BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde SörupKronshagenTED
Schleswig - Tragwerksplanung - Erschließungsanlagen Innenstadt
Die Stadt Schleswig sieht im Rahmen der Innenstadtsanierung die Änderung, Umgestaltung und Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) vor. Hierfür sind auf Grundlage des Entwurfs der Frei- und Verkehrsanlagenplanung für die Erschließungsanlagen sowie der Entwürfe von weiteren Objektplanungen für Einzelbauerke im Rahme...
Architektur, Tragwerksplanung, Tiefbauplanung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Schleswig sieht im Rahmen der Innenstadtsanierung die Änderung, Umgestaltung und Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) vor. Hierfür sind auf Grundlage des Entwurfs der Frei- und Verkehrsanlagenplanung für die Erschließungsanlagen sowie der Entwürfe von weiteren Objektplanungen für Einzelbauerke im Ra...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Sörup
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Schleswig sieht im Rahmen der Innenstadtsanierung die Änderung, Umgestaltung und Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) vor. Hierfür sind auf Grundlage des Entwurfs der Frei- und Verkehrsanlagenplanung für die Erschließungsanlagen sowie der Entwürfe von weiteren Objektplanungen für Einzelbauerke im Rahmen Erschließungsanlagen (ZOB-Überdachungen und ein Brückenbauwerk) Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung erforderlich. Die Vergabe der erforderlichen Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung ist Gegenstand des Verfahrens.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
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2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Stadt Marbach am NeckarMarbach am NeckarFrist: 26. Juni
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moderne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Derzeit ist noch nicht abschließend geplant, welche Bauweise verfolgt wird (reiner Holzbau, Holzhybridbau oder Massivbau). Die Vergabestelle erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher Flexibilität im Hinblick auf die zu beplanende Bauweise. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Gesucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Tragwerk, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen Baukosten von insgesamt rund EUR 4,1 Mio. brutto (vorläufiger Stand: Oktober 2025, KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb sowie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach schreibt derzeit in weiteren -separaten- Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit aus: - TGA Elektro - TGA HLS Für die Leistungen der Objektplanung im hiesigen Projekt wurde im Wege eines Vergabeverfahrens das Unternehmen Steinbach Schimmel Architekten PartGmbH ausgewählt. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Stadt Marbach am NeckarMarbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moderne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Derzeit ist noch nicht abschließend geplant, welche Bauweise verfolgt wird (reiner Holzbau, Holzhybridbau oder Massivbau). Die Vergabestelle erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher Flexibilität im Hinblick auf die zu beplanende Bauweise. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Gesucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Tragwerk, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen Baukosten von insgesamt rund EUR 4,1 Mio. brutto (vorläufiger Stand: Oktober 2025, KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb sowie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach schreibt derzeit in weiteren -separaten- Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit aus: - TGA Elektro - TGA HLS Für die Leistungen der Objektplanung im hiesigen Projekt wurde im Wege eines Vergabeverfahrens das Unternehmen Steinbach Schimmel Architekten PartGmbH ausgewählt. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt GrevenGrevenFrist: 29. Juli
"Neubau Rathaus" in Greven: SiGeKo-Leistungen
A2 Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau inkl. Bibliothek beträgt 11.526 qm. Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche. In der Quartiersgarage sind auf 13 Split-Leveln 266 Stellplätze geplant. Weitere 9 Stellplätze verorten sich als Kurzparkplätze östlich der Garage. Dazu wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Arbeitsgemeinschaften von Architektinnen und Architekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Durchführung dieser für die Stadt Greven inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurden die Bietergemeinschaft neubauer lo?hle architekten, Augsburg und wbp Landschaftsarchitekten, Bochum unter Federführung des Büros lo?hle neubauer architekten. Der Wettbewerbsbeitrag dient als Grundlage und ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. "ENTWURF" (Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Wettbewerbsbeitrags der Büros lo?hle neubauer architekten und wbp Landschaftsarchitekten): Die Haupterschließung des Rathauses erfolgt von Osten über einen angemessenen Vorplatz. Ein großzügig, überdachter Eingangsbereich markiert den Haupteingang und leitet in das helle und einladende Foyer mit großzügigem Empfangs-/ und Wartebereich sowie erforderlichen Nebenräumen. Das angrenzende Servicezentrum fungiert als Bindeglied zwischen Rathaus- und Stadtbibliothek. Ebenso erdgeschossig verortet liegt das Bistro, welches den Rathausplatz mit seiner Außenbestuhlung bespielt. Das vorliegende Ausschreibungs-Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV - (im Folgenden "SiGeKo-Leistungen") für Baumaßnahmen nebst Frei-/Verkehrsanlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die Leistungen begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAI- Leistungsphasen 1-5 im Sinne von Ziffer 3.1 der AHO-Heft Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung Juni 2022). Die Leistungen für die Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung ist jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich. - Stadt GrevenGreven
"Neubau Rathaus" in Greven: SiGeKo-Leistungen
A2 Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau inkl. Bibliothek beträgt 11.526 qm. Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche. In der Quartiersgarage sind auf 13 Split-Leveln 266 Stellplätze geplant. Weitere 9 Stellplätze verorten sich als Kurzparkplätze östlich der Garage. Dazu wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Arbeitsgemeinschaften von Architektinnen und Architekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Durchführung dieser für die Stadt Greven inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurden die Bietergemeinschaft neubauer lo?hle architekten, Augsburg und wbp Landschaftsarchitekten, Bochum unter Federführung des Büros lo?hle neubauer architekten. Der Wettbewerbsbeitrag dient als Grundlage und ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. "ENTWURF" (Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Wettbewerbsbeitrags der Büros lo?hle neubauer architekten und wbp Landschaftsarchitekten): Die Haupterschließung des Rathauses erfolgt von Osten über einen angemessenen Vorplatz. Ein großzügig, überdachter Eingangsbereich markiert den Haupteingang und leitet in das helle und einladende Foyer mit großzügigem Empfangs-/ und Wartebereich sowie erforderlichen Nebenräumen. Das angrenzende Servicezentrum fungiert als Bindeglied zwischen Rathaus- und Stadtbibliothek. Ebenso erdgeschossig verortet liegt das Bistro, welches den Rathausplatz mit seiner Außenbestuhlung bespielt. Das vorliegende Ausschreibungs-Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV - (im Folgenden "SiGeKo-Leistungen") für Baumaßnahmen nebst Frei-/Verkehrsanlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die Leistungen begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAI- Leistungsphasen 1-5 im Sinne von Ziffer 3.1 der AHO-Heft Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung Juni 2022). Die Leistungen für die Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung ist jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich. - Gemeinde Barsbüttel - Der Bürgermeister -BarsbüttelFrist: 21. Juli
Erweiterungsneubau Mensa und Ganztagsschule - Tragwerksplanung
n 2024 hat die Gemeinde Barsbüttel beschlossen ihre Grundschule, Kirsten-Boie-Schule, um den offenen Ganztag (OGS) mitsamt Mensa, Aufwärmküche, Räume für die Nachmittagsbetreuung zu erweitern. Dafür wurde ein 1,5-geschossiger freistehender Neubau auf dem Schulhof geplant. Der dazu gestellte Förderantrag der IB.SH im Rahmen des Ganztagsausbaus in Schleswig-Holstein wurde genehmigt. Um der akuten Raumnot des Verwaltungsbereichs der Schule (in Lehrerzimmer, Arbeitsplätzen, Büros etc.) entgegenzuwirken, kamen im Anschluss an die Planung der Mensa- und OGS-Erweiterung der starke Wunsch der Schule auf, den Neubau um diese derzeit fehlenden Flächen zu erweitern. Dem folgte die Gemeinde Barsbüttel. Im Zuge der Weiterplanung wurde an einigen bestehenden Gebäuden der Schule ein so starker Sanierungsaufwand festgestellt, auch aufgrund einer hohen Schadstoffbelastung, dass diese als abgängig eingestuft wurden und weitere passende Standorte für die neue Mensa und OGS-Räume sprachen. Ein Standort nahe der Straße im jetzigen Gebäude H10 eignete sich für eine kurze Anlieferung ohne Schulhofquerung und Umsetzung der Baustelle mit wesentlich geringerer Belastung des Schulalltages. Derzeit befinden sich in dem bestehenden Gebäude H10 drei Klassenräume, die in Doppelnutzung am Vormittag und Nachmittag der Schule zur Verfügung stehen. Diese wurden im Raumprogramm des Neubaus als Ersatzfläche wieder mit aufgenommen. Die Planung sieht vor, dass sich die 3 Funktionen, A – Mensa/OGS ; B – Verwaltung/Personal Schule ; C – Ersatzflächen aus Abriss Bestand innerhalb eines Gebäudes auf zwei Geschosse aufteilen. Das Gebäude ist als kompakter, rechteckiger Bau konzipiert. Es ist geplant aufgrund der Materialität der anderen Schulgebäude und aus Anforderungen an die Robustheit eine Klinker-Fassade zu bauen. Die Materialien entsprechen dem üblichen Barsbütteler Schulbaustandard. Dieser ist funktional, durabel, den allgemeinen Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein entsprechend, aber auch wirtschaftlich ausgelegt. Die Fassade ist auf einem strengen Raster aufgebaut, durch das dahinter flexible Anschlussmöglichkeiten von inneren Trennwänden entstehen. Hieraus ist eine Flexibilität für eventuelle Veränderungswünsche des Ganztags-Personals und der Mensa-Gestaltung in der Zukunft möglich. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Gründung erfolgt über Beton- Streifenfundamente. Die Hülle und die Sohle sind gem. den Anforderungen des aktuellen GEG-Gesetztes energetisch gedämmt. Das Flachdach ist mit Gründach und Photovoltaik- Flächen belegt. Die Beleuchtung erfolgt über LED. Aufgrund des zweigeschossigen Baukörpers, ist im Treppenhaus ein DIN-gerechter Aufzug geplant. Die geplanten Türen haben alle die erforderlichen lichten Durchgangsmaße für Rollstuhlfahrer:innen. Maßnahmen für Raumakustik sollen eine inklusive Nutzbarkeit der Mensa ermöglichen. Für weitere Behinderungen wie z.B. Blinde- und Sehbehinderte werden Orientierungshilfen durch Farben und starke Kontraste eingeplant. Ein rollstuhlgerechtes, barrierefreies WC ist im Mensa-WC-Trakt vorgesehen. Das Gebäude H10 ist bereits aus der Nutzung genommen und nahezu entkernt worden. Die Kosten der Kostengruppe 300 werden auf ca. 3.744.748 € netto und die der KG 400 auf ca. 1.087.185 € netto geschätzt. Es werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Leistungsphasen 1-6 ausgeschrieben. Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015754 eingestellt. - Amt Itzstedt
Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Ärztehauses in Itzstedt
Inmitten des südlichen Schleswig-Holsteins, zwischen Norderstedt und Bad Segeberg im Städtedreieck Hamburg, Lübeck und Kiel, befindet sich die Gemeinde Itzstedt. Die Bundesstraße 432 ist die Lebensader dieses Amtsgebietes und verbindet die Ostsee mit der Metropolregion Hamburg. Da der Ärztemangel im ländlichen Bereich stätig abnimmt, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Itzstedt den Neubau eines Ärztehauses beschlossen. Der Wunsch der Gemeinde ist es, Platz für zwei Arztpraxen, auf einem gemeindeeigenen Grundstück (ehemalige Tennisplätze) zu schaffen. Hierfür wurde im Jahr 2025 eine Zielfindungsphase, mit Vorentwürfen von Grundrissen und Ansichten sowie der Raumbedarf des neuen Baukörpers, erstellt. Diese Vorentwürfe sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der neue Baukörper, soll sich in die Umgebung und an die Bestandsgebäude integrieren und soll 2 Vollgeschosse ohne Unterkellerung, in Massivbauweise sowie Barrierefreiheit aufweisen. Es ist gewünscht, den Neubau nachhaltig, sowie mit geringen Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten, wie z.B. durch eine Photovoltaikanlage sowie eine Luftwärmepumpe herzustellen. Außenanlagen: Die Außenanlagen werden Bestandteil der Beauftragung für die Objektplanung. Hier geht es um die Zufahrt zum neuen Gebäude, von der Segeberger Straße (B432) sowie um die Parkplatzflächen und Grünanlagen auf der Fläche des Ärztehauses. Im nördlichen Teil der zu bebauenden Flächen entsteht zukünftig ein Neubaugebiet, der Bebauungsplan 21 und im westlich von der Gemeindefläche grenzt das Grundstück der Amtsverwaltung Itzstedt an. Zum derzeitigen Stand ist noch nicht genau festgelegt, ob die Außenanlagen über das Leistungsbild der Freianlagenplanung oder über die Verkehrsanlagenplanung abgebildet wird. Die Festlegungen hierzu werden im Rahmen der Verhandlung gemeinsam mit den Bietern besprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit der vorhergehenden Planung befasste Büro gegebenenfalls an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da die Ergebnisse der Planung dieser Ausschreibung zugrunde liegen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Voraussichtlich: 1. Stufe: LPH 1-4 2. Stufe: LPH 5-8 3. Stufe: LPH 9 Auch diese Festlegungen werden gemeinsam mit den Bietern besprochen. Es ist beabsichtigt, den SIGEKO, Baugrunduntersuchungen, Vermessung, Brandschutzplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Vergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV). Sollte das Kontingent i.S.d. § 3 Abs. 9 VgV ausgeschöpft sein, würde ggf. die zuvor ge-nannte Leistung in einem weiteren offenen Verfahren ausgeschrieben werden. - HohenlohekreisKünzelsau
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Kreishauses (Bauabschnitt 1) in Künzelsau
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Bau des "Kreishauses" als neuen Sitz der Kreisverwaltung in Künzelsau. Der Hohenlohekreis hat hierzu zunächst einen europaweiten Architektenwettbewerb durchgeführt sowie Fachplanungsleistungen sowohl für Bauabschnitt 1 als auch für Bauabschnitt 2 vergeben. Es war beabsichtigt, den Bau des Kreishauses im Wege der Vergabe von Einzelgewerken zu realisieren. Die Kosten für die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses beliefen sich nach der Kostenschätzung des nach Durchführung des Planungswettbewerbs beauftragten Architekturbüros auf 63,4 Mio. EUR. Nach der mittlerweile vorliegenden Kostenberechnung sind die Kosten auf 71,2 Mio. EUR gestiegen. Der Hohenlohekreis hat vor diesem Hintergrund geprüft, ob die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu einer größeren Kostensicherheit bei der Realisierung des Kreishauses führen könnte. Der Hohenlohekreis hat hierzu eine strukturierte Markterkundung durchgeführt und ist zu der Feststellung gelangt, dass eine Realisierung innerhalb des seitens des Hohenlohekreises vorgesehenen Kostenrahmens möglich ist. Der Hohenlohekreis hat sich daher entschlossen, die vorgesehene Realisierung des Kreishauses (Bauabschnitt 1) auf Grundlage der im Planungswettbewerb ausgewählten planerischen Lösung nicht weiter zu verfolgen und anstatt dessen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu vergeben. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat die Vergabestelle ferner entschieden, dass die von den bislang beauftragten Planern erarbeiteten Entwurfsplanungen nicht als Orientierungsplanung vorgegeben werden. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung für den verfahrensgegenständlichen 1. Bauabschnitts des Kreishauses auf Grundlage der vorzugebenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende Errichtung des neuen Kreishauses (Bauabschnitt 1). Mit Durchführung der kombinierten Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Hohenlohekreis ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Der Neubau des Kreishauses umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 6.500 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen) und somit eine BGF von ca. 10.400 m². Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 des Kreishauses und enthält neben üblichen Büroflächen im Backoffice-Bereich auch Bürgerserviceflächen in Frontoffice-Bereichen, Besprechungsräume, eine Cafeteria inkl. Küchenbereich sowie die notwendigen Lager- und Nebenräume inkl. einer Registratur mit Rollregalanlage. Die Backoffice-Bereiche sind in großen Teilen als offene Bürowelten zu konzipieren mit einzelnen Einzelbüros für Leitungspersonal. Das Grundstück für den Neubau befindet sich in zentraler Lage der Stadt Künzelsau. Zukünftig soll der Bereich der B19 (Stuttgarter Straße / Konsul-Uebele-Straße) in Verbindung mit dem Rathaus, dem Kreishaus und dem ZOB den zentralen Stadteingang der Stadt Künzelsau bilden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.570 m². Auf dem verfahrensgegenständlichen Grundstück befindet sich momentan die provisorische Zufahrt des Kauflands, die später wieder zurückgebaut wird. Das aktuelle Kreishaus liegt östlich angrenzend, westlich angrenzend liegt das Grundstück der Talstation der Künzelsauer Bergbahn sowie das Grundstück des Kauflands. Nördlich entsteht ein neues städtisches Parkhaus. Eine neue Stadtachse südlich des Plangebiets verbindet alle neuen und bestehenden Stadtbausteine zu einem städtebaulichen Gesamtkomplex. Interessierte Unternehmen können sich vor Ort oder unter https://kuenzelsau.de/stadtportrait/webcam einen Eindruck über den Zustand des Geländes verschaffen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Sörup.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.