verkehrssicherung / SchutzeinrichtungHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Signalanlagenbau - Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B31 / L126 (Süd) bei 79199 Kirchzarten Die Maßnahme sieht den Neubau einer Lichtsignalanlage vor, mit der Herstellung der entsprechenden technischen Anlage, dem Stellen der Masten und Herstellung der Fundamente. Die Grabarbeiten werden separat vergeben.
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3- Landkreis Breisgau-HochschwarzwaldFreiburg im BreisgauFrist: 29. Juli
Signalanlagenbau - Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B31 / L126 (Süd) bei 79199 Kirchzarten
Die Maßnahme sieht den Neubau einer Lichtsignalanlage vor, mit der Herstellung der entsprechenden technischen Anlage, dem Stellen der Masten und Herstellung der Fundamente. Die Grabarbeiten werden separat vergeben. Signalanlagenbau - Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B31 / L126 (Süd) bei 79199 Kirchzarten - Studierendenwerk Rostock-WismarRostock
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar vergibt Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa. a) Grundleistungen der Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr 9 Die zu vergebenden Leistungen beinhalten Projektsteuerungsleistungen im notwendigen Umfang gemäß Nr. 2 § 2 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, 6. Aufl., Stand Mai 2025 (nachfolgend und in den gesamten Vergabeunterlagen auch nur „AHO-Heft Nr 9“ genannt), Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E, für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa. b) Besondere Leistungen Neben den Grundleistungen sind folgende Besondere Leistungen zu erbringen: aa) Fördermittelmanagement Die Leistungen nach F 12 Fördermittelmanagement gemäß Veröffentlichung des DVP (2022) bb) Vergabemanagement Sämtliche über die Grundleistungen zum Vergabemanagement (Handlungsbereich E „Verträge“) hinaus gehenden Besonderen Leistungen, die mit der Vergabe sämtlicher Leistungen (einschließlich der Objekt- und Fachplanungsleistungen und Bauleistungen) zusammenhängen (zB vertiefte Prüfungen von Nachtragsangeboten oder Mehrkosten im Vergaberecht über den Regelfall hinaus, Mitwirken bei Nachprüfungs- oder Rügeverfahren oder Widerspruchsverfahren, besondere Vertrags- oder Verhandlungsunterstützung bei komplexen Vergabekonstellationen) 2. Projektbeschreibung Die Mensa Süd ist eine Landesliegenschaft, welche 1999 neu gebaut wurde und durch das Studierendenwerk Rostock-Wismar genutzt wird. Die Mensa hat die Aufgabe, Studierende zum sozialverträglichen Preis (und im Rahmen freier Kapazitäten auch Hochschulbedienstete zum angemessenen Preis) zu versorgen. Die Mensa Süd ist die größte Mensa in Rostock mit aktuell bis zu 2.200 Portionen am Tag. Mittel- bis langfristig wird wieder mit steigenden Studierendenzahlen und daher auch wieder mehr Portionen von bis zu 2.500 Portionen am Tag gerechnet. Die Mensa Süd ist die einzige Versorgungseinrichtung für Studierende am Campus Südstadt der Universität Rostock. Sie versorgt zudem die Universitätsbibliothek im Nachbargebäude ganztägig. Sie soll auch während der Bauzeit über eine Interim-Mensa durchgängig betrieben werden. Aufgrund des Alters der Mensa und des aktuell problematischen Zustands wurde 2023 eine Machbarkeitsstudie (als Anlagen Anlage B 2-1. und Anlage B 2-2 anbei) erarbeitet. Diese zeigt neben den altersbedingten baulichen und technischen Mängeln auch erhebliche funktionale Mängel auf, so dass eine ursprünglich geplante schrittweise Sanierung nicht mehr zielführend ist. Die umfangreiche Machbarkeitsstudie belegt den Bedarf einer Vollsanierung bzw. eines Neubaus sowie die Notwendigkeit einer kurzfristigen Bereitstellung einer Interim-Lösung. Im Ergebnis bestätigt die Machbarkeitsstudie die Variante, welche die Aufstellung einer Container-Interim-Mensa auf dem Parkplatz gegenüber (B-Plan Pulverturm) mit anschließendem Neubau der Mensa am gleichen Standort vorsieht, als die wirtschaftlichste Variante. Die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Vollsanierung ist bei der durch die Projektsteuerung zu erstellenden Antragstellung an das Land in Zusammenarbeit mit der Planung nachzuweisen. Für die Interim-Mensa werden gleiche Produktions- und Ausgabekapazitäten wie für die Mensa unterstellt. Die notwendigen Flächen für die Interim-Mensa sollen durch das Land und die Kommune zur Verfügung gestellt werden. Dazu gibt es bereits erste Vorabstimmungen. Für die Errichtung der beiden Teilprojekte: Interim-Mensa und Mensa-Neubau wurde die Bauherrenschaft an das Studierendenwerk Rostock-Wismar übertragen. Seitens des Landes wird hierfür ein Budget von 23 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen bereitgestellt. Das Budget ist zwingend einzuhalten. Für die Interim-Mensa wird die Anmietung einer Container-Mensa für den Zeitraum von zwei, höchstens drei Jahren unterstellt. Im Rahmen der Planung und Ausschreibung soll geprüft werden, ob und ab wann der Kauf der Container-Mensa wirtschaftlicher ist. Im Falle eines Kaufs der Interim-Mensa soll diese nach Abschluss der Maßnahme verkauft oder nachgenutzt werden. Das Projekt teilt sich in zwei Teilprojekte: - Errichtung einer Interim-Mensa - Abriss und Neubau der Mensa Süd entsprechend der erfolgten Beschreibung sowie Anlagen. Die Maßnahme soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Interim-Mensa soll dabei priorisiert werden. Es wird angestrebt, die Interim-Mensa spätestens im September 2027 in Betrieb zu nehmen. Der Mensa-Neubau soll im August 2029, spätestens im August 2030 fertiggestellt werden. - Landkreis RegensburgRegensburg
TNW_TWP_Landkreis Regensburg_Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung der Realschule samt Dreifachsporthalle ergab sich, dass ein Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der damaligen Planung beigefügt, welche den ersten Entwurfsstand aus dem Jahr 2018 dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun den Neubau des Schulgebäudes mit Herstellung einer Verbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das Raumprogramm liegt den Vergabeunterlagen bei. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke haben einen besonderen Stellenwert und sind in der gesamten Planungs- sowie Bauphase zu berücksichtigen. Die Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen wird erwartet. Der Baustoff Holz soll bei Planung und Bauausführung besonders im Innenbereich im besonderen Maße Berücksichtigung finden. Der Neubau ist zudem mindestens im KfW 40 Standard zu planen und zu realisieren. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die CO2 - Neutralität und eine positive Energiebilanz zum Ziel haben. Es muss zudem die Option für eine PV-Anlage auf dem Dach gegeben sein. Das Gebäude ist mit einer Außenentwässerung auszustatten und muss eine Dachneigung aufweisen. Die Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf wird als Teil des Schulzentrum Regenstauf durch einen aus einer Hackschnitzelheizanlage mit Spitzenlastkesseln in den einzelnen Schulgebäuden bestehenden Heizverbund mit Wärme versorgt. Der Heizverbund wird vom Markt Regenstauf betrieben. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.