Große Kreisstadt MarktredwitzMarktredwitzTED
Sanierung der denkmalgeschützten Schlossmauern Brand
Die Stadt Marktredwitz beabsichtigt, die denkmalgeschützten Schlossmauern des Brandner Schlosses, welches in dem Gemeindeteil Brand belegen ist, zu sanieren. Zunächst ist die Sicherung, Instandsetzung und dauerhafte Erhaltung der historischen Einfriedung- und Stützmauern zu planen. Gegenstand der Beschaffung sind damit Generalplanerleistu...
Tragwerksplanung, Bauüberwachung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Große Kreisstadt Marktredwitz
- Veröffentlicht:
- 09. August 2026
- Frist:
- 08. September 2026
- Thema:
- Tragwerksplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Stadt Marktredwitz beabsichtigt, die denkmalgeschützten Schlossmauern des Brandner Schlosses, welches in dem Gemeindeteil Brand belegen ist, zu sanieren. Zunächst ist die Sicherung, Instandsetzung und dauerhafte Erhaltung der historischen Einfriedung- und Stützmauern zu planen. Gegenstand der Beschaffung sind damit Generalplanerleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (HOAI)) und Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI). Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) enthält eine Beschreibung der dafür erforderlichen Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung einschließlich der technischen Betreuung, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie der fachtechnischen Objektüberwachung aus Sicht der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer soll die vorliegenden Voruntersuchungen fachlich übernehmen, plausibilisieren, in eine umsetzungsreife Gesamtplanung überführen, die Baugenehmigung erwirken, die erforderlichen statischen Berechnungen durchzuführen, die technischen Vergabeunterlagen für die erforderlichen Bauleistungen erstellen und nach Vergabe der Bauarbeiten die Ausführung fachtechnisch überwachen. Die Leistung ist auf das Ergebnis gerichtet: Stand- und verkehrssichere, denkmalverträgliche und dauerhaft instand gesetzte Mauer- und Begleitkonstruktionen unter Berücksichtigung der im Gutachten festgelegten Prioritäten, der bauzeitlichen Sicherung, der Wirtschaftlichkeit und der Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers. Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere: - Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41 bis 44 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI; - Ingenieurleistungen Tragwerksplanung nach §§ 49 bis 52 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Verbindung mit Anlage 14 HOAI; - Technische Betreuung; - Ausschreibung der Bauleistungen; und - fachtechnische Objekt
Weiterführende Details
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Auftraggeber
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Lose
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Veröffentlichungsstelle
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Große Kreisstadt MarktredwitzMarktredwitzFrist: 08. Sept.Die Stadt Marktredwitz beabsichtigt, die denkmalgeschützten Schlossmauern des Brandner Schlosses, welches in dem Gemeindeteil Brand belegen ist, zu sanieren. Zunächst ist die Sicherung, Instandsetzung und dauerhafte Erhaltung der historischen Einfriedung- und Stützmauern zu planen. Gegenstand der Beschaffung sind damit Generalplanerleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (HOAI)) und Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI). Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) enthält eine Beschreibung der dafür erforderlichen Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung einschließlich der technischen Betreuung, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie der fachtechnischen Objektüberwachung aus Sicht der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer soll die vorliegenden Voruntersuchungen fachlich übernehmen, plausibilisieren, in eine umsetzungsreife Gesamtplanung überführen, die Baugenehmigung erwirken, die erforderlichen statischen Berechnungen durchzuführen, die technischen Vergabeunterlagen für die erforderlichen Bauleistungen erstellen und nach Vergabe der Bauarbeiten die Ausführung fachtechnisch überwachen. Die Leistung ist auf das Ergebnis gerichtet: Stand- und verkehrssichere, denkmalverträgliche und dauerhaft instand gesetzte Mauer- und Begleitkonstruktionen unter Berücksichtigung der im Gutachten festgelegten Prioritäten, der bauzeitlichen Sicherung, der Wirtschaftlichkeit und der Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers. Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere: - Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41 bis 44 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI; - Ingenieurleistungen Tragwerksplanung nach §§ 49 bis 52 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Verbindung mit Anlage 14 HOAI; - Technische Betreuung; - Ausschreibung der Bauleistungen; und - fachtechnische Objektüberwachung. Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds des Freistaates Bayern (Sondervermögen, welches von dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet wird) realisiert werden. Die Leistungen werden stufenweise vergeben (siehe dazu die Ausführungen unter Kapitel 6.2.6). Für weitere Einzelheiten zu dem Leistungsgegenstand und -umfang wird auf die Ausführungen in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) und den Generalplanervertrag (Anlage 906) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 810 - Anlagenverzeichnis Projektunterlagen - Anlage 801 - Leistungs- und Vergütungskatalog - Anlage 906 - Vertrag.Integrierte Gesamtplanung für die Maßnahme Betrieb des Pumpwerk Ochsenpferchs und Regenüberlaufbecken Ochsenpferch
Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.MannheimFrist: 16. JuliObjektplanung Gebäude und Innenräume (gem. Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33 ff. HOAI) für die Errichtung des neuen technischen Betriebsgebäudes; Objektplanung Freianlagen (gem. Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38 ff. HOAI) für die im Zusammenhang mit dem Neubau erforderlichen Außenanlagen; Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. Teil 3 Abschnitt 3 §§ 41 ff. HOAI) für den Medienkanal / Versorgungsschacht; Fachplanung Tragwerksplanung (gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49 ff. HOAI) für die statisch-konstruktive Planung der baulichen Anlagen; Fachplanung Technische Ausrüstung (gem. Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53 ff. HOAI) bezogen auf die Anlagengruppen 3, 4, 5,7 und 8 für den Betrieb des Pumpwerks Ochsenpferch und Regenüberlaufbecken Ochsenpferch. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1-9 für die oben aufgezählten Leistungsbilder (wobei die Tragwerksplanung nur die Leistungsphasen 1-6 umfasst). Die Leistungen werden optional in drei Bearbeitungsstufen, wie folgt beauftragt: Bearbeitungsstufe I: Leistungsphasen 1-3, Bearbeitungsstufe II: Leistungsphasen 4-7 bzw. 4-6 für die Tragwerksplanung, Bearbeitungsstufe III: Leistungsphasen 8-9 (ohne die Tragwerksplanung).2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverFrist: 12. Aug.Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken.2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverFrist: 12. Aug.Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken.2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverFrist: 12. Aug.Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.GPL Sanierung Kinder- und Jugendtreff Riemker Str.
Stadt BochumBochumZiele der Baumaßnahme ist es, das Gebäude umfassend zu sanieren und das Raumprogramm an die heutigen und absehbaren zukünftigen Anforderungen anzupassen. Der Generalplaner / Bieter schuldet im Rahmen seines Werkvertrages die Planung und Umsetzung eines mängelfreien Gebäudes, welche ein tragfähiges, zukunftsweisendes und mit dem Nutzer abgestimmtes Raumprogramm besitzt. Hierzu sind u.a. nachfolgende HOAI- und AHO-Leistungen erforderlich: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume 2. Fachplanung Tragwerksplanung 3. Schadstoff- und Analytik Leistungen 4. Brandschutz 5. Bauphysik / Wärmeschutz 6. SiGeKo-Leistungen 7. Technische Gebäudeausrüstung Im Grunde ergeben sich diese Fachplanungsleistungen aus der HOAI und der Schriftenreihe der AHO in Verbindung mit dieser Leistungsbeschreibung und den weiteren Anlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.GPL Sanierung Kinder- und Jugendtreff Riemker Str.
Stadt BochumBochumZiele der Baumaßnahme ist es, das Gebäude umfassend zu sanieren und das Raumprogramm an die heutigen und absehbaren zukünftigen Anforderungen anzupassen. Der Generalplaner / Bieter schuldet im Rahmen seines Werkvertrages die Planung und Umsetzung eines mängelfreien Gebäudes, welche ein tragfähiges, zukunftsweisendes und mit dem Nutzer abgestimmtes Raumprogramm besitzt. Hierzu sind u.a. nachfolgende HOAI- und AHO-Leistungen erforderlich: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume 2. Fachplanung Tragwerksplanung 3. Schadstoff- und Analytik Leistungen 4. Brandschutz 5. Bauphysik / Wärmeschutz 6. SiGeKo-Leistungen 7. Technische Gebäudeausrüstung Im Grunde ergeben sich diese Fachplanungsleistungen aus der HOAI und der Schriftenreihe der AHO in Verbindung mit dieser Leistungsbeschreibung und den weiteren Anlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
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