Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-AktiengesellschaftWienTED
S36 Murtal Schnellstraße TA1 Judenburg – St. Georgen o.J.
Leistungen für Geologie, Hydrogeologie und Geotechnik für das Projekt S36 Murtal Schnellstraße, Teilabschnitt 1 (Judenburg – St. Georgen ob Judenburg). Der Leistungsumfang umfasst die Bearbeitung im Rahmen des Einreichprojekts sowie optional die Leistungen für das Ausschreibungsprojekt.
Baugrundgutachten
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Inhalt auf einen Blick
Leistungen für Geologie, Hydrogeologie und Geotechnik für das Projekt S36 Murtal Schnellstraße, Teilabschnitt 1 (Judenburg – St. Georgen ob Judenburg). Der Leistungsumfang umfasst die Bearbeitung im Rahmen des Einreichprojekts sowie optional die Leistungen für das Ausschreibungsprojekt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
- Veröffentlicht:
- 04. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Baugrundgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungen für Geologie, Hydrogeologie und Geotechnik für das Projekt S36 Murtal Schnellstraße, Teilabschnitt 1 (Judenburg – St. Georgen ob Judenburg). Der Leistungsumfang umfasst die Bearbeitung im Rahmen des Einreichprojekts sowie optional die Leistungen für das Ausschreibungsprojekt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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9- Bund
S36 Murtal Schnellstraße Teilabschnitt 01 – Judenburg bis St. Georgen - Generalplaner Baubüro ÖBA und AG
Generalplaner Baubüro ÖBA und AG für die S36 Murtal Schnellstraße Teilabschnitt 01 – Judenburg bis St. Georgen - Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg
Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Tech- nische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be- nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagengrup- pen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stun- densätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu er- bringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech- net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. - Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergFrist: 13. Juli
Planungsleistung Kita Kelberg
4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0). - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln
453/ Frieda-Kahlo-Schule Neubau, Tragwerksplanung
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Tragwerkplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Projektdaten Nutzfläche ca. 7.500 m² Bruttogeschossfläche ca. 12.750 m² Bruttorauminhalt ca. 53.858 m³ Kostenschätzung KG 300 netto: € 28.900.060,- Kostenschätzung KG 400 netto: € 10.375.945,- Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Unter Zukauf des westlich anschließenden Grundstücks soll in voraussichtlich zwei Bauabschnitten ein Neubau errichtet werden. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau in Holzbauweise mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Das Raumprogramm umfasst 28 Klassen- und Gruppenräume, Fachunterrichtsräume, Küche, Mensa, Therapieräume, eine Zweifeld-Sporthalle, Therapieschwimmbad, Verwaltung, Nebenräume, Technikräume nach Erfordernissen. Mit der Planung des Neubaus wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ein Architekturbüro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Sommer 2025. Ein Konzept liegt bereits vor: Dabei handelt es sich handelt um ein überwiegend eingeschossiges, maximal zweigeschossiges Gebäude in Holzbauweise, zusätzlich werden einzelne Bereiche unterkellert. Das Tragwerk ist als ein regelmäßig und modular aufgebautes System in Holzbauweise konzipiert. Für das Schulgebäude wurde ein Regelrastermaß von 1,25 m gewählt. Die Decken bestehen im Wesentlichen aus einachsig gespannten Brettsperrholzelementen. Die gesamte Konstruktion der erdberührenden Bauteile Bodenplatte/Sockel sowie die Horizontalaussteifung ist in Beton geplant. Eine Zweifeld-Sporthalle und eine optionale Brücke als Verbindung der Baukörper über die bestehende Zufahrtsstraße sind ebenfalls Teil der Planungsaufgabe. Zur Neubaumaßnahme wird ein Barrierefreikonzept und eine Fachplanung für Nachhaltigkeit beauftragt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen für das Tragwerk sind bei der Planung und Umsetzung des Tragwerks mit umzusetzen. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 49 i. V. m. Anlage 14, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 vergeben, eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist darüber hinaus von den Beschlüssen der politischen Gremien abhängig. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt ca. 3 Jahre. - Bezirkskliniken Mittelfranken
vergA_BKA_GAP ARCH
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt. - Bezirkskliniken MittelfrankenN/A
vergA_BKA_GAP_ELT
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 und ggf. 7 (anteilig) nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. . Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt. - Bezirkskliniken MittelfrankenN/A
vergA_BKA_GAP FA
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. . Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Startchancen-Programm
Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, eine pädagogische Fachberatung (interdisziplinär: Pädagogik und Architektur) zu beauftragen, um für zehn der dreizehn Startchancen-Schulen eine Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung, pädagogisch-räumliche Konzeptentwicklung, Machbarkeitsstudien sowie eine priorisierte Maßnahmenplanung einschließlich MUSS/KANN-Kategorisierung zu erstellen. Ziel ist die Entwicklung einer belastbaren, pädagogisch fundierten und räumlich-funktionalen Planungsgrundlage zur Umsetzung des Investitionsprogramms Startchancen bis 2034. Die zu vergebende Leistung umfasst: • Bestandsaufnahme der räumlichen, pädagogischen und funktionalen Ausgangslage (10 Schulen) • Bedarfsermittlung mittels Workshops, Interviews, schulübergreifenden Fachinputs • pädagogisch-räumliche Konzeptentwicklung • Entwicklung von einem Lösungsvorschlag je Schule • Erstellung von Machbarkeitsstudien (Kosten, Abläufe, Interimsmaßnahmen) • Erarbeitung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs mit MUSS- und KANN-Maßnahmen je Schule • Entwicklung einer schulübergreifenden Priorisierung und eines kommunalen Umsetzungspfads • Vorschlag zur Mittelverteilung (2026-2034) • Abschlussdokumentation und Präsentation im politischen Ausschuss Die Bearbeitung erfolgt parallel in zwei Teams à fünf Schulen, angeleitet durch zwei Projektleitungen und eine Gesamtprojektleitung. Die Parallelbearbeitung der Schulen in zwei Projektteams ist aus Sicht der Auftraggeberin ausdrücklich gewünscht, um Synergien zu nutzen sowie eine zielgerichtete Fördermittelstrategie zu ermöglichen. Workshops finden vor Ort in Offenbach statt. Absprachen, Vorbereitungstreffen, Fachinputs oder Werkstattgespräche und Präsentationen können auch online durchgeführt werden. Integrierte Gesamtkonzepte und individuelle Maßnahmenplanung Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens ist ein Gesamtkonzept für investive Maßnahmen zu entwickeln, die aus der Säule 1 des Startchancenprogramms (SCP) finanziert werden können. Diese Maßnahmen sind in dreifacher Hinsicht in ein übergeordnetes Gesamtkonzept einzubetten: 1. Räumliche Gesamtentwicklung Auf Grundlage der raumpädagogischen Bedarfsermittlung ist ein Gesamtkonzept für erforderliche bauliche Maßnahmen zu formulieren, sodass die aus dem Startchancenprogramm (Säule 1) finanzierbaren Investitionen als Bestandteil einer langfristigen räumlichen Entwicklungsstrategie der jeweiligen Schulstandorte verstanden werden können. Für weitergehende Maßnahmen, die nicht aus dem SCP finanziert werden können, ist darzustellen, ob und in welchem Umfang ergänzende Fördermittel oder Haushaltsmittel der Stadt in Anspruch genommen werden können. 2. Pädagogisch-strategische Gesamtlogik über alle drei Säulen des SCP Auf Basis der Bedarfsermittlung mit den Schulen ist ein integriertes Förderkonzept über alle drei Säulen des Startchancenprogramms zu entwickeln. Die Maßnahmen der einzelnen Säulen sollen inhaltlich aufeinander aufbauen und sich gegenseitig verstärken, sodass die investiven Maßnahmen der Säule 1 als Teil eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Bildungs- und Chancengerechtigkeit durch gezielte Investitionen in schulische Infrastruktur, Lernumgebungen und Schulentwicklung verortet sind. 3. Priorisierung zwischen den Schulstandorten Für alle Maßnahmen, die über die Säule 1 des Startchancenprogramms finanziert werden können, ist eine standortübergreifende Priorisierung zwischen den allen Schulstandorten vorzunehmen. Wie oben bereits erwähnt, sind dabei auch jene drei Schulstandorte zu berücksichtigen, für welche bereits entsprechende Beteiligungsprozesse laufen, und in deren Rahmen Maßnahmen formuliert werden, die aus dem Startchancenprogramm finanzierbar sind. Ziel ist es, die der Stadt insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass ein maximaler Entwicklungsgewinn für die kommunale Schullandschaft erzielt wird. Für diese Aufgabe wird ein Fachbüro gesucht, das über nachweisliche Expertise in der Entwicklung zukunftsweisender raumpädagogischer Konzepte verfügt und personell so aufgestellt ist, dass zehn Schulprozesse parallel mit unterschiedlichen Teams bearbeitet werden können. Darüber hinaus sind bei der Angebotserstellung folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: - Für den Beteiligungsprozess steht ein maximales Budget von 300.000 Euro brutto zur Verfügung. Der Anbieter hat ein wirtschaftliches und angemessenes Leistungskonzept innerhalb dieses Budgets vorzulegen. - Aufgrund der Heterogenität der Standorte kann der konkrete Ablauf der Beteiligungsprozesse mit den Schulen erst im Verlauf des Projekts passgenau definieren werden. Daher sind im Konzeptentwurf beispielhafte Prozessbausteine darzustellen, die im Sinne eines Baukastenprinzips aus optionalen Leistungen den einzelnen Schulen je nach Fragestellung und Komplexität in Abstimmung mit der Auftraggeberin flexibel zugeordnet werden können. Anpassungen im laufenden Prozess müssen also möglich sein (z. B. Vertiefung einzelner Standorte, Reduktion bei anderen), ohne dass das zuvor vereinbartes Gesamtauftragsvolumen überschritten wird. weitere Informationen siehe Anlage SCO_Funktionale_Leistungsbeschreibung.pdf
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.