Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH 3
SEV Messegelände - Hauptbahnhof
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Personenbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH 3
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- 14. September 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbHNürnbergFrist: 23. Sept.Gegenstand der Ausschreibung sind die Erd-, Tief-, Kanal-, Rohbau-, Stahlbau- und Dacharbeiten für die Errichtung des Gesamtprojektes "Haus rund um das Erwerbslebens" in Hanau. Das Bauvorhaben umfasst die zeitgleiche Realisierung zweier eigenständiger Verwaltungsgebäude für die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Hanau Immobilien- und Baumanagement (IBM), die auf einem gemeinsamen Baufeld errichtet werden und künftig einen zusammenhängenden Verwaltungs- und Dienstleistungskomplex bilden. Ziel des Projektes ist die Schaffung moderner, nachhaltiger und bürgerfreundlicher Verwaltungsflächen mit einer gemeinsamen zentralen Erschließung und einem funktional abgestimmten Gesamtkonzept. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst die Bauleistungen für das Verwaltungsgebäude der Hanau Immobilien- und Baumanagement (IBM), Los 2 die Bauleistungen für das Verwaltungsgebäude der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Angebotsabgabe erfolgt losweise. Der Zuschlag wird jedoch ausschließlich für beide Lose gemeinsam an den Bieter erteilt, dessen Gesamtangebot aus beiden Losen unter Erfüllung sämtlicher Eignungs-, Angebots- und Leistungsanforderungen als das preisgünstigste Angebot gewertet wird. Der Neubau der Bundesagentur für Arbeit umfasst ein fünfgeschossiges Verwaltungsgebäude einschließlich des gemeinsamen Eingangs- und Foyerbereiches beider Gebäude. Das Verwaltungsgebäude von Hanau Immobilien- und Baumanagement (IBM) wird als viergeschossiger Baukörper ausgeführt. Beide Gebäude entstehen ohne Unterkellerung und sind als ringförmige Baukörper mit innenliegenden Höfen konzipiert. Zwischen beiden Bauwerken wird eine konstruktive Gebäudetrennfuge hergestellt, wodurch beide Tragwerke statisch unabhängig voneinander funktionieren. Das gemeinsame Foyer wird konstruktiv dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet und bildet künftig den zentralen Haupteingang des Gesamtkomplexes. Die Tragwerke beider Gebäude werden überwiegend in Stahlbetonbauweise hergestellt. Zur Ausführung gelangen wasserundurchlässige Bodenplatten mit Frischbetonverbundsystem (WU-Konstruktion), Stahlbetonstützen, Stahlbeton-Elementwände, Ortbetonbauteile sowie Elementdecken mit Ortbetonergänzung. Ergänzend sind Stahlbetonfertigteiltreppen, Mauerwerksarbeiten, Dämmarbeiten sowie sämtliche Bewehrungs- und Einbauteile Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Beide Gebäude gehören der Gebäudeklasse 5 an. Die Dachflächen beider Gebäude dienen der Aufnahme umfangreicher technischer Anlagen. Hierfür werden Stahltragwerke zur Aufständerung der TGA-Anlagen einschließlich Sichtschutzkonstruktionen errichtet. Weiterhin umfassen die Leistungen Dachabdichtungen, extensive Dachbegrünungen mit Retentionsaufbau, Dachentwässerung, Attika- und Klempnerarbeiten, Wartungswege, Absturzsicherungen sowie Tragsysteme zur späteren Installation von Photovoltaikanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet unter anderem: - Baustelleneinrichtung einschließlich Baustraßen, Baugrubensicherung und Wasserhaltung - Erdarbeiten einschließlich Baugrubenaushub (ca. 6.570 m³), Wiederverfüllung sowie Entsorgung - Herstellung von Rüttelstopfsäulen (530 Stück mit einer Gesamtlänge von ca. 2.350 m, IBM) - Kanal- und Entwässerungsarbeiten einschließlich Grundleitungen und Schächten (ca. 1.590 m) - Herstellung von WU-Stahlbetonbodenplatten (ca. 4.230 m²) - Stahlbetonarbeiten einschließlich Stahlbetonstützen (ca. 1.700 m) - Halbfertigteil-Elementwände einschließlich Ortbetonergänzung (ca. 7.700 m² Elementwände sowie ca. 1.160 m³ Ortbetonergänzung) - Halbfertigteil-Elementdecken einschließlich Ortbetonergänzung (ca. 15.700 m² Elementdecken sowie ca. 3.500 m³ Ortbetonergänzung) - Bewehrungsarbeiten (ca. 1.520 t Betonstahl) - Mauerwerksarbeiten (ca. 350 m²) - Stahlbauarbeiten einschließlich Gitterrostebenen (ca. 370 m²) sowie Stahlkonstruktionen für TGA-Dachgeräte und Sichtschutz (ca. 46 t) - Lamellen-Sichtschutzanlagen (ca. 400 m²) - Dachabdichtungsarbeiten (ca. 3.960 m²) einschließlich extensiver Dachbegrünung (ca. 2.200 m²) Die Leistungen sind im Rahmen eines hochwertigen Neubauprojekts auszuführen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung sind eine strukturierte Baustellenorganisation, eine zuverlässige Terminsteuerung sowie Erfahrung in der Realisierung vergleichbarer Hochbauprojekte. Eine partnerschaftliche und zielorientierte Zusammenarbeit mit den Auftraggebern und den weiteren Projektbeteiligten bildet die Grundlage für die Projektausführung.Erneuerung der Brandmeldeanlage am Mülheim Hauptbahnhof
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Landkreis SigmaringenLeopoldstr. 4Frist: 16. Sept.1. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. dem vierten Teil des GWB im Rahmen eines offenen Verfahrens nach 3 15 VgV 2. Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Diese Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten ÖDA-Vergabe umfassten Linien (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. 3. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. 4. Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden vom Landkreis Sigmaringen als zuständiger Behörde Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese sind in einem ergänzenden Dokument angegeben, welches inklusive seiner Anlagen als Download unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://nahverkehrsberatung.de/sharepoint/Sigmaringen/ Das Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die von der zuständigen Behörde aufgestellten Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Die Zusicherungen sind zusammen mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert der Landkreis, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihnen einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, nicht zwingend vorgegebener Standards, so sind diese in gleicher Weise verbindlich zuzusichern. 5. Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre: Gemäß § 21 Abs. 4 S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für eigenwirtschaftliche Verkehre inklusive der Bestandteile des Genehmigungsantrages, die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in aller Regel zumutbar. Zumutbar sind insbesondere alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen und einzukalkulieren. Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Sigmaringen als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. 6. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe, E-Mail: [email protected]SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld in den Herbstferien 2026
moBiel GmbHBielefeldFrist: 07. Sept.Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH 3.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.