Jobcenter Lippe - Anstalt des öffentlichen RechtsDetmoldTED
"Schule macht Arbeit" - Leistung gemäß § 16f SGB II
Gegenstand ist eine Kombination aus Qualifizierung, Heranführung und Erwerb eines Hauptschulabschlusses (nach Klasse 9 oder 10 Typ A) für erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene. Die Maßnahme umfasst Elemente zur Lebens- und Erwerbsweltorientierung sowie individuelles Coaching. Ziel ist die mittelfristige Eingliederung in Ausbildun...
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand ist eine Kombination aus Qualifizierung, Heranführung und Erwerb eines Hauptschulabschlusses (nach Klasse 9 oder 10 Typ A) für erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene. Die Maßnahme umfasst Elemente zur Lebens- und Erwerbsweltorientierung sowie individuelles Coaching. Ziel ist die mittelfristige Eingliederung in Ausbil...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Jobcenter Lippe - Anstalt des öffentlichen Rechts
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 07. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand ist eine Kombination aus Qualifizierung, Heranführung und Erwerb eines Hauptschulabschlusses (nach Klasse 9 oder 10 Typ A) für erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene. Die Maßnahme umfasst Elemente zur Lebens- und Erwerbsweltorientierung sowie individuelles Coaching. Ziel ist die mittelfristige Eingliederung in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch den Erwerb der schulischen Qualifikation.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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6- Jobcenter Lippe - Anstalt des öffentlichen RechtsDetmoldFrist: 07. Mai
"Schule macht Arbeit" - Leistung gemäß § 16f SGB II
Gegenstand der Leistung gemäß § 16f SGB II ist eine Kombination aus Qualifizierung, Heran-führung und Erwerb eines qualifizierten Hauptschulabschlusses, Elementen zur Lebens- und Er-werbsweltorientierung sowie individuellen Betreuungs- und Coachingelementen. Zentrale Zielstellung der ausgeschriebenen Leistung ist es, erwerbsfähige Jugendliche und jun-ge Erwachsene durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses mittelfristig in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzugliedern. Durch das Nachholen bzw. den Erwerb des Hauptschulabschlusses erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit eines beruflichen Neubeginns mit einer schulischen Qualifikation. Grundsätzlich soll im Rahmen der Maßnahme der nächsthöhere Schulabschluss - der Hauptschulabschluss entweder nach Klasse 9 oder nach Klasse 10 Typ A - erworben werden. - Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter HammFrist: 14. Apr.
Maßnahme (gemäß § 16f SGB II) in Teilzeit zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und 10
Die Stadt Hamm schreibt für das Kommunale Jobcenter eine Maßnahme nach § 16f SGB II in Teilzeit aus. Ziel ist die Vorbereitung von SGB-II-Leistungsbeziehenden auf die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10). 75 % der Teilnehmenden sollen die Prüfung erfolgreich ablegen. Die Maßnahme muss in der Innenstadt von Hamm stattfinden und ein familienfreundliches Zeitkonzept, individuelle Prozessbegleitung sowie lerntheoretische Vorbereitung flexibel kombinieren. - Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünster
Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Grundlage für die Beschaffungsabsicht ist der Beschaffungsantrag der Fachstellenleiterin für Markt und Integration des Jobcenters der Stadt Münster. Das Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" richtet sich sowohl an arbeitsmarktnahe zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch an arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt benötigen. Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum "Leben in Deutschland" nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei potentiellen Teilnehmenden, oftmals bei weiblichen Zugewanderten, ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen im Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" unterstützt werden soll. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigt Gelegenheiten und Impulse, um ihre Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des Angebotes soll auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegen. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen für ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts und durch die Qualifizierung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden. - Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünster
Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Grundlage für die Beschaffungsabsicht ist der Beschaffungsantrag der Fachstellenleiterin für Markt und Integration des Jobcenters der Stadt Münster. Das Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" richtet sich sowohl an arbeitsmarktnahe zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch an arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt benötigen. Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum "Leben in Deutschland" nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei potentiellen Teilnehmenden, oftmals bei weiblichen Zugewanderten, ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen im Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" unterstützt werden soll. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigt Gelegenheiten und Impulse, um ihre Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des Angebotes soll auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegen. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen für ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts und durch die Qualifizierung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden. - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland - Stadt Essen - JobCenter EssenEssen
Chance Praktikum
Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu erbringen: Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Informationen über den aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, da sie durch die vermittelten Informationen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen besser mit dem vorhandenen Angebot auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser einschätzen und verbessern zu können, um langfristig eine dauerhafte berufliche Perspektive zu finden. Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils: Die Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt herauszuarbeiten und ihre Bewerbungsstrategien zu optimieren. Durch eine gründliche Analyse ihres Bewerberprofils können die Teilnehmenden ein besseres Verständnis für ihre beruflichen Potenziale entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen Ziel des Bewerbungscoachings ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Verbesserung ihrer Bewerbungskompetenzen und der Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Durch gezielte Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, selbstbewusst aufzutreten und sich erfolgreich zu bewerben. Elemente der intensiven Aktivierung: Die Teilnehmenden sollen bei der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung dabei unterstützt werden, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereiten. Durch gezielte Maßnahmen wie Coaching, Training und praktische Übungen sollen die Teilnehmenden sich optimal auf ihr Praktikum vorbereiten und erfolgreich in die Arbeitswelt integrieren. Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme: Bei der Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme der Teilnehmenden ist es zwingend notwendig, diese auf verschiedene Aspekte vorzubereiten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Begleitung während der betrieblichen Erprobung zielt darauf ab, den Teilnehmenden eine unterstützende und sichere Umgebung zu bieten, in der sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, dem Maßnahmeträger und dem Arbeitgeber wird sichergestellt, dass die betriebliche Erprobung für alle Beteiligten eine positive Erfahrung ist und die Teilnehmenden erfolgreich auf eine dauerhafte Beschäftigung vorbereitet werden. Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden und ist durchgängig Bestandteil der Maßnahme, daher sind die Teilnehmenden während des gesamten Teilnahmezeitraums sozialpädagogisch zu begleiten. Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören: 1. Entwicklung einer Berufsperspektive 2. Begleitung während der betrieblichen Erprobungen 3. Begleitung des Übergangs in den Arbeitsmarkt 1. Aufgaben in der Betreuung von einzelnen Teilnehmenden Die Begleitung soll die Teilnehmenden bei der Bewältigung von individuellen Hemmnissen unterstützen, die einer erfolgreichen Teilnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Begleitung soll individuell an den Bedürfnissen der einzelnen Teilnehmenden ausgerichtet werden. Die Gespräche mit den Teilnehmenden sind vertraulich zu führen. Die Begleitung soll auch für eine notwendige Krisenintervention bereitstehen. 2. Aufgaben in der Betreuung von Gruppen Die Begleitung soll die Fachkräfte in der Durchführung des Unterrichts unterstützen. Sie soll im sozialen Bereich beraten und informieren (z.B. über Verhaltensnormen bei Vorstellungsgesprächen, Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen, Umgang mit Problem im Unterricht und am Arbeitsplatz). Bestehende Gruppenverbände (z.B. "Klassen", Kurse oder feste Arbeitsgruppen) sollen bei Bedarf sozialpädagogisch als Gesamtheit begleitet werden. Die Begleitung soll insbesondere bei Störungen in der Gruppendynamik zur Klärung beigezogen werden. Gespräche und Maßnahmen innerhalb bzw. vor einer Gruppe sollen nur mit dem Einverständnis aller Teilnehmenden geführt werden, sofern vertrauliche Aspekte aus dem persönlichen Lebensbereich Gegenstand der Gespräche und Maßnahmen werden. 3. Aufgaben in der Betreuung während der betrieblichen Erprobung Die Begleitung steht den Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung beim Maßnahmenträger zur Verfügung. Diese soll die Teilnehmenden bei Fragen oder Problemen zur Seite stehen und sie bei der Lösung von Schwierigkeiten unterstützt. Dies kann die Klärung von arbeitsrechtlichen Fragen, die Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz oder die Vermittlung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen umfassen. Die sozialpädagogische Begleitung umfasst zudem: - Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention - Präventionshilfe (Schulden oder Sucht) - Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme - Regelmäßige Sprechstundenangebote (mindestens an einem Tag pro Woche) - Erstellen, Abstimmung und Fortschreiben des teilnehmerbezogenen Berichtes in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern sowie dem Bedarfsträger.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Jobcenter Lippe - Anstalt des öffentlichen Rechts.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.