Ortsgemeinde Gau-BickelheimGau-BickelheimTED
Sanierung und Umbau Dorfgemeinschaftshaus
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 - 4 gemäß HOAI sind vollständig vom Architekturbüro eichler & eichler Architekten GmbH aus Alzey-Weinheim erbracht. Die LPH 5 - 8 (9 optional) sind voll zu erbringen und zu honorieren. Ein Förderantrag wurde mit Datum 08.10.2025 erstellt und beim Ministerium des Inne...
Architektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Ortsgemeinde Gau-Bickelheim
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 07. September 2026
- Thema:
- Architektur
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Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 - 4 gemäß HOAI sind vollständig vom Architekturbüro eichler & eichler Architekten GmbH aus Alzey-Weinheim erbracht. Die LPH 5 - 8 (9 optional) sind voll zu erbringen und zu honorieren. Ein Förderantrag wurde mit Datum 08.10.2025 erstellt und beim Ministerium des Inneren und für Sport RLP, Mainz eingereicht. Die Bewilligung liegt noch nicht vor und wird für Sommer 2027 erwartet. Die vorliegende Planung ist zwingend zu übernehmen und entsprechend weiterzuführen. Freigabe der vorliegenden Planung durch ist durch den Bauherrn erfolgt. Der Bauantrag wurde erstellt und am 10.11.2025 eingereicht. Die Baugenehmigung liegt seit dem 22.04.2026 vor und wird zum Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. 1. Ausgangslage: Das Dorfgemeinschaftshaus befindet sich inmitten des Ortskerns, nahe anderer historischer Gebäude und kulturell wichtigen Plätzen (z. B. Kirche St. Martin, Plätze, alte Schulgebäude, historische Gassen etc.). Es umfasst eine Grundstücksfläche von 1.292,54 m². Der historische und über mehrere Jahrhunderte gewachsene Gebäudekomplex im Dorfkern von Gau-Bickelheim besteht aus einem platzorientierten Hauptgebäude inkl. Saalanbau, einem Kreuzgewölbestall, teils ausgebauten Scheunen und einem weiteren Nebengebäude. Die Errichtung geht in Teilen bis in das 16. Jahrhundert zurück. Das Dorfgemeinschaftshaus in Gau-Bickelheim unterliegt den Auflagen des Denkmalschutzes. 2. Nutzungskonzept Derzeit werden die unterschiedlichen Räumlichkeiten für unterschiedlichste Veranstaltungen der Ortsgemeinde rege genutzt und stehen zum Großteil öffentliche Nutzungen zur Verfügung. Die zentrale Lage des Ensembles am Dorfplatz wird durch die Gemeinde als wertschätzend angenommen und soll künftig diesen Standort stärken und zukunftsfähig ausbilden. Aufgrund eines Sanierungsbedarfes im Allgemeinen, insbesondere die Haustechnik betreffend und die fehlende Barrierefreiheit hat die Gemeinde bewogen, in Form einer Mach
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Ortsgemeinde Gau-BickelheimGau-BickelheimFrist: 07. Sept.Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 - 4 gemäß HOAI sind vollständig vom Architekturbüro eichler & eichler Architekten GmbH aus Alzey-Weinheim erbracht. Die LPH 5 - 8 (9 optional) sind voll zu erbringen und zu honorieren. Ein Förderantrag wurde mit Datum 08.10.2025 erstellt und beim Ministerium des Inneren und für Sport RLP, Mainz eingereicht. Die Bewilligung liegt noch nicht vor und wird für Sommer 2027 erwartet. Die vorliegende Planung ist zwingend zu übernehmen und entsprechend weiterzuführen. Freigabe der vorliegenden Planung durch ist durch den Bauherrn erfolgt. Der Bauantrag wurde erstellt und am 10.11.2025 eingereicht. Die Baugenehmigung liegt seit dem 22.04.2026 vor und wird zum Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. 1. Ausgangslage: Das Dorfgemeinschaftshaus befindet sich inmitten des Ortskerns, nahe anderer historischer Gebäude und kulturell wichtigen Plätzen (z. B. Kirche St. Martin, Plätze, alte Schulgebäude, historische Gassen etc.). Es umfasst eine Grundstücksfläche von 1.292,54 m². Der historische und über mehrere Jahrhunderte gewachsene Gebäudekomplex im Dorfkern von Gau-Bickelheim besteht aus einem platzorientierten Hauptgebäude inkl. Saalanbau, einem Kreuzgewölbestall, teils ausgebauten Scheunen und einem weiteren Nebengebäude. Die Errichtung geht in Teilen bis in das 16. Jahrhundert zurück. Das Dorfgemeinschaftshaus in Gau-Bickelheim unterliegt den Auflagen des Denkmalschutzes. 2. Nutzungskonzept Derzeit werden die unterschiedlichen Räumlichkeiten für unterschiedlichste Veranstaltungen der Ortsgemeinde rege genutzt und stehen zum Großteil öffentliche Nutzungen zur Verfügung. Die zentrale Lage des Ensembles am Dorfplatz wird durch die Gemeinde als wertschätzend angenommen und soll künftig diesen Standort stärken und zukunftsfähig ausbilden. Aufgrund eines Sanierungsbedarfes im Allgemeinen, insbesondere die Haustechnik betreffend und die fehlende Barrierefreiheit hat die Gemeinde bewogen, in Form einer Machbarkeitsstudie den Bestand und die Substanz zu untersuchen und den Sanierungsbedarf darzustellen. Zudem beabsichtigt die Gemeinde die Vermietung des Saalbereiches für kleinere private Feste und wünscht im Zuge einer Sanierung eine funktionale und gestalterische Verbesserung dieses Bereiches. Es handelt sich um ein gewachsenes, historisch bedeutsames Gebäudeensemble, das aus vier eigenständigen, funktional miteinander verbundenen Gebäudeteilen besteht: 1/ Hauptgebäude: Die Nutzung ist für max. 150 Personen vorgesehen, d.h. keine Versammlungsstättenverordnung! bestehend aus dem historischen zweigeschossigen platzorientierten Haus mit eingeschossigem Saalanbau, den obergeschossigen Wohnungen und dem Innenhof orientierten Gewölbestall (max. 35 Personen), in Teilbereichen unterkellert 2/ Nebengebäude: eineinhalbgeschossiges grenzständiges Gebäude, giebelseitig zum Platz hin orientiert mit Poststelle und Jugendraum, nicht unterkellert 3/ Scheune A: mit hofseitiger Zugänglichkeit über ein Tor als Lagerfläche des Bauhofes, in Teilbereichen unterkellert 4/ Scheune B: mit hofseitigem Zugang, in Teilbereichen als Bücherei ausgebaut und Räumlichkeiten für die Heizungsanlage, in Teilbereichen unterkellert 3. Denkmalschutz Das gesamte Ensemble unterliegt vollständig dem Denkmalschutz und wird durch die unter Bauaufsicht gesichtet und kontrolliert (im Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Landkreis Alzey-Worms gelistet). 4. Zielsetzung des Projekts: Mit dem geplanten Bauvorhaben "Umbau und Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Gau-Bickelheim" soll neben der allgemeinen Sanierung auch eine barrierefreie und zukunftsorientierte Umgestaltung des klassischen Dorfgemeinschaftshauses hin zu einem modernen Dorfzentrum erreicht werden: - Stärkung des Veranstaltungsstandorts Gau-Bickelheim - Verbesserung der Barrierefreiheit und der technischen Infrastruktur - Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Innen- und Außenbereich - Anpassung an heutige Nutzungsanforderungen durch multifunktionale Räume. - Berücksichtigung Brandschutz (Brandschutzkonzept liegt vor mit Datum 18.03.2026 und wird im Zuge des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt.) Das Areal wird während der Sanierung und des Umbaus vollständig geschlossen. Das Projekt wird in einem Bauabschnitt realisiert. Die Kostenberechnung seitens des Büros Eichler liegt mit Stand 04.05.2026 vor. Die Gesamtkosten Kostengruppen 300 - 700 betragen brutto 2.930.000,00 EUR. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 03.08.2026 zu entnehmen.Gemeinde Flieden, Generalplanung Umbau und Sanierung Freibad Flieden
Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Gemeinde FliedenFuldaFrist: 28. JuliDie Gemeinde Flieden plant die Sanierung, Erweiterung und Erneuerung des Freibades "Landrücken" in Flieden. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen die Sanierung und Neuauskleidung des Mehrzweckbeckens mit Sprunganlage, die Erweiterung und Neuauskleidung des Nichtschwimmerbeckens mit Breitwellenrutsche, und den Ersatzneubau eines Kinderbeckens. Zudem soll die Badewassertechnik modernisiert und die komplette Außenverrohrung erneuert werden. Für die Badeaufsicht soll ein zweigeschossiger Aufsichtsturm errichtet werden. Anschließend sind die Außenanlagen, Beckenumgänge und Zugangsbereiche mit Duschen wiederherzustellen bzw. neuzugestalten. Die geschätzten Kosten belaufen sich vorläufig auf ca. 5 Mio. € brutto. Es wurde bereits eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 (Grundlagenermittlung) ist abgeschlossen. Der AG beabsichtigt die gesamte Planung und Koordination der erforderlichen Objekt- und Fachplanungen, als Generalplanerleistung ab LPH 2 zu vergeben. Verfahrensgegenstand ist die Generalplanung zur Sanierung des Freibades Landrücken Flieden. Die Generalplanerleistungen umfassen die vollständige Planung und Koordination der Objekte: 1. Mehrzweckbecken 2. Nichtschwimmerbecken 3. Kinderbecken 4. Badeaufsicht 5. Technische Anlagen 6. Außenanlagen Für sämtliche v. g. Objekte und vorgesehenen Maßnahmen sind die jeweils zutreffenden Leis-tungsbilder nach HOAI vollständig darzustellen und anzubieten. Die Zuordnung der Leistungen zu den ein-zelnen Objekten bzw. Leistungsbildern nach HOAI obliegt den Bietern; vereinbart wird, dass der angebotene Leistungsumfang alle erforderlichen Planungsleistungen umfasst, die zur vollumfänglichen Herstellung der Maßnahme und zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die vorgesehenen Maßnahmen - je nach Art des Objekts - mehrere HOAI‑Leistungsbilder erforderlich sein können. Das beigefügte Vertragsmuster ist entsprechend strukturiert und wird im Auftragsfall anhand der angebotenen Leistungsbilder final angepasst. Folgende Leistungsbilder nach HOAI werden voraussichtlich relevant sein; die entsprechenden §§ sind anzuwenden und vom Bieter (Auftragnehmer) zu bestätigen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. - Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HLS und ELT: Anlagengruppen 1 - 5, BWT: Anlagengruppen 7 + 8 (Badtechnische Anlagen einschl. EMSR-Technik) - Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff je Leistungsbild für alle Objekte: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 bis 9 bzw. LPH 2 bis 6 (TWP), - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2- 5 einschl. zugehörige Besonderer Leistungen - Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt optional und nur, sofern sie erforderlich wird. - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Generalplanervertrag (Stufe 2: LPH 6-8, Stufe 3: LPH 9) - Das vorgesehene Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Besondere Leistungen: - Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (in Stufe 2, nach SWIMPlus, HFAG) - Ingenieurtechnische Kontrolle (TWP, nach HOAI Anlage 14, LPH 8 // nach Nr. 7 der ZVB-Trag) Generalplanerzuschlag (siehe Vertragsmuster § 4 (5): Für die Übernahme der Generalplanerleistungen sowie der damit verbundenen Koordination der Fachdisziplinen kann ein Generalplanerzuschlag erhoben / vereinbart werden. Der Zuschlag Aus Sicht des Auftraggebers ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Es liegen ein Bestandsaufmaß und der Geotechnische Bericht zur Erkundung der Baugrund- und Bodenwasserverhältnisse vor. Für die Sanierung des Freibades wurde eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) ist vollständig erbracht und abgeschlossen. In LPH 2 (Vorplanung) sind auf Basis dieser Grundlagen weitere Varianten zu untersuchen. Die Beauftragung der Generalplanerleistungen erfolgt ab LPH 2. Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen und Berechnungen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. Die Vergabe der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen (Objekt- und Fachplanungen) erfolgt ausschließlich an einen Auftragnehmer. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Leistungen der Verkehrsanlagen-, Freianlagen- und technische Ausrüstungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau
Bezirksamt Spandau von BerlinBerlinFrist: 12. JuniDer Auftrag umfasst Leistungen der Verkehrs-, Freianlagen- und technischen Ausrüstungsplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen (§ 39 HOAI) und Abschnitt 4 Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) sowie Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), einschließlich besonderer Leistungen. Die Leistungen werden als Gesamtauftrag vergeben. Es können sich u. a. Unternehmen, Gesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften am Verfahren beteiligen. Eine Vergabe von Teilleistungen ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5 bis 8 zu vergeben; für einzelne Leistungsbausteine und Objekte erfolgt die Beauftragung bereits ab der LPh 1 bzw. 2. Eine abgestimmte Entwurfsplanung (LPh 3) liegt vor. Der Marktplatz bildet den zentralen Bereich der Altstadt und stellt die historische Mitte sowie den Kern der Fußgängerzone dar. Neben seiner Funktion als Handelsplatz dient er ganzjährig als Veranstaltungsort für Märkte und weitere öffentliche Nutzungen. Der Platz weist derzeit städtebauliche, funktionale und gestalterische Defizite auf. Ziel des Projektes ist die Neugestaltung und nachhaltige Entwicklung eines zeitgemäßen, multifunktionalen und barrierefreien Stadtplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an eine flexible Marktnutzung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung zu berücksichtigen. Im Rahmen der bisherigen Planung wurde eine geprüfte Entwurfsplanung (BPU) bis Leistungsphase 3 erarbeitet. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist in den folgenden Leistungsphasen zu konkretisieren und fortzuschreiben. Vorliegende Stellungnahmen und Rückmeldungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen. Das Projekt umfasst mehrere miteinander verzahnte Leistungsbausteine und unterschiedliche Objekte, die gesamtheitlich zu bearbeiten und zu koordinieren siRealisierungswettbewerb mit Ideenteil Sanierung des ehemaligen Schlachthofes Auf der Lände in Fürstenfeldbruck
Große Kreisstadt FürstenfeldbruckFürstenfeldbruckIm Süden der Fürstenfeldbrucker Innenstadt liegt das rund 5.500 m² große Wettbewerbsgebiet mit dem prägenden und weitgehend erhaltenen Gebäudebestand des ehemaligen Schlachthofs, welcher auf Grundlage der Pläne von Adolf Voll 1911 errichtet wurde. Durch die seit längerem angestrebte Verlagerung des städtischen Bauhofes eröffnet sich im Bereich der Lände die Möglichkeit einer städtebaulichen Neuordnung. Hierzu wurde 2020 im Rahmen eines städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb ein innovativer Entwurf für ein lebendiges, heterogenes Gebiet gesucht, der zentrumsnahes Wohnen, Kultur- und Kreativwirtschaft, Gastronomie, Jugendkultur und Erholung mit dem anspruchsvollen Bestand von Wasserlandschaft und historischen Gebäuden vereint. Den ersten Preis erhielt der Entwurf der Büros JOTT Architekten GbR aus Frankfurt am Main mit stern landschaften aus Köln, die mit der städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt wurden. Zusätzlich erstellten das Büro JOTT Architekten GbR und der Architekt Thomas Rabe aus Berlin eine Machbarkeitsstudie zur Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Schlachthofs. Darauf aufbauend soll mit dem vorliegenden Wettbewerb ein Entwurf für das Gebäudeensemble des ehemaligen Schlachthofs gefunden werden, der die einmalige Chance ergreift das Nutzungskonzept (ca. 2.200 m² BGF) unter Würdigung des Einzeldenkmals von nationalem Rang im Bestand auf kreative und innovative Art umzusetzen und einen Ort der Kultur, Kreativität und Innovation zu schaffen. Nach zwei Jahren Planung und zweieinhalb Jahren Bauzeit soll das Projekt fertiggestellt sein. Das Bauvorhaben wird unter anderem vom Landesamt für Denkmalpflege sowie von der Regierung von Oberbayern gefördert. Die Sanierung des ehemaligen Schlachthofs ist Teil des Rahmenplans für das neue Kreativquartier Fürstenfeldbruck. Das historische Gebäudeensemble wird durch den Neubau eines Atelier- / Werkstattgebäudes ergänzt und zu einem Kultur- und Kreativhub mit Räumen für kreative Arbeitsformen und Veranstaltungen entwickelt. Der Kultur- und Kreativhub ist einer von zwei Kernbereichen des Rahmenplans und damit maßgebend für das neue Quartier.Erweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
Schulverband Grundschule Fischen im AllgäuFischen im AllgäuLeistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer Einfachsporthalle, - dem Ersatzneubau der bestehenden Aula, - dem Umbau u. der Sanierung des Unterschosses des Westtraktes der Schule zur Mittagsbetreuung, - Ergänzung eines Aufzugs zur Schaffung der Barrierefreiheit der gesamten Schule, - Brandschutz- und Elektrosanierungsmaßnahmen im Bestand - Anpassung der Freianlagen, des Allwetterplatzes und der Bushaltestelle - Sanierung der bestehenden Sporthalle durch die Gemeinde und Umnutzung zum Vereinehaus (inkl. Unterbringung der Bläserklasse). Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang sowie für die Bestandssporthalle die Gemeinde Fischen im Allgäu. Das bestehende Schulgebäude (Bauteil Ost) wurde im Jahr 1957 errichtet, im Jahr 1995 erweitert. Im Jahr 1975 wurde ein weiteres Gebäude (Bauteil West) errichtet, und im Jahr 1985 erweitert. Beide Gebäude wurden im Jahr 2009 (Modernisierung/WDVS) und im Jahr 2018 (Barrierefreiheit/Aufzug/Brandschutz) ertüchtigt. Die Sporthalle wurde im Jahr 1976 errichtet. Im Jahr 1989 wurde ein Satteldach ergänzt und im Jahr 2017 der verbliebene Flachdachbereich saniert. Die Schulgebäude bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie teilweise genutzten Unter-/Dachgeschoss und liegt innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Fischen im Allgäu. Die Bestandsgebäude der Schule und der Sporthalle sind als Stahlbeton-Konstruktion errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gasheizung. Neben der Errichtung einer neuen Einzelsporthalle, dem Ersatz der bestehenden Aula, dem Umbau des Untergeschosses des Westflügels der Schule zur Mittagsverpflegung ist für die gesamte Schule die Barrierefreiheit herzustellen (Ergänzung Aufzug) sowie Brandschutz und Elektrik zu sanieren. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die bestehende Sporthalle in ein Vereinehaus umgenutzt. Dazu sind die energetische Sanierung und der Ersatz des Ausbaus erforderlich. Die Freianlagen, auch inkl. Bushaltstelle und Sportplatz, müssen entsprechend angepasst werden. Mit dieser Bekanntmachung werden die dazu notwendigen Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Der Schul- und Vereinsbetrieb (Sporthalle) ist möglichst weitgehend durchlaufend zu gewährleisten. Es sind daher mehrere Bauphasen zu erwarten. Planung und Ausführung des Projekts muss auf Grund unterschiedlicher Förderungen und Träger als Multi-Projektmanagement erfolgen. Die Neubauanteile sollen sofern sinnvoll möglich in Holz-Bauweise erfolgen. Die Leistungen der Generalplanung bestehen im Einzelnen aus den Leistungen - der LPH 3 bis 9 HOAI für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, für Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 nach § 55 HOAI sowie für Freianlagenplanung nach § 39 HOAI - der LPH 3 bis 6 für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, - der LPH 1 bis 5 und 8 für Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17 - der LPH 1 bis 6 für Bauphysik (Wärme. /Energiebil.) nach § 3.1 und Anlage 1 HOAI. Der Förderantrag muss bis November 2026 eingereicht und das Bauvorhaben bis Ende 2029 abgeschlossen werden.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachFrist: 18. Aug.Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5-7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Bereich 1: Villa | Bereich 2: Bestandsgebäude | Bereich 3: Aufstockung / Neubauergänzung) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Planungsleistungen einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Fachplanung erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 1 + 2: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5-7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Bereich 1: Villa | Bereich 2: Bestandsgebäude | Bereich 3: Aufstockung / Neubauergänzung) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Planungsleistungen einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Fachplanung erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5-7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Bereich 1: Villa | Bereich 2: Bestandsgebäude | Bereich 3: Aufstockung / Neubauergänzung) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Planungsleistungen einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Fachplanung erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Stadt Wolfenbüttel, Sanierung Jugendfreizeitzentrum - Projektsteuerer
Stadt WolfenbüttelWolfenbüttelFrist: 19. Aug.Gegenstand des Vertrages sind die Projektsteuerungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild der der AHO-Fachkommission „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ im Umfang der in der Anlage 1 beschriebenen Leistungen für das Bauvorhaben Jugendfreizeitzentrum (JFZ),Sanierung und Erweiterung, Harztorwall 23, 38300 Wolfenbüttel. Zum Projekt: Die Stadt Wolfenbüttel beabsichtigt die grundlegende Sanierung und Erweiterung des Jugendfreizeitzentrums durchzuführen. Das Jugendfreizeitzentrum wurde in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts zeittypisch als Stahlbetonskelettbau errichtet und befindet sich – abgesehen von bauunterhaltenden Maßnahmen – nahezu im Originalzustand. Begleitend zur baulichen und technischen Sanierung ist für die Nutzung eine zeitgemäße, den heutigen Bedarfen entsprechende Umstrukturierung beabsichtigt. Neben der auf dem neuen Bedarfsplan der Stadtjugendpflege vorgesehenen Jugendarbeit sollen u. a. Externe Seminare oder Schulungen sowie Bands Proben und Konzerte durchführen und auch größere Musikevents mit Tanzveranstaltungen erfolgen können. Weiterhin soll die benachbarte Grundschule gemäß Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Räumen des Jugendfreizeitzentrums einen Teil des Veranstaltungsraumes in den Mittagsstunden als Mensa nutzen, die hierfür erforderliche Ausgabeküche ist ebenfalls Teil der Aufgabenstellung. Ziel ist die Schaffung eines flexiblen Begegnungsortes in dieser besonderen Lage im Stadtgebiet, in direkter Nachbarschaft zu den historischen Wallanlagen mit Park und Zugangsmöglichkeit an die Oker. Für die Stadt Wolfenbüttel ist im Zuge von Bauvorhaben eine energetische, ressourcenschonende Bauweise in Verbindung mit wirtschaftlichen Überlegungen zu einer nachhaltigen Bauunterhaltung erklärtes Ziel. Das in die Jahre gekommene Jugend-Freizeit-Zentrum befindet sich in Betrieb. Nach einem Ausschreibungsverfahren hat ein Architekturbüro Ende 2025 den Auftrag für die Architekturleistungen LPH 1-9 erhalten. Des Weiteren sind Fachplaner für Heizung Lüftung Sanitär, Baustatik, Brandschutz und Elektro beauftragt. Die bisherigen Planungen erfolgen mit den Ergebnissen des erstellten Boden- und Schadstoffgutachtens.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 07. September 2026.
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- Der Auftraggeber ist Ortsgemeinde Gau-Bickelheim.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.