Stadt Biberach an der RissTED
Sanierung des Stadions mit Tribüne des Leistungsbilds Brandschutzgutachten
Erbringung von Objektplanungsleistungen für ein Brandschutzgutachten gemäß § 34 HOAI im Rahmen der Sanierung des Stadions inklusive Tribüne. Der geplante Beginn der Planungsleistungen ist für Juli 2026 vorgesehen.
Brandschutzplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Biberach an der Riss
- Veröffentlicht:
- 23. April 2026
- Frist:
- 19. Mai 2026
- Thema:
- Brandschutzplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Erbringung von Objektplanungsleistungen für ein Brandschutzgutachten gemäß § 34 HOAI im Rahmen der Sanierung des Stadions inklusive Tribüne. Der geplante Beginn der Planungsleistungen ist für Juli 2026 vorgesehen.
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Frist: 28. Apr.Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren. Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2. Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten. Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen: * KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto * KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen: * Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Freianlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Verkehrsanlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * Brandschutzsachverständigenleistungen Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt. * Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) ) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, - Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. 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Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleN/AIm Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.Sanierung Stadion Regenstauf
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Biberach an der Riss.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.