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Revitalisierung der historischen Kulturstätte "Kasino", Stadt Melsungen
Im Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird die Wärmeversorgung des Gebäudes neu errichtet Die Wärmeversorgungsanlage einschl. Wärmemerzeugung, Wärmeverteilung, statischen Heizflächen und Fußbodenheizung wird im Zuge der Baumaßnahme vollständig neu hergestellt. Bestehende Heizungsanlage...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Magistrat der Stadt Melsungen
- Veröffentlicht:
- 12. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird die Wärmeversorgung des Gebäudes neu errichtet Die Wärmeversorgungsanlage einschl. Wärmemerzeugung, Wärmeverteilung, statischen Heizflächen und Fußbodenheizung wird im Zuge der Baumaßnahme vollständig neu hergestellt. Bestehende Heizungsanlagen oder Leitungsführungen sind nicht vorhanden und werden nicht weiterverwendet. Die Wärmeversorgungsanlage dient der zentralen Beheizung des Gebäudes sowie der teilweisen Raumkühlung im Sommerbetrieb. Die Anlage ist vollständig betriebsfertig zu liefern, zu montieren, zu regeln und in Betrieb zu nehmen. Die Leistung umfasst 1 Stck Wärmepumpenkaskade mit 130 kW Gesamtleistung, 8 Stck. Hocheffizienzpumpen, ca. 1.380 lfdm Edelstahlrohrleitung bis DN 80, ca. 25 Stck, Röhrenradiatoren, ca. 700 m² Fußbodenheizung einschl. Zubehör, 4 Stck. FanCoils, ca. 1.380 Wärmedämmung von Heizungs- und Kühlleitungen, ca. 96 Stck Brandschutz-Rohrdurchführungen für Heizungsleitungen bis DN 50, ca. 14 Stck Wand-/ Deckendurchbrüche mit Brandschutzmörtel verschließen.
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Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau während des laufenden Verfahrens wurden die betroffenen Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung hinzugenommen. Die Veränderung des Ausbaugebiets (nähere Erläuterungen hierzu siehe Begleitdokument zur Änderungsbekanntmachung) erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine (erneute) Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Teilnahmewettbewerb" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Stadt Melsungen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 1. Änderung vom 30.04.2024, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.Revitalisierung der Gewässerfläche im "Europark" der Stadt Guben
Stadt GubenGubenFrist: 23. Aug.Zentrale Ziele des vorliegenden Vorhabens sind die Entnahme der organischen Sedimentauflagen (Entschlammung) zur Erhöhung des Wasservolumens und Verbesserung der Gewässerqualität sowie die Erneuerung der Uferlinie zur verbesserten Biotopvernetzung. Als weitere Revitalisierungsmaßnahme sind vielfältige Pflanzenstrukturen zu etablieren und die vorhandene Vegetation zu ergänzen. Entnahme der Sedimente auf einer Fläche von rund 5.600 m² Die Entnahmemenge beträgt rund 3.120 m³ Die Sedimententnahme soll mittels schwimmender bzw. amphibischer Technik (Saugspülbagger/ Truxor) erfolgen. Dabei wird das Sediment-Wasser-Gemisch direkt vom Gewässerboden unter Verwendung einer Schneckenpumpe aufgenommen. Die vorhandenen Uferbereiche mit Rasengitterplattenbefestigungen (Neigung ca. 1:1,5) sind im Zuge der Sanierungsmaßnahme neu zu gestalten. Die Gesamtlänge der zu erneuernden Uferbereiche beträgt rund 380 m Ausbildung einer Halbinsel auf einer Uferlänge von rund 25 m Anordnung von drei schwimmenden Pflanzinseln Bepflanzung mit gebietsheimischen Sträuchern Bauablauf Als Bauzeit werden 24 Wochen (6 Monate) kalkuliert. - Baustelle einrichten - Aquatische Organismen bauzeitlich absammeln und umsetzen unter fachlicher Anleitung der ökologischen Baubegleitung - Entfernen von Totholz aus dem Gewässer, Umlagern auf die Inselfläche - Herstellen der Gewässereinfahrt, Aufbau der Gerätetechnik für Sedimententnahme - Sedimententnahme einschließlich Separation / Trocknung der Sedimente - Abbau der Gerätetechnik der Sedimententnahme - Neugestaltung der Uferlinien einschließlich Halbinselaufschüttung - Einbau der schwimmenden Insel - Rückbau Gewässereinfahrt mit Profilierung der Uferlinie - Pflanzungen - Baustelle räumen Die Arbeiten zur Sedimententnahme sind dabei vorzugsweise in den Monaten Oktober -Januar auszuführen. Die Ufersicherungen werden im Anschluss errichtet (Februar / März). Die Pflanzungen können beStadt Zerbst/Anhalt - Vernetzung und Klimaanpassung der historischen Stadtmauerpromenade Stadt Zerbst/Anhalt
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Magistrat der Stadt Melsungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.