Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde NeuenkirchenOsnabrück
Samtgemeinde Neuenkirchen / Kompensationspflanzungen - Wallheckenbepflanzung
Die Samtgemeinde Neuenkirchen plant, mehrere Erdwälle mit Gehölzen zu bepflanzen, um Wallhecken als Elemente des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entwickeln. Bepflanzung von durchgehenden Wallkörpern (Länge: jeweils ca. 300 m) als 3-reihige Hecke mit Strauchgehölzen.
Ökolandbau
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Inhalt auf einen Blick
Die Samtgemeinde Neuenkirchen plant, mehrere Erdwälle mit Gehölzen zu bepflanzen, um Wallhecken als Elemente des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entwickeln. Bepflanzung von durchgehenden Wallkörpern (Länge: jeweils ca. 300 m) als 3-reihige Hecke mit Strauchgehölzen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen
- Veröffentlicht:
- 20. Mai 2026
- Frist:
- 20. Juni 2026
- Thema:
- Ökolandbau
- Bauobjekt:
- Renaturierung / Biotop
Bauobjekt-Klassifikation
- Renaturierung / BiotopHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Die Samtgemeinde Neuenkirchen plant, mehrere Erdwälle mit Gehölzen zu bepflanzen, um Wallhecken als Elemente des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entwickeln. Bepflanzung von durchgehenden Wallkörpern (Länge: jeweils ca. 300 m) als 3-reihige Hecke mit Strauchgehölzen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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K 102 / Fahrbahn- und Radwegausbau in Neuenkirchen
Art der Leistung K 102 / Fahrbahn- und Radwegausbau in Neuenkirchen Umfang der Leistung Der Landkreis Osnabrück plant an der K 102 (Bramscher Straße) in der Samtgemeinde Neuenkirchen Straßen- und Tiefbauarbeiten. In zwei unabhängigen Bauabschnitten soll zum einen die neue Erschließung einer Gewerbefläche angelegt werden, zum anderen soll der vorhandene Knotenpunkt der Straßen Bramscher Straße / Auf dem Harenkamp optimiert werden. Der zeitlich erste Bauabschnitt auf einer Länge von ca. 240 m ist bis zum 27.11.2026 auszuführen. Der andere Bauabschnitt auf einer Länge von ca. 130 m ist perspektivisch im Jahr 2027 durchzuführen und bis 30.06.2027 abzuschließen. Hauptpositionen: - Insgesamt ca. 2.000 qm Asphaltbefestigung 3-lagig herstellen (AC 22 TS, AC 16 BS, AC 8 DS) - Herstellung von insgesamt vier Fahrbahnteilern - Verlängerung eines bestehenden Rahmendurchlass - Anpassung der Straßenbeleuchtung - Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der OberbürgermeisterGreifswaldFrist: 11. Aug.
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A 44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156, Prüfingenieur Los 2 BW 02a, STW 205, SSW, VZB
Allgemeines Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. Im Zuge des Ausbaus des AD Ratingen-Ost in ein Autobahnkreuz werden zur Herstellung der neuen Rampen eine Spannbetonbrücke zur Überführung eines Tales und eine Stützwand aus Bohrpfählen zur Querschnittsverbreiterung der A 3 hergestellt. Des Weiteren werden für die wegweisende Beschilderung mehrere Verkehrszeichenbrücken (VZB) neu bzw. ersatzneu gebaut und zum Schutze des Grundwassers vor Spritzwasser verschiedene Spritzschutzwände errichtet. Das Planungssoll des AN umfasst die statisch konstruktive Prüfung gemäß RVP der Ausführungsplanung dieser Ingenieurbauwerke. LB BW 02a Das Bauwerk 02a (ASB-ING 4607 709) "Brücke über ein Siepental" im Zuge der einspurigen Verbindungsrampe Velbert-Köln (Achse 206) ist eine zweifeldrige Spannbetonbrücke mit einer Stützweite zwischen den Endauflagern von 51,40 m (27,70 m - 23,70 m) in der Bauwerksachse. Die Gesamtbreite des Bauwerks ergibt sich zu 10,45 m. Die konstante Konstruktionshöhe des einstegigen Plattenbalkens beträgt 1,70 m. Das Bauwerk verläuft in einem rechtsgerichteten Bogen (R = 40 m) mit einer Querneigung von 6 %. Beim Überbau kommt ein Beton der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 (XC4, XD1, XF2, WA) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B. Zur Reduzierung der hohen Torsionsbeanspruchung des einstegigen Plattenbalkens ist eine im Grund- und Aufriss exzentrische Längsvorspannung aus einem Spannstahl St 1570/1770 vorgesehen. Beidseitig auf dem Bauwerk befinden sich auf den Gesimsbalken 1,50 m hohe Spritzschutzwände (SSW). Diese SSW bestehen aus 1,50 m hohen Stahlpfosten in einem Abstand von 2,0 m sowie den Wandelementen bestehend aus 1,0 m hohen Betonsockelplatten und 0,5 m hohen Aluminiumkassetten. Am südlichen Kragarm des Überbaus wird ein Sammler DN 300 der Streckenentwässerung abgehangen, an welchen zugleich die Abläufe der Brücke angeschlossen sind. Für weitere Details siehe VGU, Anlage C, LB. LB STW 205 Der Neubau der Rampe Velbert-Oberhausen (Achse 205) bedingt im Bereich der Einmündung auf die in Dammlage verlaufende A 3 eine Aufweitung des vorhandenen Standstreifens zu einem Einfädelstreifen um insgesamt rd. 4 m in Richtung Osten. Mittels der ca. 119 m langen Stützwand Achse 205 (ASB-ING 4607 508), ausgeführt als überschnittene Bohrpfahlwand mit einem Kopfbalken aus Ortbeton, wird eine Verbreiterung des vorhandenen Dammes bis zum Dammfuß vermieden und lediglich die Dammschulter verbreitert. Die Sützwand Achse 205 beginnt bei Bau-km 371 und endet bei Bau-km 490. Der Pfahldurchmesser der überschnittenen Bohrpfahlwand beträgt 90 cm, die Überschneidung der Bohrpfähle beträgt 15 cm. Die unbewehrten Primärpfähle werden aus einem Beton C 25/30 (XC4, XD2, XF2, WA) und die bewehrten Sekundärpfähle aus einem Beton C 30/37 in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B hergestellt. Für weitere Details siehe VGU, Anlage C, LB. LB SSW 205re,206 Spritzschutzwand Achse 205 rechts (ASB-ING 4607 508 A): Die SSW Achse 205 rechts beginnt südlich der Stützwand Achse 205 bei Bau-km 0+362,000, verläuft anschließend über die STW Achse 205 (Bau-km 0+371,000-0+490,000) und endet bei Bau-km 0+590,000. Somit weist die SSW Achse 205 rechts eine Gesamtlänge von ca. 228 m auf. Die sichtbare Höhe beträgt 1,50 m. Der Aufbau der SSW Achse 205 rechts unterscheidet sich in den Bereichen oberhalb der STW Achse 205, nördlich der STW Achse 205 und in den Anfangs-, Übergangs- und Endbereichen der Stützwand. Spritzschutzwand Achse 206 links (ASB-ING 4607 709 A): Die SSW Achse 206 links beginnt bei Bau-km 0+290,151 und endet bei Bau-km 0+369,599 womit sie eine Gesamtlänge von 79,45 m hat. Die SSW Achse 206 links beginnt ca. 20 m vor der nördlichen Flügelwand des westlichen Widerlagers des BW02a (ASB-ING 4607 709) und verläuft ab dort auf dem Brückenbauwerk bis zum Anschluss an die SSW Achse 218 bei Bau-km 0+369,599. Für weitere Details siehe VGU, Anlage C, LB. LB SSW 218 Spritzschutzwand Achse 218 (ASB-ING 4607 515): Die SSW Achse 218 besitzt eine Gesamtlänge von 42,20 m und schließt am östlichen Widerlager an die nördliche SSW des BW 02a (ASB-ING 4607 709) an. Die SSW hat eine sichtbare Höhe von 1,50 m und besteht aus Stahlpfosten der Güte S235, die in einem Regelabstand von 2,0 m aufgestellt sind und dazwischen befestigten Wandausfachungen. Die obersten Elemente der Wandausfachungen bestehen aus 0,50 m hohen Aluminiumkassetten. Darunter befinden sich 1,0 m hohe herausstehende Stahlbetonfertigteile. Die Stahlbetonfertigteile werden mit einer Dicke von 15,2 cm aus einem C 35/45 Beton in Verbindung mit Betonstahl B 500 B vorgefertigt. Für weitere Details siehe VGU, Anlage C, LB. LB VZB Bei den als Neubau zu errichtenden Verkehrszeichenbrücken handelt es sich um einen einseitig und einen zweiseitig auskragenden Verkehrszeichenausleger. Bei der sich bereits im Bestand befindlichen und umzustellenden VZB handelt es sich sowohl um ein Rahmenbauwerk. Für weitere Details siehe VGU, Anlage C, LB. - Ruhrbahn GmbHEssenFrist: 20. Juli
Gleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten auf der Haus-Berge-Straße Ost, Projekt Citybahn, VE 3.9
Die Stadt Essen verfügt heute über ein mehr als 50 km langes Straßenbahnnetz, das über rd. 19 km in Tunnellage und über gut 5 km auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Der Tunnel um den Bereich Hauptbahnhof / Rathaus / Berliner Platz stößt bereits heute an seine Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund hoher Linienauslastungen und prognostizierter Fahrgastzuwächse soll durch den Bau der Citybahn als Bypass eine Entlastung des Tunnelsystems herbeigeführt werden. Die Maßnahme „Citybahn“ besteht aus den drei Planungsabschnitten, die als Bahnhofstangente (BHT), Berthold-Beitz-Boulevard 3. Bauabschnitt und Essen 51 bezeichnet werden. Der Planungsabschnitt Essen 51 beinhaltet diese Vergabeeinheit VE 3.9. Die Vergabeeinheit VE 3.9 erstreckt sich von der Einmündung Dinslakener Straße bis Bocholder Straße auf einer Neubaulänge von etwa 650 m. Im Zusammenhang mit dem Gleisneubau erfolgt die Umgestaltung des Straßenquerschnittes sowie der barrierefreie Neubau der Haltestelle Bergmühle und Umbau der Haltestelle Bocholder Straße. Im Rahmen der Vergabeeinheit VE 3.9 wird die östliche Fahrbahn mit Entwässerung, Nebenanlagen, grundhaft erneuert und zudem ein besonderer Bahnkörper in der Regel als Rasengleis und straßenbündiger Bahnkörper in Mittellage hergestellt. Die westliche Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen wurde vorab grundhaft erneuert. Zusätzlich werden im südlichen Anschlussbereich von der Dinslaker Straße bis zur Buschhauer Straße auf einer Länge von ca. 210 m die westliche Fahrbahn, sowie die Gleise saniert. Die Gleisanlagen erhalten drei verschiedene Aufbauten: • Gleis auf Betonmontageklötzen Typ B • System Travetto offen als Rasengleis und einmal geschlossen für eine Fußgängerquerung • Masse-Feder-System. Das flächige Masse-Feder-System wird zum Schutz der an der Gleistrasse befindlichen Wohngebäude unterhalb der Weichen und Kreuzung eingebaut. Es besteht aus einer Tragplatte, einer Elastomermatte und einer Masseplatte. Unter dem offenen Rasengleis wird ein Teilsickerrohr DN 200 in einer Kiespackung 8/16, eingepackt in einem Vlies, zur Entwässerung mitgeführt. Zudem werden Kabelschutzrohre unterschiedlicher Größen als Streckenverrohrung, Haltestellenverrohrung und für die Signaltechnik eingebaut. Straßenbau: Die Fahrbahnen erhalten in der Regel eine Deckschicht aus Splittmastixasphalt SMA 8S, die Nebenanlagen und Haltestellen werden barrierefrei hergestellt, bzw. umgebaut. Die Befestigungen werden im Bereich der Gehwege mit Gehwegplatten und taktilen Elementen, die Haltestellen mit Pflaster und taktilen Elementen nach dem Standard der Stadt Essen/ Ruhrbahn ausgebaut. Die neuen Radfahrstreifen werden über die Fahrbahn geführt und in großen Teilen rot eingefärbt. Einfassungen: Die Einfassungen werden je nach Lage und Funktion unterschiedlich ausgeführt. Die Grenzeinfassungen werden mit einem Tiefbord T8/20 cm auf 10 cm Unterbeton und 10 cm Rückenstütze C20/25, sowie einem in der Höhe variierenden L-Stein als Stützwand hergestellt. Die Gehwegeinfassungen werden mit einem Hochbord 15/30 cm auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 und einem Auftritt von 12,0 cm errichtet. Die Einfassungen der Gleisanlagen erfolgt in der Regel beim Rasengleis System Travetto mit einem Gleisbord als L-Profil h=65 cm auf 20 cm Unterbeton. Neben allen Fahrbahneinfassungen wird grundsätzlich eine Gussasphaltrinne h=3 cm, b= 30 cm eingebaut. Im Bereich der Bushaltestellen vor dem Busbordstein ist die Rinne 16 cm breit. Die Straßenbahnhaltestellen erhalten als Bahnsteigkante einen Kasseler Sonderbord SBK 20, die Bushaltestellen werden mit einem Buskapstein Typ Essen 03 auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 ausgestattet. Entwässerung: Die Straßenentwässerung in Form von Straßenabläufen als auch die Gleisentwässerung werden an den bestehenden Mischwasserkanal der Stadtwerke Essen bzw. an den Kanalneubau der Stadtwerke Essen angeschlossen. Die Gleisentwässerung besteht aus einem Teilsickerrohr DN 200 PVC-U wandverstärkt mit Revisionsschächten DN 400 PP. Es kommen Straßenabläufe 30/50 cm aus Beton mit Beton-Gussabdeckung zur Ausführung. In Überwegen werden Elcord-Aufsatz mit Scharnier, in Pultform, Klasse C 250, gem. EN 124/DIN 1229, 300x500 mm, Schlitzweite 16 mm, eingebaut. Trinkwasserleitung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Trinkwasserleitung DN 1000 der Stadtwerke Essen (SWE) erneuert und in die Zollstraße umgelegt. Bepflanzung: In einer separaten Vergabeeinheit werden im Nachgang die zu pflanzenden Bäume ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Vergabeeinheit VE 3.9 werden lediglich die Baumgruben mit Substrat und Belüftung ausgeschrieben und vorbereitet. LWL-Kabel: Die LWL-Kabel der Ruhrbahn GmbH sind zurzeit provisorisch an den Fahrleitungsmasten auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße aufgehangen. Nach Fertigstellung der Leerrohrtrassen der Ruhrbahn werden die LWL-Kabel in die Leerrohre umgelegt. Anschließend können die Fahrleitungsmaste auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße zurückgebaut werden. A 44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 - Prüfingenieur Los 2 Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA), Rohrvortrieb, Rohrbrücke & Schächte
Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. LB RWBA Brachter Straße Die Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Brachter Straße (ASB-ING 4707 409) befindet sich südöstlich des AK Ratingen-Ost und wird für die Behandlung des Oberflächenabflusses eines Teilstücks des Neubauabschnittes der A 44 und Teile der A 3 errichtet. Die RWBA besteht aus drei offenen Becken in Stahlbetonbauweise, die als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen (WUB-KO) ausgeführt werden. Die Beckenanlagen werden zur dauerhaften Auftriebs-sicherung durch Mikropfähle, deren Pfahlköpfe in den Beckensohlen eingespannt sind, im darunter liegenden Baugrund rückverankert. Die Beckenanlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen als Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA), Retentionsbodenfilterbecken (RBF) und Regenrückhaltebecken (RRB). Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Verbau RWBA Der Baugrubenverbau zur Herstellung der RWBA Brachter Straße wird als überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt. Infolge des hoch anstehenden Grundwassers werden die Bohrpfahlwände als wasserundurchlässige Konstruktion ausgebildet. Für alle bewehrten und unbewehrten Bohrpfähle kommt ein Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (bewehrt: XC2, XF1, WA; unbewehrt: X0, XF1) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B zum Einsatz. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrvortrieb Der Sammelkanal DN 1600 (ASB-ING 4707 409) aus Stahlbeton wird im Rohrvortriebsverfahren grabenlos auf einer Länge von ca. 230 m unterhalb der Verbindungsrampe Düsseldorf-Köln und der A 3 hergestellt. Das Längsgefälle des Kanals beträgt 1 ‰. Die Vortriebsrohe mit einem Außendruchemsser von 1970 mm werden als Fertigteile aus einem Beton mit einer Druckfestigkeitsklasse C 45/55 (XF2, XA2, XD2, WA) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B gefertigt. Der durch Oberflächenabwässer beaufschlagte Kanal ist in seiner betrieblichen Funktion planmäßig keinen erhöhten chemischen oder mechanischen Angriffen ausgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrbrücke Die einfeldrige Rohrbrücke (ASB-ING 4607 511) in Stahlbauweise überführt den Vorflutkanal DN 300 hinter dem Bestandsschachtbauwerk E 1 über ein Siepental (tiefes Kerbtal). Die Fachwerktrogbrücke besitzt eine Stützweite von 21,76 m und eine konstante Konstruktionshöhe von 1,19 m. Die Breite des Überbaus beträgt 1,34 m. Die Rohrbrücke besitzt einen geradlinigen Verlauf und eine Längsneigung von 1%. Beim Überbau kommt ein Baustahl der Sorte S 235 zum Einsatz. Der Fachwerktrog wird aus Hohlprofilen zusammengeschweißt. Der Ausbau der Fachwerkbrücke erfolgt mittels Gitterrosten. Der Überbau wird auf Stahlbetonwinkeln aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (XF1, XC2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B flach gegründet. Die Auflagerbank stellen die Schäfte der Stahlbetonwinkel dar, deren Höhe in Abhängigkeit zum Erreichen der frostischeren Gründungsebene festgelegt wurde. Die Lagerung erfolgt mittels insgesamt drei längs verschieblichen und einem allseits festen Lager, wodurch lediglich Verformungen in Längsrichtung möglich sind. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Schachtbauwerke Das Schachtbauwerk AS4 wird nördlich der Sonderanlage (SAL) in Stahlbetonbauweise zur Zusammenführung der beiden Abflüsse der SAL und der Regenwasserbehandlungsanlage Brachter Straße (RBWA) errichtet. Bei dem Schacht handelt es sich um ein überschüttetes Bauwerk, welches aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 (XC4, XF2, XD2, XA2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B erstellt wird. In das Schachtbauwerk ist die bestehende Abflussleitung (DN 1500) der SAL zu integrieren und innerhalb des Schachtbauwerks ab der Höhe der Kämpfer zu einem Gerinne aufzutrennen. Das geöffnete DN 1500er Rohr ist mittels Profilbeton der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 (XD2, XF2, XA2) in das Schachtbauwerk einzubetten. Für die Einführung der Ablfussleitungen, Leerrohre und den Zugang zum Schacht sind mehrere Öffnungen in den Wänden sowie der Decke vorgesehen. Auf der Schachtdecke werden um die Einstieggsöffnung herum Schachtfertigteile bis zur Geländeoberkante aufgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.- Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, BauverwaltungKarlsruheFrist: 16. Juli
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5)
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R., NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -SeesenFrist: 30. Juni
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen (Ex ante)
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904-1, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber eine Transportmenge von bis zu 850 to/Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. g) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. h) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen bzw. Anbaumulcher an Mobilbagger (>=15t) und ab 1,00 m breiten Schlegelmulchkopf zur Entfernung von bis 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung und Revierleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in folgend dargestellte Lose unterteilt: Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -Seesen
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Losgruppe 1: Graderbauzug, Baggerarbeiten, Transporte, Durchlässe Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 20. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.