HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenTED
Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
Rahmenvertrag über die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten für die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz. Laufzeit: 4 Jahre.
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten für die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz. Laufzeit: 4 Jahre.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- HSPV NRW Zentralverwaltung
- Veröffentlicht:
- 17. Juni 2026
- Frist:
- 22. Juli 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten für die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz. Laufzeit: 4 Jahre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf. - HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenFrist: 22. Juli
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Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung"). Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail). Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt. Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen. Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten. Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig. Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet. Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen. - Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergFrist: 07. Juli
Brandschutzbeauftragte RIM Düsseldorf
Brandschutzbeauftragte Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für sich festgelegt, die Aufgabe des/r Brandschutzbeauftragten nicht durch eigenes Personal wahrzunehmen. Die Aufgabe wird an einen externen Dienstleister vergeben, welcher über die erforderliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügt und die Organisationseinheiten der BA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Der mit dem Brandschutz beauftragte Auftragnehmer (AN) hat insbesondere das Regionale Infrastrukturmanagement (RIM) - verantwortlich für den baulich-/technischen Brandschutz und den internen Dienstbetrieb des Personalservice (IDB) - verantwortlich für den organisatorischen Brandschutz zu unterstützen und zu beraten. Der AN hat gemäß § 118 SBauVO NRW die gesetzliche Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz zu überwachen und der BA als Eigentümerin und Betreiberin festgestellte Mängel zu melden. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV Information 205-003 einen Kriterienkatalog mit Aufgaben des Brandschutzbeauftragten aufgestellt. Die Aufgaben zur Wahrnehmung des baurechtlichen Brandschutzes werden durch die BA selbst bzw. eine Tochtergesellschaft der BA wahrgenommen. Der Auftraggeber (AG) kann den AN im gegenseitigen Einvernehmen in weiteren Liegenschaften der BA innerhalb des regionalen Zuständigkeitsbereiches des Vertrages mit der Aufgabe des Brandschutzbeauftragten beauftragen. Die Jahrespauschale ermittelt sich in diesem Fall aus dem optionalen Preis für die Abrechnung auf Stundenbasis und dem erforderlichen Zeitkontingent für die Betreuung der Liegenschaft. Sollte eine Beauftragung im Einzelfall für alle Liegenschaften der BA im regionalen Zuständigkeitsbereich des Vertrages notwendig sein, erfolgt die Abrechnung in diesem Fall auf Basis des optionalen Preises für die Abrechnung auf Stundenbasis und dem tatsächlichen Zeitaufwand vor Ort. Für eine beauftragte fachtechnische Stellungnahme wird eine Zeitstunde vergütet, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die DGUV Information 205-003 umfasst 26 Aufgaben und Zuständigkeiten, die durch den AN wahrgenommen werden können bzw. wozu dieser seitens der Betreiberin eingebunden werden kann. Zur Übersichtlichkeit wurde die Nummerierung beibehalten, auch wenn nicht alle Aufgaben, wie nachfolgend dargestellt, Bestandteil der Beauftragung sind. In der Aufzählung fehlende Punkte werden durch die BA selbst erbracht. Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind: 1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung 2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen 3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe 4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren 5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen 6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen 9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel 10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes 11. Unterstützen bei der Prüfung der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. 13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen 14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen 16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen - Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023 einschließlich der Unterweisung als Evakuierungshelfer 17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. 18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege 19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen 26. Dokumentieren Ihrer Tätigkeiten im Brandschutz Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. - Staatsbetrieb Sächsische Informatik DiensteRadebeulFrist: 10. Aug.
Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle
E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant. Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt: - Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards - Stadt EschweilerEschweilerFrist: 10. Aug.
Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle
E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant. Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt: - Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards - Staatsbetrieb Sächsische Informatik DiensteRadebeulFrist: 10. Aug.
Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle
E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant. Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt: - Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards - Stadt EschweilerEschweilerFrist: 10. Aug.
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E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant. Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt: - Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist HSPV NRW Zentralverwaltung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.