Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMITED
rescEU - Eigen- und Fahrzeugdekonplätze Ausrüstung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ausstattungssätzen für Eigen- und Fahrzeugdekonplätze (Höchstmenge: 13 Sätze). Aufteilung: Eigendekonplätze (3 fest, 4 variabel) und Fahrzeugdekonplätze (2 fest, 4 variabel). Zusätzlich umfasst der Auftrag die Lieferung von Frisch- und Abwasserblasen (je 5000 Liter, 8 bzw. 4 Stück fest) sowie eine...
Gefahrenmeldetechnik
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ausstattungssätzen für Eigen- und Fahrzeugdekonplätze (Höchstmenge: 13 Sätze). Aufteilung: Eigendekonplätze (3 fest, 4 variabel) und Fahrzeugdekonplätze (2 fest, 4 variabel). Zusätzlich umfasst der Auftrag die Lieferung von Frisch- und Abwasserblasen (je 5000 Liter, 8 bzw. 4 Stück fest) sowie e...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Veröffentlicht:
- 19. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Gefahrenmeldetechnik
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ausstattungssätzen für Eigen- und Fahrzeugdekonplätze (Höchstmenge: 13 Sätze). Aufteilung: Eigendekonplätze (3 fest, 4 variabel) und Fahrzeugdekonplätze (2 fest, 4 variabel). Zusätzlich umfasst der Auftrag die Lieferung von Frisch- und Abwasserblasen (je 5000 Liter, 8 bzw. 4 Stück fest) sowie einen Satz Elektroausstattung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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7- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
rescEU - Eigen- und Fahrzeugdekonplätze Ausrüstung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ausstattungssätzen für Eigen- und Fahrzeugdekonplätze. Die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung beträgt 13 Stück Ausrüstungssätze. Die Höchstabnahmemenge ist dabei wie folgt auf die verschiedenen Leistungsbestandteile aufgeteilt: Lieferung von Ausstattungssätzen Eigendekonplätze: -Festbestellmenge: 3 Stück -Variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung: 4 Stück und die Lieferung von Ausstattungssätzen Fahrzeugdekonplätze: -Festbestellmenge: 2 Stück -Variable Abnahmemenge ohne Abnahmeverpflichtung: 4 Stück Die Höchstabnahmemenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge. Aus der Rahmenvereinbarung kann nur bis zu der genannten Höchstabnahmemenge abgerufen werden. Zusätzliche Erteilung von Einzelaufträgen über: Lieferung von zusätzlichen Frisch- und Abwasserblasen mit je 5000 Liter inkl. Zubehör -Festbestellmengen: Frischwasserblasen inkl. Zubehör: 8 Stück Abwasserblase inkl. Zubehör: 4 Stück Lieferung von zusätzlicher Elektroausstattung: -1 Satz verschiedene Ausrüstungsgegenstände Elektroausstattung - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung München
Die Speiseräume werden vom Auftraggeber ausgestattet. Der Speisesaal im Betriebsrestaurant Ludwigstraße umfasst ca. 90 Sitzplätze, in der Leopoldstraße stehen ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung. In der Cafeteria Leopoldstraße gibt es weitere ca. 40 Sitzplätze. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierbei ein vom AG bereitgestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.4 und 11.2.1 LB) einsetzt. Betriebsrestaurants: 2 Stück Automatenstationen (Automatentypen s. Punkt 2.11.2 LB): 6 Stück Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice: Ludwigstr. ca. 15 Stück / Leopoldstr. ca. 10 Stück Gästeräume für Sonderveranstaltungen je Standort: 2 Stück Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundes-regierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirdschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Kasino Ludwigstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort ca. 400 Gastesser am Standort ca. 30 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 35 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Kasino Leopoldstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort Ca. 400 Gastesser am Standort ca. 20 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 65 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Konferenzservice Angaben zur Anzahl am Standort Ludwigstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,4 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 71 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 264 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 8 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Angaben zur Anzahl am Standort Leopoldstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,7 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 126 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 285 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 17 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Gemeinschaftsverpflegung und Konferenzbewirtungen sind an ca. 250 Arbeitstagen zu erbringen. Es gilt die Feiertagsregelung für Bayern. Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Frühstück 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) und während Öffnungs-zeit Verpflegungskonzept Produktion vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. weitere ausführliche Beschreibung siehe B1_Leistungsbeschreibung - Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 26. Mai
Ausschreibung Büromaterial für FB 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/10/108-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Büromaterial für den Fachbereich 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld Menge und Umfang: Büromaterial: Bei nachfolgender Auflistung hadelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung des benötigten Büromaterials. Den genauen Umfang können Sie dem Leistungsverzeichnis entehmen. 500 Bleistifte 800 Kugelschreiber 1000 Fineliner 3000 Ordner 500 Schnellhefter 2340 Haftnotizen weitere diverse Büromaterialen Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Zentraler Rechnungseingang für Fachbereich 55 - Jobcenter Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 geschlossen. Die nachstehenden Stückzahlen sind Kalkulationswerte für den gesamten Zeitraum des Vertrages. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Werte jedoch weder Mindest- noch Höchstmengen darstellen, vielmehr dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass angemessene Mengenschwankungen in Höhe von +/- 15% vom Angebot umfasst sind. Als Höchstmenge ist von +15 % für die jeweilige einzelne Position (Position 1-87) auszugehen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich gelieferten Mengen. Es ist mit einer monatlichen Lieferung an den Hauptstandort des Jobcenters des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - Fachbereich 55, Chemieparkstraße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, zu rechnen. Die Lieferungen sollen als Teillieferungen nach Abruf innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d95c715c6-5f7abe896f5fdaec 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 26.05.2026 14:00 Ablauf der Bindefrist: 02.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft e) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solche Insolvenzplanes angegeben wurde) e) Angabe, ob Liquidation vorliegt f) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Büromaterial (außer Papier) - Frist: 20. Apr.
Lieferung von Feuerwehrdruckschläuchen nach DIN 14 811
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/38/106-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von Feuerwehrdruckschläuchen nach DIN 14 811 Menge und Umfang: Lieferung von 300 Stck. B 75 L1, 6 Stck. B 75 L1, 200 Stck. C 42 L1, 30 Stck. C 42 L 3, 50 Stck. D 25 L1, 30 Stck. D 25 L 1 Feuerwehrdruckschläuchen und 100 Stck. Druckkupplungen PN 16 B 75 Ort der Leistung: FTZ Richard-Schütze-Straße 6 06749 Bitterfeld-Wolfen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d057c05d0-6788138cb89e31d 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.04.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 12.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob Liquidation vorliegt e) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Feuerwehrfahrzeuge,Feuerwehrtechnik - Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 04. Mai
Lieferung von Austausch-, Ersatzt- und Neuteilen des Herstellers Dräger
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/38/105-26/RD 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601196 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von Austausch-, Ersatz- und Neuteilen des Herstellers Dräger Menge und Umfang: Angabe der Grobmengen 60 Druckminderer PSS 7000 (o. Warnsignal) 60 Hochdruckleitung, komplett 60 MD-Schlauch QRC/SF 20 Trageschale PSS 5000 (komplett) 20 Schulterpolster (links) 20 Schulterpolster (rechts) 30 Dosierventil, voreingestellt 100 Membran, Silikon 10 Air Transfer Block P.P. 30 Dosierventil (N) 20 Lungenautomat-Halter N/ESA 20 LA-Abdeckung 20 Schutzkappe AE 100 Schutzkappe für LA-RA 20 Anschluss für 2.LA m.LF-Ku Beckg LG470MM 6 RAT DM RPS 3500 (55bar) (3361899) 30 Dräger FPS 7000 PP 50 Nackentrageband 50 Lungenautomatleitung 20 Sichtscheibe 32 Sprechmembran 25 Handrad blau 100 Handrad schwarz 60 Unterspindel 400 E-Set Ventiloberteil (Oberspindel + Kopfschraube) 20 Sinterfilter mit Wasserschtzrohr Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Feuerwehrtechnische Zentrale Richard-Schütze-Straße 6 06749 Bitterfeld 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 29.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 13.11.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d014dcdaf-5332c104f0478d6b 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 25.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Rechnungslegung hat bis 14 Tage nach Lieferung, spätestens 14 Tage nach dem Endtermin der Ausführungsfrist zu erfolgen. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung / -verzeichnis c) Eigenerklärung zur Eignung d) Handlungsanweisung Nachunternehmer Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Angabe, ob Liquidation vorliegt d) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen e) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht nur vom Bestbieter, sondern auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Arbeitsschutztechnik,Feuerwehrtechnik - Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 07. Juli
Lieferung Abrollbehälter Hubarbeitsgerät FTZ
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/38/111-26/RD 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601196 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung Abrollbehälter Hubarbeitsgerät - 3.Versuch Menge und Umfang: 1 Stück Abrollbehälter Hubarbeitsgerät Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld FB Brand- und Katastrophenschutz Richard-Schütze-Straße 6 06749 Bitterfeld-Wolfen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind zugelassen Erläuterung der Mindestanforderungen an Nebenangebote und deren Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung: Nebenangebote müssen mindestens alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mindestanforderung qualitativ und quantitativ erfüllen oder übererfüllen. Nebenangebote dürfen nicht Änderungen an Vertragsbedingungen beinhalten, sondern nur fachliche Abweichungen zum LV. 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 02.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.03.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e889414a8-6f95ecdbcab3d7f8 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 07.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 21.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : keine 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) Handlungsanweisung Nachunternehmer e) Formblatt 234 - Bieter /Arbeitsgemeinschaft f) Formblatt 235 - Verzeichnis Unternehmerleistungen Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus- übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Re- gistereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mit- glied. b) eine Referenzliste bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausge- führten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbe- zogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen d) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren e) Angabe, ob Liquidation vorliegt f) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht nur vom Bestbieter, sondern auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die gefor-derten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikati-onsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Container,Feuerwehrtechnik - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.