Rheinbahn AGTED
Schienenersatzverkehr Hoterheide 27.07.-27.09.2026
Die Rheinbahn AG vergibt Leistungen für den Schienenersatzverkehr im Zeitraum vom 27.07.2026 bis zum 27.09.2026. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Fahrzeuge und Personal bereit. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen.
Personenbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Die Rheinbahn AG vergibt Leistungen für den Schienenersatzverkehr im Zeitraum vom 27.07.2026 bis zum 27.09.2026. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Fahrzeuge und Personal bereit. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Rheinbahn AG
- Veröffentlicht:
- 23. April 2026
- Frist:
- 28. Mai 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Rheinbahn AG vergibt Leistungen für den Schienenersatzverkehr im Zeitraum vom 27.07.2026 bis zum 27.09.2026. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Fahrzeuge und Personal bereit. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (EST)
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Los 2
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 45 (Essen - Gelsenkirchen - Münster), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2031 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2046 in mehreren Betriebsstufen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Linien RE 2, RE 3 und RE 45. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 3,8 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 5,4 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 6,6 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 1,9 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 5,1 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 4,3 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen (nachfolgend: ZV VRR FaIn EB), der ZV NWL Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge (EBINFA), Bahnhofstraße 48, 59423 Unna (nachfolgend: NWL EBINFA) und der go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge, Deutzer Allee 4, 50679 Köln (nur im Los 2) werden die Fahrzeugfinanzierung übernehmen und hierfür die Fahrzeuge vom EVU erwerben und diesem zurückverpachten. Für die mit der Vergabe der Verkehrsdienstleistungen verbundenen Fahrzeugbeschaffung nach dem Fahrzeugfinanzierungsmodell sind gemäß § 98 Nr. 1 und 2 GWB die öffentlichen Auftraggeber ZV VRR FaIn-EB, NWL EBIN-FA und go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge. Das weiterentwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell sieht zudem vor, dass das EVU mit dem Fahrzeughersteller einen "Ersatzteilversorgungs- und Technischer Support Vertrag" schließt. Die Aufgabenträger und Auftraggeber behalten sich vor, die zu erbringenden Leistungen und Vertragsmodelle - insbesondere auch im Bereich der Fahrzeugfinanzierung - im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen. - Verbandsgemeinde HachenburgHachenburgFrist: 10. Juli
Sanierung der Nauberghalle in der Ortsgemeinde Nister in der Verbandsgemeinde Hachenburg,-Planungsleistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 5-9
Die Ortsgemeinde Nister beabsichtigt die umfassende Sanierung der Nauberghalle als zentrale Mehrzweck-, Sport- und Veranstaltungsstätte im Gemeindegebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der baulichen und technischen Anlagen sowie der intensiven Nutzung entspricht die Nauberghalle in wesentlichen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Funktionalität, Energieeffizienz, Sicherheit und technische Ausstattung. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, durch eine grundlegende Sanierungsmaßnahme die bauliche Substanz zu sichern, energetische Optimierungspotenziale zu erschließen sowie die Nutzungsqualität und Betriebssicherheit langfristig zu gewährleisten. Die Maßnahme dient zugleich der Sicherstellung einer zeitgemäßen, nachhaltig nutzbaren öffentlichen Infrastruktur. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation). Die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9 sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und werden im Rahmen eines gesonderten Vergabeverfahrens vergeben. Es werden zunächst keine Besonderen Leistungen beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor weitere Leistungen, die im Zusammenhang der Objektplanung des im Vertrag genannten Objektes, erforderlich werden, zu verlangen. Hierfür werden entweder die im Angebot angegebenen Stundensätze in Anspruch genommen oder individuelle Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen. Ein Anspruch zur Beauftragung weiterer erforderlich gewordener Leistungen besteht seitens Auftragnehmer nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/ Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff. HOAI und für die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI sind bereits erbracht worden. Ein Zuwendungsbescheid des Ministerium aus dem Investitionsstock liegt bereits vor. Für den Zeitplan stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Die Leistungsphase 6 muss bis Oktober 2026 abgeschlossen werden. Die Ersten Ausschreibungen sind für Dezember 2026/ Januar 2027 vorgesehen. In 02_Anlage 2, Terminplan können Sie die Fristen bzgl. des Verwendungsnachweis entnehmen. - Klinikum PassauPassau
Ausschreibung von Rahmenverträgen für die Lieferung von IT-Hardware (Endgeräte)
Das Klinikum Passau ist ein Krankenhaus der 2. Versorgungsstufe und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg sowie Standort des MedizinCampus Niederbayern. Es verfügt über 660 Akutbetten, wobei jährlich rund 31.000 Patienten stationär behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 2.400 Mitarbeiter und beherbergt auch eine Pflegeschule. Windows 10 (LTSC 2021) erreicht am 12. Januar 2027 das offizielle Ende des Mainstream-Supports. Ab diesem Datum stellt Microsoft keine Updates mehr zur Verfügung, was auch wichtige Sicherheits-Patches betrifft. Ein Umstieg auf Windows 11 ist somit unumgänglich, um die Sicherheit und Integrität der Systeme weiterhin zu gewährleisten. Aufgrund der Systemvoraussetzungen für Windows 11 sind ältere Geräte unter Um-ständen nicht mit dem Betriebssystem kompatibel. Im Klinikum Passau betrifft dies eine Vielzahl an Endgeräten, welche sich in folgende Gerätekategorien unterteilen: • Desktop-PCs • Workstations • Notebooks Hierbei dürfen sowohl Neugeräte als auch Refurbished-Geräte angeboten werden. Die ersten Teillieferungen der Endgeräte haben unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zu einem Monat nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der jeweilige Auftragnehmer des jeweiligen Loses hat davon auszugehen, dass die Mindestmenge bereits zu dieser Zeit abgerufen wird. Während der übrigen Vertragslaufzeit erfolgt ggf. sodann der Abruf der Restmengen. Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe von Rahmenver-trägen als Grundlage für den Leistungsabruf durch das Klinikum. Die verschiedenen Endgeräte werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in drei Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben: • Los 1: Desktop-PCs, • Los 2: Workstations sowie • Los 3: Notebooks. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 3 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt P - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 08. Juli
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen in Sigmaringen - VOEK 281-26
Wartungs- und kleine Instandsetzungsleistungen während der betriebsüblichen Arbeitszeit für 18 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen: Hersteller Pfrommer: -9 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, 7 St. Typ D400 G216/2-IU, Baujahre 2010, 2013 und 2014, und 2 St. Typ LPS-230-500, Baujahr 2024 -2 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ PGH-BZ-4-2-99, Baujahr 2014 Hersteller Ceag: -2 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, Typ 400 71 347 103 ZB-S / 10C, Baujahr 2007 Hersteller GAZ: -5 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ Easy Control, Baujahre 2021 und 2023 -- Dem Auftragnehmer (AN) werden die in den Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen. Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Mit der Wartung sind diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Bestandsliste mit Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen. Für diese und andere zusätzliche, ungeplante Leistungen sind Bedarfspositionen zu verpreisen, diese kommen ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch die AG zur Ausführung. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN liefert und stellt alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. Der AN plant die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Bestandsliste mit Preisblatt für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld und erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan, den er sich mindestens 12 Werktage vorher nochmals von der Auftraggeberin (AG) bestätigen läßt. -- Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. -- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in folgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt, und die auf Verlangen nachzuweisen ist. Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 €. -- Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. -- Die Vergütung erfolgt jährlich nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises. Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-Rechnungsverordnung verpflichtend. Hinweise dazu sind der Anlage C-01 zu entnehmen. Die Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-WürttembergStuttgartFrist: 12. Juli
Film- und Technikagentur
Allgemeines Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) ist für eine Vielzahl von Themen verantwortlich, die das Leben und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg betreffen. Unsere Arbeit konzentriert sich auf die Entwicklung und Sicherung von attraktiven und lebendigen ländlichen Räumen. Ebenso steht bei uns die Förderung der heimischen Landwirtschaft im Fokus, insbesondere auf regional und ökologisch erzeugte Produkte, sowie auf den Schutz und die Pflege der Wälder im Land. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Ernährungsbildung und Ernährungserziehung, indem wir uns für eine gesunde und nachhaltige Ernährung einsetzen. Darüber hinaus arbeiten wir daran, eine ausgewogene Außer-Haus-Verpflegung zu fördern und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Wir sind auch für die Regionalentwicklung, die Tiergesundheit und die Lebensmittelüberwachung zuständig. Nachhaltige Erzeugung, regionale Ernährung stärken die Lebensqualität in unserem Land. So gestalten wir lebendige ländliche Räume, die Heimat bieten, Wertschöpfung schaffen und Zukunft sichern. Was wir suchen Um unsere Ziele zu erreichen und unsere Themen bürgernah und verständlich zu kommunizieren, suchen wir eine Film- und Technikagentur, die uns in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Dazu gehört die Umsetzung von: - kurzen Videofilmen - Videobotschaften und Begleitung ausgewählter Vor-Ort-Termine der Hausspitze - Livestreaming von Veranstaltungen - Produktion von Podcasts und Radiospots Laufzeit und Auftragsvolumen Die zu vergebende Leistung wird durch eine Rahmenvereinbarung mit einem Teilnehmer geschlossen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers zweimal um je 12 Monate, vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 und vom 01.09.2029 bis 31.08.2030, verlängert werden. Teamzusammensetzung und Anforderungen Seitens des Auftraggebers wird Wert auf Kontinuität hinsichtlich des Personals gelegt. Der Auftragnehmer stellt daher eine kontinuierliche Ansprechperson (Projektverantwortlicher) sowie eine gleichwertig qualifizierte Vertretung während der Laufzeit sicher. Der benannte Projektverantwortliche ist über die gesamte Vertragslaufzeit hauptverantwortlich für die zu erbringenden Leistungen. Bei parallel abzurufenden Leistungen stellt der Auftragnehmer eine ausreichende personelle Kapazität sicher. Vor-Ort-Termine am Sitz des Auftraggebers sind bei Bedarf kurzfristig, innerhalb von 24-48 Stunden, wahrzunehmen. Auch hierfür hält der Auftragnehmer ausreichend personelle Kapazitäten bereit. Abstimmungs- und Umsetzungstermine können nach Bedarf digital oder vor Ort erfolgen. Leistungen, die mit einer besonderen Nähe zur Hausspitze und damit einhergehend mit einem besonders hohen Maß an Vertraulichkeit verbunden sind, sind vom Auftragnehmer persönlich zu erbringen. Für sonstige, weniger sensible Leistungsteile wie bspw. Schnitt oder technische Nachbearbeitung, bleibt der Einsatz von Subunternehmern vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Sofern nicht anders angegeben, sind pro Leistungsposition zwei Änderungsrunden enthalten. Unter einer Änderungsrunde ist die einmalige Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers zu einer vorgelegten Leistung des Auftragnehmers zu verstehen sowie die darauf basierende einmalige Überarbeitung durch den Auftragnehmer und erneute Vorlage des überarbeiteten Ergebnisses. Ausführliche Regelungen sind der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Vorgaben zur Leistungsausführung Alle Leistungen sind unter Einhaltung der jeweils gültigen Corporate Design-Vorgaben des Auftraggebers auszuführen. Der Auftragnehmer schuldet bei Bedarf nach Aufforderung durch den Auftraggeber die Überlassung des Filmmaterials oder ausgewählter Filmszenen an den Auftraggeber. Die beim Auftragnehmer für Vor-Ort-Termine anfallende Fahrtkosten können abgerechnet werden, max. jedoch 0,50 EUR pro Kilometer. Die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten sind vom Auftragnehmer mit der Abrechnung nachzuweisen. Ausführliche Regelungen sind der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Für weitere umfängliche Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 2.pdf" verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Rheinbahn AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.