Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorf
Rahmenvertrag für Blendschutz Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen
Rahmenvertrag für Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen
Rohre, Elektromaterial, Metalle
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag für Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 28. Juni 2026
- Frist:
- 27. Juli 2026
- Thema:
- Rohre
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvertrag für Software-, Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich VR-Schulungs-Szenarien Die Auftraggeberin ist seitens ihrer Kunden beauftragt das Schulungsangebot moderner und erlebbarer zu machen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurden und werden schrittweise, bestehende Schulungskonzepte und Lernpfade analysiert und bedarfsgerecht mittels Blended Learning Ansätzen modernisiert. In diesem Zusammenhang werden in einzelnen Schulungsmodulen bereits entwickelte XR-VR-Schulungs-Szenarien derzeit auf Meta Quest 3 Brillen verwendet. Das bestehende Angebot an XR-VR-Schulungs-Szenarien soll kurzfristig um neue Szenarien erweitert werden und die bestehenden XR-VR-Schulungs-Szenarien sollen bedarfsgerecht aktualisiert werden. Gegenstand des eingeleiteten Vergabeverfahrens ist es, einen Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit zu beauftragen, der diese bedarfsgerechten Weiter- und Neuentwicklungen von XR-VR-Schulungs-Szenarien erbringen kann. Der Auftragnehmer muss die beteiligten Akteure im Bedarfsfall technisch-fachlich-didaktisch, methodisch fundiert und pragmatisch unterstützen. Dementsprechend muss jede Unterstützung methodisch und konzeptionell geplant, mit dem Auftraggeber sowie unter Einbeziehung aller Akteure umgesetzt und mit konkreten Arbeitsergebnissen begleitet und dokumentiert werden. Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 ausgeschrieben. Es besteht die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Landkreis Potsdam-MittelmarkFrist: 26. Mai
Miete Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann oder wenn sachliche, auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen. Im vorliegenden Fall liegen sachliche und auftragsbezogene Gründe vor, die eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Nach der Einführung der ersten interaktiven Displays hat der Landkreis Potsdam -Mittelmark im Rahmen der 2012 anstehenden Beschaffungen weiterer interaktiver Tafeln und Displays eine Analyse zum Einsatz digitaler Präsentationssysteme im Unterricht durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten geprüft, die unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung haben. Folgende Feststellungen wurden damals getroffen: - Die Schulung der Lehrkräfte auf die Systeme der unterschiedlichen Hersteller mit verschiedenen Bedienkonzepten und -elementen erforderte einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. - Der parallele Betrieb von Systemen unterschiedlicher Hersteller führte dazu, dass sich die Lehrkräfte immer wieder, ggf. mehrmals täglich, hinsichtlich der Bedienung der Tafeln und Displays umstellen mussten, abhängig davon, von welchem Hersteller die Systeme in den betreffenden Unterrichtsräumen installiert stammten. - Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch die Lehrkräfte für die Präsentation auf Systemen verschiedener Hersteller forderte erhebliche Aufwände. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtssoftware der Hersteller kam es immer wieder zu Unterschieden bei der Positionierung und Darstellung einzelner Elemente. Darüber hinaus funktionierten interaktive Elemente von Hersteller zu Hersteller stark unterschiedlich. Die Bereitstellung von Unterrichtspräsentationen für die Systeme von zwei oder mehr Herstellern erforderte daher aufwändige Tests und Anpassungen der Präsentationsvarianten, um eine gleichartige Darstellung und Funktionalität zu erreichen. Der Schulträger hat daraus folgend eine "Ein-Hersteller-Strategie" beschlossen, mittels derer die folgenden Ziele erreicht werden sollen: 1. Minimierung der Schulungs- und Einweisungsaufwände für die Lehrkräfte Die Lehrkräfte sollen sich in ein Bedienkonzept einarbeiten können, um ihre Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsführung und die Lehrstoffvermittlung zu konzentrieren. Dazu gehört, dass eine routinierte Bedienung der interaktiven Tafeln und Displays möglich ist, die keine zusätzliche Konzentration erfordert, sowie Fehlbedienungen weitgehend vermieden werden können. 2. Minimierung der Wechsel zwischen Systemen verschiedener Hersteller Durch die einheitliche Ausstattung der Unterrichtsräume sollen Wechsel zwischen der Bedienung verschiedener Systeme vermieden werden, so dass keine Umstellung und besondere Aufmerksamkeit bei der Bedienung erforderlich werden. 3. Minimierung der Aufwände bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien Die Notwendigkeit zur Anpassung von Unterrichtsmaterialien auf die Unterrichtssoftware verschiedener Hersteller soll vermieden werden. Die Lehrkräfte sollen sich bei der Erstellung der Unterrichtsmaterialien auf die inhaltliche und interaktive, unterrichtsfördernde Gestaltung konzentrieren können. Sie sollen in der Lage sein, mit verhältnismäßigem Aufwand wertvolles Unterrichtsmaterial zu erstellen, ohne im Anschluss dieses aufwändig für die Software der Displays verschiedener Hersteller zu konvertieren und anzupassen. Seit dem Jahr 2012 verfolgt der Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich der interaktiven Tafeln und Displays diese "One-Vendor-Strategie". An den kreiseigenen Schulen sind bereits zahlreiche Touch-Display-Systeme des Herstellers Promethean im Einsatz, die mit der Lernsoftware "ActivInspire" betrieben werden. Die bestehende IT-Infrastruktur, die pädagogischen Konzepte der Lehrkräfte sind hierauf abgestimmt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Systeme innerhalb einer Schule würde zu erheblichen zusätzlichen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwänden führen. Ein Mischbetrieb muss bei dem Betrieb der interaktiven Displays an den kreiseigenen Schulen zwingend vermieden werden. Die Sicherstellung eines einheitlichen Systemstandards dient daher der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs sowie der effizienten Nutzung vorhandener personeller und technischer Ressourcen. Zwar ist es möglich, interaktive Displays anderer Hersteller ebenfalls mit der Software ActivInspire des Herstellers Promethean zu betreiben, allerdings würden in diesem Fall Lizenzkosten in erheblicher Höhe für die Nutzung je System anfallen. Nach Abwägung der oben genannten Argumente und im Rahmen einer Markterkundung wurden Produkte verschiedener Hersteller betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Systemwechsel oder ein paralleler Betrieb unterschiedlicher Herstellerlösungen zu erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Nach Abwägung hat sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark daher entschieden, die Beschaffung produktspezifisch auf Display-Systeme des Herstellers Promethean in Verbindung mit der Lernsoftware "ActivInspire" auszurichten. Die Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung ist somit aus sachlichen, auftragsbezogenen Gründen gerechtfertigt und vergaberechtlich zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.