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Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung Nord...
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Inhalt auf einen Blick
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung N...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht:
- 07. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Bankdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Das Kassenvermögen ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NRW) anzulegen. Nach § 16 Absatz 1 VKZVKG sind Wertbeständigkeit, Liquidität und ein möglichst hoher Ertrag sicherzustellen. Auf eine angemessene Mischung und Streuung ist zu achten. Aufgrund ihrer satzungsgemäßen Aufgabe und entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen finden auf die ZVK die Vorschriften des auf Bundesebene erlassenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (VAG) Anwendung. Aufgrund der bestehenden Regelungen in der Satzung der ZVK wird bei ihr seit dem Jahr 2003 ein Kapitalstock für die Abdeckung der Anwartschaften aufgebaut. Derzeit verfügt die ZVK der Stadt Köln über ein bereits investiertes Vermögen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro. Einen Schwerpunkt bilden die illiquiden Anlagen mit bestehenden Immobilieninvestments, deren planmäßiger Anteil an der Allokation künftig 20 - 25 % betragen soll, und Alternative Investments deren Zielallokation für Infrastruktur bei 10 % und bei je 5 % für Private Equity und Private Debt liegt. Die aktuelle ALM Studie zeigt einen bis in die 2040er Jahre positiven Zahlungsstrom in dessen Folge mit einem weiteren Kapitalwachstum gerechnet werden kann. Gegenstand des beabsichtigten Rahmenvertrages sind Beratungsleistungen für die Strategieentwicklung in der Anlageklasse Infrastruktur Equity sowie die Unterstützung bei verschiedenen Fragestellungen rund um bereits gezeichnete oder neu auszuwählende Spezialfonds. Die Auswahl des Beraters erfolgt in zwei Phasen, dem Teilnahmewettbewerb und anschließend der Angebots- und Verhandlungsphase. Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages beträgt über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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3- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Das Kassenvermögen ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NRW) anzulegen. Nach § 16 Absatz 1 VKZVKG sind Wertbeständigkeit, Liquidität und ein möglichst hoher Ertrag sicherzustellen. Auf eine angemessene Mischung und Streuung ist zu achten. Aufgrund ihrer satzungsgemäßen Aufgabe und entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen finden auf die ZVK die Vorschriften des auf Bundesebene erlassenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (VAG) Anwendung. Aufgrund der bestehenden Regelungen in der Satzung der ZVK wird bei ihr seit dem Jahr 2003 ein Kapitalstock für die Abdeckung der Anwartschaften aufgebaut. Derzeit verfügt die ZVK der Stadt Köln über ein bereits investiertes Vermögen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro. Einen Schwerpunkt bilden die illiquiden Anlagen mit bestehenden Immobilieninvestments, deren planmäßiger Anteil an der Allokation künftig 20 - 25 % betragen soll, und Alternative Investments deren Zielallokation für Infrastruktur bei 10 % und bei je 5 % für Private Equity und Private Debt liegt. Die aktuelle ALM Studie zeigt einen bis in die 2040er Jahre positiven Zahlungsstrom in dessen Folge mit einem weiteren Kapitalwachstum gerechnet werden kann. Gegenstand des beabsichtigten Rahmenvertrages sind Beratungsleistungen für die Strategieentwicklung in der Anlageklasse Infrastruktur Equity sowie die Unterstützung bei verschiedenen Fragestellungen rund um bereits gezeichnete oder neu auszuwählende Spezialfonds. Die Auswahl des Beraters erfolgt in zwei Phasen, dem Teilnahmewettbewerb und anschließend der Angebots- und Verhandlungsphase. Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages beträgt über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage. - Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
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Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln sucht einen Berater für Investitionen in Infrastruktur-Equity. Der Schwerpunkt liegt auf Strategieentwicklung und Unterstützung bei Auswahl und Verwaltung von Spezialfonds. Das Vermögen der Kasse beträgt etwa 1,7 Milliarden Euro, mit geplanten Allokationen von 20-25% in Immobilien, 10% in Infrastruktur, 5% in Private Equity und 5% in Private Debt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.