Netzgesellschaft Düsseldorf mbHDüsseldorfTED
Rahmenvertrag Kabelmontagen und Kabelzug
Rahmenvertrag über Kabelmontage bzw. Demontagearbeiten nach VDE-Regelwerken, die im Zuge der Erstellung bzw. dem Rückbau von Kabelanschlüssen und -verbindungen (inklusive TK-Verbindungen ohne LWL) in Strom-Verteilungsnetzen erbracht werden.
Elektroinstallation
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über Kabelmontage bzw. Demontagearbeiten nach VDE-Regelwerken, die im Zuge der Erstellung bzw. dem Rückbau von Kabelanschlüssen und -verbindungen (inklusive TK-Verbindungen ohne LWL) in Strom-Verteilungsnetzen erbracht werden.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
- Veröffentlicht:
- 14. Juni 2026
- Frist:
- 16. Juli 2026
- Thema:
- Elektroinstallation
- Bauobjekt:
- Stromnetz / Hochspannungsleitung
Bauobjekt-Klassifikation
- Stromnetz / HochspannungsleitungHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über Kabelmontage bzw. Demontagearbeiten nach VDE-Regelwerken, die im Zuge der Erstellung bzw. dem Rückbau von Kabelanschlüssen und -verbindungen (inklusive TK-Verbindungen ohne LWL) in Strom-Verteilungsnetzen erbracht werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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7- HochsauerlandkreisArnsberg
TGA-ELT für die Medientrasse am Neubau Berufskolleg Meschede
Verlegung von Stromversorgungs- und Glasfaserleitungen in separat hergestellten Leitungsgräben Gegenstand der Ausschreibung sind Liefer- und Montageleistungen zur Verlegung von Stromversorgungs- und Glasfaserleitungen in zuvor hergestellten Leitungsgräben im Zuge des Neubaus des Berufskollegs Meschede. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Lieferung und fachgerechte Verlegung von Stromversorgungsleitungen (Nieder- und Mittelspannung) - Lieferung und fachgerechte Verlegung von Glasfaserkabeln - Herstellung der erforderlichen Muffen-, Verbindungs- und Abschlusspunkte - Montage und Anschluss an Übergabe- bzw. Netzanschlusspunkte - Durchführung erforderlicher Mess-, Prüf- und Dokumentationsleistungen (z. B. Kabelprüfungen, Dämpfungsmessungen bei LWL) - Kennzeichnung und Einmessung der verlegten Leitungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers bzw. der Versorgungsträger Die Leistungen erfolgen in den bauseits erstellten und vorbereiteten Leitungsgräben nach Maßgabe der Schnittstellenplanung. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit der Bauleitung. Sämtliche Arbeiten sind unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke, Normen und Richtlinien (insbesondere DIN-/VDE-Bestimmungen, VOB/C) auszuführen. - HochsauerlandkreisArnsberg
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Planung von technischen Anlagen, technische Erschließungsmaßnahmen
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 1.)Ermittlung und Bilanzierung des zukünftig bereitzustellenden Lösch-, Trink-, Erdgas-, und Brauchwasserbedarfs der Bestandsbebauung und der geplanten Neu-/Erweiterungsbauten (chemische Institute 1, 2, 3 und Parkhaus) auf dem Campusgelände. 2.)Leitungsdimensionen überprüfen, hydraulisch abgleichen ggf. Neuberechnungen, inklusive Feuerwehrhydranten und Funktionsnachweis. Zusätzliche Überprüfung des bestehenden Löschwassernetzes auf Funktionalität, den DVGW Regelwerk 405 bzw. DIN EN 671-3. 3.)Planung und Betreuung von technischen Umschlussarbeiten im Zuge der Erschließungsarbeiten zu den chemischen Instituten. 4.)Leitungsdimensionen der Erdgasleitung überprüfen im Baufeld der chemischen Institute. 5.)Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene). 420 Wärmeversorgungsanlagen 1.)Durchführung einer Bestandsaufnahme des zukünftig bereitzustellenden Heiz- und Prozesswärme Leistungsbedarfs für statische Raumheizung, RLT Anlagen und Trink-/Brauchwassererwärmung für die Bestandsbebauung und die geplanten Neu-/Erweiterungsbauten auf dem Campusgelände. 2.)Ermittlung und Bilanzierung des zukünftig bereitzustellenden Heiz- und Prozesswärme- Leistungsbedarfs für statische Raumheizung, RLT - Anlagen und Trink-/Brauchwassererwärmung für die Bestandsbebauung und die geplanten Neu-/Erweiterungsbauten auf dem Campusgelände. 3.)Leitungsdimensionen überprüfen, hydraulisch abgleichen ggf. Neuberechnungen, inklusive Erstellung eines Konzeptes mit Schemata, Bilanzierung, Ermittlung des Wärmeenergiebedarfes im Bestand des Campus Riedberges, insbesondere unter Betrachtung der Leistungsauslegung, Energieeinsparung, Modernisierungsmöglichkeiten und Platzdimensionierung von grundlegenden Anlagenteilen im Neubau der Technikzentrale bzw. der chemischen Institute. 4.)Planung und Betreuung von technischen An- und Umschlussarbeiten im Zuge der Erschließungsarbeiten zu den chemischen Instituten. (In enger Zusammenarbeit mit dem TGA-Planer des Neubaus chemische Institute, insbesondere Geowissenschaften, Dreikammerversorgungskanal und Anschluss durch den Fernwärmeversorger.) 5.)Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene). 430 Raumlufttechnische Anlagen - Kälteanlagen 1.)Ermittlung und Bilanzierung des zukünftig bereitzustellenden Klima- und Prozesskälte- Leistungsbedarfs für statische Raumkühlung, RLT - Anlagen und Labor-/Prozesswasserkühlung für die Bestandsbebauung und die geplanten Neu-/Erweiterungsbauten auf dem Campusgelände. 2.)Planung und Betreuung von technischen An- und Umschlussarbeiten im Zuge der Erschließungsarbeiten zu den chemischen Instituten. (In enger Zusammenarbeit mit dem TGA-Planer des Neubaus chemische Institute, insbesondere Dreikammerversorgungskanal.) 3.)Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene). 440 Elektrische Anlagen 1.)Ermittlung und Bilanzierung des zukünftig bereitzustellenden Leistungsbedarfs für Bauabschnitt Süd (auf Basis der Leistungsbilanz des Elektroplaners chemische Institute 1. Bauabschnitt). Hierbei sind die elektrischen Anschlussleistungen später auszuführender Bauabschnitte (Bauabschnitt 2 und 3, sowie Parkhaus) einschließlich (Strom-) Infrastruktur und Anforderungen an einem selektiven Netzschutz. 2.)Erstellen eines Anschlusskonzeptes an das öffentliche Netz unter Beachtung der Vorgaben der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Insbesondere zu betrachten ist die geforderte 30 kV Übergabe-/Trafostation zur 10 kV - Mittelspannungsanlage. 3.)Auslegung, Planung und Bauüberwachung der Trafo - und Übergabestation, sowie des o.g. Kabelnetz/Leerrohrvorrüstung zu CH 1, der weiteren zukünftigen Maßnahmen zum zweiten, dritten Bauabschnitt und Parkhaus zur Kurz- und mittelfristigen Integration der elektronischen Anlagen der Erweiterungs- und Neubauten. 4.)Empfehlung der räumlichen Anforderungen für Schaltanlagen und Transformatoren in Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Energieversorger 5.)Erstellen eines Anschlusskonzeptes, Planung und Überwachung der Außenbeleuchtungsanlagen während der Bauphase CH 1 (Straßen, Wege, Plätze) 6.)Erstellen eines Anschlusskonzeptes, Planung und Überwachung - "temporäre" Stromversorgung von Bestandsanlagen (Kita, alte Bauleitung hbm, ...), sofern diese in Betrieb bleiben sollen. 7.)Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene). 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 1.)Planung und Überwachung Campusvernetzung/Datenring HRZ (DV- und TK-Anbindung, Medientechnik), Leitungsnetz/Leerrohrvorrüstung zu CH 1, hierbei sind Leitungsnetz/Leerrohrvorrüstung der zukünftigen Bauabschnitte (BA 2, 3 und Parkhaus) planerisch mit zu berücksichtigen. 2.)Planung und Überwachung Campusvernetzung/Datenring MSR (Betrieb und Service), Leitungsnetz/Leerrohrvorrüstung zu CH 1. 3.)Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene). - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbus
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung. - Stadt Meßkirch
Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude für Ganztagesbetreuung und Bildungszentrum Meßkirch
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) am Bildungsstandort unter der Adresse Conradin-Kreutzer-Straße 25-27, 88605 Meßkirch. Das Vorhaben dient der räumlichen und funktionalen Erweiterung der bestehenden Conradin-Kreutzer-Schule und zielt auf eine zukunftsfähige, pädagogisch abgestimmte Gesamtstruktur für schulische Bildung, Betreuung und Förderung. Das geplante Neubauvorhaben befindet sich auf den Grundstücken Flst.-Nr. 652 und 653 in der Conradin-Kreutzer-Straße 25–27, 88605 Meßkirch. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Conradin-Kreutzer-Schule (Grundschule mit Werkrealschule). Die Grundschule befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude, rückwärtig angrenzend befinden sich die Räumlichkeiten der Werkrealschule. Nordöstlich des Schulcampus (hinter dem roten Platz) liegt auf dem Flst. 646/12 die Turnhalle, auf dem davorliegenden Flst. 647 befindet sich der Parkplatz für Lehrkräfte. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen alle Gebäude (Bestandsgebäude + Neubau) infrastrukturell miteinander verbunden werden. Dies betrifft insbesondere: • die Anbindung des neuen Gebäudes an die Turnhalle, um technische Komponenten und spätere Erweiterungen der Infrastruktur vorzubereiten, • die Weiterführung der Verbindung an das Hauptgebäude (Conradin-Kreutzer-Schule), • die Anbindung des Lehrerparkplatzes mit der Grundinstallation für eine Elektroladesäule (Vorbereitung der Elektroinfrastruktur). Die Erschließung des Neubauvorhabens erfolgt über die Conradin-Kreutzer-Straße, die zugleich die öffentliche Andienungsstraße darstellt. Aktuell fahren Schulbusse über die Brühlstraße in die Conradin-Kreutzer-Straße und halten an der bestehenden Bushaltestelle auf Flst.-Nr. 653. Diese Haltestelle entfällt durch die Baumaßnahme. Die Kinder steigen derzeit dort aus, anschließend fahren die Busse über die Schulstraße zurück auf die Bahnhofstraße. Auch Eltern bringen ihre Kinder über diesen Weg zur Schule. Für die Bauzeit ist daher zwingend eine Ersatzmaßnahme für die Bushaltestelle erforderlich. Der Bieter hat im Angebot einen konkreten Vorschlag zur Einrichtung einer Ersatzbushaltestelle vorzulegen. Die Einrichtung und Inbetriebnahme dieser Ersatzhaltestelle ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Auf den zu bebauenden Grundstücken (Flst. 652 + 653) befand sich vor einigen Jahren ein Ökonomiegebäude, das zurückgebaut wurde. Es ist damit zu rechnen, dass Teile der Flächen noch mit Fundamentresten oder verfüllten Kellern belegt sind. Die Grundstücke werden bis heute als Parkfläche für die Lehrerschaft der Conradin-Kreutzer-Schule und die Anwohner genutzt und sind zum Teil eingeschottert und bepflanzt. Es führen Laufwege zur Schule, diese sind mit Betonrabatten eingesäumt, der Höhenunterschied wird mit eine Betonblockstufentreppe überwunden. Am südlichen Bereich zur Straße befindet sich ein Buswartehäuschen, aus einer zimmermännischen Holzkonstruktion mit Trapezblechdeckung und umlaufendem Betonsockel und Fundament, der Innenbereich ist mit Betonpflaster belegt. Auf der Fläche sind noch Reste von Asphaltbelägen vorhanden. Der Auftragnehmer hat bei Planung und Ausführung mit Altbauresten zu rechnen und übernimmt den Rückbau sowie die fachgerechte Entsorgung. Er hat sich vor Ort ein Bild über den tatsächlichen Bestand und den örtlichen Begebenheiten zu machen. Für das Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag mit vollständiger Baugenehmigung vor. Die genehmigten Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und bilden mit den Vorgaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung die verbindliche Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Der Neubau dient dem dualen Zweck: 1. Der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (GT / JT) für Schüler*innen der Grundschule, 2. Der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch ein eigenständiges SBBZ (ehem. Goldösch-Schule) mit Förderräumen und Verwaltung. Beide Nutzungseinheiten werden funktional getrennt, jedoch räumlich vernetzt organisiert. Eine gemeinsame Nutzung erfolgt insbesondere in der Mensa sowie in Teilen der Freianlagen. Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen, mit Rückzugs- und Differenzierungsräumen, Gruppenflächen, Fachräumen sowie Sanitäranlagen. Der Raumzuschnitt ist auf moderne pädagogische Anforderungen, inklusive Förderkonzepte und integrative Betreuung, abgestimmt. Das Gebäudeensemble besteht aus zwei Hauptgebäuden mit verbindendem Zwischenbau. Das Gebäude A verläuft parallel zur Conradin-Kreutzer-Straße. Das Gebäude B schmiegt sich in die abfallende Topographie ein und ist Orthogonal ausgerichtet. Die Volumen der einzelnen Bauteile stellen sich wie folgt dar: • Gebäude A _ 4-geschossig (UG = Technik, EG = Mensa, 1. + 2. OG = Ganztagesbetreuung) • Gebäude B _ 3-geschossig (EG = Ganztagesbereich + Jugendtreff, 1. + 2.OG = SBBZ) • Verbindender Zwischenbau _ 2-geschossig (1. + 2.OG) BGF = ~2.725 m² ; NRF = ~2.417 m² ; BRI = ~9.097 m³ Alle Geschosse sind über einen Aufzug im Gebäude A barrierefrei erschlossen. Für den gesamten „Schulkomplex“ der Conradin-Kreutzer-Schule soll die neu geplante Mensa mit Ausgabeküche im EG des Gebäude A zukünftig zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude EG 40 nach Gebäude Energie Gesetz GEB 2023 ausgeführt werden. Maßgebend sind die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. mittlere U Werte für ein Effizienzgebäude 40 NWG. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist zum Mittwoch, den 31. Mai 2028 zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Stadt Meßkirch als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Netzgesellschaft Düsseldorf mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.