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Stadtverwaltung Speyer - Zentrale VergabestelleSpeyerTED

Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr

Durchführung von Beförderungsleistungen zu und von der Schule Im Erlich, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Im Erlich 67a, 67346 Speyer: Der Fahrdienst wird zurzeit von 40 lernbeeinträchtigten Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren an allen Schultagen in Anspruch genommen. Die Schülerzahl variiert, so dass ein 1 Kraftomnibus ben...

Typ: Ausschreibung

Schülerbeförderung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle
Veröffentlicht:
30. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Schülerbeförderung

Ausschreibungsbeschreibung

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Durchführung von Beförderungsleistungen zu und von der Schule Im Erlich, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Im Erlich 67a, 67346 Speyer: Der Fahrdienst wird zurzeit von 40 lernbeeinträchtigten Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren an allen Schultagen in Anspruch genommen. Die Schülerzahl variiert, so dass ein 1 Kraftomnibus benötigt wird, der über 55 Sitzplätze verfügt. Es muss sichergestellt sein, dass alle Schüler*innen befördert werden. Ein Anspruch auf Vollauslastung besteht nicht. Das Einzugsgebiet umfasst das Stadtgebiet Speyer. Derzeit werden die Schüler*innen an 9 ÖPNV-Haltestellen abgeholt. Der tägliche Schülerverkehr (Hin- und Rückfahrt) beträgt aktuell 25 Kilometer pro Fahrtag. Die Schüler*innen sind an rheinland-pfälzischen Schultagen - mit Ausnahme beweglicher Ferientage, von der Schule festgelegten schulfreien Tagen (z.B. bei Studientagen) etc. - an den in der Anlage 1 (Verzeichnis der Haltstellen) aufgeführten ÖPNV-Haltstellen abzuholen bzw. zu diesen zu befördern. Pro Schuljahr gibt es ca. 189 Fahrtage. Die Fahrtzeit darf für Schüler*innen pro Fahrt höchstens 60 Minuten gemäß § 8 Abs.1 PBefG betragen. Die Unterrichtszeiten der Schule sind montags bis donnerstags von 07:55 bis 15:55 Uhr und freitags von 07:55 bis 11:15 Uhr. Die Schüler*innen sind so an den Haltestellen abzuholen, dass sie bis 07:45 Uhr an der Schule eintreffen. Der Transport nach Ende des Unterrichts von der Schule zurück bis an die Haltestellen erfolgt montags bis donnerstags um 16.00 Uhr und freitags um 11:20 Uhr. Es ist nicht statthaft, die Schüler*innen von oder zu anderen Orten zu befördern. Das eingesetzte Kraftfahrzeug muss die Abgasnorm Euro 6 oder höher (Erdgas-, Wasserstoff und / oder Elektro / Hybrid-Fahrzeuge sind dem gleichzusetzen) erfüllen, so dass auch bei Einführung neuer Umweltzonen nach der Feinstaubverordnung alle Ziele ungehindert angefahren werden können. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die erstmalige Leistungserbringung begi

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