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Erweiterungsbau Grundschule Rohrdorf - Neuerrichtung Ganztagesbetreuung (Variante B)
Die Gemeinde Rohrdorf beauftragt die Planung eines Erweiterungsbaus an die vorhandene Grundschule inklusive Neuerrichtung einer Ganztagesbetreuung (Variante B). Das Projekt bezieht sich auf die Teilfläche Fl.Nr. 477, Gemarkung Rohrdorf. Die Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Schulleitung sowie dem Träger AWO liegen vor.
Architektur, Brandschutzplanung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Rohrdorf beauftragt die Planung eines Erweiterungsbaus an die vorhandene Grundschule inklusive Neuerrichtung einer Ganztagesbetreuung (Variante B). Das Projekt bezieht sich auf die Teilfläche Fl.Nr. 477, Gemarkung Rohrdorf. Die Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Schulleitung sowie dem Träger AWO liegen vor.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Wasserburg a. Inn
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- 24. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Rohrdorf beauftragt die Planung eines Erweiterungsbaus an die vorhandene Grundschule inklusive Neuerrichtung einer Ganztagesbetreuung (Variante B). Das Projekt bezieht sich auf die Teilfläche Fl.Nr. 477, Gemarkung Rohrdorf. Die Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Schulleitung sowie dem Träger AWO liegen vor.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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3- Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachFrist: 14. Juli
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die Anlagen der Wärmeversorgung, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu gehören insbesondere die Versorgung der neu entstehenden Unterrichts- und Gruppenräume sowie die Einbindung in die vorhandenen technischen Systeme. Darüber hinaus sind die bestehenden Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und energetischen Eignung zu untersuchen und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erneuerung von Sanitäranlagen, Leitungsnetzen, Wärmeverteilungssystemen und gegebenenfalls lufttechnischen Anlagen. Im Zuge der Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie der Neuordnung des Mensa- und Küchenbereichs sind die erforderlichen technischen Anlagen für die künftigen Nutzungen zu planen und in die vorhandenen Gebäudestrukturen zu integrieren. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an die Küchenversorgung, die Trinkwasserhygiene, den Wärmekomfort sowie gegebenenfalls die raumlufttechnische Versorgung zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung wirtschaftlicher, energieeffizienter und nachhaltiger Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) sowie der Förderbedingungen des Vorhabens. Die Fachplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung, den weiteren Fachplanern sowie dem Bauherrn und unterstützt die zielgerichtete Entwicklung des Projekts unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Doku-mentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren. - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.Peiting
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag. - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.Peiting
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Wasserburg a. Inn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.