Gemeindevorstand der Gemeinde SchenklengsfeldTED
Schenklengsfeld Feuerwehr, Freianlagenplanung
Die Gemeinde Schenklengsfeld plant den Neubau eines zentralen Feuerwehrhauses am Standort Bahnhofstraße (Anbindung L 3172). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Freianlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ziel ist die Erstellung einer belastbaren Planungsgrundlage für die Beantragung öffentlicher Förd...
Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Schenklengsfeld plant den Neubau eines zentralen Feuerwehrhauses am Standort Bahnhofstraße (Anbindung L 3172). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Freianlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ziel ist die Erstellung einer belastbaren Planungsgrundlage für die Beantragung öffentlicher F...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld
- Veröffentlicht:
- 01. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Schenklengsfeld plant den Neubau eines zentralen Feuerwehrhauses am Standort Bahnhofstraße (Anbindung L 3172). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Freianlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ziel ist die Erstellung einer belastbaren Planungsgrundlage für die Beantragung öffentlicher Fördermittel, nachdem die Gebäude- und Innenraumplanung (LPH 1-2) bereits vergeben wurde.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
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Ähnliche Bekanntmachungen
10- Gemeinde Wölfersheim
Neubau Dreifeldsport- und Mehrzweckhalle (Objektplanung LPH 5-9)
Die Auftraggeberin, die hessische Gemeinde Wölfersheim, liegt im hessischen Wetteraukreis, rund 35 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main. Sie besteht aus mehreren Ortsteilen und verbindet ländlichen Charme mit einer guten Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Geprägt ist Wölfersheim von einer ruhigen Wohnlage, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naherholungsmöglichkeiten wie dem Wölfersheimer See. Historische Gebäude im Ortskern sowie eine aktive Vereinslandschaft unterstreichen den dörflichen Charakter. Gleichzeitig profitieren Einwohner von einer soliden Infrastruktur mit Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung. In der Gemeinde Wölfersheim spielen Sport und Vereinsleben eine lebendige Rolle – sowohl im organisierten Vereinsbereich als auch im Freizeitsport im Außenbereich. Die Gemeinde plant den Neubau einer Dreifeldsport- und Mehrzweckhalle auf einer Freifläche in ihrem Ortsteil Södel nahe der Jim-Knopf-Grundschule. Diese soll dem großen Bedarf an zeitgemäßen Sportanlagen für die örtlich ansässigen Sportvereine und die Schulen gerecht werden. Sie soll zudem auch der Durchführung von Kulturveranstaltungen dienen. Diverse Planungsleistungen wurden bereits in separaten Losen (Objektplanung bis LPH 4, Tragwerksplanung inkl. Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik), Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Freianlagenplanung an Planungsbüros vergeben. Der Bauantrag ist zwischenzeitlich als Sonderbau eingereicht. Die Planungs- oder Ingenieurbüros sollen mit der Planung und Objektüberwachung, im Schwerpunkt Bauleitung mit entsprechenden Objekten im Bereich von Sport-, Mehrfeldsport- und Mehrzweckhallen vertraut sein und über einschlägige Erfahrung verfügen. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind konkret die diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief ersichtlich sind - Leistungsphasen 5-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht. Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.- Gemeinde Bönen
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Tragwerksplanung für Neubau Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Adelsdorf
Die Gemeinde Adelsdorf (derzeit ca. 9.800 EW) plant auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, auf dem Flurstück 369 „Münchäcker“ für die freiwillige Feuerwehr Adelsdorf. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Adelsdorf X „Am Langgraben“. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Nach zahlreichen Untersuchungen des Bestandsgebäudes und dessen Umgriffs, wurde entschieden, nicht an dem aus dem Jahre 1976/77 stammenden Feuerwehrgerätehaus sowie dem Bestandsgrundstück festzuhalten. Das neu erworbene, ca. 10.686m² große Baugrundstück, wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auf Basis, bereits durchgeführter orientierender Untersuchungen wurden erwartungsgemäß sandigschluffige, teils tonige und schwach kiesige Böden vorgefunden. Der Grundwasserstand wurde bei ca. 0,7 bis 0,8m unter Geländeoberfläche angetroffen. Schadstoffe konnten im Boden in geringen Mengen festgestellt werden. Bei allen Proben waren jedoch keine Auffälligkeiten in Form von Hilfswertüberschreitungen nachweisbar. Das aktuelle Gelände liegt ca. 1,00m – 1,50m unterhalb der geplanten fertigen Geländeoberkante. Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle. Die Einhaltung des aktuellen GEG-Standards ist unter Verwendung ökologischer Bau- und Dämmstoffe angestrebt und in enger Koordination mit der TGA-Planung umzusetzen. Das Gerätehaus soll über einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf mit Wärme versorgt werden. Der Neubau ist unter anderem an den Vorgaben und Empfehlungen des aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes (Stand: 2025-2030) sowie des daraus abgeleiteten Raumprogrammes auszulegen. Die erforderliche Mindestpersonalstärke (48 Fm) wird durch den aktuellen Personalbestand (94 Fm) deutlich übertroffen. Großer Wert wird auf eine einfach zu realisierende Erweiterbarkeit des Gebäudes gelegt. Der Boden des Baugrundstücks ist vorab aufzufüllen bzw. für die geplanten Gebäude und Freianlagen zu ertüchtigen. Es sind bei der anstehenden Planung vor allem folgende einschlägige Regelwerke zu beachten: - BauGB - BayBO - Normenreihe DIN 14092-1:2024-06 Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen - Teil 3: Feuerwehrübungsturm - Teil 7: Werkstätten - DGUV - 205-008-2016 (aktuell in Überarbeitung) - DGUV - Vorschrift 49 Dem Bieter wird empfohlen, den Umgriff der Maßnahme vor Ort zu besichtigen. Weitere bereits erstellte Dokumente können nach vorheriger Rücksprache im Büro des techn. Bauamts der Gemeinde Adelsdorf eingesehen werden. Aufgrund urheber- und datenschutzrechtlicher Belange ist eine Veröffentlichung über die Vergabeplattform nicht möglich. Tragwerksplanungsleistungen für die Errichtung eines ein- bis zweigeschossigen, nicht unterkellerten Feuerwehrgerätehauses in Massivbauweise mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle Gegenstand des Auftrages werden die Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI) sein - Gemeinde AltheimAltheim
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. - Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Spree/Neiße
Objektplanung Freianlagen (FA)
Los 1.4. Objektplanung Freianlagen Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. - Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau
(Fassaden-) Sanierung Schülerwohnheim der Staatlichen Berufsschule Lauingen; Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau plant, aufbauend auf der bereits erbrachten Entwurfsplanung, die Sanierung des Schülerwohnheims der Staatlichen Berufsschule in Lauingen im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten. Bestandteil des Verfahrens ist nur das Turmgebäude, nicht der bestehende Erweiterungsbau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbringen einer neuen WDVS-Fassade auf die bestehende, schadhafte WDVS-Fassade des Schülerheimturms, und auf dem Austausch der Fenster/Außentüren. Zudem soll eine Dachrandsanierung des Flachdachs des Turmgebäudes sowie des Verbindungsganges zum Erweiterungsbau erfolgen und die Innen- und Außenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, sowie Rauchmelder in den Unterkunftszimmern nachgerüstet werden. Kleinere Ausbesserungsarbeiten am in Randbereichen schadhaften Parkett, sowie etwaige sonstige brandschutzrelevanten Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Maßnahme. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Kosten-/Variantenuntersuchung durchgeführt. Die Ausführung mittels eines WDVS-Systems wurde vom Auftraggeber inzwischen beschlossen. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Entwurfsplanung aufbauen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung wurden bereits entsprechende Vorüberlegungen in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Bei der Fördermittelbeschaffung inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises soll mitgewirkt werden. ------ Aufgrund der hohen Komplexität, des vorhandenen Schadensbildes am Gebäude und der engen Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erwartet der Auftraggeber eine hohe Ortspräsenz in der Objektüberwachung von mindestens 2 Vor-Ort-Terminen pro Woche am Schülerheim in Lauingen. Diese sind persönlich durch den im Verfahren zu benennenden Objektüberwacher (gem. Zuschlagskriterium A9) wahrzunehmen. Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung ist zu benennen. Diese Termine können nicht durch Remote-Termine ersetzt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass darüberhinaus in dringenden Fällen weitere Vor-Ort-Termine, auch kurzfrist, notwendig werden können. ----- Das Büro, welches die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Verfahrensbeteiligte auf den selben Wissensstand zu bringen und Chancengleichheit herzustellen. ----- Zeitschiene: Die Angebotsauswertung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für den 1. BA möglichst für den Herbst/Ende 2026, spätestens jedoch für das Frühjahr 2027, vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Bauabschnitte soll zum 01.11.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. MüK - KS EWP Fachplanung TGA HLSK
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist eine Stiftung bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung HLSK: Anlagengruppen 1-3, 7-8) nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung HLSK: Anlagengruppen 1-3, 7-8) bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch eine Stiftung; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Mitwirkung beim Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Mitwirkung beim Antrag auf Vorbescheid d) Mitwirkung beim Förderantrag (gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Die besonderen Leistungen werden nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.- München Klinik gGmbH
MüK - KS EWP OPL Gebäude
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist eine Stiftung bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Objektplanung nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch eine Stiftung; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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