Hessischer Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts, VergabestelleFrankfurtTED
Reinigungsdienstleistungen in den Gebäuden des Hessischen Rundfunks am Standort Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung für ca. 119.000 qm Nutzfläche, unterteilt in ca. 7.000 qm Studiofläche, 23.000 qm Verkehrsfläche und 29.000 qm Bedarfsreinigung. In bestimmten Bereichen sind regelmäßig Leistungen durch Tageskräfte des Auftragnehmers zu erbringen, insbesondere für die Reinigung der Studiobereiche, die Papierentsorgung sowie die Außenbe...
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Inhalt auf einen Blick
Unterhaltsreinigung für ca. 119.000 qm Nutzfläche, unterteilt in ca. 7.000 qm Studiofläche, 23.000 qm Verkehrsfläche und 29.000 qm Bedarfsreinigung. In bestimmten Bereichen sind regelmäßig Leistungen durch Tageskräfte des Auftragnehmers zu erbringen, insbesondere für die Reinigung der Studiobereiche, die Papierentsorgung sowie die Auße...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hessischer Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 30. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung für ca. 119.000 qm Nutzfläche, unterteilt in ca. 7.000 qm Studiofläche, 23.000 qm Verkehrsfläche und 29.000 qm Bedarfsreinigung. In bestimmten Bereichen sind regelmäßig Leistungen durch Tageskräfte des Auftragnehmers zu erbringen, insbesondere für die Reinigung der Studiobereiche, die Papierentsorgung sowie die Außenbereichsreinigung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung für ca. 4.000 qm Nutzfläche. Tageskräfte für die Kasino-/Küchen- und Konferenzraumbereiche sowie für das Lager des Kasinos: Lagerist Kasinobereich, Servicekraft Konferenzraumbereich, Tageskraft Spülküche/Küchenbereich, Tageskraft Sanitärbereich (Küche/Kasino) Tageskraft im Küchenbereich Tageskraft Spülküche ehem. Restaurant/Café Tageskräfte Tischdienst Kasino Reinigungskräfte wöchentliche Endreingiung Servicekräfte Essensausgabe Deckenreinigung Servicekraft Lernfabrik Tageskräfte "Speisenvorbereitung" Vorarbeiter Kasinobetrieb Tageskraft "Geschirrservice" Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate - Hessischer Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts, VergabestelleFrankfurt
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Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung für ca. 4.000 qm Nutzfläche sowie Bereitstellung von Tageskräften für den Kasinobetrieb des Hessischen Rundfunks in Frankfurt. Aufgaben umfassen Lagerhaltung, Service in Konferenzräumen und Essensausgabe, Spül- und Küchenhilfstätigkeiten, Tischdienst, Sanitärreinigung, wöchentliche Endreinigung, Deckenreinigung sowie Vorarbeiter-Tätigkeiten. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate. - Hessischer Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts, VergabestelleFrankfurtFrist: 16. März
Küchen-und Reinigungsleistungen im Kasinobetrieb des Hessischen Rundfunks am Standort Frankfurt am Main
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung für ca. 4.000 qm Nutzfläche. Benötigte Kräfte: Tageskräfte für Kasino-/Küchen-/Konferenzraumbereiche und Lager (u.a. Lagerist, Servicekräfte, Reinigungskräfte, Vorarbeiter). Umfasst wöchentliche Endreinigung, Deckenreinigung, Tischdienst, Geschirrservice, Speisenvorbereitung, Essensausgabe. Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate. - RMA Rhein-Main Abfall GmbH
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Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH (nachfolgend: "RMA") koordiniert und steuert als Dachorganisation abfallwirtschaftliche Maßnahmen für Ihre Gesellschafter, zu denen die Städte Frankfurt a.M. Offenbach a.M. und Maintal sowie der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Kreis Offenbach gehören. Die Gesellschafter erteilten der RMA einen Generalentsorgungsauftrag, wonach die RMA als "beauftragte Dritte" gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Im Rahmen dieses Generalentsorgungsauftrages übernimmt die RMA Bauschutt von Kleinanlieferern, der aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt stammt. Zur Erfüllung dieser Entsorgungspflicht beabsichtigt die RMA als Auftraggeberin die Leistung des Projektes "Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main / Deutschland (Hessen)" neu zu vergeben. Die Auftraggeberin geht derzeit davon aus, dass sich die jährliche Menge an Bauschutt im Bereich von ca. 6.000 Tonnen (max. 7.000 Tonnen) bewegt. Die vorgenannten Mengenangaben basieren auf Erfahrungsmengen und bilden eine zukunftsgerichtete Prognose ab. Etwaige Umstände, die wesentliche Änderungen an dieser Prognose erkennen ließen, sind dem Auftraggeber nicht bekannt. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und - mit Ausnahme der vorgenannten Maximalmenge - keine verbindlichen Abfallmengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Betreiber der drei Wertstoffhöfe (ab 2027 vier Wertstoffhöfe) ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2,5 Jahre zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 1 weiteres Jahr. Näheres siehe Vergabeunterlagen. - Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
L-Bank - Vergabe für einen Dienstleistungsvertrag für Unterhaltsreinigungsarbeiten (Standort Karlsruhe)
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Reinigungsarbeiten am Standort "Haus 1,2,3 und TPK" der L-Bank in Karlsruhe (Schlossplatz 10,12,21 und Albert-Nestler-Str. 24, 26, 76131 Karlsruhe). Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Unterhaltsreinigung von Einzel-, Doppel-, Dreier- und Großraumbüros, Sanitäranlagen (WC, Duschen und Aufenthaltsräume), Verkehrfläche (Flure und Treppenhäuser), Besprechungsräume sowie die Außenanlagen des Gebäudes mit Winterdienst. Die zu reinigende Reinigungsfläche beläuft sich derzeit auf ca. 44.320m² (Innenflächen) + 2.378m² (Außenflächen). Das Haus 2 wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2027 technisch sowie architektonisch kernsaniert. Daher werden zukünftig ab dem Umbaubeginn Ausweichflächen im Raum Karlsruhe (vermutlich Albert-Nestler-Straße,76131 Karlsruhe) hinzukommen und dafür die Flächen von Haus 2 entfallen. Die Ausweichflächen sind daher ebenfalls Leistungsgegen-stand dieser Ausschreibung. Aufgrund der veränderten Bedingungen hinsichtlich der Mitarbeiterpräsenz vor Ort bzw. im Homeoffice strebt die L-Bank in diesem Umbauprojekt auch die Gestaltung eines modernen Arbeitsumfelds (bspw. mit Desksharing-Optionen) an. Diese Aspekte sind im Rahmen der späteren Leistungserbringung durch den künftigen Auftragnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere wird von dem künftigen Auftragnehmer ein innovatives Konzept zum flexiblen Umgang mit den zu reinigenden Flächen erwartet, das auf mögliche Änderungen in der Nutzungsfrequenz sowie den Reinigungsanforderungen flexibel und unter Berücksichtigung der moderne Büroflächennutzung reagiert. Die L-Bank legt in diesem Zusammenhang großen Wert auf eine konzeptionelle Herangehensweise, die eine bedarfsorientierte und kundenzentrierte Dienstleistung mit entsprechendem Kommunikationstool und fortlaufender Qualitätsoptimierung vorsieht. Die Leistung soll sich daher von starren Reinigungszyklen für vorgegebene Raumbücher deutlich abheben. Im Rahmen der Leistungserbringung sind zudem sehr hohe sicherheitstechnische Anforderungen für die Räumlichkeiten zu berücksichtigen. Dies muss sich insbesondere in der Personaleinsatzplanung mit einem möglichst hohen Anteil an Stammpersonal widerspiegeln. Auf folgende Reinigungsmittel ist grundsätzlich zu verzichten: - Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale; - Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume; - Chemische Abflussreiniger; - Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen, ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger vorschreibt, der Auftraggeber dies gezielt im Einzelfall anordnet oder rechtliche Anforderungen, z. B. gemäß Infektionsschutzgesetz, dem entgegenstehen. Die angewandten Produkte sollen kennzeichnungsfrei gemäß CLP-Verordnung sein. Die Reinigung soll außerdem über maschinelle Hilfsmittel und muss ohne den Einsatz von Kraftstoffen erfolgen. Der Vertragsschluss ist bis Anfang Mai 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Juli 2026 beginnen und hat zunächst eine feste Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. Juni 2028 (Grundlaufzeit). Darüber hinaus bestehen zugunsten des Auftraggebers zwei einseitige Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderquartals gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hessischer Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.