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Rahmenvertrag Jahresabschlussprüfung SWE-Konzern
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie weiteren abrufberechtigten Unternehmen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt zentral durch die SWE Service GmbH als Beschaffungsstelle und Bedarfsträgerin. Die im Rahmen des Vertrages zu...
Wirtschaftsprüfung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie weiteren abrufberechtigten Unternehmen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt zentral durch die SWE Service GmbH als Beschaffungsstelle und Bedarfsträgerin. Die im Rahmen des Vertrages...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- SWE Service GmbH
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 18. August 2026
- Thema:
- Wirtschaftsprüfung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie weiteren abrufberechtigten Unternehmen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt zentral durch die SWE Service GmbH als Beschaffungsstelle und Bedarfsträgerin. Die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen, gegebenenfalls einschließlich der Prüfung von Lageberichten, sowie weitere im Zusammenhang mit gesetzlichen, gesellschaftsrechtlichen oder gremienbezogenen Anforderungen stehende Wirtschaftsprüfungsleistungen, soweit diese im Einzelabruf beauftragt werden. Die Leistungen sind für Unternehmen aus dem Konzernumfeld der Stadtwerke Erfurt Gruppe zu erbringen, die in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind, insbesondere in den Bereichen Versorgung, Umwelt, Mobilität, Service und Freizeit. Hieraus können sich unterschiedliche Anforderungen an Prüfungsumfang, Prüfungsplanung, Abstimmungsprozesse und Berichtserstattung ergeben. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge geschlossen. Die konkrete Beauftragung erfolgt jährlich im Wege von Einzelabrufen und steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, insbesondere Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht; ein Umsatz- oder Abrufversprechen wird ausdrücklich nicht abgegeben. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen Gremien berechtigt bleiben, auch andere Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Eine Exklusivität des Rahmenvertrags besteht daher nicht. Der Rahmenvertrag begründet lediglich die Grundlage für künftige Einzelbeauftragungen, ohne dass hieraus eine verbindliche Verpflichtung zur Beauftragung in einem bestimmten Umfang folgt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- SWE Service GmbHErfurt
Dienstleistung im Bereich der Wirtschaftsprüfung mit der Prüfung von Jahresabschlüssen (Rahmenvertrag ohne Mindestkontingent und Abrufversprechen)
Gegenstand des Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie die in den Vergabeunterlagen benannten abrufberechtigten Unternehmen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen einschließlich der damit zusammenhängenden Berichts- und Bestätigungsleistungen sowie gegebenenfalls weiterer betriebswirtschaftlicher Prüfungsleistungen, soweit diese im Einzelfall beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt jeweils anlass- und bedarfsbezogen auf Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Gremien, insbesondere des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung. Der Rahmenvertrag begründet weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch auf ein bestimmtes Auftrags- oder Umsatzvolumen. Eine Exklusivität besteht nicht. - Stadtwerke Bonn GmbHBonn
Rahmenvertrag über Mobile Endgeräte
Der Auftrag umfasst insbesondere die bedarfsgerechte Bereitstellung von Apple-Smartphones, Apple-Tablets und zugehörigem Zubehör sowohl im Kauf- als auch im Leasingmodell. Darüber hinaus sind umfassende Dienstleistungen über den gesamten Gerätelebenszyklus zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die technische Vorkonfiguration der Geräte, die Integration in die bestehende Mobile-Device-Management-Infrastruktur, Support- und Austauschleistungen, Rücknahme- und Datenlöschprozesse, Reporting- und Verwaltungsleistungen sowie weitere organisatorische und technische Managed Services. Die bestehende mobile IT-Landschaft der Stadtwerke Bonn GmbH basiert konzernweit auf Apple-Endgeräten mit den Betriebssystemen iOS und iPadOS. Die auszuschreibenden Leistungen müssen daher vollständig in die vorhandenen Betriebs-, Sicherheits- und Verwaltungsprozesse integrierbar sein. Der Rahmenvertrag wird für eine Grundlaufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Zusätzlich behält sich die Auftraggeberin eine einmalige Verlängerungsoption um weitere vier Jahre vor. Während der Vertragslaufzeit sollen sowohl aktuelle als auch zukünftige Gerätegenerationen des Herstellers Apple sowie neu auf den Markt kommende Produktkategorien abrufbar sein. Die Beschaffung von mobilen Endgeräten, Tablets und Zubehör erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsorientiert über Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag. Der tatsächliche Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf bestimmte Abrufmengen oder Mindestabnahmemengen besteht nicht. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines leistungsfähigen Vertragspartners, der neben der reinen Gerätebereitstellung insbesondere über nachgewiesene Erfahrungen im Management großer Geräteflotten, in der Integration von Apple-Endgeräten in Unternehmensumgebungen sowie in der Erbringung von Lifecycle- und Managed Services verfügt. - Vitos gemeinnützige GmbHKasselFrist: 20. Juli
Rahmenvertrag über den Kauf von Thin Clients für den Vitos Konzern
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Thin Client Hardware. Die für diesen Rahmenvertrag definierte verbindliche Mindestabnahmemenge liegt bei 1.000 Stk. Thin Client Hardware, gemäß der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattung. Der Vertragsschluss erfolgt im Moment der Zuschlagserteilung, Leistungsbeginn ist am selben Tag. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag ist im volumenhöchstbegrenzt auf 2.500 Stk. Thin Client Hardware. Der Vertrag endet vorzeitig, wenn die Volumenhöchstgrenze von 2.500 Stk. Thin Client Hardware auf Grundlage dieses Rahmenvertrags insgesamt abgerufen wurde. Die Pflichten, die sich aus den bis dahin getätigten Einzelabrufen gegenüber den jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmen ergeben haben, bleiben von der Beendigung dieser Rahmenvereinbarung unberührt. Um eine schnellstmögliche Auslieferung nach Bestelleingang sowie eine lückenlose Versorgung mit Geräten gewährleisten zu können, muss die gesamte verbindliche Abnahmemenge von 1.000 Geräten mit Vertragsschluss für den Auftraggeber eingelagert werden. Die Einlagerung und Bereitstellung der gesamten Mengen müssen innerhalb von 12 Wochen nach Vertragsschluss erfolgen. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind der Auftraggeber (Vitos gGmbH) und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH und die Vitos gGmbH (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Die Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen zentral durch den Auftraggeber für sich oder im Namen und auf Rechnung des jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmens. Die nachfolgenden Vitos-Unternehmen sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt (bezugsberechtigte Unternehmen). - Vitos gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina - Vitos Herborn gGmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gGmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg v.d.H. - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gGmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt a.M. - Vitos MVZ gGmbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Vitos MVZ Kassel gGmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel - Vitos Nordhessen gGmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gGmbH, Weilstraße 10, 35789 Weilmünster - Vitos Reha GmbH, Erzbergerstraße 47, 34117 Kassel - Vitos Rheingau gGmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Rhein-Main gGmbH - Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Service gGmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Südhessen gGmbH, Philippshospital 101, 64560 Riedstadt - Vitos Teilhabe gGmbH, Veitenmühlweg 10, 65510 Idstein - Vitos Weil-Lahn gGmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbHPotsdamFrist: 20. Aug.
Rahmenvertrag Fugensanierungen Gleisbett
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Fugensanierungsarbeiten an Gleisanlagen und angrenzenden Verkehrsflächen im Straßenbahnnetz der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) im Rahmen eines Rahmenvertrages. Die Leistungen werden bedarfsorientiert über Einzelabrufe beauftragt und umfassen sämtliche erforderlichen Arbeiten zur fachgerechten Instandsetzung schadhafter Fugen einschließlich aller Nebenleistungen. Die Leistungen beinhalten insbesondere den Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fugenvergussmassen, die Reinigung und Vorbereitung der Fugenräume, die Vorbehandlung der Fugenflanken sowie den Neuverguss mit geeigneten bituminösen oder elastischen Fugenvergussmassen. Ergänzend können Plastasphaltarbeiten sowie die Herstellung und Instandsetzung von Anschluss-, Rand- und Pflasterfugen erforderlich sein. Die Arbeiten sind im Bereich von Straßenbahngleisanlagen unter den besonderen Bedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs und überwiegend unter Aufrechterhaltung des Straßenbahnbetriebs auszuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden und die geltenden Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Vor jedem Einzelabruf ist ein gemeinsamer Ortstermin durchzuführen, bei dem die örtlichen Gegebenheiten, die Ausführungsbedingungen sowie die auszuführenden Mengen festgestellt werden. Auf dieser Grundlage wird ein verbindliches Aufmaß erstellt, das ausschließlich der Konkretisierung der tatsächlich auszuführenden Mengen dient und die Grundlage für Beauftragung und Abrechnung bildet. Der ausgeschriebene Leistungsinhalt bleibt hiervon unberührt. Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der ZTV Fug-StB, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Fachpersonal, geeignete Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien bereitzustellen und sämtliche Leistungen fachgerecht und vollständig auszuführen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise für die tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Leistungen. Ein Anspruch auf bestimmte Auftragsmengen oder eine Mindestabnahme besteht nicht. Nach Abschluss der Arbeiten sind die bearbeiteten Bereiche in einen ordnungsgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzen. Die ausgeführten Leistungen sind je Einsatz nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. - Rheinbahn AGDüsseldorf
Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings bei der Rheinbahn AG
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Trainings sind zielgruppenspezifisch zu konzipieren und richten sich insbesondere an folgende Mitarbeitendengruppen: - Fahrdienst (z. B. Bus- und Stadtbahnfahrer*innen) - Mitarbeitende der Leitstelle Die inhaltliche und didaktische Ausgestaltung der Trainings hat die unterschiedlichen organisatorischen und arbeitsplatzspezifischen Rahmenbedingungen dieser Zielgruppen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die besonderen Anforderungen hinsichtlich Verantwortung, sicherheitsrelevanter Tätigkeit, Zeitdruck, Umgang mit Störungen sowie Konfliktsituationen im Kundenkontakt angemessen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Zielgruppenspezifische Konzeption der Lerninhalte - Aufbereitung sämtlicher Trainingsunterlagen im Corporate Design der Rheinbahn - Terminkoordination in enger Abstimmung mit der Projektleitung der Rheinbahn - Erstellung eines geeigneten Evaluationsbogens sowie Sicherstellung der strukturierten Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse Die Trainings sind als zweitägige Präsenzveranstaltungen auszugestalten. Pro Training sind jeweils 15 Teilnehmende vorgesehen. Es sind 45 Trainingsdurchläufe pro Jahr durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl um bis zu 10 zusätzliche Trainingsdurchgänge pro Jahr zu erhöhen. Die Durchführung der Trainingstage erfolgt vorwiegend in den Zeiträumen Q1/Anfang Q2 sowie Ende Q3 und Q4. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Mindestanzahl an Trainingsdurchläufen über die initiale Beauftragung hinaus besteht nicht. Der Auftraggeber be - Rundfunk-Orchester und -Chöre (gemeinnützige) GmbH Berlin für das Deutsche Symphonie- Orchester Berlin (DSO)Frist: 28. Aug.
Layout von Programmheften der Saison 2026/2027
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die laufende Layout-Erstellung sämtlicher Programmhefte des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin (DSO) für zunächst eine Spielzeit, beginnend mit der Saison 2026/2027. Der Vertrag soll eine Grundlaufzeit von einer Saison sowie eine Option der Auftraggeberin auf dreimalige Verlängerung um jeweils eine weitere Saison vorsehen. Gegenstand des Rahmenvertrags Ausgeschrieben werden Satz, Layout, Umbruch, Reinzeichnung, datenfertige Ausleitung und gegebenenfalls kleinere technische Anpassungen sämtlicher Programmhefte des DSO, die im Verlauf der Saison 2026/2027 und etwaiger Verlängerungssaisons benötigt werden. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage eines bereits vorhandenen und von der Auftraggeberin vorgegebenen Designs. Gegenstand der Ausschreibung ist ausdrücklich nicht die Entwicklung eines neuen Gestaltungskonzepts oder eines neuen Corporate Designs, sondern die zuverlässige Anwendung und Fortführung des bestehenden Gestaltungsrahmens. Der Rahmenvertrag dient der fortlaufenden Beauftragung einzelner Produktionen innerhalb der jeweiligen Saison. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt pro Saison etwa 35.000 EUR bei ca. 28 umfangreicheren Programmheften zu Symphoniekonzerten (um die 32 Seiten) und ca. 14 weniger umfangreichen (um die 6 Seiten). Diese Angabe dient ausschließlich der Orientierung der Bieter und begründet weder einen Anspruch auf Erreichen dieses Auftragswerts noch auf den Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs. Die Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelabrufe der Auftraggeberin. Leistungsbeschreibung Gegenstand des Rahmenvertrags sind Layoutleistungen für Programmhefte in dem von der Auftraggeberin jeweils abgerufenen Umfang. Die Programmhefte können insbesondere unterschiedliche Seitenumfänge aufweisen. Soweit im Einzelabruf nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten folgende grundsätzliche Anforderungen: - Endformat regelmäßig 13 x 18 cm - Umsetzung auf Basis des vorhandenen DSO-Designs und der bestehenden Gestaltungsrichtlinien - Übernahme und strukturierte Platzierung von Texten, Bildmaterial, Besetzungen, Biografien, Credits, Förderhinweisen und Pflichtangaben - Satz und Umbruch in produktionstauglicher Form - Anlage, Pflege und Anpassung von Absatz-, Zeichen- und Objektformaten im Rahmen des vorgegebenen Designs - Erstellung druckfähiger Dateien nach den technischen Vorgaben der Auftraggeberin bzw. der beauftragten Druckerei - Durchführung von bis zu 4 Korrekturschleifen bis zur Druckfreigabe; diese Korrekturschleifen sind im angebotenen Preis enthalten - Sorgfältige Prüfung auf Vollständigkeit, konsistente Gestaltung, Seitenabfolge und offensichtliche Satzfehler Die Auftraggeberin bzw. die von ihr beauftragten Autor:innen liefern Texte und Bilder in der Regel ca. 14 Tage vor dem jeweiligen Konzerttermin an. Die erste gestaltete Korrekturfassung des jeweiligen Programmhefts muss der Auftraggeberin spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Konzerttermin vorliegen. Die Auftraggeberin gibt mit jedem Einzelabruf insbesondere Umfang, Inhalte, Bildmaterial, Liefertermin, Freigabeschleifen und ggf. produktspezifische Sonderanforderungen vor. Preisbasis Als verbindliche Preisbasis ist von allen Bietern ein Preis pro gestalteter Seite anzugeben. Dieser Seitenpreis bildet die Grundlage für die Angebotswertung sowie für die spätere Beauftragung einzelner Programmhefte im Rahmenvertrag. Der Preis pro gestalteter Seite hat sämtliche üblichen Leistungen des Satzes und Layouts nach vorhandenem Design zu umfassen, insbesondere Umbruch, Einpflege der Inhalte, Reinzeichnung, übliche Korrekturläufe, Erstellung druckfähiger Daten sowie die Übergabe offener Arbeitsdateien, soweit diese für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind.Zusätzlich sind gegebenenfalls gesondert auszuweisen: - Zuschläge oder abweichende Preise für besonders eilbedürftige Produktionen - Zusatzkosten für außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Korrekturschleifen - Zusatzkosten für umfangreiche Bildbearbeitung, Fremdsprachensatz oder sonstige gesondert zu vergütende Sonderleistungen - gegebenenfalls Mindestauftragswerte je Einzelabruf, sofern solche vorgesehen werden; diese sind transparent anzugeben Alle Details der Ausschreibung, etwa Preiswertung, Vertragslaufzeit, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Angebotsinhalte, Ausführungsbedingungen, Fristen, Form der Angebotsabgabe entnehmen sind dem PDF-Dokument zu entnehmen. Grafik, Layout, Programmhefte - SWE Service GmbHErfurtFrist: 17. Aug.
Errichtung Batteriespeicher, Los 2: Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme eines Battery Energy Storage System (BESS) mit einer Leistung von bevorzugt 20 MW und einer Kapazität von mindestens 40MWh als 2-Std.-Speicher, einschließlich Energiemanagementsystem, Brandschutz, Schallschutz, Leittechnische-Anbindung, EZA-Regler, Wartungs- und Servicevertrag, Schulung und Dokumentation
Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und sichert als Energiedienstleister den Strom-, Gas- und Wärmebedarf für Erfurt und die Region ab. Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen, das der KRITIS-Verordnung unterliegt. Am Standort HKW Erfurt Ost betreibt die SWE Energie GmbH eine KWK-Anlage, welche sich im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen zusammensetzt: GuD-Anlage mit drei Abhitzkesselanlagen (Linie 1, Linie 2 und Linie 3), Heißwassererzeuger, Wärmespeicher, Power-to-Heat-Anlage Aufgrund sich ändernder politischer und marktseitiger Rahmenbedingungen (Dekarbonisierung) beabsichtigt die SWE Energie GmbH in Zukunft verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen und plant das bestehende Heizkraftwerk entsprechend des eigenen Transformationsplanes um verschiedene erneuerbare Energieanlagen zu erweitern. In Ergänzung zur Transformationsplanung ist zunächst die Errichtung eines BESS geplant, um den Geschäftsbereich Stromerzeugung/-vermarktung zu stärken. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Anlage spätestens ab dem 01.07.2028 kommerziell zu nutzen. Es wird die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme einer vollfunktionsfähigen BESS ausgeschrieben. Eine symmetrische Aufteilung der BESS-Leistung auf zwei 10kV-Einspeisungen der Bestandsanlage ist zwingend notwendig. Die Anlage soll als Außenaufstellung (Batteriecontainer, Skid, ggf. Eigenbedarfstransformatoren, ggfs. Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln (MS-Schaltanlage Ik = 40 kA)) errichtet werden. Das BESS muss folgende Leistungen bzw. Anforderungen erfüllen: - Regelleistungsbereitstellung: PRL, aFRR mFRR, Optional Momentanreserve - marktbasierte Bewirtschaftung, Arbitrage (ID, DA, CID) - Steuerung der Blindleistung gemäß VDE-AR-4110 Punkt 5.5 und 6.3.2 auf Anforderung des ANB Es ist der Parallelbetrieb von zwei identischen Batterieeinheiten mit einer Leistung von je 10 MW und einer Kapazität von je 20 MWh (in Summe 20 MW Leistung und 40 MWh Kapazität) geplant. Der AN hat im Rahmen seiner schlüsselfertigen Verantwortung sämtliche dafür notwendigen Komponenten und Bauteile, insbesondere: Wechselrichter-Skids, Eigenbedarfstransformatoren (Ik = 40 kA), Steuerungs- und Regelungssysteme, Batteriecontainer vollständig zu liefern und so auszulegen, dass ein sicherer und uneingeschränkter Parallelbetrieb beider Einheiten gewährleistet ist. Die Aufstellung aller Komponenten erfolgt im Außenbereich. 1. Leistungsumfang und Hauptkomponenten Der Leistungsumfang versteht sich als schlüsselfertige Errichtung (Turnkey-Realisierung) des Batteriespeichersystems durch den AN. Dieser umfasst die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe. Dazu gehören: - Batteriecontainer: Gesamtkapazität von mind. 40 MWh bei einer Nettoleistung von 20 MW an der Schnittstelle, inklusive aller internen DC-Verkabelungen, Batteriemanagementsystemen (BMS), Brandschutz- und Löschsystemen, Brandfrüherkennung und Sicherheitsabschaltung sowie der containerinternen Klimatisierung. - Wechselrichter-Skid: Komplette Outdoor-Plattform (Skid) bestückt mit den erforderlichen Batterie-Wechselrichtern und zugehörigen Steuerungen. - Eigenbedarfstransformatoren (EBT), Konzept zur Eigenbedarfsversorgung: Bei Abschaltung der 10 kV Mittelspannung muss die Kühlung der Batteriezellen sichergestellt sein. - Schallschutzmaßnahmen: Vollständige Planung und Umsetzung aller erforderlichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schalldämpfer für Klimageräte, schalloptimierte Wechselrichterkühlung oder Einhausungen), um die behördlich vorgegebenen Immissionsrichtwerte am Standort sicher einzuhalten. - Mitwirkungspflicht bei der Erlangung der Baugenehmigung sowie sonstigen behördlichen Belangen durch den AN 2. Montage, Inbetriebnahme und Abnahme - Lieferung und Montage: Der AN verantwortet den kompletten Transport (DDP Standort), das Entladen, Einheben auf die Fundamente sowie die mechanische und elektrische Komplettmontage aller gelieferten Systemkomponenten im Rahmen der Turnkey-Verantwortung. - Systeminterne Verdrahtung: Der AN hat alle Wechselrichter-Skids mit den zugehörigen Batteriecontainern vollumfänglich im Rahmen des Turnkey-Geschäfts zu verdrahten. Dies schließt die komplette Verlegung und den Anschluss aller DC-Leistungskabel, Steuerungs- und Kommunikationsleitungen (z. B. BMS/EMS-Anbindung) sowie Hilfsenergie-Verkabelungen zwischen den Containern und den Skids ein. - Inbetriebnahme: Durchführung der Inbetriebnahme aller Teilsysteme bis zur vollständigen, schlüsselfertigen Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. - Abnahmemessungen: Durchführung aller vertraglich vereinbarten Performance- und Abnahmetests vor Ort, insbesondere Kapazitätsmessung (Capacity Test zur Verifizierung der zugesicherten Nutzenenergie) - Unterstützung bei und Sicherstellung der Zertifizierung nach VDE 4110 und VDE 4120 zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Gesamtanlage sowie Schulung des Betreiberpersonals 3. Schnittstellendefinition (Los-/Gewerke-Trennung), insbesondere: Elektrotechnik: Der Anschluss an das übergeordnete Netz erfolgt bauseits durch den AG. - Schnittstelle: Die physische und funktionale Schnittstelle liegt jeweils an den Mittelspannungsanschlussklemmen der Transformatoren auf dem Skid und falls notwendig an den EBT. Bau: Die Tiefbau- und Fundament-Arbeiten erfolgen bauseits durch den AG. - Schnittstelle: Die Oberkante der Bodenplatten bzw. Streifenfundamente. - Der AG erstellt die Fundamente nach den statischen und maßlichen Vorgaben, die der AN rechtzeitig im Rahmen seiner Planungsleistung beizustellen hat. Das Aufstellen, Ausrichten und Verankern der Container/Skids auf den Fundamenten verbleibt beim AN. Regelungs- bzw. Steuerungstechnik: - EZA Regler liegt im Leistungsumfang des AN - Bereitstellung einer Kommunikationsschnittstelle o zum vorgelagerten ANB (SWE Netz GmbH) o zum Vermarkter/Energiehändler/externen Dienstleister o zum Hauptleitsystem des bestehenden Erzeugerstandortes 4. Wartungsvertrag - SWE Energie GmbHErfurt
Errichtung Batteriespeicher, Los 2: Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme eines Battery Energy Storage System (BESS) mit einer Leistung von bevorzugt 20 MW und einer Kapazität von mindestens 40MWh als 2-Std.-Speicher, einschließlich Energiemanagementsystem, Brandschutz, Schallschutz, Leittechnische-Anbindung, EZA-Regler, Wartungs- und Servicevertrag, Schulung und Dokumentation
Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und sichert als Energiedienstleister den Strom-, Gas- und Wärmebedarf für Erfurt und die Region ab. Die SWE Energie GmbH ist ein Unternehmen, das der KRITIS-Verordnung unterliegt. Am Standort HKW Erfurt Ost betreibt die SWE Energie GmbH eine KWK-Anlage, welche sich im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen zusammensetzt: GuD-Anlage mit drei Abhitzkesselanlagen (Linie 1, Linie 2 und Linie 3), Heißwassererzeuger, Wärmespeicher, Power-to-Heat-Anlage Aufgrund sich ändernder politischer und marktseitiger Rahmenbedingungen (Dekarbonisierung) beabsichtigt die SWE Energie GmbH in Zukunft verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen und plant das bestehende Heizkraftwerk entsprechend des eigenen Transformationsplanes um verschiedene erneuerbare Energieanlagen zu erweitern. In Ergänzung zur Transformationsplanung ist zunächst die Errichtung eines BESS geplant, um den Geschäftsbereich Stromerzeugung/-vermarktung zu stärken. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Anlage spätestens ab dem 01.07.2028 kommerziell zu nutzen. Es wird die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme einer vollfunktionsfähigen BESS ausgeschrieben. Eine symmetrische Aufteilung der BESS-Leistung auf zwei 10kV-Einspeisungen der Bestandsanlage ist zwingend notwendig. Die Anlage soll als Außenaufstellung (Batteriecontainer, Skid, ggf. Eigenbedarfstransformatoren, ggfs. Kurzschlussstrombegrenzungsdrosseln (MS-Schaltanlage Ik = 40 kA)) errichtet werden. Das BESS muss folgende Leistungen bzw. Anforderungen erfüllen: - Regelleistungsbereitstellung: PRL, aFRR mFRR, Optional Momentanreserve - marktbasierte Bewirtschaftung, Arbitrage (ID, DA, CID) - Steuerung der Blindleistung gemäß VDE-AR-4110 Punkt 5.5 und 6.3.2 auf Anforderung des ANB Es ist der Parallelbetrieb von zwei identischen Batterieeinheiten mit einer Leistung von je 10 MW und einer Kapazität von je 20 MWh (in Summe 20 MW Leistung und 40 MWh Kapazität) geplant. Der AN hat im Rahmen seiner schlüsselfertigen Verantwortung sämtliche dafür notwendigen Komponenten und Bauteile, insbesondere: Wechselrichter-Skids, Eigenbedarfstransformatoren (Ik = 40 kA), Steuerungs- und Regelungssysteme, Batteriecontainer vollständig zu liefern und so auszulegen, dass ein sicherer und uneingeschränkter Parallelbetrieb beider Einheiten gewährleistet ist. Die Aufstellung aller Komponenten erfolgt im Außenbereich. 1. Leistungsumfang und Hauptkomponenten Der Leistungsumfang versteht sich als schlüsselfertige Errichtung (Turnkey-Realisierung) des Batteriespeichersystems durch den AN. Dieser umfasst die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe. Dazu gehören: - Batteriecontainer: Gesamtkapazität von mind. 40 MWh bei einer Nettoleistung von 20 MW an der Schnittstelle, inklusive aller internen DC-Verkabelungen, Batteriemanagementsystemen (BMS), Brandschutz- und Löschsystemen, Brandfrüherkennung und Sicherheitsabschaltung sowie der containerinternen Klimatisierung. - Wechselrichter-Skid: Komplette Outdoor-Plattform (Skid) bestückt mit den erforderlichen Batterie-Wechselrichtern und zugehörigen Steuerungen. - Eigenbedarfstransformatoren (EBT), Konzept zur Eigenbedarfsversorgung: Bei Abschaltung der 10 kV Mittelspannung muss die Kühlung der Batteriezellen sichergestellt sein. - Schallschutzmaßnahmen: Vollständige Planung und Umsetzung aller erforderlichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schalldämpfer für Klimageräte, schalloptimierte Wechselrichterkühlung oder Einhausungen), um die behördlich vorgegebenen Immissionsrichtwerte am Standort sicher einzuhalten. - Mitwirkungspflicht bei der Erlangung der Baugenehmigung sowie sonstigen behördlichen Belangen durch den AN 2. Montage, Inbetriebnahme und Abnahme - Lieferung und Montage: Der AN verantwortet den kompletten Transport (DDP Standort), das Entladen, Einheben auf die Fundamente sowie die mechanische und elektrische Komplettmontage aller gelieferten Systemkomponenten im Rahmen der Turnkey-Verantwortung. - Systeminterne Verdrahtung: Der AN hat alle Wechselrichter-Skids mit den zugehörigen Batteriecontainern vollumfänglich im Rahmen des Turnkey-Geschäfts zu verdrahten. Dies schließt die komplette Verlegung und den Anschluss aller DC-Leistungskabel, Steuerungs- und Kommunikationsleitungen (z. B. BMS/EMS-Anbindung) sowie Hilfsenergie-Verkabelungen zwischen den Containern und den Skids ein. - Inbetriebnahme: Durchführung der Inbetriebnahme aller Teilsysteme bis zur vollständigen, schlüsselfertigen Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. - Abnahmemessungen: Durchführung aller vertraglich vereinbarten Performance- und Abnahmetests vor Ort, insbesondere Kapazitätsmessung (Capacity Test zur Verifizierung der zugesicherten Nutzenenergie) - Unterstützung bei und Sicherstellung der Zertifizierung nach VDE 4110 und VDE 4120 zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Gesamtanlage sowie Schulung des Betreiberpersonals 3. Schnittstellendefinition (Los-/Gewerke-Trennung), insbesondere: Elektrotechnik: Der Anschluss an das übergeordnete Netz erfolgt bauseits durch den AG. - Schnittstelle: Die physische und funktionale Schnittstelle liegt jeweils an den Mittelspannungsanschlussklemmen der Transformatoren auf dem Skid und falls notwendig an den EBT. Bau: Die Tiefbau- und Fundament-Arbeiten erfolgen bauseits durch den AG. - Schnittstelle: Die Oberkante der Bodenplatten bzw. Streifenfundamente. - Der AG erstellt die Fundamente nach den statischen und maßlichen Vorgaben, die der AN rechtzeitig im Rahmen seiner Planungsleistung beizustellen hat. Das Aufstellen, Ausrichten und Verankern der Container/Skids auf den Fundamenten verbleibt beim AN. Regelungs- bzw. Steuerungstechnik: - EZA Regler liegt im Leistungsumfang des AN - Bereitstellung einer Kommunikationsschnittstelle o zum vorgelagerten ANB (SWE Netz GmbH) o zum Vermarkter/Energiehändler/externen Dienstleister o zum Hauptleitsystem des bestehenden Erzeugerstandortes 4. Wartungsvertrag - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen (Generalplanung) in 2 Losen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam (VOEK 164-25)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist SWE Service GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.