Stadtwerke Karlsruhe GmbHKarlsruheTED
Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von PKW und Transportern
Diese europaweite Ausschreibung dient dem Abschluss eines Rahmenvertrags über die Dauer von 2 Jahren mit Option auf weitere 2 Jahre für den Kauf und die Lieferung von Pkw und Transportern bis 3,5t/4,25t. Der Vertrag soll die bedarfsgerechte und flexible Beschaffung von Fahrzeugen durch Einzelabrufe ermöglichen. Die konkrete Fahrzeugkonfig...
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Karlsruhe GmbH
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Diese europaweite Ausschreibung dient dem Abschluss eines Rahmenvertrags über die Dauer von 2 Jahren mit Option auf weitere 2 Jahre für den Kauf und die Lieferung von Pkw und Transportern bis 3,5t/4,25t. Der Vertrag soll die bedarfsgerechte und flexible Beschaffung von Fahrzeugen durch Einzelabrufe ermöglichen. Die konkrete Fahrzeugkonfiguration erfolgt jeweils erst bei Abruf, abhängig vom aktuellen Bedarf der Auftraggeberin. Dies erlaubt hohe Flexibilität bei der Ausstattung und Stückzahl. Um Angebote objektiv vergleichen zu können, erfolgt die Bewertung der Angebote auf Basis eines Grundfahrzeugs, welches jeweils alle MUSS-Kriterien gemäß der Lastenhefte der Lose 1 bis 3 erfüllt. Dieses dient als Referenzmodell für Preis- und Leistungsbewertung. Los 1 umfasst Transporter bis 4,25t/3,5t mit Elektro- bzw. Dieselantrieb. Speziell in diesem Los sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Transportfahrzeuge sowohl mit Elektro- als auch mit Dieselantrieb angeboten werden. Die Auftraggeberin strebt vorrangig den Einsatz von elektrisch betriebenen Transportern an, um einen Beitrag zur Reduktion von Emissionen und zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu leisten. Sofern jedoch der Einsatz von Elektrofahrzeugen aus betrieblichen oder technischen Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist – etwa aufgrund unzureichender Reichweite oder spezieller Einsatzanforderungen – behält sich die Auftraggeberin vor, auf Transporter mit Dieselantrieb zurückzugreifen. Die Bieter werden daher gebeten, jeweils vergleichbare Modelle mit beiden Antriebsarten anzubieten, um eine bedarfsgerechte Auswahl im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags zu ermöglichen. Die Lose 2 und 3 beinhalten Kleintransporter und PKW, die ausschließlich mit Elektroantrieb ausgeschrieben werden. In Los 2 werden PKW mit vier beziehungsweise zwei Sitzen ausgeschrieben. Beide Varianten sind anzubieten. Die Auswahl erfolgt mit Festlegung der endgültigen Konfiguration gemäß jeweiligem Bedarfsfall. Die in d
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten50 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten6 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten3 Angaben erfasstLose LOT-0001 · Lose LOT-0002 · Lose LOT-0003
Verfahrensdaten
Freischalten5 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Verfahrensart · Auftragsart · +1 weitere
Ausführungsorte
Freischalten3 Angaben erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
Freischalten6 Angaben erfasstBieter und Auftragnehmer · Anschrift · Kontakt
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
9PKW mit 4 Sitzen (M1) und 2 Sitzen (N1)
Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbHKarlsruheDie konkrete Fahrzeugkonfiguration erfolgt jeweils erst bei Abruf, abhängig vom aktuellen Bedarf der Auftraggeberin. Dies erlaubt hohe Flexibilität bei der Ausstattung und Stückzahl. Um Angebote objektiv vergleichen zu können, erfolgt die Bewertung der Angebote auf Basis eines Grundfahrzeugs, welches jeweils alle MUSS-Kriterien gemäß der Lastenhefte erfüllt. Dieses dient als Referenzmodell für Preis- und Leistungsbewertung. Das Los 3 beinhaltet PKW mit 4 Sitzen (M1) und 2 Sitzen (N1), die ausschließlich mit Elektroantrieb ausgeschrieben werden. Die Bieter werden daher gebeten, jeweils vergleichbare Modelle beider Varianten anzubieten, um eine bedarfsgerechte Auswahl im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags zu ermöglichen. Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Mengen stellen verbindlich geltende maximale Höchstmengen für beide Varianten über die gesamte Laufzeit dar. Die Auswahl M1 oder N1 erfolgt mit Festlegung der endgültigen Konfiguration im konkreten Bedarfsfall. Eine Abnahmeverpflichtung besteht ausdrücklich nicht; es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestabnahme.Lieferung einer Trommelsiebmaschine für die Vergärungsanlage Framersheim
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-WormsAlzeyFrist: 28. Aug.Der Antrieb erfolgt mit einem rein elektrisch angetriebenen Motor, der Antrieb der Trommel hat elektro-hydraulisch zu erfolgen. Hierbei ist ein verbrauchsarmes und umweltfreundliches Aggregat (IE4) zu wählen. Die Anschlussleistung der Ma schine und der durchschnittliche Energieverbrauch beim Sieben eines Kompost materials mit einer Dichte von 650 kg/m³ und 10 t/h ist anzugeben. Das Trommelsieb soll mit einer Siebtrommel mit Wabenlochung und einer Lo chung 25 mm geliefert werden. Da noch verschiedene Siebtrommeln der Be standsmaschine vorhanden sind, muss die angebotene Maschine so beschaffen sein, dass Siebtrommeln der Bestandsmaschine aufgenommen werden können. Die Bestandsmaschine ist eine Doppstadt SM 620. Die Trommelsiebmaschine ist so auszuführen, dass ein Trommelwechsel zur Än derung der Korngröße jederzeit und mit geringem Aufwand durch einfaches Her ausheben der Trommel mit einem Radler ohne Montagearbeiten (werkzeugloser Trommelwechsel) durchführbar ist. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Siebmaschine mit einem Windsichter zur Entfernung von Folien nachgerüstet werden kann. Das Bunkervolumen des Aufgabebunkers muss mindestens 5 m³ betragen, die Ladekante des Bunkers darf eine Höhe von 3 m nicht überschreiten. Die Förderbänder müssen verzinkt ausgeführt sein. Eine Bürste zur Reinigung der Siebtrommel muss Hydraulisch verstellbar sein. Das Trommelsieb muss verfahrbar auf einer Achse mit Standardbereifung sein. Die Standsicherung des Trommelsiebs (Standfüße) muss Hydraulisch verstellbar sein und aus jeweils 2 Füßen auf beiden Seiten der Maschine bestehen. Das Austragsband muss eine mindestlänge von 5 m haben. Für die Bänder und Tragrollen ist eine automatische Zentralabschmiervorrichtung vorzusehen. Zum Auslesen der Betriebszustände und Betriebsdaten und zur Fehlerdiagnose ist ein Telematiksystem zu installieren. Eine Fernbedienung in einfacher Ausführung (Basisversion) ist für die Maschine optional mit anzubieten. Die Gewährleistung ab Abnahmezeitpunkt muss mindestens 24 Monate betragen. Folgende Auslegungsgrößen sind bei der Auswahl der Maschine zu berücksichtigen: - Jährliche Kompostmenge ca. 10.000 t/a - Körnung: ca. 0-80mm - Dichte Kompost: ca. 0,65 t/m³ - Wassergehalt Kompost: 45-55 % - Erforderlicher Durchsatz Trommelsiebmaschine min. 25 t/h Die Maschine ist so auszulegen, dass das Erreichen der Garantiewerte (Gesamtdurchsatzleistung von min. 25 t/h) gewährleistet ist.Lieferung einer Trommelsiebmaschine für die Vergärungsanlage Framersheim
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-WormsAlzeyFrist: 28. Aug.Der Antrieb erfolgt mit einem rein elektrisch angetriebenen Motor, der Antrieb der Trommel hat elektro-hydraulisch zu erfolgen. Hierbei ist ein verbrauchsarmes und umweltfreundliches Aggregat (IE4) zu wählen. Die Anschlussleistung der Ma schine und der durchschnittliche Energieverbrauch beim Sieben eines Kompost materials mit einer Dichte von 650 kg/m³ und 10 t/h ist anzugeben. Das Trommelsieb soll mit einer Siebtrommel mit Wabenlochung und einer Lo chung 25 mm geliefert werden. Da noch verschiedene Siebtrommeln der Be standsmaschine vorhanden sind, muss die angebotene Maschine so beschaffen sein, dass Siebtrommeln der Bestandsmaschine aufgenommen werden können. Die Bestandsmaschine ist eine Doppstadt SM 620. Die Trommelsiebmaschine ist so auszuführen, dass ein Trommelwechsel zur Än derung der Korngröße jederzeit und mit geringem Aufwand durch einfaches Her ausheben der Trommel mit einem Radler ohne Montagearbeiten (werkzeugloser Trommelwechsel) durchführbar ist. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Siebmaschine mit einem Windsichter zur Entfernung von Folien nachgerüstet werden kann. Das Bunkervolumen des Aufgabebunkers muss mindestens 5 m³ betragen, die Ladekante des Bunkers darf eine Höhe von 3 m nicht überschreiten. Die Förderbänder müssen verzinkt ausgeführt sein. Eine Bürste zur Reinigung der Siebtrommel muss Hydraulisch verstellbar sein. Das Trommelsieb muss verfahrbar auf einer Achse mit Standardbereifung sein. Die Standsicherung des Trommelsiebs (Standfüße) muss Hydraulisch verstellbar sein und aus jeweils 2 Füßen auf beiden Seiten der Maschine bestehen. Das Austragsband muss eine mindestlänge von 5 m haben. Für die Bänder und Tragrollen ist eine automatische Zentralabschmiervorrichtung vorzusehen. Zum Auslesen der Betriebszustände und Betriebsdaten und zur Fehlerdiagnose ist ein Telematiksystem zu installieren. Eine Fernbedienung in einfacher Ausführung (Basisversion) ist für die Maschine optional mit anzubieten. Die Gewährleistung ab Abnahmezeitpunkt muss mindestens 24 Monate betragen. Folgende Auslegungsgrößen sind bei der Auswahl der Maschine zu berücksichtigen: - Jährliche Kompostmenge ca. 10.000 t/a - Körnung: ca. 0-80mm - Dichte Kompost: ca. 0,65 t/m³ - Wassergehalt Kompost: 45-55 % - Erforderlicher Durchsatz Trommelsiebmaschine min. 25 t/h Die Maschine ist so auszulegen, dass das Erreichen der Garantiewerte (Gesamtdurchsatzleistung von min. 25 t/h) gewährleistet ist.Druck von Programmheften der Saison 2026/2027
Rundfunk-Orchester und -Chöre (gemeinnützige) GmbH Berlin für das Deutsche Symphonie- Orchester Berlin (DSO)Frist: 28. Aug.Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die laufende Produktion sämtlicher Programmhefte des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin (DSO) für zunächst eine Spielzeit, beginnend mit der Saison 2026/2027. Der Vertrag soll eine Grundlaufzeit von einer Saison sowie eine Option der Auftraggeberin auf dreimalige Verlängerung um jeweils eine weitere Saison vorsehen. Gegenstand des Rahmenvertrags Ausgeschrieben werden Druck, Verarbeitung, Konfektionierung, Verpackung und Lieferung sämtlicher Programmhefte des DSO, die im Verlauf der Saison 2026/2027 und etwaiger Verlängerungssaisons benötigt werden. Der Rahmenvertrag dient der fortlaufenden Beauftragung einzelner Produktionen innerhalb der jeweiligen Saison. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt pro Saison etwa 35.000 EUR bei ca. 28 umfangreicheren Programmheften zu Symphoniekonzerten (um die 32 Seiten) und ca. 14 weniger umfangreichen (um die 6 Seiten). Diese Angabe dient ausschließlich der Orientierung der Bieter und begründet weder einen Anspruch auf Erreichen dieses Auftragswerts noch auf den Abruf einer bestimmten Anzahl von Programmheften, bestimmter Stückzahlen oder bestimmter Umfänge. Die Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelabrufe der Auftraggeberin. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele für einen 6-Seiter und einen 32-Seiter sind keine abschließende Beschränkung des Auftragsgegenstands, sondern dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und der Wertung der Bieterpreise. Der Rahmenvertrag umfasst vielmehr Programmhefte unterschiedlicher Umfänge, soweit diese dem beschriebenen Produktspektrum des DSO entsprechen. Leistungsbeschreibung 1. Allgemeines Produktspektrum Gegenstand des Rahmenvertrags sind Programmhefte in dem von der Auftraggeberin jeweils abgerufenen Umfang. Die Programmhefte können insbesondere unterschiedliche Seitenumfänge und die dafür jeweils technisch geeigneten Verarbeitungsarten aufweisen. Soweit im Einzelabruf nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten folgende grundsätzliche Anforderungen: - Endformat regelmäßig 13 x 18 cm' - Druck: Offsetdruck 4/4-farbig, ISO-Skala' - Veredelung: Dispersionslack matt beidseitig - Papier: Profisilk, 150 g/m², soweit produktionstechnisch geeignet und im Einzelabruf nichts Abweichendes festgelegt wird - Verpackung: Standardkarton - Lieferung an den von der Auftraggeberin benannten Bestimmungsort - Zusätzliche Leistung: Musterversand von 15 Exemplaren an eine von der Auftraggeberin benannte Adresse - Die Auftraggeberin gibt mit jedem Einzelabruf insbesondere Umfang, Auflage, Verarbeitung, Liefertermin, Lieferadresse und gegebenenfalls produktspezifische Sonderanforderungen vor. 2. Vergleichsposition A: Programmheft, 6-seitig - Kalkulationsauflagen: 150 und 700 Exemplare - Geschlossenes Format: 13 x 18 cm - Offenes/Falzformat: 38,8 x 18 cm - Umfang: 6 Seiten - Druck: Offsetdruck 4/4-farbig, ISO-Skala - Veredelung: Dispersionslack matt beidseitig - Papier: Profisilk, 150 g/m² - Verarbeitung: 2-Bruch-Wickelfalz 3. Vergleichsposition B: Programmheft, 32-seitig - Kalkulationsauflagen: 1.000 und 2.000 Exemplare - Format: 13 x 18 cm - Umfang: 32 Seiten - Druck: Offsetdruck 4/4-farbig, ISO-Skala - Veredelung: Dispersionslack matt beidseitig - Papier: Profisilk, 150 g/m² - Endverarbeitung: Rückenstichheftung Preisblatt / Angebotswertung Für die Angebotswertung sind von allen Bietern verbindliche Preise für die Vergleichspositionen anzugeben. Die Vergleichspositionen dienen der Herstellung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Wertungsgrundlage. Aus den dort abgefragten Preisen kann kein Anspruch des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin auf Beauftragung nur dieser beiden Ausführungen hergeleitet werden. Zusätzlich sind Bieter aufzufordern, ihre Preisstruktur für weitere, vergleichbare Programmheftumfänge oder für preisbildende Faktoren wie Seitenumfang, Auflage, Rüstkosten, Proofs, Versand und Zusatzleistungen offen darzustellen, damit Einzelabrufe unter dem Rahmenvertrag sachgerecht bepreist werden können. Alle Details der Ausschreibung, etwa Allgemeine Leistungsanforderungen, Vertragslaufzeit, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Angebotsinhalten, Ausführungsbedingungen, Preisänderungen aufgrund veränderter Papierkosten, Fristen und Form der Angebotsabgabeentnehmen sind dem PDF-Dokument zu entnehmen. Druck, Druckerzeugnis, ProgrammheftRV zur Lieferung von Grünpflegetechnik
Stadt ChemnitzChemnitzFrist: 31. JuliNationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0020 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Los - Lieferung von Grünpflegetechnik Menge und Umfang: In den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz ist seit vielen Jahren hochwertige Grünpflegetechnik zum Großteil für die professionelle Grün- und Baumpflege im Einsatz. Der Rahmenvertrag wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter geschlossen. Auf der Grundlage des Rahmenvertrages lösen die Bedarfsstellen in der Regel die Aufträge selbständig aus. Im Einzelauftrag werden Art und Menge, Lieferort und Liefertag sowie der Ansprechpartner benannt. Die Lieferung der Grünpflegetechnik hat frei Verwendungsstelle an verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz zu erfolgen (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsstandorte). Die Anlieferung erfolgt kostenfrei bis zur jeweiligen Bedarfsstelle. Die maximale Lieferzeit beträgt 14 Kalendertage nach Auftragserteilung. Zum Leistungsumfang gehört bei Bedarf auch die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Bedienpersonals ohne gesonderte Berechnung. Art und Umfang der Einzelabrufe richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf sowie den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein Anspruch auf Abnahme bestimmter Mengen oder die Erteilung von Einzelaufträgen besteht nicht. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmeverpflichtungen dar. Der jährliche Beschaffungsumfang wird auf ca. 50.000 EUR netto geschätzt, einschließlich Akkus und Ladegeräte. Hinzu kommen noch diverse Kleinteile. Der für die Wertung zugrunde gelegte Gesamtauftragswert für die Laufzeit von vier Jahren beträgt ca. 170.000 EUR netto. Der komplette Rahmenvertrag hat eine Wertgrenze von 210.000 EUR netto. Die angebotenen Produkte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen sowie umweltfreundlich und energieeffizient sein. Als Grundlage der Preisbildung gilt der jeweilige aktuelle Listenpreis des Herstellers. Auf diesen Listenpreis ist vom Bieter ein verbindlicher Rabatt anzugeben, der Bestandteil des Vertrages wird. Soweit in diesem Leistungsverzeichnis oder in den nachfolgenden Positionen Bezeichnungen von Herstellern, Marken, Typen oder Patenten genannt werden, dient dies ausschließlich der Beschreibung des geforderten Qualitätsstandards und Leistungsniveaus. Angebote gleichwertiger Produkte anderer Hersteller sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Gruppe 1: Kettensägen und Hoch-Entaster Gruppe 2. Freischneider und Motorsensen Gruppe 3: Rasenmäher Gruppe 4: Heckenscheren Gruppe 5: Blasgeräte und Saughäcksler Gruppe 6: Akkus und Ladegeräte Gruppe 7: Rasen-/Gartentraktoren Ort der Leistung: verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 21.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 21.09.2026 bis zum 31.08.2030. Er ist durch beide Parteien (Auftragsgeber und Auftragsnehmer) mit einer Frist von 4 Monaten zum 31.08.2027/31.08.2028/31.08.2029) kündbar. Er endet bei Ausschöpfung der Höchstmenge bzw. am 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f18606a15-4644c3094dbe4c7f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 31.07.2026 08:30 Ablauf der Bindefrist: 07.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. Bestätigungen der Eigenerklärungen: Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufsregister, falls verpflichtet (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter LandtechnikRV zur Lieferung von Grünpflegetechnik
Stadt ChemnitzChemnitzFrist: 31. JuliNationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0020 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Los - Lieferung von Grünpflegetechnik Menge und Umfang: In den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz ist seit vielen Jahren hochwertige Grünpflegetechnik zum Großteil für die professionelle Grün- und Baumpflege im Einsatz. Der Rahmenvertrag wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter geschlossen. Auf der Grundlage des Rahmenvertrages lösen die Bedarfsstellen in der Regel die Aufträge selbständig aus. Im Einzelauftrag werden Art und Menge, Lieferort und Liefertag sowie der Ansprechpartner benannt. Die Lieferung der Grünpflegetechnik hat frei Verwendungsstelle an verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz zu erfolgen (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsstandorte). Die Anlieferung erfolgt kostenfrei bis zur jeweiligen Bedarfsstelle. Die maximale Lieferzeit beträgt 14 Kalendertage nach Auftragserteilung. Zum Leistungsumfang gehört bei Bedarf auch die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Bedienpersonals ohne gesonderte Berechnung. Art und Umfang der Einzelabrufe richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf sowie den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein Anspruch auf Abnahme bestimmter Mengen oder die Erteilung von Einzelaufträgen besteht nicht. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmeverpflichtungen dar. Der jährliche Beschaffungsumfang wird auf ca. 50.000 EUR netto geschätzt, einschließlich Akkus und Ladegeräte. Hinzu kommen noch diverse Kleinteile. Der für die Wertung zugrunde gelegte Gesamtauftragswert für die Laufzeit von vier Jahren beträgt ca. 170.000 EUR netto. Der komplette Rahmenvertrag hat eine Wertgrenze von 210.000 EUR netto. Die angebotenen Produkte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen sowie umweltfreundlich und energieeffizient sein. Als Grundlage der Preisbildung gilt der jeweilige aktuelle Listenpreis des Herstellers. Auf diesen Listenpreis ist vom Bieter ein verbindlicher Rabatt anzugeben, der Bestandteil des Vertrages wird. Soweit in diesem Leistungsverzeichnis oder in den nachfolgenden Positionen Bezeichnungen von Herstellern, Marken, Typen oder Patenten genannt werden, dient dies ausschließlich der Beschreibung des geforderten Qualitätsstandards und Leistungsniveaus. Angebote gleichwertiger Produkte anderer Hersteller sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Gruppe 1: Kettensägen und Hoch-Entaster Gruppe 2. Freischneider und Motorsensen Gruppe 3: Rasenmäher Gruppe 4: Heckenscheren Gruppe 5: Blasgeräte und Saughäcksler Gruppe 6: Akkus und Ladegeräte Gruppe 7: Rasen-/Gartentraktoren Ort der Leistung: verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 21.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 21.09.2026 bis zum 31.08.2030. Er ist durch beide Parteien (Auftragsgeber und Auftragsnehmer) mit einer Frist von 4 Monaten zum 31.08.2027/31.08.2028/31.08.2029) kündbar. Er endet bei Ausschöpfung der Höchstmenge bzw. am 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f18606a15-4644c3094dbe4c7f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 31.07.2026 08:30 Ablauf der Bindefrist: 07.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. Bestätigungen der Eigenerklärungen: Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufsregister, falls verpflichtet (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Kommunaltechnik,LandtechnikProduktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und VerarbeitungSanierung Haus A - Planungsleitungen Objektplanung
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB)PotsdamFrist: 12. Aug.Das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen nach einzelnen Leistungsphasen (LP) der HOAI im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für die "Sanierung und Renovierung von Haus A sowie Neubau Fluchttreppe und alleinstehender Aufzug Haus A" Der Ort für die Leistungserbringung ist: Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) Max-Eyth-Allee 100 14469 Potsdam Das Bauvorhaben wird durch Mittel des Landes Brandenburg finanziert. Für das Bauvorhaben sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (EZBau) sowie die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu beachten, insbesondere die Vorschriften und Regelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Derzeit besteht die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Geplante Baumaßnahmen: Haus A - ca. 1 550 m NF; vollunterkellert + 2 Obergeschosse, Dachgeschoss unausgebaut Nutzung Bürogebäude Es handelt sich um ein klassisches Bürogebäude im Mittelflurtyp mit Foyer und Treppenhaus, sowie symmetrisch angeordneten zentralen Fluren (Zweispänner), erbaut in den 1950er Jahren und um 2000 grundlegend saniert. Für die Dauer der Baumaßnahme wird das Bürogebäude vollständig freigezogen. Die energetische Sanierung der Außenwände, Fenster und des Daches ist bereits abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme sind Renovierungsarbeiten in den einzelnen Räumen sowie gegebenenfalls Anpassungen an die zukünftige Nutzung erforderlich. Darüber hinaus ist die Herstellung der Barrierefreiheit in den beiden Bürogeschossen vorgesehen. Die sanitären Bereiche sollen saniert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Zudem ist eine Neuverlegung der medientechnischen Infrastruktur vorgesehen. In Teilbereichen sind darüber hinaus Anpassungen der elektrischen Installation an den aktuellen und zukünftigen Bedarf erforderlich. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde bereits beauftragt. Ggf. erforderliche Maßnahmen sind in die bestehende Entwurfsplanung einzuarbeiten. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die folgenden zwei Lose: * Los 1 - Renovierung und funktionale Anpassung des Bürogebäudes Renovierung der Bürogeschosse, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen an den zukünftigen Nutzungsbedarf, Sanierung und bedarfsgerechte Anpassung der sanitären Bereiche, Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb beider Bürogeschosse, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verschattung / Lüftung von Teilbereichen. Die Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) wurde bereits abgeschlossen und wird den Auftragnehmern als Grundlage für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung einer Baukostenberechnung nach DIN 276 auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung. Darüber hinaus sind für die noch festzulegenden Maßnahmen bzw. Teilbereiche die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu erbringen. Der genaue Umfang der zu bearbeitenden Teilbereiche wird im Rahmen der Aufgabenbeschreibung sowie der weiteren Projektabstimmung festgelegt. Für die bauliche Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein Zeitfenster von 9 Monaten, beginnend im Jan 2027 geplant. Die Ausschreibungen und Vergaben der Hauptleistungen haben somit bis spätestens Nov 2026 zu erfolgen. Eine erste Kosteneinschätzung ergab erforderliche Maßnahmen in einem Umfang KG 300-400 von ca. 1.125 TEUR netto. Wir gehen hier von einer Einordnung maximal in Honorarzone II der HOAI zzgl. Umbauzuschlag aus. * Los 2 - Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Umsetzung Vorgaben Brandschutz Planung einschließlich Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einer außenliegenden Fluchttreppe aus Stahl für beide Bürogeschosse und Anbindung eines freistehenden Aufzugs mit Betonschacht zur Herstellung der barrierefreien Erschließung des Gebäudes am Giebel des Gebäudes. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 7 gemäß §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15. Die Leistungen umfassen die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe sowie die Mitwirkung bei der Vergabe für die im Rahmen der Aufgabenstellung festgelegten Maßnahmen. Die Fertigstellung dieser Maßnahme ist für das III. Quartal 2027 vorgesehen. Eine erste Kosteneinschätzung ergab erforderliche Maßnahmen in einem Umfang KG 300-500 von ca. 505 TEUR netto. Gemäß Objektliste erfolgt die Einstufung in Honorarzone I. * Für kleinere Fachplanungen (Erstellung Brandschutzkonzept, ggf. Schallschutz, Statik Aufzug und Elektro) sind Einzelaufträge vorgesehen. Diese Veröffentlichung betrifft die Ex ante Bekanntmachung (Vorankündigung) und stellt noch kein Vergabeverfahren dar. Sie dient lediglich der Transparenz und Ermittlung von potentiellen Bewerbern. Vergabeunterlagen können noch nicht bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für die jeweiligen Lose und/oder Fachplanungen sind bitte mit - einem kurzen Profil - entsprechend aussagekräftigen Referenzen (Erfahrungen im Bereich der Sanierung im Bestand) sowie - Angaben zur zeitlichen Umsetzung/ Mitarbeiterkapazität an [email protected] zu senden. Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf Beteiligung am Verfahren und Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Das Verhandlungsverfahren wird mit maximal 5 Bietern durchgeführt. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los. Wir behalten uns die Vergabe in Losen vor.Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. JuliInteressenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Karlsruhe GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.