Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Rückfahrt Mo-Do UE 12:50 Uhr für SchülerInnen der Schillerschule (FöS L/mgE) Höhr-Grenzhausen
Rückfahrt Mo-Do nach der HTS (UE 12:50 Uhr) von SchülerInnen der Schillerschule (FÖS L/mgE), Rathausstraße 131, 56203 Höhr-Grenzhausen. Erster Fahrtag und voraussichtliche Fahrtage: Montag, 10.08.2026 - 152 Fahrtage
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Rückfahrt Mo-Do nach der HTS (UE 12:50 Uhr) von SchülerInnen der Schillerschule (FÖS L/mgE), Rathausstraße 131, 56203 Höhr-Grenzhausen. Erster Fahrtag und voraussichtliche Fahrtage: Montag, 10.08.2026 - 152 Fahrtage
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Rückfahrt Mo-Do nach der HTS (UE 12:50 Uhr) von SchülerInnen der Schillerschule (FÖS L/mgE), Rathausstraße 131, 56203 Höhr-Grenzhausen. Erster Fahrtag und voraussichtliche Fahrtage: Montag, 10.08.2026 - 152 Fahrtage
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Schülerbeförderung: Rückfahrten (mo - fr) von Schülerinnen u. Schülern der Förderschule in 57627 Hachenburg (3 Lose)
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Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Rückfahrten (mo - fr) zur Burggartenschule (FÖS L/E), Leipziger Str. 10, 57627 Hachenburg (3 Lose) Verschiedene Fahrten zur bzw. von der Burggartenschule (FÖS L) Hachenburg laufen zum Schuljahresende 2025/2026 aus. Sie sind ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 neu auszuschreiben. Eine Übernahme in den ÖPNV ist nicht möglich. Die Fahrten sind als Vertragsfahrten auszuschreiben. Burggartenschule (FÖS L /E) Hachenburg: Unterrichtsende nach dem Halbtagsunterricht: 12:30 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. Sofern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abgedeckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.