DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainTED
Rahmenvertrag über den Kauf und die Pflege von Vector‑Lizenzen, Hardware und Zubehör
vergleichbar gelten Projekte mit folgenden Inhalten: • Bereitstellung von Simulations , Test oder Analysewerkzeugen, • Einsatzumfeld ist in der Eisenbahn, kritische Infrastruktur oder Automotiv. Für jede Referenz sind mindestens anzugeben: • Projektbezeichnung, • kurze
Softwarelizenzen
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
vergleichbar gelten Projekte mit folgenden Inhalten: • Bereitstellung von Simulations , Test oder Analysewerkzeugen, • Einsatzumfeld ist in der Eisenbahn, kritische Infrastruktur oder Automotiv. Für jede Referenz sind mindestens anzugeben: • Projektbezeichnung, • kurze
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Veröffentlicht:
- 07. Juli 2026
- Frist:
- 06. August 2026
- Thema:
- Softwarelizenzen
Ausschreibungsbeschreibung
vergleichbar gelten Projekte mit folgenden Inhalten: • Bereitstellung von Simulations , Test oder Analysewerkzeugen, • Einsatzumfeld ist in der Eisenbahn, kritische Infrastruktur oder Automotiv. Für jede Referenz sind mindestens anzugeben: • Projektbezeichnung, • kurze
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Rahmenvertrag über den Kauf und die Pflege von Vector‑Lizenzen, Hardware und Zubehör - Universitätsklinikum Köln AöRFrist: 23. Juni
Rahmenvertrag für Wartungsleistungen RLT-Anlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden des Universitätsklinikums Köln, einem Krankenhaus der Maximalversorgung und Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Gegenstand sind regelmäßige Wartungs-, Inspektions- und einfache Instandhaltungsleistungen gemäß VDMA 24186-1 zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, hygienegerechten Funktion und Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen. --- Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Verfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach VgV durchgeführt; in dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über eine Teilnahme an einzelnen Losen oder beiden Losen zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt. --- Leistungsumfang und Losaufteilung Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben: - **Los 1** umfasst RLT-Anlagen u. a. in Strahlentherapie, Cyberknife, Stereotaxie, Bettenhaus und Herzzentrum. - **Los 2** umfasst RLT-Anlagen im Zentralklinikum (Bauteile A-F) sowie Hörsaal. Die Wartung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke (u. a. DIN 31051, VDMA 24186-1, VDI 6022, VDI 3819-1, DIN EN ISO 45001) und ist ausschließlich durch sachkundige Personen mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung (z. B. Elektriker/Elektrotechniker, HLK-Techniker, Mechatroniker, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtungen) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Vorarbeiter als verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort einzusetzen. Die Leistungen werden durch den Auftraggeber bedarfsgerecht im Rahmen von Einzelabrufen abgerufen. --- Vertragslaufzeit Vorgesehen ist grundsätzlich eine jährliche Wartung im Zeitraum Juli bis Dezember. Der Vertrag soll voraussichtlich zum 01.10.2026 beginnen und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30.09.2027 mit automatischer Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren. --- Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. --- Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien für beide Lose gleichermaßen. Die Eignung des Bieters ist nach Maßgabe der dort veröffentlichten Anforderungen (insbesondere fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal, Qualifikation und Personenidentität des Vorarbeiters sowie Unternehmensreferenzen) nachzuweisen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur anschließenden Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird folgende Bewertungsmatrix angewendet. Die Gesamtpunktzahl ist anonym und objektiv auszuwerten. # 1. Bewertung der Kriterien 1. Kriterium 2.1 - Mindestausbildung des Personals - Alle vorgesehenen Mitarbeiter mit passender Ausbildung nach Ziffer 2.1 nachgewiesen: 10 Punkte - Mindestens eine Person ohne passende Ausbildung oder nicht nachgewiesen: 0 Punkte 2. Kriterium 2.2 - Besondere Qualifikation des Vorarbeiters - Besondere RLT-Qualifikation des Vorarbeiters (gemäß Ziffer 2.2) vollständig und aktuell nachgewiesen: 10 Punkte - Qualifikation nicht oder nicht vollständig nachgewiesen: 0 Punkte 3. Kriterium 3.1 - Unternehmensreferenzen - 3 vollständige, passende Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang; vergleichbar ist insbesondere ein erfolgreich erfüllter, mindestens 4?jähriger Wartungsvertrag über die Wartung von RLT-Anlagen in einem Krankenhausumfeld mit Patientenkontakt innerhalb der letzten 5 Jahre: 15 Punkte - 3 Referenzen, aber maximal eine nicht vollständig oder nicht passend: 10 Punkte - Weniger als 2 geeignete Referenzen oder gravierende Unvollständigkeiten: 0 Punkte # 2. Mindestanforderung (Eignungsschwelle) Ein Bewerber ist als geeignet anzuerkennen, wenn er - im Kriterium 2.1 (Mindestausbildung des Personals) mindestens 5 Punkte erzielt, - im Kriterium 2.2 (Besondere Qualifikation des Vorarbeiters) 10 Punkte erreicht und - insgesamt mindestens 25 Punkte erhält. Erfüllt ein Bewerber diese Mindestanforderungen nicht, wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend fünf geeignete Unternehmen für beide Lose zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. - Gemeinde CrottendorfFrist: 24. Aug.
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden: Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Crottendorf; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230C; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: P296 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Verfahren unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Geheimwettbewerbs und der Vertraulichkeit. Antworten auf als vertraulich eingestufte Fragen werden daher auch inhaltlich nur anonymisiert beantwortet. Bieterinformationen und sonstige Hinweise der verfahrensleitenden Stelle, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Die Bieter sind zudem gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich auf Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hinzuweisen sowie Rügen gegen das Verfahren unverzüglich im laufenden Verfahren geltend zu machen. 5) Art und : Die Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal haben sich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung als „Konvoi oberes Erzgebirge“ zusammengeschlossen. Der Konvoi beabsichtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eine kommunale Wärmeplanung für das Verbundgebiet zu erstellen. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Entwicklung eines strategischen, technologieoffenen und langfristigen Konzeptes für eine sichere, wirtschaftliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Sie bildet die Grundlage für eine koordinierte Transformation der lokalen Wärmeversorgung und dient als Orientierungs- und Planungsinstrument für Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vergeben werden. Die Leistungen umfassen sämtliche Arbeitsschritte gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes sowie der einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben und Förderbestimmungen. Hierzu gehören insbesondere die Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung von Zielszenarien und Transformationspfaden, die Ausweisung von Eignungsgebieten für unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen sowie die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie einschließlich eines Maßnahmenkatalogs. Der Auftragnehmer hat die kommunale Wärmeplanung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Einbindung der relevanten Akteure, insbesondere Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Behörden, Unternehmen und weiterer betroffener Institutionen, zu erarbeiten. Darüber hinaus sind geeignete Beteiligungs- und Kommunikationsformate für politische Gremien und die Öffentlichkeit vorzusehen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Konvoi oberes Erzgebirge bestehend aus den Gemeinden Crottendorf, Schlettau, Scheibenberg, Sehmatal, Bärenstein, Königswalde, Jöhstadt und Oberwiesenthal ; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße 230c; Postleitzahl: 09474; Ort: Crottendorf; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 28.02.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3418611/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 24.08.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 31.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 0,25 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Siehe Ziffer B.1.4 Erläuterungen zum Verfahren 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Gemäß Vertrag § 8 1. Rechnungslegung und Fälligkeiten: Die Vergütung erfolgt jeweils nach Rechnungslegung durch den AN in Rücksprache mit dem AG. Der AG koordiniert das Gesamtprojekt. Es wird eine Einzelabrechnungen mit den jeweiligen Kommunen vereinbart. Nach Abschluss der Gesamtleistung erfolgt die Schlussrechnung. Die Vergütung erfolgt in Form von Abschlagszahlungen jeweils nach Abschluss der Positionen sowie als Zahlung der Abschlussrechnung. Zu den vereinbarten Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils vorgeschriebenen Höhe zuzurechnen. Die Zahlung wird innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem die vereinbarten Leistungen erbracht und die prüffähige Rechnung vorliegt und eine Teil- bzw. Schlussabnahme erfolgt ist, fällig. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Es ist das Formblatt "Angebot inkl. Eignungsnachweis" auszufüllen und mit folgenden Eignungsnachweisen / Angaben zur Eignung einzureichen. Gemäß den "Erläuterungen zum Verfahren" (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) / Ziffer B.1 sind folgende Unterlagen zur formalen Eignung einzureichen bzw. anzugeben: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen: siehe Dokument "Erläuterungen zum Vergabeverfahren") - Bietererklärung zu Wirtschaftlichen Verknüpfung mit Anderen - Erklärungen zur Bietergemeinschaft - Erklärungen zu Leistungen Dritter, Nachweise, Eignungsleihe - Angaben zum Personal (mind. 2 Ingenieure) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 / § 124 GWB - Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland Zum Nachweis der technischen Eignung sind gemäß den "Erläuterungen zum Verfahren" Ziffer B.2 mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) nachzuweisen. Mindestens eins der drei Referenzprojekte oder ein weiteres Referenzprojekt muss auch folgende Anforderungen erfüllen: - Es erfolgte eine abgeschlossene Energieinfrastrukturplanung. - Ein Projekt beinhaltet eine ausgearbeitete Kommunikationsstrategie. Das anzugebende Projektteam besteht aus mindestens 2 verschiedenen Personen. Anzugeben sind die Personen, die folgende Leistungen erbringen: - Projektleitende Person, - Stellvertretung. Mindestanforderung an die Eignung der benannten Teammitglieder sind: - Zertifizierte Fachkompetenz im Bereich Kommunale Wärmeplanung (z.B. zertifizierter Fachingenieur Kommunale Wärmeplanung der Ingenieurkammer Sachsen oder Vergleichbares) in den Punkten: Planungsleistung, Projektkoordination, Akteursbeteiligung / Öffentlichkeitsarbeit, Datenmanagement - Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs, - Angaben von persönlichen Referenzen, - Die Ausbildungsnachweise, Angaben zu den beruflichen Werdegängen und Beschreibungen zu den persönlichen Referenzen sind zu den Personen als Anlagen zum Angebot beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Umwelt),Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik) - LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHHainichenFrist: 01. Sept.
100 km Radwege Programm NL Bautzen S 140 - Gesamtmaßnahme Radweg nördlich Seifhennersdorf
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: ./. Faxnummer: ./. E-Mail: ./. b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: BL-25-040-MAV c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 02782 Seifhennersdorf; 02727 Ebersbach-Neugersdorf f) Art und : : Los 1 - Baufeldfreimachung, Kampfmitteluntersuchung und Archäologische Untersuchungen : Baumfällungen/Vegetationsbeseitigung: 498 Stück Kampfmittelsondierung: 36.500 m2 archäologische Grabungen: 3.650 m2 Verkehrssicherung kürzerer Dauer, insbesondere für Baumfällungen Zusätzlich ist für dieses Vergabeverfahren das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) anzuwenden. Entgegen § 6 SächsVergabeG wird die Weitergabe von Leistungen an Unterauftrag-/Nachunternehmer nicht prozentual reglementiert. Es wird auf die Möglichkeit der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: sonstiges weitere Fristen: Beginn der Ausführung: spätestens 7 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: spätestens am 12.05.2027 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f6488014d-20ade46ebe094b61 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 01.09.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 30.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: 100% Preis s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 01.09.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Um der zunehmenden Digitalisierung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind nur noch elektronische Angebote zugelassen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine. Gemäß § 14 (6) VOB/A wird die Mitteilung Ausschreibungsergebnis Öffnungstermin unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung ist gem. § 9c VOB/A und § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche ist gem. § 9c VOB/A und § 17 VOB/B in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme zu leisten. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und Weitere Besondere Vertragsbedingungen. Es besteht die Möglichkeit die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz mit dem Angebot einzureichen. v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Von ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder ausländischen Unterauftrag-/Nachunternehmen (UAN/NU) werden für alle benannten Angaben (Ang), Erklärungen (Erkl) und Nachweise (Nachw) entsprechend gleichwertige verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die mit dem Angebot bzw auf gesondertes Verlangen (ges Verl) vorzulegenden Ang, Erkl und Nachw sind gemäß den Fristen der VOB/A vorzulegen. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung zur Eignung (EK Eignung) vorzulegen: Der Bieter hat zum Nachw seiner Fachkunde (FK), Leistungsfähigkeit (LF) und Zuverlässigkeit (Zuverl) die Ang gem § 6a VOB/A Eignungsnachw einzureichen. Mittel der Nachweisführung gem § 6b (1) und (2) VOB/A. Der Bieter hat die im PQ-System hinterlegten Ang, Erkl und Nachw (insbesondere die Referenzen (Ref)) projektspezifisch auf Aktualität und Eignung entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung zu prüfen. Maßgebend für die Wertung des Angebotes des Bieters sind seine bis zum Ablauf der Angebotsfrist im PQ-System hinterlegten Ref. Es besteht die Möglichkeit, neben den im PQ-System hinterlegten Ref, weitere Ref mit dem Angebot abzugeben. Zum Nachw der wirtschaftlichen und finanziellen LF ist in der EK Eignung, Pkt. I Verpflichtende Eignungsnachw der Jahresumsatz (gefordert mindestens in Höhe von (iHv) 500.000 €) und der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich (gefordert mindestens iHv 500.000 €) in den letzten 3 Jahren anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachw seiner FK weitere Ang gem § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf ges Verl der Vergabestelle durch den Bieter und ggf seiner UAN/NU folgende Nachw vorzulegen: Bieter: Erkl + Nachw gem EK Eignung Ergänzung des Verzeichnisses der UAN/NU-Leistungen um die Namen der UAN/NU und ggf vorh PQ-Nr UAN/NU: Angaben, Erkl + Nachw gem § 6a (2) VOB/A Bieter und ggf UAN/NU: Nachw (Ref-Bescheinigung) von 3 Ref für vergleichbare Leistungen des Leistungserbringers (: je Referenz Holzfällungsarbeiten auf einer Fläche von mind. 4.000 m² Fläche oder im Umfang von 500 Bäumen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (seit 2020). Die Ref müssen folgende Angaben beinhalten: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Die Ref-Bescheinigungen sind von allen Bietern für die im Angebot benannten Ref vom Ref-Geber (AG/Bauherr/bevollmächtigter Vertreter des AG/Bauherren) bestätigt, zu erbringen. Dies gilt somit auch für die Bieter, welche neben den im PQ-System hinterlegten Ref weitere Ref im Rahmen der Angebotsabgabe einreichen. Urkalkulation (Sperrvermerk führt zum Ausschluss) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen für Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) Eignungsnachw gem dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) sind vorzulegen: nach § 7 Vorlage der Erlaubnis, nach § 20 Vorlage des Befähigungsscheins. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Baufeldfreimachung,Fußwege/ Radwege,Verkehrssicherung,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Baugrunduntersuchungen/ Bodenuntersuchungen,Kampfmittelerkundung/ -beseitigung - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 06. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.