Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)BonnTED
Rahmenvertrag für den Bezug eines Softwareproduktes Workflow- und Formularengine
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt 11.120 Personenstunden (PS) bzw. 1.390 Personentage (PT), zzgl. der Aufwände im Rahmen der Lizenz- und Pflegeleistungen, die pauschal vergütet werden. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist die Höchstmenge (in PT zzgl. Pauschale) der über den Rahmenvertrag seitens de...
Softwareentwicklung, Softwarelizenzen, Dokumentenmanagement, IT-Beratung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
- Veröffentlicht:
- 14. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt 11.120 Personenstunden (PS) bzw. 1.390 Personentage (PT), zzgl. der Aufwände im Rahmen der Lizenz- und Pflegeleistungen, die pauschal vergütet werden. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist die Höchstmenge (in PT zzgl. Pauschale) der über den Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Summe einseitig beauftragten Leistungen, zu deren Erbringung der Auftragnehmer verpflichtet ist.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten49 Angaben erfasstUnterlagen
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten1 Angabe erfasstLose LOT-0000
Verfahrensdaten
Freischalten6 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · +2 weitere
Ausführungsorte
Freischalten1 Angabe erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
Freischalten3 Angaben erfasstBieter und Auftragnehmer · Anschrift · Kontakt
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
52. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt ItzehoeItzehoeFrist: 05. Aug.Der Ausschreibungsgegenstand umfasst unterbrechungsfreie Software Assurance-Verlängerungen ("SA") insbesondere für die in Anlage 10 (Bedarfsschätzung) aufgeführten Microsoft-Softwareprodukte. Das KHI verfügt bereits über Lizenzen für die aufgeführten Produkte. Das KHI hat die in Anlage 10 aufgeführten Profile zum Bezug der Lizenzen innerhalb eines Enterprise Agreements (EA) gebildet. Darüber hinaus soll ein Lizenzerwerb für diese Produkte über True-Ups während der Vertragslaufzeit erfolgen können. Es werden jedoch keine erheblichen True-Up-Volumina während der Vertragslaufzeit erwartet. Zudem sollen auch neue, bisher nicht lizenzierte Produkte mit SA (L&SA) in geringem Umfang erworben werden können. Die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: - Den Erwerb von Software Assurance-Verlängerungen für vorhandene Lizenzen. - Den Erwerb von neuen Lizenzen mit SA (L&SA) - Die Lieferung und Lizenzierung der Software-Produkte und Einräumung von Nutzungsrechten in den vom Auftraggeber gewünschten Umfang - Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen ("Benefits") des Herstellers Microsoft im Rahmen der Software Assurance - Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere o Lieferung aller Aktivierungsinformationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten) o Dokumentationen der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form o Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung ggü. dem Lizenzgeber während der Vertragslaufzeit.Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rabatt-Rahmenvereinbarung zum Bezug von Hard- und Softwareprodukten sowie Dienstleistungen der Firma Greenbone
Universität HeidelbergHeidelbergRahmenvereinbarung für die Beschaffung von Hard- und Softwareprodukten sowie Dienstleistungen von Greenbone zur Identifizierung von Schwachstellen in IT-Netzwerken. Die Lösungen bieten Management-Funktionen zur Beseitigung von Angriffsszenarien. Die Auswahl basiert auf einschlägigen Erfahrungen und einer intensiven Diskussion im Verbund bwInfoSec. Die Technologie ist bereits in Ministerien und genießt hohe Vertrauenswürdigkeit.Rahmenvertrag über die Lieferung von Red Hat Softwareprodukten und produktnahen Dienstleistungen
DRV Bund EinkaufsmanagementBerlinRahmenvertrag über die Lieferung von Red Hat Softwareprodukten und produktnahen Dienstleistungen für die DRV Bund und RV-Träger/ IT-Dienstleister der DRV Bund. Vertragsbeginn: voraussichtlich zum 01.07.2026 oder - bei späterem Vertragsabschluss - ab Zuschlagserteilung. Vertragslaufzeit: 4 Jahre (48 Monate)Rahmenvertrag technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP
Port Sol 19 GmbHMainzFrist: 25. JuniIm Rahmen der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Softwareprodukte sollen insbesondere die im Folgenden aufgeführten Leistungen über den gesamten Leistungszeitraum nach entsprechender Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer erbracht werden: - Programmiertechnische Änderungen und Erweiterungen an den individuell entwickelten Softwareprodukten entsprechend den sich aus dem Tagesgeschäft ergebenden Anforderungen; - Überarbeitung der Systeme entsprechend sich ändernder Designvorgaben; - Fortlaufende Erstellung/Fortführung einer/der technischen Dokumentation der jeweiligen Softwareprodukte zur Übergabe an nachfolgende Dienstleister und zur Einsicht für den Auftraggeber, wenn dies notwendig wird. Die Übergabe der Dokumentation hat spätestens 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Ordnungsgemäß zu dokumentieren sind z. B. die Einbindung von Bibliotheken, verwendeten Frameworks, deren Funktionsweisen, Cronjobs und deren Funktionsweisen, Templatestruktur und deren Funktionsweisen, heute noch nicht bekannten, aber möglichen neuen Kooperationspartnern oder anderer Softwareprodukte. Änderungen von Standardkonfigurationen sind und an die Auftraggeberin zu übergeben; - Nach-bzw. Umprogrammierung der bestehenden Tools nach Notwendigkeit, die sich aus der laufenden Weiterentwicklung der am Markt verfügbaren Möglichkeiten oder aus redaktionellen Erwägungen ergeben können. Zum Beispiel die Wischfunktion eines bis dato statischen Bildsliders; - eigenständige Prüfung und Sicherstellung der Funktionalität der Softwareprodukte durch Prüfen der technischen Funktionen der Links, Einbindungen (Videos) und Verknüpfungen mit anderer Software; - Durchführen von Software Updates/Upgrades der eingesetzten Frameworks, etc. (einschließlich der notwendigen Releases) und aller eventuell künftig aber heute noch nicht bekannten Nutzung anderer Software; - Erstellung (technische Umsetzung) von Softwareprodukten; - technische Umsetzung von inhaltlichen Weiterentwicklungen oder Software-Aktualisierungen. - Proaktive Beratung hinsichtlich aktuell möglicher marktaktueller technischer Neuerungen, Einbindungen und Applikationen. Weitere Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.