SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenTED
Sanierung Walhalla, Wiesbaden
I. Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobil...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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I. Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobilienmanagement und Stadterneuerung. Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Es ist beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen im Namen und auf Rechnung der SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden, zu vergeben. II: Projekbeschreibung Anlass und Einführung Der Gebäudekomplex des im Jahr 1897 eröffneten Varieté-Theaters Walhalla befindet sich in zentraler Lage Wiesbadens auf einer Grundstücksfläche von rund 2.000 m². Städtebauliche Einbindung Die Walhalla befindet sich im Wiesbadener Stadtzentrum. Im Rahmen der Planung der Baulogistik sind die folgenden Randbedingungen zu beachten: - Innerstädtische Lage im Bereich der Fußgängerzone mit sehr beengten Platzverhältnissen, sowohl was die Erreichbarkeit des Projektgrundstücks, als auch die Baustelleneirichtungsfläche angeht. - enormer Platzmangel innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche - keine Lagerflächen auf dem Projektgrundstück vorhanden - Flucht- und Rettungsweg zum Nachbargebäude Kirchgasse 72 muss auch während der Bauausführung permanent gewährleistet werden III. Aufgabenbeschreibung Auf Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (m. Teilabbruch und -neubau) die Baulogistikplanung zu erstellen. Grundlagen für die Leistungserbringun
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SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenI. Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobilienmanagement und Stadterneuerung. Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Es ist beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen im Namen und auf Rechnung der SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden, zu vergeben. II: Projekbeschreibung Anlass und Einführung Der Gebäudekomplex des im Jahr 1897 eröffneten Varieté-Theaters Walhalla befindet sich in zentraler Lage Wiesbadens auf einer Grundstücksfläche von rund 2.000 m². Städtebauliche Einbindung Die Walhalla befindet sich im Wiesbadener Stadtzentrum. Im Rahmen der Planung der Baulogistik sind die folgenden Randbedingungen zu beachten: - Innerstädtische Lage im Bereich der Fußgängerzone mit sehr beengten Platzverhältnissen, sowohl was die Erreichbarkeit des Projektgrundstücks, als auch die Baustelleneirichtungsfläche angeht. - enormer Platzmangel innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche - keine Lagerflächen auf dem Projektgrundstück vorhanden - Flucht- und Rettungsweg zum Nachbargebäude Kirchgasse 72 muss auch während der Bauausführung permanent gewährleistet werden III. Aufgabenbeschreibung Auf Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (m. Teilabbruch und -neubau) die Baulogistikplanung zu erstellen. Grundlagen für die LeistungserbringSanierung Walhalla, Wiesbaden
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenBeschreibung: I. Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobilienmanagement und Stadterneuerung. Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Es ist beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen im Namen und auf Rechnung der SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden, zu vergeben. II: Projekbeschreibung Anlass und Einführung Der Gebäudekomplex des im Jahr 1897 eröffneten Varieté-Theaters Walhalla befindet sich in zentraler Lage Wiesbadens auf einer Grundstücksfläche von rund 2.000 m². Städtebauliche Einbindung Die Walhalla befindet sich im Wiesbadener Stadtzentrum. Im Rahmen der Planung der Baulogistik sind die folgenden Randbedingungen zu beachten: - Innerstädtische Lage im Bereich der Fußgängerzone mit sehr beengten Platzverhältnissen, sowohl was die Erreichbarkeit des Projektgrundstücks, als auch die Baustelleneirichtungsfläche angeht. - enormer Platzmangel innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche - keine Lagerflächen auf dem Projektgrundstück vorhanden - Flucht- und Rettungsweg zum Nachbargebäude Kirchgasse 72 muss auch während der Bauausführung permanent gewährleistet werden III. Aufgabenbeschreibung Auf Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (m. Teilabbruch und -neubau) die Baulogistikplanung zu erstellen. Grundlagen für die LeisSanierung der Walhalla, Wiesbaden; Restauratorische Fachplanung, LPH 2-9
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenGrundlagen: Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie der vorliegenden Vorentwurfsplanung der Objekt- und Fachplanung ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla die Freianlagenplanung zu erstellen (sh. Anlagen) Das Raumkonzept wurde unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzern sowie der Eigentümerin in einem iterativen Prozess mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe abgestimmt und durch die städtischen Gremien im Dezember 2024 beschlossen. Ein konkretes Betreiberkonzept liegt noch nicht vor. Die beengte innerstädtische Lage der Walhalla ermöglicht eine Schaffung von 2 Hofflächen, die öffentlich zugänglich sein und eine sehr hohe Aufenthaltsqualität bieten sollen. Als Vorbereiche für die öffentlich nutzbare Erdgeschossfläche der Walhalla werden sie zukünftig verschiedenen Anforderungen gerecht werden müssen. Hier sind zu nennen: Gastronomieflächen, Anlieferung, öffentlicher Raum, Veranstaltungsfläche, Begrünung, etc. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Restauratorische Fachplanung nach Noll-Minor in Anlehnung an HOAI 2013, in der Fassung 2021, Objektplanung §§ 33-35 HOAI, Leistungsphasen 2-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die Besonderen Leistungen gemäß Teilleistungstabelle, Anlage zum Vertragsentwurf. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 8 (Modul 1) und LPH 2-3 (Modul 2), Stufe II: LPH 4 (Modul 2), Stufe III: LPH 5 (Modul 2), Stufe IV: LPH 6 (Modul 2), Stufe V: LPH 7 (Modul 2) Stufe VI: LPH 8 (Modul 2), Stufe VII: LPH 9 (Modul 2). Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 8 (Modul 1) und LPH 2-4 (Modul 2). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan der Leistungserbringung: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (=Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss LPH 4: ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Ende 2030Sanierung der Walhalla, Wiesbaden; Restauratorische Fachplanung, LPH 2-9
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenGrundlagen: Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie der vorliegenden Vorentwurfsplanung der Objekt- und Fachplanung ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla die Freianlagenplanung zu erstellen (sh. Anlagen) Das Raumkonzept wurde unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzern sowie der Eigentümerin in einem iterativen Prozess mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe abgestimmt und durch die städtischen Gremien im Dezember 2024 beschlossen. Ein konkretes Betreiberkonzept liegt noch nicht vor. Die beengte innerstädtische Lage der Walhalla ermöglicht eine Schaffung von 2 Hofflächen, die öffentlich zugänglich sein und eine sehr hohe Aufenthaltsqualität bieten sollen. Als Vorbereiche für die öffentlich nutzbare Erdgeschossfläche der Walhalla werden sie zukünftig verschiedenen Anforderungen gerecht werden müssen. Hier sind zu nennen: Gastronomieflächen, Anlieferung, öffentlicher Raum, Veranstaltungsfläche, Begrünung, etc. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Restauratorische Fachplanung nach Noll-Minor in Anlehnung an HOAI 2013, in der Fassung 2021, Objektplanung §§ 33-35 HOAI, Leistungsphasen 2-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die Besonderen Leistungen gemäß Teilleistungstabelle, Anlage zum Vertragsentwurf. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 8 (Modul 1) und LPH 2-3 (Modul 2), Stufe II: LPH 4 (Modul 2), Stufe III: LPH 5 (Modul 2), Stufe IV: LPH 6 (Modul 2), Stufe V: LPH 7 (Modul 2) Stufe VI: LPH 8 (Modul 2), Stufe VII: LPH 9 (Modul 2). Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 8 (Modul 1) und LPH 2-4 (Modul 2). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan der Leistungserbringung: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (=Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss LPH 4: ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Ende 2030Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 23. Sept.Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Ziel des Klimagutachtens ist es, im Zuge der Rahmenplanung für die SEM Ostfeld die klimatischen Auswirkungen des neuen Stadtquartiers im Hinblick auf die angrenzenden Stadtteile und den Landschaftsraum systematisch in Form von stadtklimatischen Simulationen zu prüfen sowie klimasensible Flächen zu schützen. Darüber hinaus gilt für die Rahmenplanung die fachliche Beratung und Empfehlung von Strategien sowie notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Klimaresilienz unvermeidlicher Klimafolgen hinsichtlich des Schutzes der zukünftigen Bewohner zur Förderung eines Klimaangepassten Quartiers. Dies umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Reduzierung von Überwärmungen der öffentlichen Räume sowie der Auswirkungen für die Gebäude, klimawirksame Anpassungen und Strategien u.a. hinsichtlich Verschattung, Verdunstung, klimaresilienten Bepflanzungen etc. Ebenso sind Anforderungen an die Stabilisierung des lokalen Kleinklimas - einschließlich Frischluftzufuhr, Sicherung von Kaltluftströmen, intensiver Begrünung, Verknüpfungen zu blau-grüner Infrastrukturen sowie klimaaktiver Freiräume - systematisch zu bewerten und in ihren räumlichen Konsequenzen darzustellen bzw. Handlungsempfehlungen dahingehend zu definieren. Durch die damit verbundene fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Klima zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die klimatischen Belange und Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Klimagutachtens dienen dazu, die notwendigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen synergetisch gemeinsam mit der städtebaulichen Konkretisierung des neuen Stadtquartiers zu entwickeln, Strategien für eine zukünftige Entwicklung zu definieren sowie in angemessenem Umfang und an strategisch geeigneten Standorten innerhalb des Stadtquartiers und des angrenzenden Landschaftsraums diese zu sichern. Sie bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und räumliche Konkretisierung der Rahmenplanung und der nächsten anstehenden Planungsschritte. Nähere Informationen zu der hier ausgeschriebenen Leistung sowie weitere Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Leistungsbeschreibung_Rahmenplanung_Klimagutachten". Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der AufgabenbeschreibungStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 23. Sept.Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Ziel des Klimagutachtens ist es, im Zuge der Rahmenplanung für die SEM Ostfeld die klimatischen Auswirkungen des neuen Stadtquartiers im Hinblick auf die angrenzenden Stadtteile und den Landschaftsraum systematisch in Form von stadtklimatischen Simulationen zu prüfen sowie klimasensible Flächen zu schützen. Darüber hinaus gilt für die Rahmenplanung die fachliche Beratung und Empfehlung von Strategien sowie notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Klimaresilienz unvermeidlicher Klimafolgen hinsichtlich des Schutzes der zukünftigen Bewohner zur Förderung eines Klimaangepassten Quartiers. Dies umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Reduzierung von Überwärmungen der öffentlichen Räume sowie der Auswirkungen für die Gebäude, klimawirksame Anpassungen und Strategien u.a. hinsichtlich Verschattung, Verdunstung, klimaresilienten Bepflanzungen etc. Ebenso sind Anforderungen an die Stabilisierung des lokalen Kleinklimas - einschließlich Frischluftzufuhr, Sicherung von Kaltluftströmen, intensiver Begrünung, Verknüpfungen zu blau-grüner Infrastrukturen sowie klimaaktiver Freiräume - systematisch zu bewerten und in ihren räumlichen Konsequenzen darzustellen bzw. Handlungsempfehlungen dahingehend zu definieren. Durch die damit verbundene fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Klima zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die klimatischen Belange und Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Klimagutachtens dienen dazu, die notwendigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen synergetisch gemeinsam mit der städtebaulichen Konkretisierung des neuen Stadtquartiers zu entwickeln, Strategien für eine zukünftige Entwicklung zu definieren sowie in angemessenem Umfang und an strategisch geeigneten Standorten innerhalb des Stadtquartiers und des angrenzenden Landschaftsraums diese zu sichern. Sie bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und räumliche Konkretisierung der Rahmenplanung und der nächsten anstehenden Planungsschritte. Nähere Informationen zu der hier ausgeschriebenen Leistung sowie weitere Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Leistungsbeschreibung_Rahmenplanung_Klimagutachten". Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der AufgabenbeschreibungStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 17. Sept.Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Zentrale Ziele sind: • Entwicklung eines zukunftsfähigen, klimaresilienten und sozial durchmischten Stadtquartiers für ca. 10.000 Menschen • Festlegung städtebaulicher Grundstrukturen und Qualitäten als Basis für die Bauleitplanung • Integration von Fachkonzepten (u. a. Mobilität, Klima, Energie, Wasser, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe) zu einem abgestimmten Gesamtplan • Sicherung hoher gestalterischer und baukultureller Qualitäten sowie Weiterentwicklung des Landschaftsraums • Förderung autoarmer, nachhaltiger Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen • Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume und sozialer Infrastruktur • Bereitstellung einer konsensfähigen Rahmenplanung als Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für die LHW und die SEG in der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums. Auf der Ebene der Rahmenplanung soll daher ein Handbuch, die "Prinzipien des öffentlichen Raums", erarbeitet werden, welches Leitlinien für die Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität festlegt. Im Sinne eines überwiegend autofreien Stadtquartiers soll der öffentliche Raum neu gedacht werden und zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen. Dabei soll der Mensch stets als Maßstab bei der Entwicklung der "Prinzipien" dienen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Die schalltechnische Untersuchung in Verbindung mit der begleitenden Beratungsleistung für das Stadtquartier der SEM Ostfeld verfolgt das Ziel, aufbauend auf der Auswertung vorhandener Grundlagen, einer daraus abgeleiteten, zusammenfassenden Betrachtung der Geräuschvorbelastung sowie prognostischer Annahmen zur zukünftigen Entwicklung, eine fundierte schalltechnische Bewertungsgrundlage zu erarbeiten. Diese dient dazu, die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die vom Plangebiet ausgehenden Emissionen systematisch zu untersuchen, zu bewerten und in Handlungsempfehlungen sowie planungsrelevante Vorgaben für die weitere Rahmenplanung zu überführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse und Bewertung der maßgeblichen Geräuschquellen, insbesondere aus Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr), gewerblichen Nutzungen sowie weiteren relevanten Emittenten im Umfeld und innerhalb des Plangebiets. Aufgrund seiner Lage zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen ist das Plangebiet schalltechnisch besonders zu betrachten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die bestehende Geräuschvorbelastung sowie deren Bedeutung für die künftige Anordnung und Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen. Ziel ist es, die schalltechnischen Rahmenbedingungen für eine verträgliche Entwicklung des Stadtquartiers frühzeitig zu definieren und Nutzungskonflikte zwischen schutzbedürftigen Nutzungen (insbesondere Wohnen, soziale Infrastruktur) und potenziell emittierenden Nutzungen zu identifizieren. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 17. Sept.Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Zentrale Ziele sind: • Entwicklung eines zukunftsfähigen, klimaresilienten und sozial durchmischten Stadtquartiers für ca. 10.000 Menschen • Festlegung städtebaulicher Grundstrukturen und Qualitäten als Basis für die Bauleitplanung • Integration von Fachkonzepten (u. a. Mobilität, Klima, Energie, Wasser, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe) zu einem abgestimmten Gesamtplan • Sicherung hoher gestalterischer und baukultureller Qualitäten sowie Weiterentwicklung des Landschaftsraums • Förderung autoarmer, nachhaltiger Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen • Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume und sozialer Infrastruktur • Bereitstellung einer konsensfähigen Rahmenplanung als Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für die LHW und die SEG in der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums. Auf der Ebene der Rahmenplanung soll daher ein Handbuch, die "Prinzipien des öffentlichen Raums", erarbeitet werden, welches Leitlinien für die Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität festlegt. Im Sinne eines überwiegend autofreien Stadtquartiers soll der öffentliche Raum neu gedacht werden und zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen. Dabei soll der Mensch stets als Maßstab bei der Entwicklung der "Prinzipien" dienen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Die schalltechnische Untersuchung in Verbindung mit der begleitenden Beratungsleistung für das Stadtquartier der SEM Ostfeld verfolgt das Ziel, aufbauend auf der Auswertung vorhandener Grundlagen, einer daraus abgeleiteten, zusammenfassenden Betrachtung der Geräuschvorbelastung sowie prognostischer Annahmen zur zukünftigen Entwicklung, eine fundierte schalltechnische Bewertungsgrundlage zu erarbeiten. Diese dient dazu, die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die vom Plangebiet ausgehenden Emissionen systematisch zu untersuchen, zu bewerten und in Handlungsempfehlungen sowie planungsrelevante Vorgaben für die weitere Rahmenplanung zu überführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse und Bewertung der maßgeblichen Geräuschquellen, insbesondere aus Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr), gewerblichen Nutzungen sowie weiteren relevanten Emittenten im Umfeld und innerhalb des Plangebiets. Aufgrund seiner Lage zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen ist das Plangebiet schalltechnisch besonders zu betrachten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die bestehende Geräuschvorbelastung sowie deren Bedeutung für die künftige Anordnung und Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen. Ziel ist es, die schalltechnischen Rahmenbedingungen für eine verträgliche Entwicklung des Stadtquartiers frühzeitig zu definieren und Nutzungskonflikte zwischen schutzbedürftigen Nutzungen (insbesondere Wohnen, soziale Infrastruktur) und potenziell emittierenden Nutzungen zu identifizieren. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 17. Sept.Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Die fachliche Beratung im Bereich Wasser verfolgt das Ziel, die fachliche Begleitung und Beratung während der Rahmenplanung im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers der SEM Ostfeld (siehe Anlage 2 - Übersichtsplan Bearbeitungsbereich) mit Schwerpunkt auf die Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes und dem Umgang mit der Ressource Wasser zu gewährleisten. Dem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser wird während der Rahmenplanung eine hohe Bedeutung beigemessen. Zum einem erarbeiten die ESWE Versorgungs AG gemeinsam mit den Entsorgungsbetrieben der LHW (ELW) parallel zur Rahmenplanung ein nachhaltiges Wasserver- und Wasserentsorgungskonzept, welches städte- und freiraumplanerisch in das neue Stadtquartier überführt werden soll. Zum anderem ist im Kontext des fortschreitenden Klimawandels und den damit verbundenen Auswirkungen (u.a. Starkregenereignisse, Hitzestress) ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, wie das Stadtquartier im Hinblick auf einen nachhaltigen und bewussten Umgang mit der Ressource Wasser ausgerichtet werden sollte und welche Synergien z.B. in der Freiraumgestaltung oder zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten sich daraus resultierend ergeben können. Es sollen Umsetzungsstrategien einschließlich Planungshinweise für den öffentlichen sowie privaten Raum aufgezeigt werden. Zu betrachten ist dabei die gesamte Quartiersebene mit den funktional zusammenhängenden Räumen und Anlagen bis hin zu den Baufeldern mit Hochbauten und Freiräumen. In diesem Rahmen sollen Qualitätskriterien für den Umgang mit der Ressource Wasser festgelegt und synergetisch u.a. mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Einklang gebracht werden. Durch die fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Wasser zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die Belange im Umgang mit der Ressource Wasser entsprechend zu berücksichtigen. Vor allem sollen Synergien und Potentiale mit dem Städtebau sowie der Freiraumplanung aufgezeigt werden, um im Sinne eines nachhaltigen Stadtquartiers die Belange bestmöglich zukunftsgerichtet aufeinander abzustimmen und die Ziele einer Schwammstadt zu verfolgen. Folgende Unterlagen bzw. Vorgaben sind bei der fachlichen Beratung zu berücksichtigen und während der Rahmenplanung immer wieder kritisch auf Ihre Zielausrichtung bzw. Weiterentwicklungspotentiale zu prüfen: - städtebauliche Rahmenbedingungen und Vorgaben aus der Entwicklungsatzung, - das vorhandene Wettbewerbsergebnis (Siegerentwurf Stadtquartier/Landschaftsraum), - das parallel zur Rahmenplanung zu entwickelnde Wasserver- und Wasserentsorgungskonzept, sowie durchgeführte Voruntersuchungen, die durch die ESWE/ELW bzw. im Auftrag der ESWE/ELW erstellt werden - Aktuelle rechtliche Anforderungen und Vorgaben im Umgang mit Niederschlagswasser und der Bewirtschaftung von Wasser Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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