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Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus
Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe 2021. Drei Lose, Laufzeit 6 Jahre (4+1+1). Umfasst rechtliche Begleitung von Vergabeverfahren und baubegleitende Rechtsberatung für die VG Altenahr, ihre Ortsgemeinden und das Abwasserwerk Mittelahr.
Rechtsberatung
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Inhalt auf einen Blick
Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe 2021. Drei Lose, Laufzeit 6 Jahre (4+1+1). Umfasst rechtliche Begleitung von Vergabeverfahren und baubegleitende Rechtsberatung für die VG Altenahr, ihre Ortsgemeinden und das Abwasserwerk Mittelahr.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Verbandsgemeinde Altenahr
- Veröffentlicht:
- 07. Juni 2026
- Frist:
- 07. Juli 2026
- Thema:
- Rechtsberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe 2021. Drei Lose, Laufzeit 6 Jahre (4+1+1). Umfasst rechtliche Begleitung von Vergabeverfahren und baubegleitende Rechtsberatung für die VG Altenahr, ihre Ortsgemeinden und das Abwasserwerk Mittelahr.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (EST)
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Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in 3 Losen für die Verbandsgemeinde Altenahr und Ortsgemeinden als Rahmenvereinbarung über 6 Jahre (4+1+1 Option). Aufgrund der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal sind im Wiederaufbau umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Umfasst rechtliche Begleitung von Vergabeverfahren (national/EU-Vergaberecht) und baubegleitende Rechtsberatung (Bau-/Architektenrecht) für Gebäude und Abwasserwerk Mittelahr. Abrufberechtigt: VG Altenahr und alle Ortsgemeinden (Ahrbrück, Altenahr, Berg, Dernau, Heckenbach, Hönningen, Kalenborn, Kesseling, Kirchsahr, Lind, Mayschoß, Rech). - Verbandsgemeinde AltenahrAltenahrFrist: 24. Juli
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Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet. - Verbandsgemeinde AltenahrAltenahrFrist: 21. Juli
Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus
Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet. - Verbandsgemeinde Altenahr
Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht Wiederaufbau
Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet. - Wismut GmbHChemnitzFrist: 31. Juli
Baubegleitende Ingenieurleistungen (Örtliche Bauüberwachung und zugehörige Besondere Leistungen) im Rahmen der Sanierung der Halde Schacht 1 in 08349 Johanngeorgenstadt
Am Standort Johanngeorgenstadt hat der Uranerzbergbau umfangreiche bergbauliche Hinterlassenschaften verursacht, von denen eine Umweltbelastung ausgeht, Beschränkungen für eine Nachnutzung der Flächen hervorgerufen werden und die kommunale Entwicklung behindert wird. Bei der Halde Schacht 1 handelt es sich um eine dieser Hinterlassenschaften. Die Halde Schacht 1 wurde unter der GRS-Nummer 6178 im Altlastenkataster des Bundesamtes für Strahlenschutz erfasst. Die Halde hat eine Aufstandsfläche von ca. 0,85 ha und ein Volumen von ca. 50.000 m³. Teilweise wurde die Halde in den 70er Jahren profiliert. Der von der SAG Wismut 1947 aufgefahrene Stolln des Schachtes 1 ist heute Bestandteil des Besucherbergwerkes „Glöckl“. Der Plateaubereich der Halde Schacht 1 wird als Garten- bzw. Freizeitgrundstück aktiv genutzt. Aus dem Zustand der Halde selbst und deren Nutzung ergeben sich Gefährdungen für die Gesundheit der Nutzer bzw. Anwohner aufgrund: lokaler Bereiche mit Erzkontaminationen, vor allem im oberen Abschnitt der Ostböschung, mangelnder Standsicherheit der Böschungen, insbesondere im Übergang zum Breitenbach. Die Stadt Johanngeorgenstadt hat besonderes Interesse an der Sanierung der Halde, damit diese Gefährdungen für die Bevölkerung beseitigt werden. Das Teilprojekt 2 gliedert sich in folgende zwei Fachlose, die getrennt vergeben werden: Los 1: Erd-, Tief- und Verkehrswegebau Los 2: Metallbauarbeiten (Geländer- und Zaunbau). Zielstellung ist die Erbringung von baubegleitenden Ingenieurleistungen im Rahmen der Arbeiten zur Sanierung der Halde Schacht 1 in 08349 Johanngeorgenstadt auf der Grundlage der vorliegenden Ausführungsplanung. Leistungsinhalt ist die Erbringung von Baubegleitenden Ingenieurleistungen, Besondere Leistungen im Sinne der HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie nachfolgende Besondere Leistungen in Leistungsphase 8: 10 Monate Örtliche Bauüberwachung 4 Stück Ingenieurgeologische Begleitung 1 Stück Prüfung von Nachträgen 4 Stück Vermessungseinsatz Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung an die einzelne Referenz: Es sind die Kompetenzen im Bereich der Örtlichen Bauüberwachung für kommunalen Erd-, Tief- und Verkehrswegebau zu belegen. Das jeweilige Auftragsvolumen (Baukosten) muss mindestens 500.000,00 € netto betragen haben. Die einzelnen Inhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht sein.. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: 08349 Johanngeorgenstadt, Wittigthalstraße 3 Flurstück-Nr./Gemarkung: 603/1 und 602/1 + Teilflächen 113/3, Gemarkung Johanngeorgenstadt - Verkehrsgesellschaft Meißen mbH
Vergabeberatung – Konzession Verkehrsmittelwerbung (Dienstleistung)
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH; Bereich/Abteilung: Technik; Straße, Hausnummer: Hafenstraße 51; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Telefon: +49 3521741820; Internet-Adresse: https://www.vg-meissen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 03-2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Rechtliche und organisatorische Begleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession ‚Vermarktungsrechte Verkehrsmittelwerbung‘ (Phasen 1–4, Vertragsgestaltung, optional: Rügen/Zusatzrunden). Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH; Straße, Hausnummer: Hafenstraße 511; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Schnellstmöglich nach Vergabe 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367960/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 04.05.2026, 10:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unternehmensberatung,Rechtsberatung, Gutachten/ Studie (Recht) - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgFrist: 10. Aug.
Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird. - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgFrist: 10. Aug.
Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird. - Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbHStuttgartFrist: 20. Juli
Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). - Verbandsgemeinde AltenahrN/AFrist: 02. Juli
Planungsleistungen (Freianlagen und Ingenieurbauwerke) für den Wiederaufbau einer Sportanlage in der Ortsgemeinde Mayschoß (Los 1-Sportanlage sowie Nebenanlagen)
Die Ortsgemeinde Mayschoß betreibt die örtliche Sportanlage, die in der Flutnacht vom 14.07. auf den 15.07.2021 vollständig zerstört wurde. Vor dem Flutereignis umfasste die Anlage eine Rasenspielfläche, einen angrenzenden Bolzplatz, eine Flutlichtanlage, einen Brauchwasserbrunnen sowie ein Sportlerheim mit Nebenanlagen (Außenanlagen und Parkplatzfläche). Im Rahmen des Wiederaufbaus beabsichtigt die Ortsgemeinde Mayschoß die Wiedererrichtung der Sportanlage als hochwasserangepasste Spielstätte unter Beibehaltung der bisherigen Funktionen auf dem Areal. Das Gelände liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet der Ahr; bei der Planung sind daher insbesondere wasserrechtliche sowie hochwasserrelevante Anforderungen zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich wurde ein alternatives Sportangebot im sogenannten JUMA-Stadion geschaffen. Dieses ist planerisch in ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Sportstättenentwicklung einzubinden. Eine vorläufige schematische Darstellung der Flächenaufteilung im Hinblick auf die Gewässerentwicklung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und attraktiven Sportanlage. In den Leistungsphasen 1 bis 3 ist zu klären, ob und in welchem Umfang am bisherigen Standort ein Sportplatz entsprechend den DFB-Regularien wiederhergestellt werden kann oder ob alternative Nutzungen bzw. Flächenkonzepte erforderlich sind. Ebenso ist zu prüfen und konzeptionell darzustellen, ob und in welchem Umfang das Sportangebot des JUMA-Stadions in die Gesamtplanung integriert werden kann. Die Planungsaufgabe umfasst insbesondere die Wiederherstellung der vor der Flut vorhandenen Funktionen der Anlage unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere: - die Planung der Sportflächen einschließlich ggf. erforderlicher Anpassungen an hochwasserangepasste Bauweisen, - die hydraulische Regenerierung des Brauchwasserbrunnens, - die Planung und Wiederherstellung der Parkplatzflächen, - die Planung und Wiederherstellung der Außenanlagen im Umfeld des Sportlerheims,Seite 4 von 14 - die fachgerechte Integration der ermittelten Gebäudegeometrie (Kubatur) des Sportlerheims in die Gesamtplanung zur vollständigen Berücksichtigung der Auswirkungen auf Abflussverhalten, Rückhaltung, Entwässerung sowie erforderliche hydraulische Bemessungsparameter, - die planerische Integration des JUMA-Stadions in das Gesamtkonzept. Darüber hinaus umfasst die Planungsaufgabe die Planung und Umsetzung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen für das neu zu errichtende Sportlerheim (insbesondere Wasser, Abwasser sowie ggf. weitere Medien) bis zu den jeweiligen Übergabepunkten. Die vollständige Objektplanung des Sportlerheims (Gebäudeplanung) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren (Los 2) vergeben. Die Planungsleistungen sind vollständig für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI anzubieten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt (Leistungsstufe 1). Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird durch den Auftraggeber ein Förderantrag gestellt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verbandsgemeinde Altenahr.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.