Kulturstiftung des Bundes
Reinigung der Bürogebäude der Kulturstiftung des Bundes in Halle (Saale)
Unterhaltsreinigung der Bürogebäude der Kulturstiftung des Bundes in Halle an der Saale: fachgerechte Reinigung aller Räume und Flächen gemäß Leistungsverzeichnis und vorgeschriebenen Häufigkeiten. Sicherstellung eines optisch und hygienisch einwandfreien Zustands nach aktuellem Gesetzesstand, unter Vermeidung von Schäden an Bausubstanz u...
Gebäudereinigung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Unterhaltsreinigung der Bürogebäude der Kulturstiftung des Bundes in Halle an der Saale: fachgerechte Reinigung aller Räume und Flächen gemäß Leistungsverzeichnis und vorgeschriebenen Häufigkeiten. Sicherstellung eines optisch und hygienisch einwandfreien Zustands nach aktuellem Gesetzesstand, unter Vermeidung von Schäden an Bausubstan...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kulturstiftung des Bundes
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- 09. Juni 2026
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung der Bürogebäude der Kulturstiftung des Bundes in Halle an der Saale: fachgerechte Reinigung aller Räume und Flächen gemäß Leistungsverzeichnis und vorgeschriebenen Häufigkeiten. Sicherstellung eines optisch und hygienisch einwandfreien Zustands nach aktuellem Gesetzesstand, unter Vermeidung von Schäden an Bausubstanz und Einrichtung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25309584
Ähnliche Bekanntmachungen
3Rathaus und Krönungssaal, Markt 38-40, 52062 Aachen (UR und UR-Außentreppe) Haus Lowenstein, Markt 39, 52062 Aachen
Die Gebäudereinigung in den Objekten der Stadt Aachen umfasst die fachgerechte Reinigung aller Räume und Flächen gemäß den Leistungsverzeichnissen im Umfang der vorgeschriebenen Reinigungshäufigkeiten. Nach Art und Umfang ist durch die durchzuführende Reinigung nach jeweils aktuellem Stand der Gesetzgebung und des Verordnungswesens ein optisch und hygienisch einwandfreier Zustand aller zu reinigenden Flächen sicherzustellen. Darüber hinaus sind alle Reinigungsverfahren zu unterlassen, die eine Werterhaltung der Bausubstanz und der Einrichtung schädigen oder beeinträchtigen.- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg
UHR Rechenzentren IT-Systemhaus
Die BA beabsichtigt mit einer auf professionelle Rechenzentrumsreinigung spezialisierten Firma einen Vertrag zur Reinigung von Rechenzentren (RZ) an drei Standorten im Stadtgebiet Nürnberg abzuschließen. Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich sowie umwelt- und materialschonend nach zeitgemäßen Verfahren durchzuführen. Die Reinigung der kritischen IT-Infrastruktur im laufenden Betrieb in den RZ-Standorten sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung ausschließlich gemäß den aktuell gültigen relevanten Normen, insbesondere DIN EN ISO 14644-1 Kl. 8, fachgerecht einwandfrei durchgeführt wird. Es darf zu keinerlei Betriebseinschränkungen der IT und Infrastruktur kommen. Komplettreinigung Einmal jährlich ist eine Komplettreinigung der dargelegten Fläche durchzuführen. Zur Komplettreinigung gehören insbesondere: - Reinigung von Böden, Wänden und Decken o Reinigung für eine schmutz- und staubfreie Umgebung mit zertifizierten Feinstaubreinigungsgeräten o 2-fache Feuchtreinigung der Doppelbodenoberfläche inklusive Sockelleisten mit sofortiger und geeigneter Wasserentfernung bzw. alternativer feuchtfreier Reini-gung mit gleichem Ergebnis - Hohlraumfeinreinigung / Unterflur o Öffnen und Schließen der Doppelbodenplatten o Absaugen des Rohfußbodens, der Unterkonstruktion, Rasterstäbe, Stützen und Auflageplatten für eine schmutz- und staubfreie Umgebung - Reinigung im Deckenbereich und im Bereich der Kabeltrassen o Trockenfeinreinigung der Decken- und Rohrtrassen - Feinstaubreinigung von 700 Serverschränken o Reinigung der Vorder- und Hintertüren o Reinigung von Blindpanels, Seitenverstrebungen und Rackdächern o Innenreinigung der Racks Monatliche Reinigung Weiterhin ist vom AN einmal monatlich, außer in den Monaten, in denen eine Komplettreinigung stattfindet, eine Reinigung der Bodenflächen der EDV-Räume sowie der Räume ohne EDV durchzuführen. Entweder als Feuchtreinigung mit sofortiger und geeigneter Wasserentfernung bzw. alternativer feuchtfreier Reinigung mit gleichem Ergebnis. Die Leistungen werden in den drei RZ benötigt. Nach jedem Reinigungsdurchgang ist ein Reinigungsbericht zu erstellen. Folgende Punkte müssen darin enthalten sein: - Datum und Uhrzeit der Reinigung - Start und Enddatum der tatsächlichen Reinigung - Darlegung der gereinigten Bereiche - Auffälligkeiten/Besondere Hinweise die im Rahmen der Reinigung aufgefallen sind Der Reinigungsbericht ist in PDF-Form, spätestens 1 Woche nach Beendigung der Reinigung an die Terminkoordination im Bereich DataCenter zu senden. In den EDV-Räumlichkeiten sind zwingend antistatische Reinigungsmittel zu verwenden. Maschinen und Geräte müssen den aktuell anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Bereich der EDV-Räumlichkeiten sind ausschließlich spezielle antistatische ESD-Geräte (= elecrostatic discharge-Geräte) mit HEPA-Feinstaub-Filtern zu verwenden. Alle verwendeten Werkezuge müssen entsprechend für diesen kritischen Infrastrukturbereich geeignet sein. Die Pflege und Wartung aller Reinigungsmaschinen und -geräte fällt in den Verantwortungsbereich des AN; sie müssen von diesem in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Es ist auf eine möglichst geringe Geräusch- und Geruchsbelästigung zu achten. Die Gerätschaften und Reinigungsmittel können nicht im RZ gelagert werden und müssen vom AN verwahrt werden. Neben den im Leistungsverzeichnis beschrieben Leistungen der intervallmäßig zu erbringenden "Unterhaltsreinigung" beinhaltet der Ausschreibungsgegenstand zusätzliche optional zu erbringende Leistungen. Der AG behält sich bei den optionalen Leistungen vor, ggf. auch Dritte mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen. Ein Anspruch seitens des AN zur Durchführung der Leistung besteht somit nicht. Der Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen ist nur mit ordnungsgemäßer Zutrittsberechtigung und zur Erledigung der angemeldeten Aufgaben im erforderlichen Umfang statthaft. Der AN stellt sicher, dass für jede Person, die Zutritt zum RZ benötigt, eine positiv abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung durch die BA gemäß § 9 Abs. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorliegt. Die Nachweise sind vom AN vorzulegen. Die BA behält sich vor, im begründeten Einzelfall, Mitarbeiter des AN vom Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auszuschließen. Zukünftig kann ggf. ein Nachweis als "elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)" gemäß DIN VDE 0150-100 notwendig sein. Der Zutritt zu den RZ-BA-Standorten ist nur über ein elektronisches Kontrollsystem möglich und erfolgt mit einer Einzelzutrittsberechtigung unter Begleitung durch die BA. Der AN und seine Mitarbeiter/-innen sind Dritten gegenüber bezüglich aller ihnen bekanntwerdenden Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Der AN verpflichtet sich, das eingesetzte Personal in die Grundzüge des Datenschutzes einzuweisen und schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Steuergeheimnisses zu verpflichten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung. - Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannover
UHR Rechenzentren IT-Systemhaus
Die BA beabsichtigt mit einer auf professionelle Rechenzentrumsreinigung spezialisierten Firma einen Vertrag zur Reinigung von Rechenzentren (RZ) an drei Standorten im Stadtgebiet Nürnberg abzuschließen. Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich sowie umwelt- und materialschonend nach zeitgemäßen Verfahren durchzuführen. Die Reinigung der kritischen IT-Infrastruktur im laufenden Betrieb in den RZ-Standorten sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung ausschließlich gemäß den aktuell gültigen relevanten Normen, insbesondere DIN EN ISO 14644-1 Kl. 8, fachgerecht einwandfrei durchgeführt wird. Es darf zu keinerlei Betriebseinschränkungen der IT und Infrastruktur kommen. Komplettreinigung Einmal jährlich ist eine Komplettreinigung der dargelegten Fläche durchzuführen. Zur Komplettreinigung gehören insbesondere: - Reinigung von Böden, Wänden und Decken o Reinigung für eine schmutz- und staubfreie Umgebung mit zertifizierten Feinstaubreinigungsgeräten o 2-fache Feuchtreinigung der Doppelbodenoberfläche inklusive Sockelleisten mit sofortiger und geeigneter Wasserentfernung bzw. alternativer feuchtfreier Reini-gung mit gleichem Ergebnis - Hohlraumfeinreinigung / Unterflur o Öffnen und Schließen der Doppelbodenplatten o Absaugen des Rohfußbodens, der Unterkonstruktion, Rasterstäbe, Stützen und Auflageplatten für eine schmutz- und staubfreie Umgebung - Reinigung im Deckenbereich und im Bereich der Kabeltrassen o Trockenfeinreinigung der Decken- und Rohrtrassen - Feinstaubreinigung von 700 Serverschränken o Reinigung der Vorder- und Hintertüren o Reinigung von Blindpanels, Seitenverstrebungen und Rackdächern o Innenreinigung der Racks Monatliche Reinigung Weiterhin ist vom AN einmal monatlich, außer in den Monaten, in denen eine Komplettreinigung stattfindet, eine Reinigung der Bodenflächen der EDV-Räume sowie der Räume ohne EDV durchzuführen. Entweder als Feuchtreinigung mit sofortiger und geeigneter Wasserentfernung bzw. alternativer feuchtfreier Reinigung mit gleichem Ergebnis. Die Leistungen werden in den drei RZ benötigt. Nach jedem Reinigungsdurchgang ist ein Reinigungsbericht zu erstellen. Folgende Punkte müssen darin enthalten sein: - Datum und Uhrzeit der Reinigung - Start und Enddatum der tatsächlichen Reinigung - Darlegung der gereinigten Bereiche - Auffälligkeiten/Besondere Hinweise die im Rahmen der Reinigung aufgefallen sind Der Reinigungsbericht ist in PDF-Form, spätestens 1 Woche nach Beendigung der Reinigung an die Terminkoordination im Bereich DataCenter zu senden. In den EDV-Räumlichkeiten sind zwingend antistatische Reinigungsmittel zu verwenden. Maschinen und Geräte müssen den aktuell anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Bereich der EDV-Räumlichkeiten sind ausschließlich spezielle antistatische ESD-Geräte (= elecrostatic discharge-Geräte) mit HEPA-Feinstaub-Filtern zu verwenden. Alle verwendeten Werkezuge müssen entsprechend für diesen kritischen Infrastrukturbereich geeignet sein. Die Pflege und Wartung aller Reinigungsmaschinen und -geräte fällt in den Verantwortungsbereich des AN; sie müssen von diesem in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Es ist auf eine möglichst geringe Geräusch- und Geruchsbelästigung zu achten. Die Gerätschaften und Reinigungsmittel können nicht im RZ gelagert werden und müssen vom AN verwahrt werden. Neben den im Leistungsverzeichnis beschrieben Leistungen der intervallmäßig zu erbringenden "Unterhaltsreinigung" beinhaltet der Ausschreibungsgegenstand zusätzliche optional zu erbringende Leistungen. Der AG behält sich bei den optionalen Leistungen vor, ggf. auch Dritte mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen. Ein Anspruch seitens des AN zur Durchführung der Leistung besteht somit nicht. Der Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen ist nur mit ordnungsgemäßer Zutrittsberechtigung und zur Erledigung der angemeldeten Aufgaben im erforderlichen Umfang statthaft. Der AN stellt sicher, dass für jede Person, die Zutritt zum RZ benötigt, eine positiv abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung durch die BA gemäß § 9 Abs. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorliegt. Die Nachweise sind vom AN vorzulegen. Die BA behält sich vor, im begründeten Einzelfall, Mitarbeiter des AN vom Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auszuschließen. Zukünftig kann ggf. ein Nachweis als "elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)" gemäß DIN VDE 0150-100 notwendig sein. Der Zutritt zu den RZ-BA-Standorten ist nur über ein elektronisches Kontrollsystem möglich und erfolgt mit einer Einzelzutrittsberechtigung unter Begleitung durch die BA. Der AN und seine Mitarbeiter/-innen sind Dritten gegenüber bezüglich aller ihnen bekanntwerdenden Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Der AN verpflichtet sich, das eingesetzte Personal in die Grundzüge des Datenschutzes einzuweisen und schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Steuergeheimnisses zu verpflichten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kulturstiftung des Bundes.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.