Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.
Schloß Schönbrunn / Dienstleistungskonzession – Betrieb Bus- und PKW-Parkplatz
Das Vergabeverfahren zielt auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag für den Betrieb des Bus- und PKW-Parkplatzes beim Schloss Schönbrunn.
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Inhalt auf einen Blick
Das Vergabeverfahren zielt auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag für den Betrieb des Bus- und PKW-Parkplatzes beim Schloss Schönbrunn.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.
- Veröffentlicht:
- 19. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Vergabeverfahren zielt auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag für den Betrieb des Bus- und PKW-Parkplatzes beim Schloss Schönbrunn.
Weiterführende Details
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Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungskonzessionsvertrags über den Betrieb des Parkplatzes beim Schloss Schönbrunn. Im Rahmen des Betriebs des Parkplatzes hat der Konzessionär insbesondere auch die folgenden Leistungen zu erbringen: Instandhaltung und Instandsetzung des Parkplatzes (inkl Instandhaltung/Instandsetzung der technischen Anlagen, des zur Verfügung gestellten Büros, des Lagers und der Toilette für das Personal des Konzessionärs); Grünflächenpflege (insb Rasen- und Gehölzpflege, Schnitt und Bewässerung); Reinigung von Frei- und Verkehrsflächen; Winterdienst. - Landratsamt Pfaffenhofen a.d. IlmPfaffenhofenFrist: 18. Juli
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Linienbündel 5 - "Bedarfsverkehr Süd" im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel "Bedarfsverkehr Süd" mit PKW nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel umfasst Bedarfsverkehrsleistungen im Bedienungsgebiet Süd 1 (Reichertshausen, Ilmmünster, Hettenshausen, Schweitenkirchen), Bedienungsgebiet Süd 2 (Gerolsbach, Scheyern, Jetzendorf) und auf den Tangentialachsen Schweitenkirchen – Wolnzach, Gerolsbach – Hohenwart und Scheyern – Ilmmünster. Der Bedarfsverkehr innerhalb der Gemeinden Wolnzach und Hohenwart ist nicht Bestandteil des zu vergebenden öDA. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im Linienbündel "Bedarfsverkehr Süd" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Bedarfsverkehr Süd“, das als Download unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm und den bestehenden Teilfortschreibungen einzuhalten. Der Nahverkehrsplan und die Teilfortschreibungen können unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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