Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeTED
SiGeKo-Leistungen
gesondert vergütet. Von allen Besprechungen sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und im Entwurf vorzulegen, die den Planungsstand und die Festlegungen zum weiteren Planungsablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Planungsbesprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Planunterlagen erfolg...
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
gesondert vergütet. Von allen Besprechungen sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und im Entwurf vorzulegen, die den Planungsstand und die Festlegungen zum weiteren Planungsablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Planungsbesprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Planunterlagen erf...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 05. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
gesondert vergütet. Von allen Besprechungen sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und im Entwurf vorzulegen, die den Planungsstand und die Festlegungen zum weiteren Planungsablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Planungsbesprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Planunterlagen erfolgt keine gesonderte Vergütung der Kosten und Aufwendungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 03. Aug.
SiGeKo-Leistungen
gesondert vergütet. Von allen Besprechungen sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und im Entwurf vorzulegen, die den Planungsstand und die Festlegungen zum weiteren Planungsablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Planungsbesprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Planunterlagen erfolgt keine gesonderte Vergütung der Kosten und Aufwendungen. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 13. Aug.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland
Besprechungen sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und im Entwurf vorzulegen, die den Leistungsstand und die Festlegungen zum weiteren Leistungsablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Besprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Unterlagen erfolgt keine gesonderte Vergütung der Kosten und Aufwendungen. - Stadt WolgastWolgast
Erstangebotsabgabe, Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen - Schaubühne Lindenfels - kultureller Neubau KH30LeipzigFrist: 16. Juli
Fachplanung Technische Ausrüstung - KG 400, HOAI Leistungsphasen 5 bis 9
Gegenstand der Beschaffung sind Planungs- und Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Schaubühne Lindenfels - kultureller Neubau KH30" in Leipzig. Das Vorhaben betrifft einen kulturellen Ergänzungs-/Neubau der Schaubühne Lindenfels. Aufgrund der kulturellen Nutzung, der öffentlichen Förderung sowie der erforderlichen Koordination von Planung, Vergabe, Ausführung, Kosten, Terminen, Fördermittelanforderungen und Projektdokumentation bestehen erhöhte Anforderungen an die fachliche, organisatorische und dokumentarische Leistungserbringung. Das Vergabeverfahren wird als EU-weites offenes Verfahren nach VgV durchgeführt und in drei Lose aufgeteilt: Los 1: Projektsteuerungsleistungen - Projektstufen 3 bis 5, Los 2: Objektplanung Gebäude und Innenräume - KG 300, HOAI Leistungsphasen 6 bis 9, Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung - KG 400, HOAI Leistungsphasen 5 bis 9. Die Beschaffung umfasst die für die weitere Projektabwicklung erforderlichen steuernden, planenden, vorbereitenden, koordinierenden, überwachenden und dokumentierenden Dienstleistungen. Die Leistungen dienen insbesondere der Vorbereitung und Begleitung der weiteren Vergaben, der Ausführungsplanung, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objekt- bzw. Fachüberwachung, der Projektsteuerung, der Kosten- und Terminverfolgung, der Schnittstellenkoordination sowie der prüffähigen Dokumentation gegenüber Auftraggeber, Fördermittelgebern und sonstigen Projektbeteiligten. Die Beauftragung erfolgt losweise. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Der Zuschlag erfolgt getrennt je Los auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der für das jeweilige Los bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Je Los wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die konkrete Art und der konkrete Umfang der jeweils zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den losbezogenen Leistungsbeschreibungen, den Vergabeunterlagen, den Anlagen und den Vertragsbedingungen. Die fachliche Verantwortung der jeweiligen Auftragnehmer beschränkt sich auf das jeweils beauftragte Los. Leistungen anderer Lose oder sonstiger Fachbeteiligter werden nur übernommen, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich geregelt ist. Die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Bieterkommunikation und die elektronische Angebotsabgabe erfolgen über DTVP. Angebote sind ausschließlich elektronisch über DTVP einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. - Landesamt für UmweltMainzFrist: 14. Aug.
Jährliche Reinigung der Drainageleitungen an der Talsperre Dossespeicher Kyritz (Rahmenvereinbarung 2026-2029)
1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt. Zum Erhalt der Funktion der Drainageleitung muss diese turnusgemäß gereinigt werden. 2 Leistungen und Auftragsbedingungen Die Reinigung erfolgt im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung. Die Preise im Leistungsverzeichnis gelten als Festpreise für die Vertragslaufzeit. 2.1 Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die jährliche Reinigung von Entwässerungs- und Drainageleitungen sowie die Spülung und Reinigung von mehreren Schächten im Bereich der Talsperrenanlage "Dossespeicher Kyritz". Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. VOB/C - DIN 18306 - ATV - Entwässerungskanalarbeiten Ggf. DIN EN 752 - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Kanalmanagement DWA-Regelwerke (DWA-M 149) - Spülung und Reinigung von Leitungen und Schächten einer Talsperre DGUV-Regeln für Arbeiten in Schächten und engen Räumen ZTV-Wasserbau TRBS 1201 - Techn. Regeln zur Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und Anlagen -die objektspezifischen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der Talsperre - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 27. Juli
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Amt Bargteheide-LandBargteheide
Neubau Mensa Johannes Gutenberg Schule -Technische Ausrüstung
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau einer Mensa für die Johannes-Gutenberg-Schule in Bargteheide einschließlich ergänzender Nutzfläche. Das Bauvorhaben dient der langfristigen Sicherstellung der Mittagsverpflegung sowie der Schaffung zusätzlicher Funktions- und Büroräume. 1. Projektinhalt und Nutzung: Geplant ist Errichtung eines eigenständigen Neubaus mit einer Verbindung an den Bestand, der folgende Nutzung umfasst: • Mensa mit Speisebereich für den Schulbetrieb, • Aula Nutzung des Speisebereichs, • Mensa-Küche (Erwärmungsküche): Die Küchenausstattung ist bereits in der bestehenden Schule vorhanden und soll vollständig demontiert und in dem Neubau integriert werden. Es ist keine Neuanschaffung der Küchentechnik vorgesehen. • Kellergeschoss: mit Neben- und Funktionsräumen (z.B. Lager, Technik, ggf. Nebenflächen der Mensa), • Büroräume im 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss für schulische bzw. verwaltungsbezogene Nutzung. Die genaue Raumaufteilung, Flächenzuordnung und funktionale Organisation ergeben sich aus der vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung (siehe „Informationsunterlagen“). 2. Planungsstand: Für das Projekt liegt bereits eine Planung bis einschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) vor. Der Einstieg des neu zu beauftragenden Architekten erfolgt ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). 3. Besondere Projektanforderungen: • Integration einer vorhandenen Mensa-Küche (Erwärmungsküche) inklusive Koordination von Ausbau, Transport, Wiedereinbau und Anpassung. • Abstimmung mit dem laufenden Schulbetrieb, insbesondere hinsichtlich Logistik und Terminplanung. • Wirtschaftliche, funktionale und nachhaltige Umsetzung des Neubaus. 4. Ziel der Maßnahme: Ziel ist die wirtschaftliche Realisierung eines funktionalen und nachhaltigen Mensaneubaus, der den schulischen Anforderungen entspricht und langfristig einen reibungslosen Betrieb gewährleistet. Die geschätzten Kosten für die Kostengruppen 200-700 betragen netto 6.259.277,- €. Die geschätzten Baukosten betragen für die Kostengruppe 300 netto 2.953.438,- € und für die Kostengruppe 400 netto 1.364.591,- €. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Fachplanung gem. HOAI § 55 Technische Ausrüstung, ALG 1-8, LPH 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. ---------- Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016118 eingestellt. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 29. Juli
Leistungen eines Inbetriebnahme-Management-Controlling (IBM-Controlling) für den Neubau des Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
Beschreibung: Im Zentrum des Stadtteils Köln-Rodenkirchen wird ein Neubau für das in den 1960er Jahren errichtete (Bezirks-) Rathaus realisiert. Nach Auslagerung der Nutzer ist der Abbruch des Gebäudes einschließlich Tiefgarage erfolgt. An gleicher Stelle wird ein Ersatzneubau für das Rathaus, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage erstellt. Der Entwurf sieht einen fünfgeschossigen Neubau plus Galeriegeschoß als Passivhaus mit einer Eisspeicher-Energieanlage vor. Im Neubau sind folgende Anlagengruppen vorhanden: Anlagengruppe 1 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - Fernmelde -und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6 - Förderanlagen Anlagengruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation Es ist zu beachten, dass das Interimsgebäude an eine temporäre Trinkwasser-Station und an einen separaten Trafo angeschlossen wird. Für die Neubaumaßnahme ist ein Generalunternehmer (GU) beauftragt worden. Für das Inbetriebnahme-Management des Generalunternehmers beabsichtigt die Auftraggeberin, ein IBM-Controlling zu beauftragen, welches die Maßnahmen aus fachlicher, technischer und sachlicher Sicht begleitet und überwacht. Projektbegleitend ist zur Unterstützung der Gebäudewirtschaft eine Projektsteuerung beauftragt, die sich mit den Aufgabenfeldern der Kontrolle der Termine, Kosten und Qualitäten beschäftigt. Für die Qualitätssicherung in der Ausführungsplanung und Ausführung ist das Baucontrolling beauftragt. Die kooperative Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung und dem Baucontrolling ist für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend. Die organisatorischen Vorgaben der Projektsteuerung mit Festlegungen zu Abläufen, Besprechungen, Kommunikation, Änderungsmanagement, Rechnungsstellungen und Projektraumvorgaben et cetera sind durch den Arbeitnehmer zu beachten. Diese werden dem Arbeitnehmer - sofern sie nicht bereits nachfolgend beschrieben sind - nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Ein Projekthandbuch ist für die Abwicklung dieses Projektes von der Projektsteuerung erarbeitet worden und wird fortgeschrieben. Dieses dient als Handlungsleitfaden für den Arbeitnehmer und allen weiteren Projektbeteiligten. Das Neubauprojekt wird sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des IBM-Controllings in der Leistungsphase 8 befinden. Somit hat sich der Arbeitnehmer umgehend in die bereits abgewickelten Leistungsphasen einzuarbeiten, um die Leistungsphase 8 controllen und mitwirken zu können. Projektkosten (KGR 200 bis KGR 700): circa 55 Millionen € brutto Flächen: BGF: circa 9.312 m² BRI: circa 35.854 m³ NUF: circa 3.679 m² Termine/Meilensteine Beauftragung GU: November 2025 Planung und Genehmigung GU: Dezember 2025 - circa April 2025 Baubeginn: Neubau circa April 2025 Innenausbau: ab circa November 2026 Beginn Inbetriebnahme: ab April 2027 Abnahme mit Arbeitgeber: circa September 2027 Für die Inbetriebnahme ist ein Controlling der IBM-Koordination der erforderlichen Aufgaben unumgänglich. Es muss hierfür ein ausreichender Zeitraum im gesamten Planungs- und Ausführungsprozess berücksichtigt werden. Ein Bezug der Gebäude ohne Abnahme erzeugt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und birgt für die spätere Nutzung unvorhersehbare wirtschaftliche und juristische Folgen (VDI- Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG), 2011). Um den Neubau sowie die Außenanlagen nach Abschluss der Bautätigkeiten und vor Übergabe an den Nutzer in den funktions- und bedarfsgerechten, sowie vor allem energieeffizienten Betrieb zu überführen, wird durch das beauftragte Generalunternehmen (GU) ein Inbetriebnahme-Management (IBM) in Anlehnung an die VDI 6039 durchgeführt und fortwährend dokumentiert. Seitens des Arbeitnehmers (GU) wird ein qualifizierter Ansprechpartner in allen Belangen des Inbetriebnahme-Management benannt, welcher dem Controller des Inbetriebnahme-Managements der Stadt Köln als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Der von der Arbeitgeberin eingesetzte Controller des Inbetriebnahme-Prozess handelt im Sinne der Arbeitgeberin. Er überwacht den IBM-Prozess und kontrolliert die Anforderungen der Arbeitgeberin. Ziel des IBM ist es, alle technischen Anlagen der unterschiedlichen Gewerke als geschlossenes technisches Anlagensystem zu betrachten und eine vollumfängliche gewerkeübergreifende Funktionsprüfung durchzuführen, um die geforderte Funktionalität der gesamten Anlagen unter Beweis zu stellen - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Leistungen eines Inbetriebnahme-Management-Controlling (IBM-Controlling) für den Neubau des Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
Im Zentrum des Stadtteils Köln-Rodenkirchen wird ein Neubau für das in den 1960er Jahren errichtete (Bezirks-) Rathaus realisiert. Nach Auslagerung der Nutzer ist der Abbruch des Gebäudes einschließlich Tiefgarage erfolgt. An gleicher Stelle wird ein Ersatzneubau für das Rathaus, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage erstellt. Der Entwurf sieht einen fünfgeschossigen Neubau plus Galeriegeschoß als Passivhaus mit einer Eisspeicher-Energieanlage vor. Im Neubau sind folgende Anlagengruppen vorhanden: Anlagengruppe 1 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - Fernmelde -und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6 - Förderanlagen Anlagengruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation Es ist zu beachten, dass das Interimsgebäude an eine temporäre Trinkwasser-Station und an einen separaten Trafo angeschlossen wird. Für die Neubaumaßnahme ist ein Generalunternehmer (GU) beauftragt worden. Für das Inbetriebnahme-Management des Generalunternehmers beabsichtigt die Auftraggeberin, ein IBM-Controlling zu beauftragen, welches die Maßnahmen aus fachlicher, technischer und sachlicher Sicht begleitet und überwacht. Projektbegleitend ist zur Unterstützung der Gebäudewirtschaft eine Projektsteuerung beauftragt, die sich mit den Aufgabenfeldern der Kontrolle der Termine, Kosten und Qualitäten beschäftigt. Für die Qualitätssicherung in der Ausführungsplanung und Ausführung ist das Baucontrolling beauftragt. Die kooperative Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung und dem Baucontrolling ist für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend. Die organisatorischen Vorgaben der Projektsteuerung mit Festlegungen zu Abläufen, Besprechungen, Kommunikation, Änderungsmanagement, Rechnungsstellungen und Projektraumvorgaben et cetera sind durch den Arbeitnehmer zu beachten. Diese werden dem Arbeitnehmer - sofern sie nicht bereits nachfolgend beschrieben sind - nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Ein Projekthandbuch ist für die Abwicklung dieses Projektes von der Projektsteuerung erarbeitet worden und wird fortgeschrieben. Dieses dient als Handlungsleitfaden für den Arbeitnehmer und allen weiteren Projektbeteiligten. Das Neubauprojekt wird sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des IBM-Controllings in der Leistungsphase 8 befinden. Somit hat sich der Arbeitnehmer umgehend in die bereits abgewickelten Leistungsphasen einzuarbeiten, um die Leistungsphase 8 controllen und mitwirken zu können. Projektkosten (KGR 200 bis KGR 700): circa 55 Millionen € brutto Flächen: BGF: circa 9.312 m² BRI: circa 35.854 m³ NUF: circa 3.679 m² Termine/Meilensteine Beauftragung GU: November 2025 Planung und Genehmigung GU: Dezember 2025 - circa April 2025 Baubeginn: Neubau circa April 2025 Innenausbau: ab circa November 2026 Beginn Inbetriebnahme: ab April 2027 Abnahme mit Arbeitgeber: circa September 2027 Für die Inbetriebnahme ist ein Controlling der IBM-Koordination der erforderlichen Aufgaben unumgänglich. Es muss hierfür ein ausreichender Zeitraum im gesamten Planungs- und Ausführungsprozess berücksichtigt werden. Ein Bezug der Gebäude ohne Abnahme erzeugt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und birgt für die spätere Nutzung unvorhersehbare wirtschaftliche und juristische Folgen (VDI- Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG), 2011). Um den Neubau sowie die Außenanlagen nach Abschluss der Bautätigkeiten und vor Übergabe an den Nutzer in den funktions- und bedarfsgerechten, sowie vor allem energieeffizienten Betrieb zu überführen, wird durch das beauftragte Generalunternehmen (GU) ein Inbetriebnahme-Management (IBM) in Anlehnung an die VDI 6039 durchgeführt und fortwährend dokumentiert. Seitens des Arbeitnehmers (GU) wird ein qualifizierter Ansprechpartner in allen Belangen des Inbetriebnahme-Management benannt, welcher dem Controller des Inbetriebnahme-Managements der Stadt Köln als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Der von der Arbeitgeberin eingesetzte Controller des Inbetriebnahme-Prozess handelt im Sinne der Arbeitgeberin. Er überwacht den IBM-Prozess und kontrolliert die Anforderungen der Arbeitgeberin. Ziel des IBM ist es, alle technischen Anlagen der unterschiedlichen Gewerke als geschlossenes technisches Anlagensystem zu betrachten und eine vollumfängliche gewerkeübergreifende Funktionsprüfung durchzuführen, um die geforderte Funktionalität der gesamten Anlagen unter Beweis zu stellen - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenFrist: 01. Sept.
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 05. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.