Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-BergTED
RS1 Bochum/Dortmund; Objektplanung Verkehrsanlagen
Planungsleistungen für den Radschnellweg RS1 zwischen Bochum und Dortmund, Abschnitt vom Lohring bis zum S-Bahnhaltepunkt Dortmund-Oespel. Gegenstand ist die fachliche Planung der Radschnellwegverbindung in diesem Bereich.
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Inhalt auf einen Blick
Planungsleistungen für den Radschnellweg RS1 zwischen Bochum und Dortmund, Abschnitt vom Lohring bis zum S-Bahnhaltepunkt Dortmund-Oespel. Gegenstand ist die fachliche Planung der Radschnellwegverbindung in diesem Bereich.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-Berg
- Veröffentlicht:
- 22. Februar 2026
- Frist:
- 25. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen für den Radschnellweg RS1 zwischen Bochum und Dortmund, Abschnitt vom Lohring bis zum S-Bahnhaltepunkt Dortmund-Oespel. Gegenstand ist die fachliche Planung der Radschnellwegverbindung in diesem Bereich.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. - Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Planungsleistung Fernwärmetransportleitung
Für die Versorgung des FW-Inselnetzes in Langendreer ist eine Anbindung an das Netz "FUW" der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (AG) geplant. Diese Anbindung soll über die durch den AN zu planende "Fernwärmetransportleitung Langendreer" hergestellt werden. Die Fernwärmetransportleitung soll an die seitens des AG im FUW-Fernwärmenetz am Standort "Vor den Teichen" geplante Großwärmepumpe Oelbachtal (GWP) anbinden. Der erste Abschnitt der Fernwärmetransportleitung aus dem Anlagengebäude der GWP wird durch den Planer der GWP beplant. Es besteht eine Schnittstelle zwischen dieser GWP-Planung und der Planung der Fernwärmetransportleitung des AN, die in der Zufahrt zum Grundstück der GWP liegt. Durch die zu beplanende Fernwärmetransportleitung sind dann das Inselnetz in Langendreer und das FUW-Fernwärmenetz über die GWP verbunden. Die Fernwärmetransportleitung wird für einen Ausbau des Inselnetzes in Langendreer ausgelegt. Der Ausbau des Inselnetzes ist in der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Stadt Bochum vorgesehen. Die Fernwärmetransportleitung ist als KMR-Leitung DN 300 zu planen. Die Inbetriebnahme der neuen Fernwärmetransportleitung ist für 2030 geplant. Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Planungsmaßnahmen für die Fernwärmetransportleitung sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt soll durch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) im Rahmen eines Modul 1 (Planungsleistungen angelehnt an die HOAI-Phasen 2-4) gefördert werden. - Gemeinde Wölfersheim
Neubau Dreifeldsport- und Mehrzweckhalle (Objektplanung LPH 5-9)
Die Auftraggeberin, die hessische Gemeinde Wölfersheim, liegt im hessischen Wetteraukreis, rund 35 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main. Sie besteht aus mehreren Ortsteilen und verbindet ländlichen Charme mit einer guten Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Geprägt ist Wölfersheim von einer ruhigen Wohnlage, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naherholungsmöglichkeiten wie dem Wölfersheimer See. Historische Gebäude im Ortskern sowie eine aktive Vereinslandschaft unterstreichen den dörflichen Charakter. Gleichzeitig profitieren Einwohner von einer soliden Infrastruktur mit Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung. In der Gemeinde Wölfersheim spielen Sport und Vereinsleben eine lebendige Rolle – sowohl im organisierten Vereinsbereich als auch im Freizeitsport im Außenbereich. Die Gemeinde plant den Neubau einer Dreifeldsport- und Mehrzweckhalle auf einer Freifläche in ihrem Ortsteil Södel nahe der Jim-Knopf-Grundschule. Diese soll dem großen Bedarf an zeitgemäßen Sportanlagen für die örtlich ansässigen Sportvereine und die Schulen gerecht werden. Sie soll zudem auch der Durchführung von Kulturveranstaltungen dienen. Diverse Planungsleistungen wurden bereits in separaten Losen (Objektplanung bis LPH 4, Tragwerksplanung inkl. Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik), Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Freianlagenplanung an Planungsbüros vergeben. Der Bauantrag ist zwischenzeitlich als Sonderbau eingereicht. Die Planungs- oder Ingenieurbüros sollen mit der Planung und Objektüberwachung, im Schwerpunkt Bauleitung mit entsprechenden Objekten im Bereich von Sport-, Mehrfeldsport- und Mehrzweckhallen vertraut sein und über einschlägige Erfahrung verfügen. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind konkret die diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief ersichtlich sind - Leistungsphasen 5-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
Grundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-Berg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.