Landtagsverwaltung Sachsen-AnhaltMagdeburg
Rahmenvertrag hausinterne Umzüge
Ausgeschrieben wird die Durchführung von hausinternen Umzügen des Landtages Sachsen-Anhalt im Herzen der Landeshauptstadt Magdeburg. Gegenwärtig sind etwa 350 Personen, Abgeordnete, Beschäftigte der Fraktionen sowie Beschäftigte der Landtagsverwaltung auf vier Liegenschaften verteilt. Für die Durchführung hausinterner Umzüge der Abgeordne...
Umzugsdienste
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht:
- 20. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umzugsdienste
Ausschreibungsbeschreibung
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Ausgeschrieben wird die Durchführung von hausinternen Umzügen des Landtages Sachsen-Anhalt im Herzen der Landeshauptstadt Magdeburg. Gegenwärtig sind etwa 350 Personen, Abgeordnete, Beschäftigte der Fraktionen sowie Beschäftigte der Landtagsverwaltung auf vier Liegenschaften verteilt. Für die Durchführung hausinterner Umzüge der Abgeordneten und Beschäftigten beabsichtigt der Landtag von Sachsen-Anhalt den Abschluss eines Rahmenvertrages, welcher die Bedingungen für Einzelaufträge während der Laufzeit regelt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt sucht ab dem 1. August 2026 einen Dienstleister zur Durchführung hausinterner Umzüge innerhalb und zwischen den genannten Dienstgebäuden der Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt (Leistungsorte). Der Rahmenvertrag für die Einzelbeauftragung gilt für den leistungsbezogenen Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis maximal zum 31.07.2030 zu verlängern. Sollte der Auftraggeber die Option ziehen, wird dieser den Auftragnehmer 3 Monate vor der Vertragsverlängerung schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Der Rahmenvertrag hat für den Leistungszeitraum von 3 Jahren ein Leistungsvolumen in Höhe von insgesamt 135.000 Euro. Für das optionale 4 Jahr würde nochmal ein Volumen von 30.000 Euro hinzukommen. Somit besteht ein maximales Leistungsvolumen von 165.000 EURO bei einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es wird kein Mindestabrufkontingent im Jahr zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Ein Anspruch auf Mindestabnahme besteht somit nicht. Der Rahmenvertrag endet entweder durch Zeitablauf oder durch Ausschöpfung des Leistungsvolumen. Sollte das Leistungsvolumen vor Ende des Leistungszeitraums ausgeschöpft sein, dann endet der Rahmenvertrag zu diesem Zeitpunkt. Ansonsten endet der Rahmenvertrag mit dem Ende des Leistungszeitraumes. Ein Anspruch auf Restvergütung des noch übrigen Leistungsvolumen besteht seitens des Auftragnehmers in diesem Fall nicht. Der Leistungsumfang erstreckt sich je nach in Einzelbeauftragung oder in einem vorherigen Besichtigungstermin bestimmten Umfang an Mobiliar, Technik, Geräte sowie Büroausstattung. Bezüglich des Mobiliars wird auf Anlage 1 hingewiesen. In Anlage 1 sind typische Möbelstücke der Landtagsverwaltung beispielhaft aufgeführt. Es handelt sich nicht um eine vollständige Auflistung aller vorhanden Varianten von Möbelstücken. Der Inhalt aus dem Mobiliar (z.B. Schränken, Sideboards und Rollcontainern) wird soweit möglich in Vorbereitung durch die Landtagsverwaltung bereits in entsprechende Umzugskarton verpackt und beschriftet. Bezüglich der Machbarkeit des Transports von z.B. sperrigen, zerbrechlichen oder extrem schweren Gegenständen (z.B. Safe oder Glasvitrinen ohne Rollen, große Kunstgegenstände, Couchgarnitur) wird gesondert mit Ihnen besprochen und bei Machbarkeit wird diesbezüglich ggf. ein Sonderauftrag mit Sonderkonditionen vereinbart. Bezüglich des Umzugsumfanges und der Häufigkeit der Umzüge können derzeit lediglich Zeiträume benannt werden, in denen voraussichtlich ein erhöhtes Umzugsaufkommen zu erwarten ist. Das konkrete Ausmaß lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bestimmen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit betrifft dies die Monate September bis Dezember 2026 sowie die ersten Monate des Jahres 2027. Hintergrund sind die Landtagswahlen und die anschließende Neuordnung der Fraktionen im Landtag. Ein weiterer Zeitraum mit voraussichtlich erhöhtem Umzugsbedarf ist gegen Ende des Jahres 2027 zu erwarten, da zu diesem Zeitpunkt mit der Fertigstellung der GNUE gerechnet wird und damit ebenfalls ein gesteigertes Umzugsaufkommen verbunden sein dürfte. Beim Transport sind geeignete Hilfsmittel sowie entsprechende Abdeckungen oder Schutzvorrichtungen einzusetzen, welche ausschließlich durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind. Dies gilt sowohl für den Transport zum Umzugsfahrzeug, das Verladen des Umzugsgutes, die Ladungssicherung während der Fahrt als auch für das Ausladen und den Transport am neuen Standort. Die Umzugsarbeiten sind so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes jederzeit eingehalten werden. Die Beräumung und der Transport haben so zu erfolgen, dass weder das Umzugsgut noch andere Bauteile, Flächen oder Elemente der Raumausstattung und -einrichtung beschädigt oder verschmutzt werden. Die Umzüge sind grundsätzlich an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr durchzuführen. Bei Bedarf kann der Auftraggeber für einzelne Umzugsmaßnahmen abweichende Zeiten festlegen, sofern hierfür eine besondere Erforderlichkeit besteht. Dies kann auch Arbeitszeiten am Abend oder in der Nacht sowie Einsätze an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen umfassen. Die Organisation der Umzugsarbeiten muss unter Berücksichtigung des Parlamentsund Dienstbetriebes erfolgen. Hierfür ist eine zeitliche Terminabstimmung ausdrücklich einzuhalten. Für einige Gebäudeteile gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen. Einige Bereiche sind alarmgesichert, so dass für die dortige Ausführung der Umzugsmaßnahmen der Auftragnehmer seitens des Auftraggebers einzuweisen ist und es individueller Absprachen bedarf. Die Einweisung erfolgt seitens des Auftraggebers nach Auftragserteilung und vor Auftragsausführung. Weitere Anforderungen, Details und Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheDie EnBW Energie Baden-Württemberg AG beabsichtigt die Beauftragung von Umzugs- und umzugsnahen Dienstleistungen. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss eines Rahmenvertrags für Umzugs- und umzugsnahe Dienstleistungen zum Ergebnis. Falls erforderlich erfolgt die Beauftragung dieser Leistungen, beginnend ab ca. 01.09.2026 bis voraussichtlich 31.08.2028. Zusätzlich enthält der Rahmenvertrag zwei weitere nachgelagerte Optionsperioden von jeweils 2 Jahren Laufzeit. 1. Optionszeitraum von voraussichtlich 01.09.2028 bis voraussichtlich 31.08.2030 2. Optionszeitraum von voraussichtlich 01.09.2030 bis voraussichtlich 31.08.2032 Die Grundlaufzeit des Vertrags beläuft sich auf 2 Jahre, mit zwei weiterführenden optionalen Verlängerungen. Sollten beide Optionen ausgeübt werden ergibt sich eine potentielle Gesamtlaufzeit von 6 Jahren Der Auftrag ist in 1 Lose wie folgt aufgeteilt: Name des Loses Losbeschreibung: Umzugs-und Umzugsnahedienstleistungen Umzugsleistungen für BürostandorteUmzug- und Transportdienstleistungen GIZ Eschborn
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornFrist: 15. Sept.Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH schreibt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Umzugs- und Transportdienstleistungen am Standort Eschborn aus. Gegenstand sind standortinterne Umzüge und Transporte, Raumvorbereitung sowie die temporäre Einlagerung von Inventar einschließlich zugehöriger Logistik-, Dokumentations- und Montagetätigkeiten. Ziel ist die Sicherstellung des laufenden Betriebs und die Abdeckung größerer infrastruktureller Veränderungen. Leistungsort und Objektumfang - Liegenschaften: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5, Ludwig-Erhard-Straße 7 und 30-34, 65760 Eschborn. - Sechs Gebäude (teils verbunden), ca. 81.000 m2 Nutzfläche, rund 2.800 Arbeitsplätze; Aufzüge/Lastenaufzüge vorhanden. - Gebäudenutzung schwerpunktmäßig Mo-Fr, 08:00-18:00 Uhr; Nutzung grundsätzlich 06:00-22:00 Uhr. Leistungsumfang - Umzugs- und Transportdienstleistungen - Tagesgeschäft: interne Transporte, Umstellen/Montage von Büromöbeln, Vorbereitung von Besprechungsräumen, kleinere Montagen; Abarbeitung definierter Aufträge. - Abruf/Steuerung: Aufgabenvergabe gesammelt am Vortag oder zu Arbeitsbeginn (auch kurzfristig) via Ticketsystem/E-Mail/Arbeitsauftrag; GIZ definiert das Arbeitsergebnis. - Tätigkeiten u. a.: Umzüge einzelner Büroeinheiten (Möbel/Kartons/Aktenwagen), Transporte von IT-Arbeitsplatzausstattung ohne De-/Re-Installation, Möbeltransporte zwischen Lager und Büros inkl. Prüfung/Reparatur/Entsorgung nach Vorgabe, Sondertransporte (z. B. Tresore, Klavier), ASR-konformes Möblieren, Möbelausrichtung, Inventarisierungsdokumentation (Barcode/QR), Bereitstellung/Abholung von Aktenwagen/Umzugskartons, Raum- und Außenflächenräumungen, Reparaturen, Montage/Demontage (z. B. Regalanlagen, Whiteboards, Bildleisten). - Zusätzliche Kapazitäten: Für größere Umzüge (ab 10 Büroeinheiten) Abruf weiteren Personals und Projektleitung mit Vorlaufzeit i. d. R. ? 2 Wochen; stundengenaue Abrechnung. Leistungsumfang - Raumvorbereitung - Ca. 80 Besprechungsräume/Auditorien; verschiedene Bestuhlungsvarianten. - Aufgaben: Checklistenbasierte Vor-/Nachbereitung, wöchentliche Intensivkontrollen, Aufbau gewünschter Bestuhlungen, Bereitstellung/ Rückführung von Moderationsmaterial, einfache Reinigungs- und Aufräumhandlungen (kein Reinigungsdienst), Dokumentation von Unregelmäßigkeiten gegenüber dem FM-Service-Center. - Beauftragung ausschließlich durch benannte GIZ-Ansprechpersonen. Leistungsumfang - Temporäre Einlagerung - Verpackung, Verwahrung am GIZ-Standort, Inventarlisten (Vorlage GIZ), Barcode- und Fotodokumentation, Zustandskontrollen, Remontage am Bestimmungsort nach Vorgabe. - Abrechnung: Lagerkosten nach m3/Monat (inkl. Fläche, Versicherung mind. 500.000 EUR, Klimatisierung etc.); Transport- und Fahrtkosten separat. Personaleinsatz und -anforderungen - Kernteam: vier qualifizierte Kräfte inkl. Teamleitung, Mo-Fr 07:00-15:30 Uhr, Vorhaltung über gesamte Vertragslaufzeit; Einsätze außerhalb dieser Zeiten auf Abruf. - Personalwechsel nur aus wichtigem Grund; Ersatz mit mindestens gleicher Qualifikation/Erfahrung; Einarbeitungskosten trägt der Auftragnehmer (AN). - Mindestens eine Person mit Ausbildung "Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice" oder gleichwertig; Teamleitung deutsch B1; durchgehende Erreichbarkeit. - Geeignetes, fachkundiges, leistungsfähiges Personal; Austauschpflicht bei begründeten Eignungszweifeln der GIZ. Auftragsabwicklung, Nachweise, Abrechnung - Leistungsnachweise tagesaktuell mit Auftragsnummer, Zeiten, Personennamen; wöchentliche Bestätigung durch die GIZ; beizufügen bei Monatsabrechnung. - Abrechnung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand; kleinste Einheit 0,25 h; Pausen sowie An-/Abfahrtszeiten nicht vergütet. - Material/Transportmittel nur auf E-Mail-Abruf; Vergütung gemäß Preisblatt (z. B. Kartons 2.4 BC-Welle, Akten-/Security-Wagen, Außenaufzüge). - Stornierungen für Zusatzpersonal/Material/Transporteinheiten bis 1 Woche vor Termin kostenfrei. - Einzelfälle überregionaler Transporte innerhalb Deutschlands möglich; Übernachtungspauschale nur bei vorab beauftragten, mehrtägigen Einsätzen. Organisation, Kommunikation, Termine - Wöchentliches Jour fixe GIZ/Teamleitung; quartalsweiser Austausch mit AN. - Schutz von Bauteilen/Aufzügen nach Veranlassung; zentrale Funktions-E-Mail-Adresse des AN; Bereitstellung mobiler Endgeräte zur Auftragskommunikation; Erledigt-Meldung per Antwort-E-Mail. Pflichten, Sicherheit, Geheimhaltung - Einhaltung Arbeitsschutz/Unfallverhütung; jährliche Unterweisungen; Gefährdungsbeurteilungen auf Verlangen vorzulegen. - Verkehrssicherungspflicht während der Leistungserbringung; elektrische Geräte nur nach Genehmigung, mit Nachweis DGUV V3. - Zutritts- und Ausweispflichten; Nutzung GIZ-Entsorgungsinfrastruktur für AN-Abfälle ausgeschlossen.Kunstmuseum Moritzburg - Umzug
Kulturstiftung Sachsen-AnhaltGommernFrist: 05. Okt.Aufgrund anstehender umfangreicher Baumaßnahmen am Objekt Moritzburg im Rahmen eines von Bund und Land finanzierten Sonderinvestitionsprogramms, die sich über etwa 3-4 Jahre erstrecken werden, wurde nach reiflicher Abwägung und Diskussion beschlossen, den Museumsstnandort Moritzburg komplett zu beräumen, das heißt nahezu alle Kunstgegenstände und alle Büros sowie alles damit zusammenhängende Equipment in ein Interim umzuziehen. Am Ende der baubedingten Inerimszeit 2031/32 soll das neue Zentraldepot als Sammlungszentrum der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt fertiggestellt und bezugsfertig sein. Das bedeutet, dass 2031/32 der Auszug aus dem Inerim ansteht, der zu einem Teil mit der Mehrzahl der Objekte und Mitarbeitenden und den zur Dauerausstellung gehörenden Werke zurück in die Moritzburg gehen wird. Als Interminsstandort wurd ein Teil des leerstehenden Kaufhauskomplexes von ehemals Galeria Kaufhof direkt am zentralen marktplatz der Stadt Halle (Saale) gefunden. Im Gebäude Markt 20 werden die Etagen 3 bis 5 ab 2027 angemietet. Im 3. Geschoss soll eine Ausstellungsfläche für die Präsentation der Sammlung und von Sonderausstellungen geschaffen werden; im 4. Geschoss wird das Interim-Depot für das Kunstgut eingereichtet; im 5. Geschoss werden die Büros, Sozialräume und Lagerflächen verortet sein. Insgesamt werden ca. 5.000 m² Fläche angemietet. Ebenerdig im Erdgeschoss an der Straße 5 Neuhäuser befindet sich die zentrale Anlieferung. Der Eingangsbereich mit Ticketing und Museumsladen wird sich nördlich an die Große Steinstraße befinden.
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.