Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestTED
Service- und Liefervertrag für das Datenübertragungs- und SOA- System
Service- und Liefervertrag für das Datenübertragungs- und SOA-System. Der Leistungsumfang umfasst die Komponenten PDH, SDH, Richtfunkanlagen sowie das NMS (Network Management System).
Softwareentwicklung, ERP-Systeme, IT-Support, Softwarelizenzen, Cloud
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Inhalt auf einen Blick
Service- und Liefervertrag für das Datenübertragungs- und SOA-System. Der Leistungsumfang umfasst die Komponenten PDH, SDH, Richtfunkanlagen sowie das NMS (Network Management System).
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Veröffentlicht:
- 26. April 2026
- Frist:
- 27. Mai 2026
- Thema:
- Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Service- und Liefervertrag für das Datenübertragungs- und SOA-System. Der Leistungsumfang umfasst die Komponenten PDH, SDH, Richtfunkanlagen sowie das NMS (Network Management System).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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CAFM System für FM
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung und Implementierung eines Computer-Aided Facility Management (CAFM)-Systems zur Unterstützung strukturierter Facility-Management-Prozesse innerhalb der Organisation des Auftraggebers als Software as a Service. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung der CAFM-Software, einschließlich Konfiguration, erforderlicher Anpassungen und Systemeinrichtung. Der Auftragnehmer übernimmt die Projektsteuerung, die Systemkonfiguration, die Betreuung der Migration von Flächen- und Anlagendaten, die Bereitstellung und Einrichtung von Schnittstellen zu Drittsystemen gemäß Lastenheft, die Durchführung von Tests sowie die Begleitung der Abnahme. Ferner sind Schulungsleistungen für definierte Nutzergruppen, die Erstellung von System- und Anwenderdokumentationen sowie die Unterstützung beim Go-live und in der Stabilisierungsphase Bestandteil des Leistungsumfangs. Der Erfüllungsort ist 67059 Ludwigshafen am Rhein. Der Zuschlag erfolgt nach dem Prinzip des wirtschaftlich günstigsten Angebots (MEAT - Most Economically Advantageous Tender) auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das bedeutet, dass nicht allein der niedrigste Preis entscheidend ist, sondern die Gesamtbewertung aus Preis und qualitativen Kriterien. Der Auftraggeber bewertet, in welchem Maße das angebotene CAFM-System und die begleitenden Leistungen die Anforderungen erfüllen, Risiken reduzieren, eine nachhaltige Betriebsfähigkeit ermöglichen und gleichzeitig ein plausibles, transparentes und vollständiges Kostenbild über den definierten Vertragszeitraum liefern. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenFrist: 22. Juni
Lieferung, Einrichtung & Service von Telefonie- und Provider-Leistungen der Stadt Aachen, Los 1: Telefonie Leistungen
Los 1 umfasst die Bereitstellung, Migration, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer zentralen VoIP- und Unified Communications-Plattform für die Stadt Aachen einschließlich einer integrierten Contact Center Lösung. Der Auftragnehmer verantwortet ein hochverfügbares, skalierbares und sicheres Gesamtsystem, das in die bestehende IT, Netzwerk und Rechenzentrumsinfrastruktur integriert wird. Der Auftraggeber verfolgt einen hybriden Systemarchitektur- und Lösungsansatz für das zu-künftige VoIP/UC-TK-System. Ziel ist die Kombination einer hochverfügbaren, on-premise betriebenen Enterprise-VoIP-Plattform mit einer hochverfügbaren und hochskalierbaren Unified-Communication- und Collaboration-Lösung in einer integrierten Gesamtarchitektur. Die Enterprise-VoIP-Call-Control-Komponente ist innerhalb der Rechenzentrumsinfrastruktur des Dienstleisters des AG, zu installieren und zu betreiben. Die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz erfolgt über eine zentral bereitgestellte, redundant ausgelegte SBC-Infrastruktur im selben Rechenzentrumsverbund. In Los 2 (Provider-Leistungen) wird der Leistungsumfang des zentralen SIP-Trunks definiert, der durch den Auftragnehmer von Los 2 bereitgestellt werden muss. Die Redundanz der zentralen Call-Control ist innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsbereiche (RZ1 und RZ2) so auszugestalten, dass der Ausfall einzelner Komponenten oder Rechenzentrumsbereiche nicht zum vollständigen Ausfall der Sprachkommunikation führt. Eine geografische Redundanz über mehrere Rechenzentrumsstandorte hinweg ist nicht Gegenstand dieser Anforderung. Die Lösung soll herstellerunabhängig und ohne proprietäre Clustermechanismen realisierbar sein. Erforderlich ist ausschließlich die grundsätzliche Fähigkeit zur hochverfügbaren Auslegung und zur logischen Verteilung der Komponenten innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsinfrastruktur. Die Unified-Communication-Funktionalitäten sind als skalierbare Hybrid- oder Cloud-Lösung bereitzustellen. Sofern Komponenten als Cloud-Service betrieben werden, sind diese in einem Rechenzentrum innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu betreiben. Die Gesamtarchitektur muss so ausgelegt sein, dass zusätzliche Dienste - insbesondere Contact Center Funktionalitäten - sowohl als On-Premises-Komponente als auch als Cloud-basierter Service (CCaaS) integrierbar sind. Die Integration hat über offene, dokumentierte und herstellerunabhängige Schnittstellen zu erfolgen. Technische Mindestanforderungen - VoIP-Plattform Die zu liefernde Enterprise-VoIP-Plattform muss mindestens folgende Kapazitäten für den Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 4.000 IP-Tischtelefone - bis zu 5.000 Softphones (geplant ist eine größere Migration von IP-Tischtelefon zu Softphone während der Vertragslaufzeit) - für mindestens 1.000 Smartphones und ca. 1.000 iPads - mindestens 1.200 analoge Anschlüsse über standardisierte Analog-VoIP-Gateways - zentrale SBC-Funktion für den SIP-Trunk mit mindestens 600 gleichzeitigen Gesprächen, skalierbar um mindestens 400 weitere Gespräche Zusätzlich sind ausreichend Systemressourcen einzuplanen, um eine Skalierung von mindestens 20 % der genannten Kapazitäten ohne grundlegende Systemerweiterung zu ermöglichen. Die Gateway- und SBC-Komponenten müssen über offene SIP-/SRTP-basierte Schnittstellen integrierbar sein. Die Lösung darf keine proprietären Abhängigkeiten erzeugen und muss interoperabel zu marktüblichen VoIP- und UC-Systemen sein. Die Architektur ist so auszulegen, dass innerhalb der zentralen wie auch dezentralen IP-Struktur keine Engpässe hinsichtlich Bandbreite, Session-Kapazität oder Sprachqualität entstehen. Eine angemessene Ressourcenplanung für Signalisierung, Medienverarbeitung und Verschlüsselung ist durch den AN sicherzustellen. Technische Mindestanforderungen - Unified Communication Die zu liefernde Unified-Communication-Plattform muss mindestens folgende Funktionen im Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 5.000 Teilnehmer für Instant Messaging und Präsenz - Integration externer Videokonferenzplattformen (z. B. Zoom) - optional Erweiterbarkeit um Audio-, Video- und Webkonferenzfunktionen mit gemeinsamer Dokumentenbearbeitung Ergänzende Mehrwertdienste Zusätzlich werden ergänzende Mehrwertdienste und deren Funktionalitäten zur Unterstützung einer effizienteren Kommunikation gefordert. Dies erfolgt durch die Integration der nachfolgend aufgeführten Dienste: - Contact Center Funktionalität (On-Prem oder CCaaS) o Kapazitäten mit 150 Agenten und 30 Supervisoren - Computer Telefonie Integration (CTI) - Voicemail-System - Zentrales IP-DECT-System - Administration und Management Standorte und Kategorisierung: Die VoIP /UC Plattform soll zukünftig ca. 280 Standorte der Stadt Aachen versorgen. Die Standorte lassen sich funktional wie folgt kategorisieren: - Zentrale Standorte mit direkter TK Anbindung o Größere Verwaltungs- und Organisationseinheiten mit unmittelbarer Anbindung an das zentrale VoIP /UC System. - Dezentrale Standorte o Kleinere und mittlere Standorte mit Anbindung über das Datennetz bzw. Provider Anschlüsse, einschließlich Sonder- und Außenstellen. Die Lösung ist standortübergreifend einheitlich zu betreiben (z.B. Rufnummernplan, Administration, Service Prozesse). Die geschätzte Abnahmemenge Los 1 beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 5.060.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 6.100.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Telefonie Leistungen
Los 1 umfasst die Bereitstellung, Migration, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer zentralen VoIP- und Unified Communications-Plattform für die Stadt Aachen einschließlich einer integrierten Contact Center Lösung. Der Auftragnehmer verantwortet ein hochverfügbares, skalierbares und sicheres Gesamtsystem, das in die bestehende IT, Netzwerk und Rechenzentrumsinfrastruktur integriert wird. Der Auftraggeber verfolgt einen hybriden Systemarchitektur- und Lösungsansatz für das zu-künftige VoIP/UC-TK-System. Ziel ist die Kombination einer hochverfügbaren, on-premise betriebenen Enterprise-VoIP-Plattform mit einer hochverfügbaren und hochskalierbaren Unified-Communication- und Collaboration-Lösung in einer integrierten Gesamtarchitektur. Die Enterprise-VoIP-Call-Control-Komponente ist innerhalb der Rechenzentrumsinfrastruktur des Dienstleisters des AG, zu installieren und zu betreiben. Die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz erfolgt über eine zentral bereitgestellte, redundant ausgelegte SBC-Infrastruktur im selben Rechenzentrumsverbund. In Los 2 (Provider-Leistungen) wird der Leistungsumfang des zentralen SIP-Trunks definiert, der durch den Auftragnehmer von Los 2 bereitgestellt werden muss. Die Redundanz der zentralen Call-Control ist innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsbereiche (RZ1 und RZ2) so auszugestalten, dass der Ausfall einzelner Komponenten oder Rechenzentrumsbereiche nicht zum vollständigen Ausfall der Sprachkommunikation führt. Eine geografische Redundanz über mehrere Rechenzentrumsstandorte hinweg ist nicht Gegenstand dieser Anforderung. Die Lösung soll herstellerunabhängig und ohne proprietäre Clustermechanismen realisierbar sein. Erforderlich ist ausschließlich die grundsätzliche Fähigkeit zur hochverfügbaren Auslegung und zur logischen Verteilung der Komponenten innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsinfrastruktur. Die Unified-Communication-Funktionalitäten sind als skalierbare Hybrid- oder Cloud-Lösung bereitzustellen. Sofern Komponenten als Cloud-Service betrieben werden, sind diese in einem Rechenzentrum innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu betreiben. Die Gesamtarchitektur muss so ausgelegt sein, dass zusätzliche Dienste - insbesondere Contact Center Funktionalitäten - sowohl als On-Premises-Komponente als auch als Cloud-basierter Service (CCaaS) integrierbar sind. Die Integration hat über offene, dokumentierte und herstellerunabhängige Schnittstellen zu erfolgen. Technische Mindestanforderungen - VoIP-Plattform Die zu liefernde Enterprise-VoIP-Plattform muss mindestens folgende Kapazitäten für den Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 4.000 IP-Tischtelefone - bis zu 5.000 Softphones (geplant ist eine größere Migration von IP-Tischtelefon zu Softphone während der Vertragslaufzeit) - für mindestens 1.000 Smartphones und ca. 1.000 iPads - mindestens 1.200 analoge Anschlüsse über standardisierte Analog-VoIP-Gateways - zentrale SBC-Funktion für den SIP-Trunk mit mindestens 600 gleichzeitigen Gesprächen, skalierbar um mindestens 400 weitere Gespräche Zusätzlich sind ausreichend Systemressourcen einzuplanen, um eine Skalierung von mindestens 20 % der genannten Kapazitäten ohne grundlegende Systemerweiterung zu ermöglichen. Die Gateway- und SBC-Komponenten müssen über offene SIP-/SRTP-basierte Schnittstellen integrierbar sein. Die Lösung darf keine proprietären Abhängigkeiten erzeugen und muss interoperabel zu marktüblichen VoIP- und UC-Systemen sein. Die Architektur ist so auszulegen, dass innerhalb der zentralen wie auch dezentralen IP-Struktur keine Engpässe hinsichtlich Bandbreite, Session-Kapazität oder Sprachqualität entstehen. Eine angemessene Ressourcenplanung für Signalisierung, Medienverarbeitung und Verschlüsselung ist durch den AN sicherzustellen. Technische Mindestanforderungen - Unified Communication Die zu liefernde Unified-Communication-Plattform muss mindestens folgende Funktionen im Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 5.000 Teilnehmer für Instant Messaging und Präsenz - Integration externer Videokonferenzplattformen (z. B. Zoom) - optional Erweiterbarkeit um Audio-, Video- und Webkonferenzfunktionen mit gemeinsamer Dokumentenbearbeitung Ergänzende Mehrwertdienste Zusätzlich werden ergänzende Mehrwertdienste und deren Funktionalitäten zur Unterstützung einer effizienteren Kommunikation gefordert. Dies erfolgt durch die Integration der nachfolgend aufgeführten Dienste: - Contact Center Funktionalität (On-Prem oder CCaaS) o Kapazitäten mit 150 Agenten und 30 Supervisoren - Computer Telefonie Integration (CTI) - Voicemail-System - Zentrales IP-DECT-System - Administration und Management Standorte und Kategorisierung: Die VoIP /UC Plattform soll zukünftig ca. 280 Standorte der Stadt Aachen versorgen. Die Standorte lassen sich funktional wie folgt kategorisieren: - Zentrale Standorte mit direkter TK Anbindung o Größere Verwaltungs- und Organisationseinheiten mit unmittelbarer Anbindung an das zentrale VoIP /UC System. - Dezentrale Standorte o Kleinere und mittlere Standorte mit Anbindung über das Datennetz bzw. Provider Anschlüsse, einschließlich Sonder- und Außenstellen. Die Lösung ist standortübergreifend einheitlich zu betreiben (z.B. Rufnummernplan, Administration, Service Prozesse). Die geschätzte Abnahmemenge Los 1 beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 5.060.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 6.100.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.