FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbHTED
RV für die Erbringung von vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratungsleistungen
Rahmenvereinbarung für vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtliche Beratung zur Unterstützung des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements. Aufgaben umfassen die Planung, Realisierung, Durchsetzung von Ansprüchen sowie Abwehr unberechtigter Forderungen. Laufzeit: 6 Jahre bis 31.07.2032, optional um 12 Monate verlängerbar bis 3...
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtliche Beratung zur Unterstützung des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements. Aufgaben umfassen die Planung, Realisierung, Durchsetzung von Ansprüchen sowie Abwehr unberechtigter Forderungen. Laufzeit: 6 Jahre bis 31.07.2032, optional um 12 Monate verlängerbar bi...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
- Veröffentlicht:
- 14. April 2026
- Frist:
- 15. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtliche Beratung zur Unterstützung des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements. Aufgaben umfassen die Planung, Realisierung, Durchsetzung von Ansprüchen sowie Abwehr unberechtigter Forderungen. Laufzeit: 6 Jahre bis 31.07.2032, optional um 12 Monate verlängerbar bis 31.07.2033. Maximales Vergabevolumen: 10.500 Stunden über die gesamte Laufzeit.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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RV für die Erbringung von vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratungsleistungen
Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzu-wehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung ge-mäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leistungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Qualität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet zunächst 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option. - FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbHDarmstadtFrist: 30. Juni
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Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzu-wehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und ver-waltungsrechtlichen Beratungsleistungen gemäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leis-tungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Quali-tät zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- (bau- und architekten-rechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet nach 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option. - FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbHDarmstadtFrist: 30. Juni
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Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzu-wehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- (bau- und architektenrechtlichen) und ver-waltungsrechtlichen Beratungsleistungen gemäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leis-tungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Quali-tät zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- (bau- und architekten-rechtlichen) und verwaltungsrechtlichen Beratungsleistungen notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet nach 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.